Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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FF 03/2008, Geschäftsbericht 2007

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2007 in Köln Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 25.11.2006 in Fulda bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.105 Mitgliedern (Sta...mehr

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FF 10/2008, Reform des familienrechtlichen Verfahrens – Synopse1 Zusammengestellt: Familienrechtliches Forum Göttingen 2008

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ZErb 11/2010, DSE-Schiedsri... / II. Schiedsgerichtsbarkeit und Verfahren vor staatlichen Gerichten im Vergleich

Allgemein bietet die Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber dem Verfahren vor den staatlichen Gerichten einige Vorteile. Zunächst liegen diese in dem Umstand begründet, dass sich jedenfalls in erster Instanz vor staatlichen Gerichten die Zuständigkeit des Spruchköpers in den seltensten Fällen nach der Rechtsmaterie richtet, die dem zu beurteilenden Sachverhalt zugrunde liegt. Hier...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 1. Privatautonomie vor richterlicher Gestaltungsmacht: Stärkung der Verhandlungskompetenz durch Mediation

Der soeben erläuterte Reformvorschlag setzt bei den gesetzlichen Teilungsregeln und einer Erweiterung richterlicher Befugnisse an. Nach dem Konzept des BGB liegt die Erbauseinandersetzung aber primär in den Händen der Miterben und gerade nicht in denen des Richters:[40] Die Miterben sind an der Sache "am nächsten dran" und aufgrund ihrer Kenntnisse des individuellen Falls am...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / III. Mediation in der Erbauseinandersetzung

1. Privatautonomie vor richterlicher Gestaltungsmacht: Stärkung der Verhandlungskompetenz durch Mediation Der soeben erläuterte Reformvorschlag setzt bei den gesetzlichen Teilungsregeln und einer Erweiterung richterlicher Befugnisse an. Nach dem Konzept des BGB liegt die Erbauseinandersetzung aber primär in den Händen der Miterben und gerade nicht in denen des Richters:[40] D...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 2. Schaffung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre

Die wesentliche Schwierigkeit bei komplizierten Erbauseinandersetzungen ist in der Regel: Die Miterben müssen aus ihrer persönlichen Zerstrittenheit heraus dazu kommen, sachlich (und das heißt insbesondere: interessenbezogen[59]) miteinander zu verhandeln. Es geht also darum, die Gesprächsatmosphäre zu verändern. Gerade das kann Mediation aber leisten. Eine der Hauptaufgaben...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 4. Maßgeblichkeit individueller Fairnesskriterien

Mediation ist bei der Suche nach Lösungen nicht an objektiv-typisierte Rahmenbedingungen gebunden. Subjektive Gesichtspunkte – und damit gerade auch die individuelle Situation der Miterben! – können genauso eine Rolle spielen.[64] Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine subjektiv nachvollziehbare und damit von allen Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden kann. Hi...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 6. Stellenwert der rechtlichen Bearbeitung

Auch bei einer im Wege der Mediation erarbeiteten Erbauseinandersetzung muss natürlich eine rechtliche Bearbeitung erfolgen, denn die erzielte Lösung muss schließlich auch rechtlich umgesetzt werden.[77] Allerdings erfolgt die Prüfung der Rechtslage nicht zu Beginn des Verfahrens und gibt die Richtung an, wie bei einem Gerichtsverfahren. Vielmehr erfolgt die rechtliche Bearb...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 3. Behebung von Machtungleichgewichten

Was Erbauseinandersetzungen ebenfalls oft schwierig macht, ist ein Machtungleichgewicht unter den Parteien. Hier kommt unter Umständen die alte Familienstruktur zum Tragen, bei der sich ein Geschwisterkind, verstärkt vielleicht auch durch seine Ausbildung, immer schon besser durchsetzen konnte. Abkömmlinge aus unterschiedlichen Ehen haben vielleicht einen unterschiedlich gut...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / IV. Stärkung des nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens

Im Sinne einer Stärkung mediativer Elemente sollte im Hinblick auf die genannten Vorzüge der außergerichtlichen Mediation auch das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren ausgebaut werden.[80] Dieses stellt ja bereits jetzt eine Form alternativer Streitbeilegung dar[81],und der Nachlassrichter (bzw. Rechtspfleger, Notar) ist in der Sache ein Mediator.[82] Gerade mit Blick...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 1. Freiwilligkeit des Verfahrens

Bei der alternativen Streitbeilegung setzen Variationen des reinen Vermittlungsmodells bei den Verfahrenskosten und damit im Grunde bei der Freiwilligkeit des Verfahrens an. Mithilfe der Kostenverteilung kann ein Anreiz für die Beteiligung und konstruktive Mitarbeit am Vermittlungsverfahren geschaffen werden, indem für den Fall, dass sich ein Beteiligter nicht hinreichend um...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 5. Interessenbasiertes Verhandeln

Wie bereits oben aufgezeigt[67] spielt es für den Erfolg einer Erbauseinandersetzung eine ganz erhebliche Rolle, dass eine konstruktive Gesprächsatmosphäre geschaffen werden kann, insbesondere dass sich die Parteien Klarheit über ihre wahren Interessen verschaffen und diese auch offenlegen: Im Erkennen und Offenlegen der wahren Interessen liegt ja gerade der entscheidende Pu...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / Auf einen Blick

Das Recht der Erbauseinandersetzung ist reformbedürftig, und diese Reformbedürftigkeit wird auch schon seit Langem erkannt. Ansatzpunkt für eine Reform sollten aber nicht in erster Linie die materiellen Teilungsregeln sein, da es auch durch noch so ausgefeilte allgemeine Regeln nicht gelingen wird, für die sehr individuell geprägten Fälle der erbrechtlichen Praxis eine sach...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 2. Nachlassgerichtliches Vermittlungsverfahren (freiwillige Gerichtsbarkeit)

Unterstützend sieht unsere Rechtsordnung ein amtliches Vermittlungsverfahren vor, das in den §§ 363–372 FamFG geregelt ist (vor der FGG-Reform 2009: §§ 86–98 FGG). Zuständig ist gem. § 363 I FamFG das Nachlassgericht (funktional zuständig: der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 c) RPflG [4]); kraft landesrechtlicher Bestimmung kann anstelle oder neben dem Gericht der Notar zuständig se...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 2. Entscheidungskompetenz des Vermittlers

Andere Variationen des reinen Vermittlungsmodells setzen bei der Entscheidungskompetenz (des Vermittlers) an: Das Verfahren kann um Elemente der Entscheidungskompetenz erweitert werden, indem der "Vermittler" am Ende aus den Einigungsvorschlägen der Parteien auswählen kann (sog. last offer arbitration oder final offer arbitration).[92] Für die Erbauseinandersetzung würde das...mehr

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Zum Streit getrennt lebender Eltern, die jeweils das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn allein für sich beanspruchen

Leitsatz Seit Juli 2007 getrennt lebende Eltern stritten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren im April 2002 geborenen Sohn. Nach der Trennung wurde zunächst ein Wechselmodell praktiziert, das beide Eltern für das Wohl ihres Sohnes für nicht förderlich hielten. Beide Eltern habe die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge insoweit beantragt, als sie jeweils das Au...mehr

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Aussetzung des Umgangsrechts bis zur Teilnahme an einer Mediation

Leitsatz Nicht miteinander verheiratete Eltern eines im April 2004 geborenen Kindes stritten um das Umgangsrecht. Die Eltern hatten sich bereits vor der Geburt des Kindes getrennt. Der Vater hatte die Vaterschaft anerkannt. Eine gemeinsame Sorgeerklärung gab es nicht. Das Kind lebte bei seiner Mutter, die im September 2006 ihren damaligen Lebensgefährten heiratete, den das Ki...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / b) Mediation

In der Mediation sollte für die verwickelten finanziellen Verstrickungen eine Lösung erarbeitet werden. Dazu haben die Parteien in der Mediation den Wert des Hausanwesens einvernehmlich regeln können. Die Einordnung eines vorehelichen Notarvertrages, der eine Zahlungsverpflichtung der Ehefrau und eine Rückübertragungsverpflichtung des Hausanteils bei Ehescheidung vorsah, hät...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / d) Fortgang der Mediation

In der Mediation wurde das Ergebnis der anwaltlichen Beratung besprochen und die Parteien konnten sich auf andere Auszahlungsbeträge einigen. Um die Immobilie nicht veräußern zu müssen, wurde der Betrag von der Ehefrau teilweise erlassen und es konnten Zahlungsmodalitäten gefunden werden, die für den Ehemann leistbar waren; es erfolgte die Verrechnung mit Unterhaltsfreistell...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / c) Mediation

Die Parteien waren nicht in der Lage, alleine eine Vereinbarung zu treffen, wollten jedoch keine gerichtliche Auseinandersetzung zu dieser Frage. Hinzu kam, dass relative Eile geboten war, da der Auszug der Ehefrau ca. vier Wochen nach Beginn der Mediation erfolgen sollte. Die Parteien hatten zunächst die Vorstellung, dass in der Mediation die anwaltlichen Berechnungen auf ih...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / 3. Anwaltliche Beratung nach dem Verhandeln eines Vereinbarungskonzeptes in der Mediation

a) Ausgangssituation Ehefrau 43 Jahre, Erzieherin Ehemann 42 Jahre, Fahrzeugbauer, Angestellter im Außendienst Kind: 12 Jahre weiblich Kind aus erster Ehe der Ehefrau: 25 Jahre, weiblich Die Eheleute lebten bereits seit längerem getrennt. Der Ehemann ist mit der gemeinsamen Tochter im Hausanwesen verblieben, das z.T. auch seinen Eltern gehört. Das Grundstück gehört zu ¼ jedem Ehe...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / b) Mediation

In der ersten Sitzung wurden mit den Parteien das Konzept des Mediationsverfahrens und die erforderliche anwaltliche Beratung am Ende des Verfahrens besprochen. Der Ehemann lehnte in diesem Erstgespräch eine anwaltliche Beratung zum Ende der Mediation vor Abschluss der Vereinbarung ab, da er ein eskalierendes Szenario befürchtete. Die Ehefrau vertrat zunächst auch die Auffas...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / b) Mediation

Die Ehepartner strebten eine vollständige Regelung ihrer familiären Situation an. Dazu gehörten sowohl der Ehegattenunterhalt wie auch eine Regelung zum Vermögen und zum Hausanwesen. Die sich zwangsläufig durch die Ausbildung der Kinder ergebenden wirtschaftlichen Veränderungen und auch mögliche Einnahmen der Ehefrau ließen erkennen, dass die Unterhaltszahlungen immer wieder...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / d) Fortgang der Mediation

Nach den anwaltlichen Beratungen konnten die Parteien in der Mediation konstruktiv über Lösungen verhandeln. Die Parteien haben sich auf eine alternative Berechnung einigen können, es sollte mindestens ein fiktives Einkommen von 1.000 EUR angenommen werden, im Gegenzug sollte der Wohnwert der Wohnung der Ehefrau nicht zugleich parallel zugerechnet werden. Sollte die Ehefrau ...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / 2. Anwaltliche Beratung während einer Mediation vor dem Verhandeln einer Vereinbarung

a) Ausgangssituation Ehefrau 47 Jahre, ohne Ausbildung Ehemann 52 Jahre, Beamter Kinder: 21 Jahre weiblich, Studentin, 24 Jahre weiblich, Studentin Die Eheleute lebten bereits getrennt im gemeinsamen Hausanwesen in zwei abgetrennten Wohnungen. b) Mediation Die Ehepartner strebten eine vollständige Regelung ihrer familiären Situation an. Dazu gehörten sowohl der Ehegattenunterhalt ...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / IV. Resümee

Anwaltliche Rechtsberatung hat bei familienrechtlichen Mediationen eine wichtige Funktion. Sie steht neben der Mediation, ergänzt und unterstützt die Mediation. Bei einer guten Beratung greifen Mediation und anwaltliche Beratung wie "Zahnräder" ineinander und führen den Trennungsprozess zu einem guten Abschluss und damit zu zufriedenen Mandanten. Die anwaltliche Beratung soll...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / d) Einschätzung

Wenn die Medianten eine anwaltliche Beratung ablehnen, kann dies verschiedene Ursachen haben. Einmal kann dies mit einer Negativvorstellung über die Anwaltschaft zusammenhängen, weil die Medianten die Kosten eines Anwalts scheuen oder weil sie eine Eskalation (Streit schüren durch den Anwalt) befürchten oder weil sie andere negative Erfahrungen mit dem Berufsstand gemacht ha...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / c) Anwaltliche Beratung

Die Ehepartner hatten in ihren Fairnesskriterien die juristische Regelung als Gerechtigkeitsmaßstab benannt. Die Ehefrau hat durch die anwaltliche Beratung erfahren, dass die juristische Lösung für sie günstiger ist. Der Mediator hat bereits in der Mediation darauf hingewiesen, dass die juristische Lösung anders aussieht. Vor der abschließenden Vereinbarung wurde eine Rechts...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / e) Thesen

aa) Für den Mediator These 8: Die juristische Beurteilung eines Sachverhaltes im Rahmen der Fairnessüberlegungen kann zu neuen Impulsen führen. These 9: Der juristische Mediator sollte, wenn die Parteien eine Lösung erarbeiten, die juristisch anders zu beurteilen ist, hierauf hinweisen, damit die Medianten bei der späteren anwaltlichen Beratung nicht erstaunt sind und der Mediat...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 8: Die juristische Beurteilung eines Sachverhaltes im Rahmen der Fairnessüberlegungen kann zu neuen Impulsen führen. These 9: Der juristische Mediator sollte, wenn die Parteien eine Lösung erarbeiten, die juristisch anders zu beurteilen ist, hierauf hinweisen, damit die Medianten bei der späteren anwaltlichen Beratung nicht erstaunt sind und der Mediator nicht als "unwiss...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 3: Die anwaltliche Beratung kann zu einer Fokussierung auf einen Streitpunkt führen, der durch die Mediation mithilfe einer anderen Sichtweise aufgelöst wird. These 4: Es erfolgt keine Bewertung "richtig" oder "falsch" der anwaltlichen Berechnungen, vielmehr werden sie als denkbare Möglichkeiten stehen gelassen und eine dritte Regelung erarbeitet. These 5: Eine Mediation ka...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 6: Die anwaltliche Beratung kann unberechtigte Forderungen aufdecken, ohne dass der Mediator seine Neutralität gefährdet. These 7: Die anwaltliche Beratung kann Blockadehaltungen im Rahmen der Mediation auflösen.mehr

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AGS 01/2010, Rechtsmittel g... / Sachverhalt

Die beim AG Rostock eingereichte Auskunftsklage verbunden mit einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist vom AG als unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozesskostenhilfe erhoben behandelt und dementsprechend ist nur eine einfache Abschrift an die Antragsgegnerin formlos zur Stellungnahme übersandt worden. Nach Abgabe der Sache an das sachlich zuständige LG ...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / a) Ausgangssituation

Ehefrau 43 Jahre, Erzieherin Ehemann 42 Jahre, Fahrzeugbauer, Angestellter im Außendienst Kind: 12 Jahre weiblich Kind aus erster Ehe der Ehefrau: 25 Jahre, weiblich Die Eheleute lebten bereits seit längerem getrennt. Der Ehemann ist mit der gemeinsamen Tochter im Hausanwesen verblieben, das z.T. auch seinen Eltern gehört. Das Grundstück gehört zu ¼ jedem Ehepartner und zu ½ den...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / bb) Für die Medianten

These 9: Die rechtliche Einschätzung kann berechtigtes Fairnesskriterium sein, das neben anderen Kriterien Platz hat. These 10: Die Verdeutlichung eines freiwilligen Verzichts durch Aufzeigen juristischer Ansprüche kann den Raum schaffen, "etwas" mit Dank anzunehmen, ohne dass ein bitterer Nachgeschmack bleibt. These 11: Die Medianten sind in ihrer Entscheidung frei, wenn sie zwi...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / II. Bedeutung der anwaltlichen Beratung für das Mediationsverfahren

Die anwaltliche Beratung nach Erstellung eines Vereinbarungskonzeptes und vor abschließender vertraglicher Vereinbarung ist Ausdruck des Informiertheitsgebotes und dient als Vergleichsmaßstab.[1] Inwieweit die rechtliche Problematik in der Mediation bearbeitet werden kann, ist umstritten und wird nicht einheitlich beantwortet. Die Bandbreite geht dahin, dass der Mediator sic...mehr

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FF 03/2010, Prozessfinanzie... / Modernes Risikomanagement als Alternative zum Kleinbeigeben

Wegen fehlenden Geldes werden häufig berechtigte Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht. Kommt noch eine emotionale Belastung durch eine Trennung hinzu, empfinden die Betroffenen die Lage oftmals als ausweglos. Prozessfinanzierung hilft eine finanzielle "Waffengleichheit" mit dem Anspruchsgegner herzustellen. Ab einem Streitwert von mindestens 100.000 EUR finanziert b...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / c) Anwaltliche Beratung

Die Ehefrau hat sich nach der nicht fortgeführten Mediation anwaltlich beraten lassen.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / a) Ausgangssituation

Ehefrau 47 Jahre, ohne Ausbildung Ehemann 52 Jahre, Beamter Kinder: 21 Jahre weiblich, Studentin, 24 Jahre weiblich, Studentin Die Eheleute lebten bereits getrennt im gemeinsamen Hausanwesen in zwei abgetrennten Wohnungen.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / c) Zwischengeschaltete anwaltliche Beratung

In der anwaltlichen Beratung hat die Ehefrau erfahren, dass sie fiktiv Einkommen zugerechnet erhält, wenn Sie keine Arbeit aufnimmt, und dass sie gegebenenfalls auch verpflichtet ist, den Wohnsitz zu wechseln. Die Höhe des fiktiv zuzurechnenden Einkommens wurde beiden Parteien in der anwaltlichen Beratung unterschiedlich angegeben, die Ehefrau erhielt die Auskunft 700 EUR/mt...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / e) Thesen

aa) Für den Mediator These 6: Die anwaltliche Beratung kann unberechtigte Forderungen aufdecken, ohne dass der Mediator seine Neutralität gefährdet. These 7: Die anwaltliche Beratung kann Blockadehaltungen im Rahmen der Mediation auflösen. bb) Für die Medianten These 7: Die anwaltliche Beratung zeigt auf, dass der Lösungsraum nicht auf eine Summe und eine Möglichkeit beschränkt ist...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / bb) Für die Medianten

These 7: Die anwaltliche Beratung zeigt auf, dass der Lösungsraum nicht auf eine Summe und eine Möglichkeit beschränkt ist. These 8: Die gute anwaltliche Beratung kann den Raum für konstruktive Lösungsarbeit öffnen.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 1: Es ist wichtig, scharf zwischen Mediation und anwaltlicher Beratung zu trennen, um Rollenklarheit zu behalten. These 2: Der Mediator gefährdet seine Neutralität, wenn er sich aus der Mediatorenrolle in den Bereich der anwaltlichen Tätigkeit begibt.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / III. Anwaltliche Beratung in verschiedenen Mediationsfällen

Anwaltliche Beratung ist aber nicht nur am Ende einer Mediation denkbar und sinnvoll, vielmehr gibt es sehr unterschiedliche Zeitpunkte und sinnvolle Möglichkeiten der anwaltlichen Begleitung. 1. Anwaltliche Beratung vor dem Mediationsverfahren a) Ausgangssituation Ehefrau 40 Jahre , kaufm. Angestellte Ehemann 45 Jahre, Beamter 2 Kinder: 11 Jahre männlich, 6 Jahre weiblich Das Ehe...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / I. Einleitung

Die anwaltliche Beratung nach einem abgeschlossenen Mediationsverfahren gehört zum Standard eines ordnungsgemäßen Mediationsverfahrens. Neben der anwaltlichen "Endkontrolle" gibt es noch viele andere wertvolle Möglichkeiten der anwaltlichen Begleitung. Welchen Nutzen die anwaltliche Beratung neben einem Mediationsverfahren hat und wie der beratende Anwalt seine Rolle ausfüll...mehr

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AGS 10/2010, Verhandlungs- und Konfliktmanagement für Anwälte

Verhandlungs- und Konfliktmanagement für Anwälte. Von Prof. Dr. Reinhard Greger und Dr. Christine Freifrau von Münchhausen. 1. Aufl. 2010. Verlag C. H. Beck, München. XXI, 259 S. 38,00 EUR. Bisher führt das Verhandlungs- und Konfliktmanagement in der Juristenausbildung ein Schattendasein, obgleich von einem guten Anwalt erwartet wird, dass er professionell verhandelt und Konf...mehr

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zfs 05/2010, Versicherungsfähigkeit eines Rechtsanwalts nach Aufgabe der Anwaltstätigkeit

MBKT 94 § 15a Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt....mehr

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FF 02/2010, Kommentar zum Familienverfahrensrecht inkl. Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Nachlass- und Teilungssachen

Horndasch/Viefhues (Hrsg.) 2009, 2.193 Seiten, 109 EUR, ZAP Verlag Durch den enormen Ausbildungsmehraufwand werden in vielen Kanzleien sicherlich Diskussionen geführt werden, welche Werke man zu welchem Preis anschaffen soll. Hier wird ein Preis von 109 EUR genannt. Es ist ein "stolzer Preis". Er ist jedoch gering zu dem Gegenwert, den man erhält, um dies vorwegzunehmen. Auf ...mehr

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / L.  Nochmals: Diversifizierung der Verfahren

Die Installierung diversifizierter Vorgehensweisen mit unterschiedlichen Fallkonstellationen ist in den § 156 FamFG (Hinwirken auf Einvernehmen) und § 157 FamFG (Erörterung der Kindeswohlgefährdung) deutlich vom Gesetz gefordert und hat Rückwirkungen auf die Handhabung des übergeordneten Vorrang- und Beschleunigungsgebots. Ziel des frühen ersten Termins ist das Erreichen ein...mehr

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / K.  "Alles Cochem oder was"?! – Kein Einvernehmen um jeden Preis: Chancen und Gefahren

Das Gericht muss unter Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung haben. Auch der vom FamFG favorisierte Weg der konsensualen Streitbeilegung kann mit dem Kindeswohl und mit dem kindlichen Zeitempfinden kollidieren. Zudem: Die Regelvermutung zur Kindeswohldienlichkeit von Umgang kann in Fälle...mehr