Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 14 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz eröffnet dem Leistenden zwei voneinander unabhängige Ansprüche auf die Erteilung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 1 und 2 EStG). Die Grundannahme in § 48b Abs 1 S 1 EStG ist, dass zu sichernde Steueransprüche des Staates gegenüber dem Leistenden bestehen, deren potentielle Gefährdung zu überprüfen ist. Im Gegensatz hierzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.1 IDW PH 9.350.1: Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.1.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises beschlossen. Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Erklärung zur Unternehmensführung. Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) vom 11.8.2021 hat u. a. die Inhalte der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Eine weitere Entscheidung "von ganz oben" zu den gesetzlichen Neuregelungen im Recht der Pflichtverteidigung. Allerdings bringt die Entscheidung nicht viel Neues, da der BGH zu den Fragen der Entpflichtung und der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers nach den Regelungen des neuen Recht bereits mehrfach Stellung genommen hat (vgl. die o.a. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Aufhebung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 4 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Freistellungsbescheinigung kann, wenn sie rechtswidrig ist, unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die vergangenheitsbezogene Rücknahme hat zur Folge, dass die Steuerabzugsverpflichtung für den Leistungsempfänger nachträglich wieder auflebt (Tz 77 BMF BStBl I 2022, 1229). Da d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Zusätzliche handelsrechtliche Vorschriften

Tz. 27 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Unternehmen, die nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen, haben zusätzlich zu den von der Europäischen Union übernommenen IFRS bestimmte Vorschriften des HGB anzuwenden, die überwiegend kein Pendant in den IFRS haben. Nur insoweit ist § 315e Abs. 1 HGB konstitutiv (vgl. Tz. 4). Nach der abschließenden Aufzählung des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 19a Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vorbemerkung: Bei der Regelung der Entstehung der ESt-Vorauszahlung in § 37 Abs 1 S 2 EStG handelt es sich materiell um eine Sonderreglung zu § 38 AO (Ratschow in Klein, § 38 AO Rz 35, 38, 13. Aufl). Zur strittigen Frage, ob die Vorauszahlungsschuld dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach durch Tatbestandsverwirklichung entsteht (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie s Rn 94. Außerhalb dieser Corona-Sonderregelungen gelten folgende Grundsätze: Durch die Anpassung der Vorauszahlungen soll das FA möglichst beweglich vorab bereits eine Steuererhebung durchführen, die dem späteren Veranlagungsergebnis nahekommt. Unverhältnismäßig hohe Vo...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 1. Ergänzung von § 23b Abs. 3 S. 3–5 GVG

Modernisierungen im Bereich des Kindschafts- und Familienverfahrensrechts, etwa aufgrund gesellschaftlicher Ereignisse und Entwicklungen[20] oder stetig wandelnder Familien- und Lebensformen, sind essenziell.[21] Sie stellen auch einen Grundbaustein für gute Kinderschutzverfahren und zum effektiven Schutz der Grundrechte sowie des Wohls von Kindern und Jugendlichen dar. So v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anschein der fehlenden Gefährdung

Rn. 29 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Voraussetzungen für die Erteilung der Freistellungsbescheinigung sind nicht erst dann erfüllt, wenn die zu sichernden Steueransprüche objektiv nicht gefährdet sind, sondern schon dann, wenn sie "nicht gefährdet erscheinen". Daher muss nur eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die zu sichernden Steueransprüche nicht gefährde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 4 Fluggerät: Systemauswahl

Neben Vision und Fachkonzept stellt sich natürlich auch die Systemfrage. Im Falle der BSH war sehr schnell klar, dass der ERP-Kern in Zukunft weiterhin mit SAP-Software betrieben werden soll. Auch dass der nächste Evolutionsschritt von R/3 auf S/4 mittelfristig bevorsteht (wie zuvor von R/2 auf R/3) war SAP-seitig schon sehr früh avisiert. Offen war daher nur die Frage, wann...mehr

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Fremdvergleich (tatsächlich... / 2.2 Formen

Unterformen sind der innere und der äußere Fremdvergleich.[1] Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Herkunft der als Vergleichsobjekt herangezogenen Daten. Beim inneren Fremdvergleich erfolgt die Bestimmung von Verrechnungspreisen auf der Grundlage von Vergleichswerten, die das Unternehmen aus dem Verkauf der gleichen Ware bzw. der Erbringung der gleichen Leistung unter ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
S/4HANA-Implementierung bei... / 3 Flugroute: Konzept

Eine Vision allein ist wie der Traum von der Südsee ohne zu wissen wie man hinkommen kann. Aber dennoch sind Ziel-Destination und Reisegründe ("Reasons why") unabdingbare Voraussetzungen vor dem Start in eine langjährige Transformationsreise, um am Ende nicht "nur" ein technisches Upgrade von R/3 auf S/4 abzuliefern. Nachdem die Vision formuliert war, folgte im nächsten Schri...mehr

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Energiecontrolling als Best... / 2.1.2 Risikocontrolling bei der Energiebeschaffung

Um das Beschaffungsrisiko zu minimieren und Chancen besser nutzen zu können, ist eine permanente Marktbeobachtung der einzelnen Handelsplattformen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Innerhalb der Energiebeschaffung gibt es deshalb 2 Arten des Controllings: das Energiecontrolling und das Risikocontrolling. Das Energiecontrolling in der Energiebeschaffung bein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchführung im Ausland (Dat... / 2.2 Voraussetzungen für die Verlagerung der Buchführung in das Ausland

Die Führung der Bücher im Ausland ist kumulativ von folgenden Voraussetzungen abhängig: Der Stpfl. muss einen schriftlichen Antrag auf Gewährung des Rechts zur Verlagerung der Buchführung in das Ausland stellen. Der Stpfl. muss den Standort des zur Buchführung eingesetzten Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten mit der Buchführung dessen Namen und Anschri...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 5 Flug inkl. Stop-Overs: Implementierung inkl. Zwischenziele

Das ACE@S/4-Projekt hatte zunächst als reine FICO-Initiative begonnen. Doch schnell wurde klar, dass es eines funktionsbereichs-übergreifenden S/4-Programms bedarf, um die ERP-Landschaft von (über-)morgen zu bauen (Stichwort "E2E-Prozesse"). Daher haben sich bereits vor 4 Jahren die Product Owner der Kernfachbereiche (FICO, Vertrieb, Produktion, Logistik, Kundendienst) gemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
S/4HANA-Implementierung bei... / 6 Eröffnung neuer Luftraum: Die weiteren Voraussetzungen

Über die nächsten 4 Jahre hinweg stellt innerhalb der BSH das S/4 Digital Core Programm alle Entitäten schrittweise auf S/4 um. In diesem Zuge wird das S/4-Template sukzessive um alle notwendigen Fähigkeiten erweitert. Parallel dazu muss an zwei wesentlichen, BSH-exogenen Grundvoraussetzungen (weiter-)gearbeitet werden, damit die Vision am Ende vollumfänglich realisierbar wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
S/4HANA-Implementierung bei... / 2 Destination: Bedarf und Vision

Die gewohnten, über die Jahre gewachsenen System- und Prozessstrukturen funktionieren weiterhin. Jedoch wird zusehends sichtbar, dass ein (zu) hoher Betreiber-Aufwand dafür notwendig ist und dass es zusehends schwieriger wird, neue Änderungen (bspw. aufgrund neuer Business Models) FICO-seitig systemisch, prozessual und v.a. auch in einer End-to-End-Betrachtung umzusetzen (St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3 Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft

Ein Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen aus einer Personengesellschaft ausscheiden. Ausscheidungsgründe sind: Tod eines Gesellschafters (für den Übergang des Gesellschafteranteils auf einen oder mehrere Erben ist eine entsprechende Nachfolgeklausel erforderlich), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters (der Abfindungsanspruch fällt i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.2 Landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 11 Wie alle selbständig Erwerbstätigen unterlagen auch landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1991 der Versicherungspflicht. Die für das alte Bundesgebiet in dieser Zeit geltenden Vorschriften über die Altershilfe der Landwirte nach dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte (GAL) v. 27.7.1957 (BGBl. I S. 1063) wurden zunächst nicht auf das B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz für Umsätze mit Silbermünzen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchst. C Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG unterliegt die Einfuhr von Sammlungsstücken von münzkundlichem Wert, und zwar Münzen und Medaillen aus Edelmetallen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 2.2.3 Zeitpunkt der "Vollendung" einer bestimmten Beschäftigungszeit

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht nach § 23 Abs. 2 TVöD "bei Vollendung" einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Der Zeitraum der Beschäftigungszeit berechnet sich nach § 187 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 188 Abs. 2 BGB. Der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses zählt somit bei der Fristenberechnung mit. Die Jahresfrist für die Beschäftigungszeit endet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 200 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 24). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und sie bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 206). Der Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 441 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alle wollen klimaneutral we... / 2.2 Unternehmensbilanz

Bei der zeitperiodenbezogenen Bilanzierung von Unternehmen wird entweder von der ISO-Norm 14064-1 oder von einem quasi privatwirtschaftlichen Standard, dem sogenannten Greenhouse Gas Protocol, ausgegangen, der seit vielen Jahren etabliert ist. In ihm wird die Unterscheidung der drei Bilanzkreise Scope 1, Scope 2 und Scope 3 vorgenommen, die sich inzwischen eingebürgert haben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.6 Testamentsanfechtung

Rz. 50 Verfügungen von Todes wegen können durch Anfechtung ganz oder teilweise vernichtet werden. Die Anfechtung ist jedoch, anders als bei Rechtsgeschäften unter Lebenden, kein Gestaltungsrecht des Erblassers, um seine Testierfreiheit wieder herzustellen, weil er im Grundsatz letztwillige Verfügungen jederzeit widerrufen kann.[1] Beim Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 147 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 400 Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser, nahe Familienangehörige (Kinder, Eltern) oder den Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen. § 1938 BGB bestätigt, dass der Erblasser auch einzelne gesetzliche Erben enterben und es ansonsten bei der gesetzlichen Erbfolge belassen kann. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass sich die Enterbung nicht auf Abkömmlinge des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 2f. KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung latenter Steuern

Rn. 6 Gemäß § 274a Nr. 4 (i. d. F. des BilRUG) sind kleine KapG davon befreit, latente Steuern nach § 274 abzugrenzen. Ausweislich der RegB zum BilMoG sollen kleine KapG auf die Ermittlung und den Ausweis latenter Steuern verzichten können (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 68). Eine freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig (vgl. Oser et al., WPg 2009, S. 573 (581)). Die Befreiungsm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Auswirkung der Rückoption

Rn. 440 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine PersG, welche in der Vergangenheit die Option zur Besteuerung als KapG nach § 1a Abs. 1 KStG ausgeübt hat, kann gemäß § 1a Abs. 4 Satz 1 KStG beantragen, dass sie wieder zum "normalen" Besteuerungsregime von Mitunternehmerschaften nach dem Transparenzprinzip zurückkehren will (Rückoption). Für den Antrag zur Rückoption gelten die Voraus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Diskontierung

Rn. 170 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern sind nicht abzuzinsen (vgl. § 274 Abs. 2 Satz 1). Damit folgt die deutsche Regelung internationalen Gepflogenheiten, wonach die Abzinsung von latenten Steuern nicht zulässig ist (vgl. IAS 12.53). Begründet wird der Verzicht auf die Abzinsung mit der praktischen Schwierigkeit, den Realisationszeitpunkt nicht verlässlich ermitt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausgangspunkt der Rückstellungsbilanzierung

Rn. 600 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Diskussion um das Verhältnis von passiven latenten Steuern zu Rückstellungen wird bereits seit langem geführt. So gingt der Gesetzgeber im Entstehungsprozess des BiRiLiG (vgl. BT-Drs. 9/1878, S. 84) davon aus, dass alle Sachverhalte, welche durch die neu eingeführte passive Steuerlatenzvorschrift erfasst wurden, bereits vor BiRiLiG zu Rü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Steuersatz

Rn. 150 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der Steuerlatenzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern

Rn. 180 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern bilden erwartete zukünftige Steuerbe- und -entlastungen ab. Der Umfang dieser Be- und Entlastungen hängt neben der Situation der Differenzen zwischen HB und StB zum BilSt auch von der zukünftig erwarteten Steuersituation des UN ab. Diese zukunftsorientierten Wahrscheinlichkeits- und Werthaltigkeitsüberlegungen sind sowohl bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr