Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 3 Anmerkung

Seit dem 1.8.2002 haben Insassen bei einem Schadensereignis auch Schadenersatzansprüche einschließlich des Schmerzensgeldes nach Gefährdungshaftungsgrundsätzen. Wird dem Anwalt von Fahrer/Halter und Insassen ein Mandat zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner erteilt, dann wäre der Anwalt nach dem Grundsatz der mandantengerechten Beratung verpfl...mehr

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zfs 9/2015, Fromm: Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, de Gruyter, 2. Auflage 2015, 644 Seiten, 139,95 EUR, ISBN 978-3-11-035900-8

Gut drei Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage erscheint endlich eine Neuauflage des Werkes von Fromm. Endlich deshalb, weil die erste Auflage mir sehr gut gefallen hat. Nicht nur optisch wurde das Werk überarbeitet. Es fällt sofort auf, dass es auch inhaltlich ausgefeilt, vor allem aber erheblich erweitert wurde. Im Vergleich zur Vorauflage hat es an Umfang zugenommen, u...mehr

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zfs 9/2015, Fortbestehender... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. gem. § 823 BGB, §§ 18 i.V.m. 7 Abs. 1, 17 StVG einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 996,22 EUR" Der Verkehrsunfall hat steh bei Betrieb des Pkws des Kl. und des durch die Bekl. gefahrenen Pkws ereignet Die tatsächlichen Voraussetzungen eines Ausschlusses der Haftung aufgrund höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG) oder eines unabwendbaren Ereignis...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / 1

Die Zulassungsrechtsbeschwerde hat als statthaftes Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgerichte in bußgeldrechtlichen Bagatellverfahren erhebliche praktische Bedeutung. Sie ist das einzig zulässige Rechtsmittel im "Massengeschäft" Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der ganz überwiegende Anteil der Bußgeldsachen im Straßenverkehr liegt im Bereich der Zulassu...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / E. Anhörung der Verfahrensbeteiligten

Das OLG hat die Staatsanwaltschaft gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2, Abs. 3 StPO anzuhören, wobei der Beschwerdeführer binnen zwei Wochen gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 3 S. 2 StPO die Gelegenheit zur Gegenerklärung zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erhält. Im Regelfall tritt die Generalstaatsanwaltschaft dem Antrag auf Aufhebung des amtsric...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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zfs 9/2015, Homburger Tage 2015

Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht. In den ve...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / III. Wirkungen der Adhäsionsentscheidung

Wird in einem Zivilurteil über einen unbezifferten Antrag auf Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgelds befunden, ist das in der Regel abschließend.[44] Der zugesprochene Betrag stellt die angemessene Entschädigung dar.[45] Es können daher mit einer weiteren Klage keine Nachforderungen etwa mit der Begründung erhoben werden, dass die bereits der ersten Klage zugrunde li...mehr

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FF 9/2015, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien

Jörn Hauß 5. Aufl. 2015, 461 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 21, Gieseking Verlag Ein Werk, welches innerhalb von zehn Jahren in der fünften Auflage erscheint, kann nur noch als Standardwerk bezeichnet werden. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen. Der "Hauß" greift die zwischenzeitlich weiter entwickelte Rechtsprechung, insbesondere die Kasuistik des BGH, auf, erfasst neu...mehr

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zfs 8/2015, Verpflichtung des Geschädigten, im Totalschadensfall ein Restwertangebot der Versicherung abzuwarten

Hinweis "In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass unser Mandant das Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten kalkulierten Restwert veräußert hat. Eine Ablichtung des entsprechenden Kaufvertrags ist beigefügt." Unser Mandant ist nicht verpflichtet gewesen, Ihnen vor Veräußerung des Unfallfahrzeugs nach dem gutachterlich ermittelten Restwert die Gelegenheit zum Nachw...mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / Leitsatz

1. Stellt der Verfahrensbevollmächtigte im Anhörungsrügeverfahren den Antrag auf Übersendung der Gerichtsakten und sämtlicher Nebenakten, so ist dieser und nicht sein Mandant Schuldner der Aktenversendungspauschale. 2. Werden die Akten in Teillieferungen versandt, fällt die Aktenversendungspauschale nur dann mehrfach an, wenn der Antragsteller die gesonderte Übersendung einze...mehr

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zfs 8/2015, Anwaltsvergütun... / 3 Anmerkung:

Mit dieser grundlegenden Entscheidung hat der BGH festgestellt, dass sich die Vergütung des Verfahrenspflegers, der nach den Feststellungen des ihn bestellenden Gerichts anwaltsspezifische Tätigkeiten auszuüben hat, nach dem RVG richtet. Damit ist diese Entscheidung für jeden Rechtsanwalt von Interesse, der auftragsgemäß für seinen Mandanten Verträge überprüft. I. Vergütung De...mehr

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zfs 8/2015, Entbindungsantr... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging wegen einer fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeldbescheid. Zu dem auf seinen Einspruch anberaumten Hauptverhandlungstermin ist der Betr. nicht erschienen, wohl aber sein Verteidiger. Dieser hat beantragt, den Betr. von der Verpflichtung, persönlich erscheinen zu müssen, zu entbinden. Zugleich hat er erklärt, sein Mandant räum...mehr

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zfs 8/2015, Der elektronische Verkehrsanwalt

Der Verkehrsanwalt muss heute mehr denn je Dienstleister des Geschädigten sein. Er muss für eine schnelle Abwicklung sorgen und dabei nicht nur den Geschädigten zufriedenstellen, sondern auch seine Multiplikatoren. Zuallererst hat er jedoch die Aufgabe, überhaupt den Auftrag des Geschädigten zu akquirieren. Hier steht der Anwalt besonders im Wettbewerb mit der Versicherung de...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 3. Sogenanntes "Wachkoma"

Das sogenannte "Wachkoma" ist für jüngere Menschen eine, im Vergleich zu älteren Menschen, deutlich größere Gefahr, als etwa eine fortgeschrittene Demenz. Es tritt z. B. durch Unfälle im Straßenverkehr oder beim Sport ein, besonders bei Einwirkungen auf das Gehirn durch Sauerstoffmangel oder starke Erschütterung. Die akute Situation sowie das äußerliche Erscheinungsbild der ...mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Soweit es darum geht, wer Schuldner der Aktenversendungspauschale ist, hat sich der Einzelrichter des Senats der m.E. zutreffenden Auffassung des BGH zfs 2011, 402 m. Anm. Hansens angeschlossen, wonach im Regelfall der Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte persönlich Auslagenschuldner ist. Dies führt dann dazu, dass der Rechtsanwalt seinem ...mehr

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zfs 8/2015, Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 62. Auflage 2015, 2.727 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-406-66884-5

Das "Ein-Personen-Werk" von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, ist auf den Tischen der Staatsanwälte und Strafrichter in der 62. Auflage gelandet. Für Verkehrsrechtler sind insbesondere interessant die Vorschriften der Verkehrsdelikte, die jedoch in dem Literaturteil in Teilen relativ alte Literaturfundstellen zitieren. Nicht ohne G...mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / 2 Aus den Gründen:

[5] "II. … Die Erinnerung ist nur teilweise begründet. Der Erinnerungsführer wird zu Recht als Kostenschuldner für die Aktenversendungspauschale in Anspruch genommen (dazu unter 1.). Er hat die Pauschale hier jedoch nur einmal zu entrichten (nachfolgend unter 2.)." [6] 1. Gem. § 28 Abs. 2 GKG schuldet die Auslagen für die Versendung von Akten nur, wer die Versendung beantragt...mehr

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Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen. Eine entsprechende konkludent...mehr

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FF 7+8/2015, Was tun sich unsere Mandanten an?

Dr. Undine Krebs Die meisten Kinder in Deutschland leben bei ihren Eltern. Wenn sich die Eltern getrennt haben, dann werden diese Kinder oft mit neuen Personen konfrontiert. Bis zu 13 % aller Familien sind laut Schätzungen des Bundesfamilienministeriums heutzutage Stieffamilien. Woher die Vorsilbe "Stief-" kommt, ist unklar. Laut Wikipedia stammt sie von "gestutzt, stoßen, sc...mehr

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zfs 7/2015, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen:

II. 2. In der Sache erweist sich die sofortige Beschwerde der Verteidigerin als unbegründet. Die Strafvollstreckungskammer hat im Ergebnis zu Recht ihren Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen ihres Mandanten im eigenen Namen zurückgewiesen … . b) Eine Geltendmachung der Wahlverteidigergebühren als notwendige Auslagen des Mandanten durch seinen Verteidiger im eigenen...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 1

Beispiel Der Anwalt rät zu einer Schmerzensgeldforderung von 50.000,00 EUR, obwohl allenfalls 10.000,00 EUR realistisch sind. Der Mandant folgt diesem Rat und erteilt einen entsprechenden Auftrag. Zwar berechnet sich der Gebührenanspruch zunächst nach dem Wert von 50.000,00 EUR wegen Anwaltsverschuldens, kann der Anwalt den Mandanten jedoch nur auf Gebühren i.H.v. 10.000,00 E...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 2

Beispiel Der Mandant hat einen Schaden i.H.v. 20.000,00 EUR erlitten. Der Anwalt rät 100% des Schadens einzufordern, was dann auch geschieht. Aufgrund der unklaren Sachlage hätte wegen der eigenen Betriebsgefahr nur zu einer Haftungsquote von 50% geraten werden dürfen. Zwar berechnet sich der Gebührenanspruch zunächst nach dem Wert von 10.000,00 EUR wegen Anwaltsverschuldens,...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 3

Beispiel Der Mandant hat einen Schaden i.H.v. 15.000,00 EUR erlitten. Die Haftungsquote beträgt 100%. Da der Versicherer die Haftung zunächst bestreitet, wird der Kaskoversicherer i.H.v. 14.400,00 EUR (abz. 600,00 EUR Selbstbeteiligung) in Anspruch genommen. Später zahlt der Versicherer die restlichen 600,00 EUR. Zwar sind nur 600,00 EUR aus dem Haftpflichtmandat an den Manda...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig, denn es geht vorliegend um einen Streit über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens und nicht um Kosten des Rechtsstreits, bei denen Berufung und Revision nicht statthaft sind (st. Rspr. vgl. BSG, Urt. v. 21.12.2009 – B 14 AS 83/08 R – SozR 4-1300 § 63 Nr. 11). Die Revision...mehr

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zfs 7/2015, Benutzungspflicht einer "Schlafampel" für den Fußgängerverkehr

Hinweis Vor Ort ist – wie dies durch die anliegenden Lichtbilder sowie durch die vorliegende Ermittlungsakte dokumentiert wird – eine sogenannte Bedarfsampel vorhanden. Unstreitig dürfte hierbei sein, dass die Bedarfsampel – so diese nicht durch ein Drücken des Anforderungsschalters für Grünlicht aktiviert wird – ausgeschaltet ist, es sich also um eine "Schlafampel" handelt....mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / b) Der Anwalt war nur in einem der verbundenen Verfahren beauftragt

War der Anwalt nur in einem der verbundenen Verfahren beauftragt, kann die Hinzuverbindung eines anderen Verfahrens keine Rolle spielen, weil dann nur eine Angelegenheit vorliegt und es folglich nur einen Zeitpunkt der Auftragserteilung geben kann. Beispiel 6 Der Mandant war im Mai 2015 mit der Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren (1/15) beauftragt worden (Bußgeld 20...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Einführung

Zu dem nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Schaden zählen grundsätzlich auch die für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aufgewandten Anwaltskosten. Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dieser wiederum bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag. Insoweit ist es unerheb...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Sachschaden

Der volle Betrag ist maßgebend. Kein Restwertabzug bei Totalschaden Wird der Sachschaden auf Totalschadenbasis abgerechnet und muss sich der Geschädigte den erzielten oder den erzielbaren Restwert des Fahrzeugs als Vorteilsausgleich anrechnen lassen, dann bleibt für die außergerichtliche Regulierung jedoch der volle Sachschaden maßgebend (AG Ahlen AGS 2104, 543; LG Freiburg An...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / c) Der Anwalt war in beiden verbundenen Verfahren beauftragt

War der Anwalt vor der Verbindung bereits in beiden Verfahren beauftragt, so ist die Rechtslage offen. Es sind mehrere Lösungen möglich, da das Gesetz diesen Fall nicht regelt. Eindeutig ist nur, dass dem Anwalt die bis zur Verbindung verdienten Gebühren erhalten bleiben müssen. Wie sich aber die erst nach Verbindung entstehenden Gebühren berechnen, ist unklar. Beispiel 8 Der...mehr

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AGS 7/2015, Kleine-Cosack, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung mit BORA und FAO. Von Rechtsanwalt und FAVerwR Dr. Michael Kleine-Cosack. 7. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 896 S. 119,00 EUR.

Sechs Jahre hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Einiges hat sich zwischenzeitlich im anwaltlichen Berufsrecht getan, was zu einem Anstieg der Kommentierung von 120 Seiten, also weit über 10 % geführt hat. Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH). Die Änderung, die das 2. K...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 12. Wiederaufnahmeverfahren

Wird nach dem 24.7.2015 ein Wiederaufnahmeverfahren wegen eines "alten" Bußgeldverfahrens mit einem Bußgeld zwischen 40,00 EUR und 60,00 EUR eingeleitet, gelten für das Wiederaufnahmeverfahren die geringeren Gebührenrahmen und erst recht für das wiederaufgenommene Verfahren, wenn es dazu kommt. Das Wiederaufnahmeverfahren ist eine eigene Angelegenheit, ebenso das wiederaufge...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 6. Trennung

Im Falle der Trennung eines Verfahrens ergeben sich dagegen keine Probleme, da es hier nur einen einzigen Auftragszeitpunkt gibt. Dieser Zeitpunkt bleibt dann auch für die getrennten Verfahren maßgebend, da mit der Trennung kein neuer Auftrag erteilt wird. Beispiel 9 Der Mandant hatte den Anwalt am 7.7.2015 mit der Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren (1/15) wegen zw...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 3. Bedingter Auftrag

Ist der Auftrag zur Verteidigung in einer Bußgeldsache unter einer Bedingung erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 BGB) maßgebend. Ein solcher Fall kann insbesondere dann auftreten, wenn das Mandat unter der Bedingung erteilt worden ist, dass der Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz erteile. Beispiel 4 Der Mandant hatt...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über Kosten eines Widerspruchsverfahrens. Der im Juni 1980 geborene Kläger, der von dem beklagten Jobcenter laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezieht, machte die Übernahme von Energieschulden bei dem Beklagten geltend und schaltete zur Interessenwahrnehmung einen Rechtsanwalt ein. Die Bevollmächtigung umfasste au...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 10. Anwaltswechsel

Im Falle eines Anwaltswechsels ist für jeden Anwalt gesondert zu prüfen, welches Gebührenrecht Anwendung findet. Für jeden der beauftragten Anwälte kommt es auf den Tag an, an dem er den jeweiligen Auftrag erhalten hat. Beispiel 12 Anwalt A war im Januar 2015 beauftragt worden, den Betroffenen wegen eines Bußgelds in Höhe von 50,00 EUR im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / Leitsatz

Zu den Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten des Widerspruchsverfahrens zählt nicht die Berechnung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts im Innenverhältnis zu seinem Mandanten. BSG, Urt. v. 2.12.2014 – B 14 AS 60/13 Rmehr

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AGS 7/2015, Keine Terminsge... / Leitsatz

Eine der Vermeidung oder Erledigung eines anhängigen Rechtsstreits dienende Besprechung zwischen den Verfahrensbevollmächtigten, die eine Terminsgebühr entstehen lässt, liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt den Vorschlag der Gegenseite von vornherein mit den Worten ablehnt, dies komme für seinen Mandanten nicht in Betracht. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 4

Beispiel Durch einen Verkehrsunfall ist dem Geschädigten an seinem Fahrzeug ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR entstanden. Er beauftragt einen Anwalt, der die 10.000,00 EUR beim gegnerischen Haftpflichtversicherer anmeldet sowie die daraus anfallenden Rechtsverfolgungskosten in Höhe vonmehr

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zfs 7/2015, Wirksamkeit der... / Sachverhalt

Der Senat hatte im Strafvollstreckungsverfahren eine dem Verurteilten günstige Sachentscheidung getroffen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren der Staatskasse auferlegt. Die Verteidigerin des Verurteilten beantragte gem. § 126 Abs. 1 ZPO im eigenen Namen, die notwendigen Auslagen ihres Mandanten für da...mehr

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zfs 7/2015, Absehen vom Reg... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung spiegelt konsequent das Verhältnis von Regel und Ausnahme des Fahrverbots wider und sollte eine ernst zu nehmende Mahnung an die Verfahrensbeteiligten sein: Der Verteidiger muss eine beabsichtigte Erleichterung für den Mandanten auf der Rechtsfolgenseite auf der tatsächlichen Ebene solide vorbereiten, der Richter darf ein Absehen vom Fahrverbot erst nach gen...mehr

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AGS 7/2015, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf die geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Entgegen der vom Kläger geäußerten Rechtsauffassung ist bezüglich des anzusetzenden Gegenstandswerts der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Restwert des Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Vo...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des BGH vom 4.2.2010 – I ZR 30/08 [1] zu betrachten. Bereits hier geht der BGH davon aus, dass die für ein Abschlussschreiben entstehende Geschäftsgebühr im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 VV zu berechnen ist. Im konkreten Fall wurde jedoch die Anwendbarkeit von Nr. 2302 VV – Schreiben einfacher Art – bejaht...mehr

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AGS 7/2015, Geschäftsgebühr... / 3 Anmerkung

Die Geheimnisse des RVG "Die Sphinx ohne Geheimnis" ist der Titel einer Erzählung von Oscar Wilde, die sich in seiner Kurzgeschichtensammlung "Lord Arthur Saviles Verbrechen und andere Erzählungen" finden lässt. Dort wird eine geheimnisvolle Frau vorgestellt, die sich letztendlich als eine solche ohne jegliche Geheimnisse entpuppt. Wenn man so will, ergeht es offenbar vielen mi...mehr

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AGS 7/2015, Gesonderte Ange... / 2 Aus den Gründen

Zu Unrecht hat der Rechtspfleger des LG der Beklagten und ihrer Streithelferin lediglich einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Klägerin in Höhe einer 1,3-Verfahrensgebühr nebst 0,3-Erhöhungsgebühr, einer 1,2-Terminsgebühr und Auslagenpauschale zuerkannt. Vielmehr stehen der Beklagten sowie der Streithelferin jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren zu, weil es sich bei i...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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§ 16 Anhang / A. Checkliste: Kaskoversicherung

Rz. 1 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellung III. Grobe Fahrlässigkeitmehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Jährlich werden rund 50 Millionen Versicherungsfälle reguliert, in der Regel ohne anwaltliche Beteiligung. Die Zahlen der gerichtlichen Verfahren, an denen Versicherer beteiligt sind, werden statistisch nicht erfasst. Versicherer sprechen von einer Prozessquote von 1 % bis 3 %. Daraus ergibt sich, dass die gerichtlichen Verfahren, an denen Versicherer beteiligt sind, p...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / L. Abtretung

Rz. 126 Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und dem Rechtsschutzversicherer können dadurch begründet werden, dass der Versicherungsnehmer seinen Befreiungsanspruch von Kosten an den beauftragten Rechtsanwalt abtritt. Während die früheren ARB ein generelles Abtretungsverbot enthalten, modifiziert § 17 Abs. 8 ARB 2010 das Abtretungsverbot dahi...mehr