Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Auftraggeber

Rz. 40 Vertritt der inländische Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Einvernehmensgebühr um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber. Die Einvernehmensgebühr ist eine Geschäftsgebühr und fällt daher unter VV 1008. Rz. 41 Bei der Frage, ob mehrere Auftraggeber vorliegen, kommt es nicht darauf an, wie viele Mandanten der ausländische Anwalt vertritt, da zwischen den Man...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Klage und Widerklage

Rz. 77 Das gleiche Problem kann bei Klage und Widerklage auftreten. Auch dann können vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren angefallen sein, die im Rechtsstreit anzurechnen sind. Auch dann ist Abs. 2 zu beachten. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten eine Forderung von 8.000 EUR außergerichtlich gegen den B geltend zu machen. Später erhält er den Auftrag,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 229 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in Höhe von 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich in Höhe von 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Adressat

Rz. 65 § 49b Abs. 5 BRAO knüpft die Hinweispflicht an die "Übernahme des Auftrags". Sie richtet sich daher an den – künftigen – Auftraggeber. Dies gilt auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten; eines Hinweises an den Rechtsschutzversicherer bedarf es daher nicht.[23] Auch sonstige Dritte, mit denen der Mandatsvertrag nicht geschlossen werden soll, sind keine Adressaten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschaffung der Sicherheitsleistung

Rz. 305 Hingegen gehört es nicht mehr zum Rechtszug, wenn der Anwalt im Auftrag des Mandanten sich zusätzlich darum bemühen soll, die Sicherheit zu besorgen, insbesondere also mit einem Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen. Denn dies liegt außerhalb dessen, was vom gesetzlich geregelten Verfahrensablauf her normalerweise mit der Tätigkeit eines Anwalts in einem Erkenntnis- und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sonstige Fälle

Rz. 140 Die Erwähnung der Landwirtschaftssachen ist im Gesetz nur beispielhaft aufgezählt. Dies folgt aus dem Zusatz "insbesondere": Die Ermäßigung nach Nr. 3 ist daher auch in anderen "streitigen" Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Da die freiwillige Gerichtsbarkeit als solche keine "streitigen Verfahren" kennt, dürfte darauf abzustellen sein, ob das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigene Dokumente des Rechtsanwalts

Rz. 139 Die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken von eigenen Schriftsätzen des Rechtsanwalts zur Unterrichtung des Auftraggebers ist notwendig, damit sich dieser ein Bild vom Fortgang des Verfahrens machen kann.[227] Allerdings kann die Abrechnung erst ab der 101. Seite erfolgen. Fertigt der Rechtsanwalt aber ein Schreiben nur für den Mandanten bzw. schreibt er den Mandant...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VIII. Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 62 Die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren richtet sich nach § 33. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist auf Antrag eines Beteiligten oder eines Verfahrensbevollmächtigten vom Gericht der jeweiligen Instanz festzusetzen. Rz. 63 Eine unmittelbare Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 besteht nicht, da die Gerichtsgebühren sich nach dem Gesamtwert richten, währe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Person des Zahlenden

Rz. 59 Abs. 5 verlangt, dass der Anwalt uneingeschränkt über "Zahlungen" Auskunft geben muss.[127] Von wem gezahlt wurde, bleibt offen. Anzugeben sind daher Zahlungen des Mandanten und von Dritten. Dritte können z.B. Familienangehörige des Mandanten oder dessen unterlegener Gegner sein. Auch vom Prozessgegner an den Rechtsanwalt gezahlte oder beigetriebene Kostenerstattungsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Antrag (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Erforderlich ist ein Antrag des Rechtsanwalts (Abs. 1 S. 1). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Auch im Rahmen des § 42 sollte der Antrag allerdings eine ausführliche Begründung enthalten.[21] Insbesondere sollte ausgeführt werden, welche Umstände die Überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens rechtfertigen und erfordern. Eine Bezifferung der begehrten Pausc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig und sie leistet nicht für ihn. Dem Streit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Außergerichtliche Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG

Rz. 259 Problematisch wird die Anrechnung, wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG erteilt worden ist, der Klageauftrag aber danach. Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach altem Recht auf eine Verfahrensgebühr nach neuem Recht ist umstritten. Nach § 118 Abs. 2 BRAGO war eine Anrechnung in voller Höhe vorzunehmen. Dagegen bestimmt die Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 33 Der Festsetzungsantrag kann formlos gestellt werden.[64] Die Antragstellung kann daher schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen.[65] Der schriftlich gestellte Antrag muss dabei nicht der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen, der eine eigenhändige Unterzeichnung des Antrags, also eine Original-Unterschrift fordert.[66] Es reicht deshalb aus, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besprechung

Rz. 146 Wenn das Gesetz lediglich von "Besprechungen" redet, ohne gleichzeitig weitere Anforderungen zu stellen, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass jede Art der Besprechung ausreicht. Die gleichzeitige Anwesenheit der Gesprächsteilnehmer an ein und demselben Ort wird beispielsweise nicht verlangt. Das Gesetz will allgemein die Teilnahme des Rechtsanwalts an Besprechungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 25 Nach Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Von dieser Regelung werden erfasst sowohl die Hauptverhandlungstermine als auch die allgemeinen Termine außerhalb der Hauptverhandlung nach VV 4102. Insoweit reicht es grundsätzlich aus, wenn der Anwalt an den Terminen teilnimmt. Etwas anderes i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 44 Nach der früheren Gesetzesfassung war teilweise strittig, auf welche Gebührentatbestände der Haftzuschlag anzuwenden war. Aus der pauschalen Verweisung ergaben sich insoweit Unklarheiten. So war bislang umstritten, ob der Haftzuschlag auch bei Fortsetzungsterminen zu berücksichtigen sei. Diese Streitfrage hat sich dadurch erledigt, dass das Vergütungsverzeichnis nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsmittel

Rz. 10 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO muss sich die Prüfung nicht auf die Erfolgsaussicht einer beschränken. Anzuwenden ist VV 2100 auf sämtliche Rechtsmittel, also auch auf die Prüfung der Erfolgsaussicht einermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gegenstandswert

Rz. 197 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr berechnet sich nicht danach, auf welche Leistungen sich die Parteien verständigt haben, sondern allein nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die sie sich geeinigt haben.[170] Hinsichtlich der Wertberechnung gelten die §§ 22 ff. Wird die Einigung in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht getroffen, richtet sich der Geg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richtet sich nach der Gebühr, die der Rechtsmittelanwalt verdient. Legt er das Rechtsmittel ein, so entsteht auch dem übersendenden Anwalt eine volle Gebühr, höchstens jedoch 1,0; legt er das Rechtsmittel nicht ein, so entsteht für den Verkehrsanwalt ebenfalls nur die reduzierte Gebühr. Da in den meisten Fällen die reduzierte Gebühr im Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schriftsatz

Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind alle schriftlichen Eingaben bei Gericht zu verstehen. Schreiben an andere Personen (z.B. an Verfahrensbeteiligte) oder Dritte (etwa die Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer) fallen nicht unter VV 3403. Eine solche Tätigkeit wird vielmehr nach VV 2300 abgegolten.[11] Unter VV 3403 fallen daher insbesondere:mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / F. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten mit Anrechnung

Rz. 22 Problematisch sind Anrechnungsfälle. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Das Ergebnis der Abrechnung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Dies ist m.E. aber letztlich keine steuerrechtliche Frage, sondern eine vergütungsrechtliche Frage, deren Lösung im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag des Anwalts

Rz. 342 Beantragt der Anwalt die Vergütungsfestsetzung, richtet sich der Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 2, S. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO bzw. § 42 FamGKG und bemisst sich nach dem Betrag, der zur Festsetzung angemeldet wird. Rz. 343 Dies wird in aller Regel der volle Vergütungsanspruch sein. Auslagen nach den VV 7000 ff. sind voll zu bewerten, gleichfalls vorgelegte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührenhöhe

Rz. 16 Der Rechtsanwalt erhält nach VV 2302 eine Geschäftsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 768 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 414 EUR. Mit dem KostRÄG 2021 sind die Gebührenbeträge um 20 % angehoben worden. Rz. 17 Maßgebend bei der Bestimmung der konkreten Gebühr sind die Kriterien nach § 14 Abs. 1 RVG, wobei eine Vorbefassung in einem früheren Verfahrensabschnitt nicht gebührenminder...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / I. Allgemeines

Rz. 54 Umstritten war schon zu BRAGO-Zeiten, ob in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bei der Bemessung der im Einzelfall angemessenen Gebühr nach § 12 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 14 Abs. 1) grundsätzlich von einer unterhalb der Mittelgebühr liegenden Vergütung auszugehen ist. Eine einheitliche Linie war hier in der Rechtsprechung kaum zu finden, da die Entscheidungen fast aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Bindungswirkung nach Abs. 1 in Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11

Rz. 149 Auch das Gericht ist an seine Wertfestsetzung gebunden, solange sie nicht abgeändert worden ist. Daraus folgt, dass es im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 keine eigene gesonderte, vom zugrunde liegenden gerichtlichen Verfahren abweichende Wertfestsetzung geben darf. Das Gericht muss vielmehr von dem im gerichtlichen Verfahren festgesetzten Wert ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, § 15a Abs. 3 EGZPO (Nr. 1)

Rz. 5 Ausdrücklich genannt sind in Nr. 1 die Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, also solche Gütestellen, die von der Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt sind. Auf Grund der zum 1.1.2000 eingeführten Vorschrift des § 15a EGZPO sind die Landesjustizverwaltungen ermächtigt worden, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzuri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung von aus der Staatskasse festzusetzenden Reisekosten im Falle der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 29 Der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene und "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnete Rechtsanwalt kann Reisekosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen, etwa für die Reise zum Termin am Sitz des Prozessgerichts. In welcher Höhe dem Rechtsanwalt Kosten für die Reise zwischen dem Kanzleisitz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erlass des Vollstreckungsbescheids durch das Prozessgericht

Rz. 22 Wird der Vollstreckungsbescheid nach Abgabe vom Prozessgericht erlassen (§ 699 Abs. 1 S. 3 ZPO), so ändert dies nichts daran, dass diese Tätigkeit gebührenrechtlich zum Mahnverfahren zählt und dort vergütet wird. Wird der Widerspruch also vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, lebt das Mahnverfahren wieder auf. Die 0,5-Gebühr nach VV 3308 erwächst dem R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geschäftsgebühr – Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 150 Umstritten ist, ob die Erforderlichkeit der Vertretung (VV 2503) im Verfahren gem. § 55 vom Urkundsbeamten zu prüfen ist (vgl. Rdn 122).[314] Gleiches gilt für die Prüfung, ob eine vergleichsweise Regelung zur Rechtsverfolgung "notwendig" i.S.d. § 91 ZPO war. Die Entscheidung, ob der Anwalt nur beraten oder vertreten soll, und deshalb die Entscheidung darüber, ob ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 18 VV 3400 gilt sowohl für den Rechtsanwalt, soweit er nach dem RVG abrechnen kann (§ 1), als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX KostRÄndG 1957). Rz. 19 Daraus, dass der Verkehrsanwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten tätig wird und den Verkehr mit der Partei zu führen hat, ergibt sich, dass drei Personen vorhanden sein müssen: Auftraggeber, Verkehrsanwalt, Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 93 Nach Abs. 2 S. 1 kann eine nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 S. 1 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, im Vergütungsrechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren herabgesetzt wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Auslagen

Rz. 64 Außer der vereinbarten Gutachtengebühr kann der Anwalt grundsätzlich auch die Erstattung seiner Auslagen verlangen. Die Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 erstreckt sich nur auf die Gebühr als Äquivalent der anwaltlichen Werkleistung, nicht auch auf die Auslagen (siehe Rdn 8). Wenn insoweit keine gesonderte Auslagenvereinbarung getroffen wurde, sind die dem Anwalt im Zuge ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kündigung

Rz. 25 Streitig ist, wie es sich bei dem Auftrag an den Anwalt verhält, lediglich eine Kündigung zu erklären. Verschiedentlich wird angenommen, sie falle unter Abs. 1 S. 2, weil sie Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs sei, etwa einer Räumungsklage gegen den Mieter.[16] Diese Auffassung berücksichtigt nicht die Fassungsänderung des in § 23 Abs. 1 S. 3 übernomme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (Abs. 2)

Rz. 29 Im GKG ist eine Reihe von Sachverhalten geregelt, in denen keine Gerichtsgebühren oder nur Festgebühren erhoben werden, vor allem in Beschwerdeverfahren. In Erinnerungsverfahren sind überhaupt keine Gerichtsgebühren vorgesehen. Manchmal hängt der Anfall einer Gerichtsgebühr auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Beispiel: Eine nach § 321a ZPO erhobene Gehörsrüge hat ganz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Umsatzsteuer

Rz. 57 Das Vorgehen bei der Anrechnung kann in Übergangsfällen auch Einfluss auf die Umsatzsteuer haben. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Die Versteuerung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Rz. 58 Dies ist letztlich keine steuerrechtliche, sondern eine ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedingte Leistungen

Rz. 40 Für die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt das Gesetz wie selbstverständlich, dass die (Vorschüsse und) Zahlungen geeignet sind, den Vergütungsanspruch des Anwalts im Umfang dieser Leistungen zu erfüllen. Denn ohnedies würde jede Art von Anrechnungsregelung schon deshalb ausscheiden, weil es nichts anzurechnen gäbe. Mithin erfasst der Tatbestand zunächst alle vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (VV 4139)

Rz. 30 Im Beschwerdeverfahren nach § 372 StPO erhält der Anwalt eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 4139, ebenfalls in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug, also wiederum nach den VV 4106, 4112, 4118. Im Gegensatz zum früheren Recht der BRAGO löst das Beschwerdeverfahren eine gesonderte Gebühr aus. Zwar sind in Strafsachen Beschwerdegebühren grundsätzlich dur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Unrichtige Berechnung

Rz. 105 Ist die Berechnung inhaltlich falsch, hat also der Anwalt versehentlich nach einem überhöhten Streitwert abgerechnet oder hat er irrtümlich falsche Gebührentatbestände angewendet, so ist dies unschädlich. In Höhe der tatsächlich berechtigten Forderung ist die Vergütung dann dennoch einforderbar.[95] Soweit der Anwalt allerdings eine zu geringe Vergütung abgerechnet h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zeitpunkt

Rz. 71 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 49b Abs. 5 BRAO ist der Hinweis auf die Abhängigkeit der Gebühren vom Gegenstandswert "vor" der Übernahme des Auftrags zu erteilen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers (siehe Rdn 52) soll der Mandant auf diese Weise noch vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Anwaltsvertrages in die Lage versetzt werden, die Höhe seiner dara...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 118 Wird der Anwalt erst im Rechtsmittelverfahren bestellt oder beigeordnet, gilt Abs. 6 S. 2. Auch diese Vorschrift enthält eine Rückwirkungsfiktion, allerdings nur begrenzt auf die jeweilige Rechtsmittelinstanz. Beispiel: Der Anwalt wird erstmals im Berufungsverfahren als Verteidiger beauftragt. Im zweiten Hauptverhandlungstermin wird er vom Gericht als Pflichtverteidi...mehr