Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Förderungshöhe

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses, unterschieden nach geringfügiger Beschäftigung iSd § 8a SGB IV und nach solchen Arbeitsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden. Die Ermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG (geringfügige Beschäftigung) beträgt 20 % der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 % ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Lohnsteuer

1 Bewerbungskostenersatz ist steuerpflichtig Bewerbungskosten sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Zu den Bewerbungskosten gehören die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien oder Gebühren zur Beglaubigung von Unterlagen, Porto, polizeiliche Führungszeugnisse, Bescheinigungen, Lite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 1 Bewerbungskostenersatz ist steuerpflichtig

Bewerbungskosten sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Zu den Bewerbungskosten gehören die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien oder Gebühren zur Beglaubigung von Unterlagen, Porto, polizeiliche Führungszeugnisse, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Zusammenfassung

Begriff Die Bewerbung bzw. das Bewerbungsverfahren zielt auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zur Deckung eines bestehenden Personalbedarfs. Regelmäßig erfolgt die Bewerbung als Reaktion auf eine Stellenausschreibung; möglich ist aber auch eine Initiativbewerbung. Mit Einleitung des Bewerbungsverfahrens entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 2 Reisekostenerstattung ist steuerfrei

Durch die persönliche Vorstellung eines Stellenbewerbers können Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten entstehen. Steuerlich handelt es sich um Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit. Steuerfreie Arbeitgebererstattung möglich Erstattet der Stellenanbieter einem Stellenbewerber die für das Vorstellungsgespräch entstandenen Aufwendungen, z. B. Fahrtkosten für öffen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.5 Erstattungsansprüche Dritter

Soweit Dritte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis Ansprüche gegen eine der Vertragsparteien geltend machen können, die jedoch der anderen Vertragspartei zuzurechnen sind, wird der Ausgleichsanspruch zwischen ihnen erst dann fällig, wenn der Dritte seinerseits seine Rechte wirksam geltend macht. Solange nicht feststeht, ob überhaupt ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.1 Arbeitslohn

Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrechtlich i. d. R. als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Die Bezüge sind nach den allgemeinen Vorschriften der Lohnsteuer zu unterwerfen und als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Fremd-Geschäftsführer bestellt ist.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 6 Haftung

Oft wird die Rechtsform der GmbH gewählt, um eine Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers mit dessen Privatvermögen abzuwehren. Dennoch ist der Gesellschafter-Geschäftsführer latent immer von einer Haftung bedroht – nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch steuerrechtlich. So kann eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach den §§ 34, 69 AO in Betracht kommen. V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung

Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beträgt 6 Monate nach Fälligkeit des Anspruchs (siehe auch Punkt 6.6). Diese Frist ist jedoch disponibel. Insbesondere kann der Schuldner auch eine längere Frist vereinbaren oder akzeptieren.[1] Fälligkeit im Sinne vereinbarter Ausschlussfristen tritt nicht stets ohne Weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein.[2] Der Begriff der Fä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Lohnsteuer

1 Studenten als Arbeitnehmer Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Studenten als Arbeitnehmer

Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt es sich um einen Minijob, k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Studentenwerk als Abrechnungszentrum

In einigen Städten vermitteln studentische Hilfswerke Aushilfsbeschäftigungen für Studenten und übernehmen für die Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Pflichten. Dazu addieren sie die ausgezahlten Arbeitslöhne von sämtlichen Arbeitgebern des Studenten und ermitteln die Lohnsteuer nach der Monatstabelle. Dieses Verfahren ist zulässig und vermeidet regelmäßig einen Lohnsteuereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Steuerfreie öffentliche Beihilfen

Zahlungen aus öffentlichen Kassen ohne bestimmte Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit sind regelmäßig steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses arbeitsvertraglich die vom studierenden Arbeitnehmer geschuldeten Studiengebühren, ist aufgrund des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter anzunehmen. Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und werden diese vom Arbeitgeber übernomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzielle Behandlung und Steuerrecht

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind vGA nach den vorstehenden Ausführungen handelsrechtlich zulässig, so werden sie als Aufwand gebucht und schmälern den handelsbilanziellen Gewinn. Die Gesellschaft wird entsprechende Zahlungen in aller Regel auch steuerrechtlich als Aufwendungen behandeln, weil sie davon ausgehen wird, dass die entsprechenden Vorteilsgewährungen auch unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.5 Nachlassverwalter — Nachlasspfleger

Rz. 71 Der Nachlassverwalter hat nach § 1985 Abs. 1 BGB den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Die dabei anfallenden steuerlichen Verpflichtungen (z. B. Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen) hat er zu erfüllen. Ebenso obliegt es ihm, die schon in der Person des Erblassers entstandenen Steuern aus dem Nachlass zu entrichten.[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung

Tz. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung besagen, dass die "Geschäftsvorfälle unverzüglich und ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend zu buchen sind" (ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 136). Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen Aufzeichnung soll die Gefahr vermindert werden, dass buchungspflichtige Unterlagen untergehen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Beispiele für Verpflichtungsklagen

Rz. 39a Mit der Verpflichtungsklage kann z. B. erreicht werden: der Erlass eines Steuerbescheids [1] oder eines Feststellungsbescheids[2]; die Anpassung der Vorauszahlungen [3]; die Zustimmung zu einer Steueranmeldung [4]; die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 EStG [5] ; der Wechsel der Veranlagungsart bei der ESt nach den §§ 26-26b EStG [6] ; die Korrektur eines Steuerbescheids ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis zwischen Umsatzs... / b) Strafbefreiende Selbstanzeige

Seit 2015[70] gelten in Bezug auf die in § 371 AO geregelte Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung strengere Anforderungen hinsichtlich der Vollständigkeit einer Selbstanzeige. Nach § 371 Abs. 1 Satz 2 AO muss die Berichtigungserklärung alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (Alt. 1), mindestens aber alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 70 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.8 Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (Abs. 3 C. 8.)

Rz. 163 In diesem Sammelposten werden alle Verbindlichkeiten ausgewiesen, die keinem vorangegangenen Posten zuordnet werden können. Dazu zählen:[1] Steuerschulden der bilanzierenden Gesellschaft (z. B. KSt, GewSt, USt), einbehaltene und noch abzuführende Steuern Dritter (LSt, KapESt), Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber Arbeitnehmern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Lohnsteuer

1 Übernahme von Bußgeldern ist Arbeitslohn Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Praxis-Beispiel Vergehen während der Arbeitszeit Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / Lohnsteuer

1 Praktikanten als Arbeitnehmer Praktikanten sind regelmäßig Arbeitnehmer, weshalb die Bezüge aus der Praktikantentätigkeit nach den allgemeinen Vorschriften dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Der Praktikant kann einen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung stellen. Wird die Jahresarbeitslohngrenze nicht überschritten, fällt bei einer Veranlagung zur Einkommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Zusammenfassung

Begriff Geldstrafen und Bußgelder sind den Einzelnen persönlich treffende öffentlich-rechtliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch des davon im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung betroffenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 3 Vertragsstrafen sind Werbungskosten

Von den Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern in diesem Sinne sind die gelegentlich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgelegten Vertragsstrafen zu unterscheiden. Vertragsstrafen wegen dienstlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber gefordert und vom Arbeitslohn einbehalten werden, mindern den steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2 Berücksichtigung als Kind

Ein Kind wird bei seinen Eltern steuerlich auch dann berücksichtigt, wenn es für einen künftigen Beruf ausgebildet wird und es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat. Hierzu rechnen Maßnahmen zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Ein Praktikum zur Erreichung des Berufsziels erfüllt...mehr