Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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§ 29 Maklerrecht / 1. Allgemeines

Rz. 34 Der Hauptvertrag muss "infolge" der Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen des Maklers zustande gekommen sein, denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin entlohnt, sondern für einen bestimmten "Arbeitserfolg".[105] Deshalb genügt es nicht, wenn der Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers oder zufällig zustande kommt.[106] Rz. 35 Die Kausalität der Maklerlei...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster 29.2: Provisionsklage Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _____ Klage In Sachen der _____, vertreten durch _____, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _____ – Klägerin – gegen Herrn _____, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Streitwert: _____ EUR bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantr...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Persönliche Zuverlässigkeit des Bauträgers

Rz. 7 Schließlich legt die MaBV fest, dass Bauträger die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO benötigen. Diese Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn die Person, die die Bauträgergeschäfte übernimmt, die persönliche und organisatorische Gewähr dafür bietet, dass die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung aller Voraussicht nach eingehalten werden.mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Unzulässige AGB-Klauseln

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§ 52 Versicherungsrecht / 10. Versicherungsvermittler (§§ 59–73 VVG)

Rz. 24 Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist der "Versicherungsvermittler" (§ 59 Abs. 1 VVG). Versicherungsvertreter ist derjenige, der von einem Versicherer damit betraut ist, "gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen" (§ 59 Abs. 2 VVG). Der Versicherungsvertreter ist "Auge und Ohr und Mund" des Versicherers, seine Kenn...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Vorkenntnis

Rz. 36 Vorkenntnis ist ein häufiger Einwand von Auftraggebern. Der Vorkenntniseinwand kann nur dem Nachweismakler entgegengehalten werden, nicht aber dem Vermittlungsmakler, weil bereits die über den Nachweis hinausgehenden Vermittlungsleistungen die zentrale Maklertätigkeit darstellen.[111] Für Vorkenntnis ist der Auftraggeber beweisbelastet.[112] Der Auftraggeber kann sich ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Unterbrechung der Kausalität

Rz. 40 Eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist möglich, sofern der Vertragserfolg auf völlig neuen Verhandlungen beruht, ohne dass die Maklerleistung noch fortwirkt.[124] Auch erheblicher Zeitablauf kann die Kausalität unterbrechen, jedenfalls zum Wegfall der Kausalitätsvermutung führen.[125] Maßgeblich ist immer, ob die Maklertätigkeit noch fortwirkt.[126]mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / II. Auskunftsanspruch

Rz. 56 Der Makler hat einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Auftraggeber hinsichtlich des Abschlusses des Kaufvertrages.[175] Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf die Vertragsparteien und den vereinbarten Vertragspreis.[176] Ein Anspruch auf Vorlage des Hauptvertrages besteht grundsätzlich nicht.[177] Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn die Erteilung der Ausku...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Zielsetzung der MaBV

Rz. 4 Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten für die Erwerber bestehen und die in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden bei entsprechenden Modellen geführt haben, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein Rahmen geschaffen, der bei Bauträgerprojekten im Wesentlichen drei Zielen dient: (1) der Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Maklervertrag

Rz. 6 Grundvoraussetzung des Provisionsanspruchs ist ein Maklervertrag, also die dahin gehende Einigung zwischen Makler und Auftraggeber, dass Letzterer sich zur Zahlung einer Provision verpflichtet für den Fall des aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommenen Hauptvertrages. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass Versuche, Provisionsansp...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Information und Belehrung des Erwerbers über die vertraglichen Regelungen

Rz. 6 Bauträgerverträge bedürfen in ihrer Gesamtheit der notariellen Beurkundung. Hierdurch wird sichergestellt, dass auf Seiten der Erwerber die oftmals schwer überschaubaren und in sich verzahnten Bestimmungen der Verträge zumindest in wesentlichen Teilen im Rahmen der Belehrung durch den Notar erläutert werden.mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf-oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[20] entschied sich jedenfalls im Fall von ei...mehr

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§ 29 Maklerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Bauträgerrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Bauträgervertrags

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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§ 29 Maklerrecht / II. Zulässige AGB-Klauseln

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§ 29 Maklerrecht / IV. Nachweis-/Vermittlungstätigkeit

Rz. 20 Die vom Makler geschuldete Leistung besteht im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss und/oder der Vermittlung eines Vertrages. Nachweis- und Vermittlungstätigkeit stehen also nicht in einem Ausschlussverhältnis. Leistungsgegenstand können auch beide Tätigkeiten sein, im Zweifel handelt es sich sowohl um einen Nachweis- als auch einen Vermittlungsvertrag.[41] ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Interessenwahrungspflicht

Rz. 21 Die allgemeine Interessenwahrungspflicht ist für den Handelsvertretervertrag wesensbestimmend und zwingend und beherrscht das gesamte Vertragsverhältnis. Sie erstreckt sich entgegen dem Wortlaut nicht nur auf die Vermittlung und den Abschluss, sondern generell auf die Tätigkeit des Handelsvertreters, z.B. auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Unt...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Bauträgerrecht wirft wegen der verschiedenen zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen vielfältige praktische und rechtliche Probleme auf. Erwerber- und Verbraucherschutz, Finanzierungssicherheit und Abwicklungs- bzw. Vertriebsfragen stehen in einem Spannungsverhältnis, das durch die gesetzliche Regelung ausgeformt und durch die Rechtsprechung im Einzelnen ausg...mehr

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§ 29 Maklerrecht / VII. Höhe der Provision

Rz. 42 Die Höhe der Provision richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der "übliche Lohn" als vereinbart (§ 653 Abs. 2 BGB). Die in § 653 Abs. 2 BGB ebenfalls genannten "Taxen" bestehen nicht.[127] Was als "üblicher Lohn" zu verstehen ist, hängt ab von der Art der Tätigkeit und etwaigen örtlichen Gepflogenheiten.[128] Auf...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 5 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Checkliste: Kausalität der Maklertätigkeit

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§ 29 Maklerrecht / a) Vertragspartner (persönliche Identität)

Rz. 28 Die notwendige Identität fehlt grundsätzlich dann, wenn nicht der Auftraggeber des Maklers, sondern ein Dritter den Hauptvertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit einem anderen als dem nachgewiesenen Vertragspartner kontrahiert. Der Auftraggeber bleibt ausnahmsweise gleichwohl provisionspflichtig, wenn der tatsächlich abgeschlossene Vertrag zwar inh...mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Wer kommt als Sachverständiger in Betracht?

Rz. 229 Bei der Frage, wer als Sachverständiger in Betracht kommt, gibt es große Unsicherheiten. Der BGH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter berechtigt ist, vom Erben die Vornahme der Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen zu verlangen.[142] Steht damit fest, dass der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf das Gutachten eines öffentlich...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / A. Das versicherungsrechtliche Mandat

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger ca. sechs Versicherungsverträge – Inhalt und Auslegung dieser Verträge sind oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Gleichwohl wird diesem ebenso wichtigen wie überschaubaren Rechtsgebiet in der Anwaltschaft nur wenig Interesse entgegengebracht; die bei vielen Rechtsanw...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist

Rz. 147 Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist Amtsgericht – Mietabteilung – _____ In dem Räumungsrechtsstreit Müller gegen Eheleute Meyer _____ zeigen wir an, dass wir die Beklagten vertreten. Namens und in Vollmacht der Beklagten wird der geltend gemachte Klageanspruch auf Räumung anerkannt. In der mündlichen V...mehr

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§ 29 Maklerrecht / E. Vertragsgestaltung

Rz. 58 Die anwaltliche Beratung hinsichtlich der Vertragsgestaltung hat zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung nahezu sämtliche Klauseln, die aus Sicht des Maklers wünschenswert erscheinen, jedenfalls in Formularverträgen für unwirksam hält. Im Wege der Individualvereinbarung sind die Parteien bei der Vertragsgestaltung frei, sofern nicht zwingendes Gesetzesrecht – etwa...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 4. Exkurs: Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen

Rz. 10 Auch Versicherungsprodukte haben teilweise den Charakter von Kapitalanlagen und werden häufig zu Kapitalanlagezwecken eingesetzt; namentlich gilt dies für kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten zunächst die sich aus § 6 bzw. §§ 61 ff. VVG ergebenden Beratungspflichten für Versicherer und deren Vermittler. D...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Vermögensplanung für den Ruhestand

Rz. 5 Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u.a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc. Können d...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Historie und Anbieter

Rz. 10 Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre wurden seitens der Banken die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter Einbindung eines jeweilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7 bis 10 GewStG. Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Erhebungszeiträume ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 De...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Einzelfälle für Erfüllungsgehilfen

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.4 Steuerfreie Vermittlung

Die Änderung des umsatzsteuerlichen Status des VK zum Drittlandsgebiet führt zu Veränderungen bei der Umsatzbesteuerung von Vermittlungsleistungen. Wenn nämlich ein Umsatz vermittelt wird, der ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt wird, ist dieser nach § 4 Nr. 5 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit bei vollem Vorsteuerabzugsrecht für den leistenden Unternehmer (v...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.4.2 Besondere Vorschriften

Zusätzlich gelten trotz der umfassenden Änderung durch das sogenannte Mehrwertsteuerpaket der EU zum 01.01.2010 noch eine Reihe besondere Vorschriften für den umsatzsteuerlichen Leistungsort einzelner Dienstleistungen. Diese sind in Deutschland in den §§ 3a bis 3f UStG geregelt und basieren mit Ausnahme des § 3f UStG (vgl. dazu Weimann, in Weimann/Lang, Umsatzsteuer national...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 4 Weitere Voraussetzungen zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels

Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Das Merkmal der Selbstständigkeit ist immer dann erfüllt, wenn die Grundstücksveräußerung auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung ausgeführt wird. Das Merkmal dient der Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von einer Tätigkeit als Angestellter und hat daher für die Frage, ob ein gewerbli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IX. Makler

Die Beratungspflichten des Maklers beschränken sich in der Regel auf das vom Kunden zur Prüfung aufgegebene Risiko bzw. Objekt. Das Verhalten des Maklers ist grundsätzlich dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherer zuzurechnen. 1. Eine Pflichtverletzung des Maklers bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles führt zu einem Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmer...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Arglistige Täuschung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken. 1. Bei objektiv falschen Angaben trägt der Versicherungsnehmer die sekundäre Beweislast für eine plausible Erklärung. Diese sekundäre Darlegungslast führt nicht zu einer U...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Beizulegender Zeitwert für die Neubewertung

Tz. 32 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die für die Neubewertung maßgeblichen beizulegenden Zeitwerte waren bis Mai 2011 gem. IAS 16.32–33 grundsätzlich über Marktpreise der Sachanlagen auf aktiven Absatzmärkten zu bestimmen, wobei Transaktionskosten unberücksichtigt bleiben mussten. Waren aktuelle Marktpreise nicht zu erheben, konnten durch Schätzungen ermittelte Marktpreise heran...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 12.1 – BUKG

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 [1] vom 11. Dezember 1990 (BGB 82), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist. § 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlass der in den §§ 3 und 4 bezeichneten Umzüge und der in § 12 genannten Maßnahmen. 2Berechtigte sind: Bundesbeamte und ...mehr