Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 1 Einführung / aa) Beratungshilfe

Rz. 28 Beratungshilfe wird einem Rechtssuchenden nach § 1 BerHG gewährt, soweit ihm die Wahrnehmung seiner Rechte im außergerichtlichen Verfahren aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sonst nicht möglich ist. Der Antrag kann vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder nachträglich über diesen gestellt werden. Zuständig ist in jedem Fall das Amtsge...mehr

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§ 1 Einführung / b) Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rz. 21 Wird auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung verzichtet, ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz[5] abzurechnen. Die zu erhebenden Gebühren richten sich dann nach dem Gegenstandswert. Hierauf hat ein Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO bereits vor Übernahme eines Auftrags hinzuweisen. Hierfür empfiehlt sich eine entsprechende Anlage zur Vollmacht, die vom Ma...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 3. Die Pflichten aus dem Anwaltsvertrag

Rz. 71 Voraussetzung für das Einsetzen eines Haftungstatbestandes ist selbstverständlich zunächst, dass ein Vertrag mit dem Mandanten geschlossen worden ist. Fraglich kann vor allem bei Freundschafts- und/oder Gefälligkeitsverhältnissen sein, ob – ggf. konkludent – ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist.[34] Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Rz. 72 Gegen einen Vertr...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Kostentransparenz

Rz. 18 Ein Mandant darf auch erwarten, dass ihm die Höhe der Gebühren, die für die Beratung und anwaltliche Vertretung entstehen, rechtzeitig offen gelegt wird. Denn grundsätzlich besteht immer die Gefahr, dass die Höhe der Gebühren das vom Mandanten verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos macht. a) Vergütungsvereinbarung Rz. 19 Es gilt den Mandanten daher bereits bei der Mandat...mehr

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§ 1 Einführung / 5. Verjährung bei Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung

Rz. 61 Nach einer Entscheidung des BGH[20] aus dem Jahr 2014 hat auch die Verjährung wegen anwaltlicher Falschberatung eine deutliche Verschärfung erfahren. Ansprüche von Rechtsanwälten verjähren nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff. BGB. Nach § 195 BGB ist ein Regressanspruch somit nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres verjährt, in dem der Anspruc...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Verschärfte Haftung des Fachanwalts für Familienrecht

Rz. 54 Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zum Fachanwalt für Familienrecht hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Rz. 55 Nach der Rechtsprechung unterliegen Fachanwälte damit auch einer besonders strengen Sorgfaltspflicht. Dabei hat das OLG Zweibrücken[16] die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Oder-Konto

Rz. 319 Im Falle eines Oder-Kontos ist jeder Ehepartner ohne Mitwirkung des anderen zu Kontoverfügungen berechtigt. Es besteht somit eine vom anderen Kontoinhaber unabhängige Rechtsstellung. Anders als beim Und-Konto steht beiden Ehegatten als Gesamtgläubiger jeweils allein ein eigenes Forderungsrecht gegenüber der Bank zu. Rz. 320 Trotz des eigenen Forderungsrechts jedes Ehe...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Verjährung

Rz. 587 Da ein Anspruch auf Geldzahlung in Höhe des Wertes der Beteiligung am gemeinsam erworbenen Vermögen verfolgt wird, richtet sich der Anspruch auf die Durchsetzung einer von Monat zu Monat zu bewirkenden Geldleistung. Somit gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren, § 195 BGB. Die Verjährung beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit Ende des Jahres, in dem die Ehegatten ihre Z...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Die schwierige Abgrenzung bei bloßem "Halten und Verwalten" als Gesellschaftszweck

Rz. 651 Regelmäßig begründet zwar gemeinschaftlicher Erwerb Miteigentum auch dann, wenn zugleich Verwaltungs-und Nutzungsregelungen im Sinne von § 745 BGB von den Beteiligten getroffen worden sind. Allerdings kann auch das reine "Halten und Verwalten" einer beweglichen oder unbeweglichen Sache gemeinsamer Zweck im Sinne von § 705 BGB seien und die Sache so zu Gesellschaftsve...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Grundsätze der Haftung

Rz. 65 Der BGH hatte zu den grundsätzlichen Pflichten des Rechtsanwalts und demgemäß zum Rahmen seiner Haftung 1968[27] – und später immer wieder[28] – erklärt: Zitat Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichst...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / VII. Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Rz. 41 Ein weiteres Aufgabenfeld in der Beratung von Mandanten ist die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle (§ 174 InsO). Dazu ist als Erstes eine Bestimmung der anzumeldenden Forderung vorzunehmen. Dabei ist abzugrenzen, ob es sich bei dem Mandanten um einen Insolvenz-, Aus-, Ab- oder Massegläubiger handelt. 1. Insolvenzgläubiger Rz. 42 Am Verfahren können nur Insol...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundlagen

Rz. 106 § 114 FamFG regelt den Anwaltszwang in Familiensachen. Die allgemeine Bestimmung des § 10 Abs. 1 FamFG, nach der die Beteiligten das Verfahren grundsätzlich selbst betreiben können, gilt gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG in Familienstreitsachen nicht. § 114 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass sich die Ehegatten in Ehesachen und Scheidungsfolgesachen – das heißt dann, wenn Güterr...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Anbahnung des Mandats

Rz. 6 Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind regelmäßig von einer hohen persönlichen Betroffenheit geprägt. Für den Mandanten geht es meist um existentielle Fragen. Mit der Trennung der Beteiligten beginnt ein manchmal jahrelanger, teils emotional hoch belastender Lebensabschnitt, den es zu begleiten gilt. Dabei ist der Anwalt nicht nur juristischen Fragestellungen aus...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / IX. Checkliste

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§ 1 Einführung / bb) Verfahrenskostenhilfe

Rz. 35 Gemäß § 76 Abs. 1 FamFG wird einem Rechtssuchenden für eine gerichtliche Auseinandersetzung Verfahrenskostenhilfe gewährt, sofern seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig ist. Anders als bei der Beratungshilfe kann diese auch gegen Ratenzahlung gewährt werden. Die ...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Allgemein

Rz. 632 Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einrede, die vom Schuldner geltend zu machen ist;[897] selbst wenn der Schuldner konkret den Sachverhalt darlegt, aus dem sich die Voraussetzungen der groben Unbilligkeit ergeben, darf das Gericht den Ausgleichsanspruch nicht nach § 1381 Abs. 1 BGB ausschließen, wenn sich der Schuldner nicht ausdrücklich darauf beruft. Auch ...mehr

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§ 4 Güterstände / (6) Einzelne Entscheidungen

Rz. 678 Die Rechtsprechung hat bisher die Gesichtspunkte der Interessensabwägung nicht näher beschrieben, zumal es dazu nur wenige Entscheidungen gibt. Der Ausgleichsschuldner muss alle Gesichtspunkte hierzu umfassend vortragen, um Aussicht auf Erfolg zu haben.[941] Rz. 679 Die Stundung wird gewährt, wenn der Schuldner eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktver...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 2 FamFG

Rz. 216 § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 2 FamFG erfasst Rechte und Ansprüche gegen Dritte, wenn diese aus der Ehe herrühren.[302] Dies entspricht der Regelungsabsicht der Gesetzgeber, da diese die Ansprüche auf Mitwirkung bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegen Störungen des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe gegenüber dem andere...mehr

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§ 4 Güterstände / (9) Einzelne Entscheidungen

Rz. 630 Unter den Begriff der Zuwendung gemäß § 1380 BGB fallen insbesondere Geldschenkungen,[889] auch zum Erwerb eines Grundstücks durch den beschenkten Ehegatten und Zahlung von Bauleistungen sowie die Erbringung von unentgeltlichen Planungsleistungen,[890] die Schenkung von Immobilien[891] oder Miteigentumsanteilen an Immobilien,[892] alleinige finanzielle Beiträge zur F...mehr

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§ 1 Einführung / I. Einführung

Rz. 385 Neben allgemeinen Fragen zur Kontentrennung und Kontenverfügung, zu Konsumentenkrediten und beruflich veranlassten Darlehen bzw. Kontokorrentkrediten umfasst die anwaltliche Beratung in Familiensachen häufig auch Fragen zu Immobilien bzw. Immobiliendarlehen des Mandanten und seines Ehegatten oder Lebenspartners. Rz. 386 Häufig geht es darum, dass eine der Parteien die...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Vermeidung von Wertungswidersprüchen

Rz. 408 Dieses Nebeneinander von Zugewinnausgleichsverfahren und Gesamtgläubigerausgleich kann zu Wertungswidersprüchen führen. Allerdings können etwaige Wertungswidersprüche über den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung in den Fällen, in denen das Zugewinnausgleichsverfahren bereits beendet wurde, vermieden werden. Rz. 409 Ist das Zugewinnausgleichsverfahren bereits abges...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / d) Sonstige Gegenstände

Rz. 690 Sonstige im Miteigentum beider Ehegatten stehende Gegenstände, also solche, die weder Haushaltsgegenstände noch Ehewohnung sind, unterliegen den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften. Zu denken ist hier an Immobilien, die nicht der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, sondern der Kapitalanlage sowie an Mobilien, die einem ebensolchen Zweck dienen o...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Auskunftswesen

Rz. 434 Wie bereits erwähnt, ist eine einwandfreie Schufa-Auskunft essentiell und meist nicht verhandelbar. Die Erklärung des Einverständnisses mit einer Schufa- sowie einer Bankauskunft [305] ist in die Selbstauskunftsformulare wie in obigem Beispiel integriert. Der beratende Rechtsanwalt wird seinem Mandanten klar machen, dass auch ein Eintrag wegen einer im Rahmen des Ehest...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Gesetzliche Vorgabe in § 1376 BGB

Rz. 243 In § 1376 BGB regelt das Gesetz die Bewertung von Vermögensgegenständen, die dem Anfangs- und Endvermögen eines Ehegatten unterfallen. Dabei trifft das Gesetz mit Ausnahme hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß § 1376 Abs. 4 BGB keine Regelung, wie die Vermögenswerte zu bewerten sind. Der Rechtsbegriff des "Wertes" in § 1376 BGB ist unbestimmt und von d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Begründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 167 Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG zwei Monate und beginnt wie die Beschwerdefrist "mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses", spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Rz. 168 Die Zweimonatsfrist beginnt also – wie die Beschwerdefrist selbst – mit der von Amts wegen entsprechend § 317 ZPO v...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Voraussetzungen der Anwaltshaftung

Rz. 46 Während ein Richter nach § 839 Abs. 2 BGB nur bei vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, also bei Rechtsbeugung (§ 339 StGB) haftet, dient als Rechtsgrundlage der Haftung des Rechtsanwalts die positive Vertragsverletzung, die seit der Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 in § 280 Abs. 1 BGB als Grundtatbestand für Leistungsstörungen normiert wurde. Danach muss d...mehr

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§ 1 Einführung / a) Vergütungsvereinbarung

Rz. 19 Es gilt den Mandanten daher bereits bei der Mandatsanbahnung auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung hinzuweisen. Üblich ist diese in Form eines Pauschal- oder Zeithonorars. Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf in jedem Fall der Textform, § 3a RVG. Beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sollte der Umfang des Mandats eindeutig umsch...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung vor dem Zugewinnausgleichsverfahren

Rz. 592 Regelmäßig empfiehlt es sich, eine Ehegatteninnengesellschaft in den für den Mandanten wirtschaftlich sinnvollen Fallkonstellationen vor der Durchführung des Zugewinnausgleichsverfahrens aufzulösen. Erst auf der zweiten Stufe des Drei-Stufen-Modells gilt es den Vermögensausgleich innerhalb des ehelichen Güterrechts durchzuführen. Im Güterstand des Zugewinnausgleichs ...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Prinzipien der Unternehmensbewertung

Rz. 249 Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung unabhängig vom Bewertungsanlass, aber unter Hervorhebung der Besonderheiten der Unternehmensbewertung im familienrechtlichen Verfahren, dargestellt. Die folgenden Ausführungen werden dem Rechtsanwalt zwar nicht die Möglichkeit geben, selbst Bewertungen von Unternehmen vorzunehmen, al...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Rechtliche Situation im Zugewinnausgleich

Rz. 598 Rechenbeispiel Die Eheleute haben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und gemeinsam mit voller Arbeitskraft und etwa im gleichen Umfang in einem Unternehmen zusammen gearbeitet. Das Unternehmen wurde nach außen allein von der Ehefrau geführt, der Ehemann war in dem Betrieb angestellt. Tatsächlich führte der Ehemann aber die Geschäfte gleichberechtigt neben ...mehr

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§ 1 Einführung / b) Interessenkollision

Rz. 39 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Somit darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse beraten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 BRAO beruflich befasst war, vgl. § 3 Abs. 1 BORA. Das Verbot gilt da...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 573 Bei Beendigung einer Innengesellschaft findet, wie bereits ausgeführt, keine gegenständliche Auseinandersetzung statt. Die Auseinandersetzung zielt anders als die Auflösung einer Gesellschaft nicht auf eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens, sondern auf eine stichtagsbezogene Abrechnung und Abfindung ab.[308] Der Ausgleichsanspruch besteht in Form eines schuldrec...mehr

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§ 1 Einführung / aa) Gemeinsame Beratung von Eheleuten in ihrer Trennungs- oder Scheidungsangelegenheit

Rz. 41 Häufig erscheinen Ehegatten gemeinsam bei einem Rechtsanwalt, um sich beraten zu lassen. In der Regel gehen sie davon aus, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts, wenn man sich doch einig sei, ausreiche. Nicht selten hat man dies von Arbeitskollegen so gehört oder, was immer häufiger anzutreffen ist, im Internet bereits recherchiert. Diese Form der Scheidung/Trennu...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Versorgungsausgleich

Rz. 479 Gemäß § 1587 BGB i.V.m. § 2 Abs. 4 VersAusglG sind alle Versorgungsanwartschaften, die in den Versorgungsausgleich einbezogen werden, vom güterrechtlichen Ausgleich ausgenommen. Welche Anwartschaftsrechte im Rahmen des Versorgungsausgleich auszugleichen sind, ist gesetzlich in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VersAusglG geregelt. Dabei kann es vor allem bei privaten Lebensvers...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Abgrenzung von güterrechtlichen Vermögenspositionen zu sonstigen Vermögenswerten (sog. Sondervermögen)

Rz. 59 Das güterrechtliche Vermögen ist von Vermögenspositionen, die dem Versorgungsausgleich unterliegen oder dem ehelichen Haushalt zuzuordnen sind, abzugrenzen. Ferner sind etwaige Überschneidungen mit dem Unterhaltsrecht zu berücksichtigen. Rz. 60 Gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG sind alle Versorgungsanwartschaften, die in den Versorgungsausgleich einbezogen werden, vom Zugewi...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Taktische Erwägungen

Rz. 396 Stets sollte geprüft werden, ob ein Verfahren wegen Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist. Denn möglicherweise wirkt sich die Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs nicht aus. Dies würde für den Mandanten nur unnötige Kosten nach sich ziehen, die vermeidbar sind. Rz. 397 Nicht immer sind Forderungen aus dem Gesamtgläubige...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Stichtag für die Berechnung und Höhe des Endvermögens

Rz. 543 Nach dem Wortlaut des § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Höhe des Endvermögens die Beendigung des Güterstandes. Der gesetzliche Güterstand wird grundsätzlich entweder durch Auflösung der Ehe, in der Regel im Wege der Ehescheidung, oder durch den Tod eines Ehegatten beendet.[785] Abweichend von der allgemeinen Regel des § 1375 Abs...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Anderweitige Bestimmung im Sinne des § 430 BGB

Rz. 414 Fraglich ist, ob der Ansatz der Schuld in der Vermögensbilanz als anderweitige Bestimmung im Sinne des § 430 BGB verstanden werden kann. Dann muss von der hälftigen Ausgleichspflicht beider Ehegatten abgesehen werden. Rz. 415 Wie im Gesamtschuldnerausgleich ist eine rechtskräftige Entscheidung über den Gesamtgläubigerausgleich wegen der Rechtskraftwirkung der Entschei...mehr

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§ 4 Güterstände / (3) Voraussetzungen nach § 1380 BGB

Rz. 615 Der Begriff der Zuwendung im Sinne von § 1380 Abs. 1 S. 1 BGB besagt, dass kein Anspruch auf das Zugewendete bestanden hat. Er umfasst damit nur freiwillige Leistungen ohne Gegenleistung,[875] also sowohl Schenkungen nach § 516 BGB als auch unbenannte Zuwendungen.[876] Ob diese Zuwendungen den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen, die nach den Lebensverhältnis...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Verfahrenswert/Beschwer

Rz. 1087 Wird der Auskunftsantrag isoliert bei Gericht anhängig gemacht, bestimmt sich der Verfahrenswert nach den §§ 2, 3 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG nach dem Interesse des Antragstellers an der begehrten Information. Das Interesse orientiert sich an der Höhe der Zugewinnausgleichsforderung und wird durch die Rechtsprechung mit 1/10 bis ¼ des Leistungsanspruchs bewertet.[1295] Rz...mehr

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Zerb 10/2015, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2015

Am 8.5. und 9.5.2015 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Bonn statt. Das Hotel Collegium Leoninum stellte für die Themen des VorsorgeAnwalt e.V. einen passenden Tagungsort dar, weil das Haus zugleich Hotel und Seniorenresidenz ist. Die Tagung begann mit einem Workshop zu Gestaltungsfragen bei der Vorsorgevollmacht. Zunächst wurde die Frage diskutiert, in welchem ...mehr

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AGS 10/2015, Anwaltshaftung. Handbuch zur Anwaltshaftung unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Von Dr. Gero Fischer, Gerhard Vill, Detlef Fischer, Axel Rinkler und Bertin Chab. 4. Aufl. 2015. ZAP-Verlag, Bonn. XXV, 961 S., 139,00 EUR Mit der 4. Auflage ist der frühere Richter am BGH, Dr. Horst Zugehör, der das Handbuch begründet und bis zur 3. Auflage in wichtigen Teilen mit bearbeitet hat, ausgeschieden. Die verbliebenen fünf Autoren haben nunmehr die Bearbeitung unte...mehr

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AGS 10/2015, Gerichtskosten... / Leitsatz

Die aufgrund der erstinstanzlichen Prozessvollmacht des Rechtsanwalts eingelegte Berufung führt auch dann zur Haftung des Mandanten für die gerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens, wenn er insoweit dem Anwalt keinen Auftrag erteilt hatte. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 – 14 W 423/15mehr

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zfs 10/2015, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung hat sich das BAG der st. Rspr. des BGH angeschlossen, nach der materiell-rechtliche Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind, sondern außerhalb dieses Verfahrens vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen sind (siehe BGH RVGreport 2010, 152 (Hansens) = JurBüro 2010, 252: Prozesskostenvorschuss; ...mehr

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AGS 10/2015, Festsetzung de... / 2 Anmerkung

Das FG hat zutreffend erkannt, was vielen Gerichten verborgen bleibt, dass eine Streitwertfestsetzung nur dann zulässig ist, wenn tatsächlich auch Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Wert berechnen. Sofern keine wertabhängigen Gerichtsgebühren anfallen, kommt nur eine Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren in Betracht (§ 33 RVG). Eine sol...mehr

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AGS 10/2015, Keine Erstattu... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg. Das LG hat die Klage unter Bezugnahme auf die einschlägige Rspr. mit zutreffender Begründung, der der Senat folgt, abgewiesen. Die Berufungsbegründung rechtfertigt kein anderes Ergebnis. Darauf ist lediglich noch hervorzuheben und zu ergänzen: 1...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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AGS 10/2015, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Über die Erinnerung entscheidet gem. §§ 164, 165 i.V.m. § 151 VwGO im vorliegenden Fall die Berichterstatterin, die gem. § 87a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VwGO die zugrundeliegende Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache getroffen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1996 – 11 VR 40/95, NVwZ 1996, 786; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2003 – 1 N 01.1845, NVwZ-RR 2004, 309). Die Erinne...mehr

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zfs 10/2105, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Deutscher Anwaltverlag, 8. Auflage 2015, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1383-8

Schon nach kurzen zwei Jahren, in denen wie immer reichlich neue Rechtsprechung im Verkehrsrecht, aber auch das neue Fahreignungsregister zu verarbeiten waren, ist das Handbuch von Gebhardt zur Verteidigung in Verkehrssachen neu aufgelegt worden. Auf inzwischen mehr als 900 Seiten inklusive Verzeichnissen kann sich der Rechtsanwender in den entsprechenden Bereichen des Straf...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Bremen ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie legt in nicht zu beanstandender Form dar, dass eine zunehmend in der Praxis feststellbare Tendenz des Versuchs einer nachträglichen Gebührenkürzung auf der Ebene der Bezirksrevisoren einer kritischen Bewertung zuzuführen ist und diese Handhabung in zahlreichen Fällen einer rechtlichen Überprüfung nicht stan...mehr