Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Schwangerschaftsabbruch ist zu unterscheiden zwischen einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische und kriminologische Indikation), der in vollem Umfang die Leistungspflicht der Krankenkasse auslöst und einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation), der lediglich eine eingeschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 5 Ausschluss des Widerrufsrechts

§ 312 g Abs. 2 BGB enthält gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht, unbeschadet anderer Vorschriften[1] und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Lieferung von Waren, die nach Verbraucherspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,[2] bei Waren, die schnell verderben (...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.13 Verordnungen im Rahmen der ASV (Abs. 7)

Rz. 72 Zur ASV gehört die Berechtigung, ärztliche Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auszustellen, soweit diese Verordnungen für die Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Abs. 2, also für Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV erforderlich sind. Die Verweise auf die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften in Abs. 7 bedeuten, dass zu den verordnungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.4 Seltene Krankheiten und Krankheitszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen (2. Fallgruppe)

Rz. 21 Der Begriff "seltene Erkrankungen" richtet sich nach der EU-Definition (vgl. Verordnung (EG) Nr. 141/2000 – Arzneimittel für seltene Leiden) und bezeichnet eine Erkrankung, von der nach dem allgemein anerkannten Schwellenwert nicht mehr als 5 von 10.000 Personen in der Gemeinschaft betroffen sind. Damit bezieht sich die ASV auch auf seltene Erkrankungen und Erkrankung...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.4 Richtlinienermächtigung des G-BA (Abs. 4)

Rz. 42 Der G-BA ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet (vgl. "regelt"), das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu beschließen. Dabei hat er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Abs. 4 der Vorschrift, zu beachten bzw. entsprechend umzusetzen. Der G-BA hat sich mit Wirkung zum 28.4.2020 bei der Konkretisierung der Erkrankungen nach Abs. 1 Satz 2 in seiner ASV-Richtlini...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.3 Chronisch Kranke

Rz. 15 Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 2 HS 2). Das gilt auch für Versicherte nach Abs. 1 Satz 3, die an einem für ihre Erkrankung bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen (Abs. 1 Satz 4). Die Verringerung a...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.3 Teilwertvermutungen

Rz. 12 Nach der Lebenserfahrung wendet ein Kaufmann in der Regel für ein Wirtschaftsgut nicht mehr auf, als ihm das Gut für den Betrieb wert ist. Wendet er mehr auf als ein Dritter ohne Beziehungen zu einem Betrieb aufgewendet hätte, so wird man dennoch davon ausgehen müssen, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb den aufgewendeten Betrag wert ist. Ein Erwerber, der den gan...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 1.1.4 Suchtmittel

Viele Betroffene greifen in dieser Phase zu Alkohol oder Medikamenten, um abzuschalten oder leistungsfähig zu bleiben. Nicht selten endet das in einer Sucht. Fällt diese auf, tritt sie häufig in den Vordergrund einer Therapie. So werden nur die Symptome einer komplexen Krankheit behandelt. Die Ursachen werden nicht erkannt und verändert.mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / Zusammenfassung

Überblick Immer häufiger sind Beschäftigte körperlich und emotional erschöpft, können nicht mehr arbeiten, fühlen sich ausgebrannt. Das können erste Anzeichen eines Burnout-Syndroms sein. Oft werden sie von den Betroffenen – das können Frauen wie Männer aller Altersstufen und Branchen sein – heruntergespielt oder mit Medikamenten unterdrückt. Wenn allerdings ein bestimmter P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

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Gemeinsamer Bundesausschuss / 1 Gesetzlicher Auftrag

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Dabei ist den besonderen Erfordernissen der...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.2 Ambulante Operationen/Anlage 1: AOP-Katalog (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Zum Begriff "ambulante Operationen im Krankenhaus" gehören alle medizinisch notwendigen, diagnostischen und therapeutischen Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Krankenhauses verbringen (= Umkehrschluss zu BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 4 KR 4/03 R zur Abgrenzung der vollstationären von der teilstationären un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1967 und 1973

Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe erbrach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Weitere Besonderheiten

Rz. 267 Sog. Hilfsgeschäfte können nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen, da sie keine persönlichen Leistungen der Berufsträger oder keine Leistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen oder ärztlichen Heilbehandlungen sind. Hilfsgeschäfte können aber nach § 4 Nr. 28 UStG steuerbefreit sein, wie z. B. der Verkauf eines Pkw durch einen Arzt, den er ausschließlich im Rahmen sei...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.12 Verfahrens- und Geschäftsordnung (Abs. 4)

Rz. 38 Der Gemeinsame Bundesausschuss gibt sich nach Abs. 4 eine Verfahrensordnung und eine Geschäftsordnung, die beide nach Abs. 4 Satz 2 der Genehmigung des BMG bedürfen. Die Formulierung "beschließt" in Abs. 4 Satz 1 stellt die dafür notwendigen Beschlüsse nicht zur Disposition. Mit Wirkung zum 1.3.2017 sind die mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz eingeführten Auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.6 Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

Rz. 25 Das Plenum ist beschlussfähig, wenn 3 Unparteiische anwesend sind und sämtliche 13 Stimmen von den Anwesenden abgegeben werden können. Die Sitzungen sind i. d. R. öffentlich (vgl. Abs. 7 Satz 6) und jeder Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle z. B. im Internet veröffentlicht. Die Beschlussfähigkeit ist von der Geschäftsführung zu Sitzungsbeginn festzustellen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.4 Organisationsplan des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 15 Die Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses ist in der Vorschrift nur in Grundzügen vorgegeben. So gibt es nach Abs. 2 Satz 1 das Beschlussgremium und in Abs. 2 Satz 11 in Verbindung mit Abs. 2a finden sich Hinweise auf die Unterausschüsse, die nach Leistungssektoren getrennt sind. Die gesetzliche Vorgabe lässt dem Gemeinsamen Bundesausschuss genügend Freiraum,...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.9 Wahrung der Vertraulichkeit

Rz. 33 Nach Abs. 7 Satz 7 sind die nicht öffentlichen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, insbesondere auch die Beratungen in den vorbereitenden Gremien, wie Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen, vertraulich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss dies beschließt; nicht öffentlich sind grundsätzlich die Sitzungen der vorbereitenden ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefüh...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.18 Haftung des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 3a)

Rz. 54 Der mit Wirkung zum 28.6.2012 eingeführte Abs. 3a regelt die Haftung des Gemeinsamen Bundesausschusses für Amtspflichtverletzungen gegenüber Dritten. Die Verletzung der Amtspflicht nach § 839 BGB i. V. m. Artikel 34 GG bezieht sich auf die Ausübung der dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragenen Aufgaben. Die Haftung ist umfassend und erstreckt sich auf alle Personen...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte...mehr

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zfs 05/2023, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen: "… II.

[9] Die zulässige Beschwerde hat im tenorierten Umfang Erfolg. Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist voraussichtlich insoweit rechtswidrig, als sie sich auf Fahrzeuge erstreckt, die keine Kraftfahrzeuge (insbesondere Fahrräder) sind. Darüber hinaus ergibt sich aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt i...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.1 Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

Rz. 85 Für die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gilt der allgemeine Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der den Vertragsarzt verpflichtet, unter gleich wirksamen Arzneimitteln das preisgünstigste zu verordnen. In der Praxis existieren schon lange Vergleichslisten, die dem Vertragsarzt als Orientierungshilfen dienen. Der damals zuständige Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.2 Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 87 Zu den Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zählen im Übrigen die Leistungen in einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§ 115a), die ambulant im Krankenhaus durchgeführten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe (§ 115b), die Leistungen, die im Krankenhaus teilstationär erbracht werden, sowie die ambulante ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.1 Praxissoftware

Rz. 96 Der mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführte Abs. 9 regelt die Voraussetzungen für die Verwendung von elektronischen Programmen (Praxissoftware) für die Verordnung von Arzneimitteln und sonstigen nach § 31 in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten in der vertragsärztlichen Versorgung. Satz 1 entspricht dem bisherigen Abs. 8 Satz 7 und macht Angaben zu den Inha...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.10 Heranziehung der Preisvergleichsliste (Abs. 5)

Rz. 79 Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt oder die ermächtigte Einrichtung sollen bei der Verordnung von Arzneimitteln die Preisvergleichsliste des § 92 Abs. 2 beachten. Das "Sollen" bedeutet eine Verpflichtung des Arztes. Ausnahmen sieht Satz 2 vor. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag des § 35 überschreitet, hat er gegenübe...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.5 Suchtberatung (Nr. 4)

Rz. 23 Zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gehört nach Nr. 4 auch die Suchtberatung. Suchtgefahren bestehen vorrangig bei Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen, Glücksspiel, Internet und Computer sowie gestörtem Essverhalten. Auf die Art des Suchtmittels und die Schwere des Suchtverhaltens kommt es allerdings nicht an. Sucht bedeutet Abhängigkeit. Nach der Definitio...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13 Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise (Abs. 8)

Rz. 84 Die Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise gemäß Abs. 8 der Vorschrift bezieht sich auf die vertragsärztliche Verordnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heilmitteln innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Insbesondere die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben inzwischen ein Ausgabenvolumen erreicht, welches in der ambulant...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 – ...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.2 Ausreichende Versorgung

Rz. 4 Schon nach § 12 Abs. 1 Satz 1 müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Diese Vorschrift strahlt auch auf den Begriff der ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung aus (§ 70 Abs. 1 Satz 2). Ausreichend ist die Versorgung, wenn die notwendigen Leistungen zur Verfügung stehen (Wendtland, BeckOK Sozialrecht, SGB V, § 70 Rz. 10). Damit ist ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift ist in sich nicht konsistent. Man merkt der Vorschrift an, dass sie immer wieder das Ergebnis gesundheitspolitischer Diskussionen gewesen ist und noch ist (vgl. Klückmann, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 73 Rz. 3). Kein Wunder, dass der Aufbau der Vorschrift als undurchsichtig bezeichnet wird (Klückmann, a. a. O., Rz. 5) und damit als misslungen bezeichnet wer...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.15 Verordnung von Heilmitteln (Abs. 10)

Rz. 102 Mit Wirkung zum 13.5.2017 ist Abs. 10 angefügt worden, der sich auf die Nutzung elektronischer Programme für vertragsärztliche Verordnungen von Heilmitteln bezieht. Vertragszahnärzte sind davon nicht tangiert. Inhaltlich entspricht Abs. 10 dem bisherigen Abs. 8 Satz 9 und 10, soweit sie auf Heilmittel bezogen waren. Nach Abs. 10 Satz 1 dürfen Vertragsärzte für die Ve...mehr

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Digitale Helfer für die psy... / 2.1 Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Die psychische Gesundheit ist in den letzten Jahren zu einem der größten Probleme geworden. So wird geschätzt, dass in der Europäischen Union mittlerweile rund 50 Mio. Menschen an psychischen Erkrankungen leiden. Zu den häufigsten zählen Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, Erschöpfung oder Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente, Drogen etc.). Nach Angaben der Bundesreg...mehr

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Digitale Helfer für die psy... / 4.2 Digitale Gesundheitsanwendungen

Noch weiter geht die Eingrenzung in Deutschland mit den sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für die Zulassung einer Anwendung als DiGA eine Prüfung verschiedener Kriterien vorausgesetzt, z. B. dass die Anwendung als Medizinprodukt zugelassen sein muss. Insbesondere – und dies macht den Unterschied ...mehr

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Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – zum Umgang mit dem Risiko der Produkthaftung und dessen Verschärfung durch die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

Zusammenfassung Produkthaftung stellt bereits heute ein erhebliches Risiko für Unternehmen dar. Der Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie wird dieses Risiko noch verschärfen. Der Beitrag soll helfen, diese Risiken zu identifizieren und aufzeigen, wie Unternehmen sich dagegen bestmöglich absichern können. Zentrale Vorschrift des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ist...mehr

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§ 3 Kaskoversicherung – Lei... / b) Alkohol – relative Fahruntüchtigkeit

Rz. 50 OLG Brandenburg [46] Um eine relative Fahruntüchtigkeit des Wagenlenkers zu bejahen, die eine Kürzung der Leistung des Vollkaskoversicherers rechtfertigt, genügt nicht allein die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen 0,2 und 1,1 ‰ (hier: 0,49 %). Zusätzlich müssen sich weitere speziell alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festst...mehr

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zfs 04/2023, Alkoholverbot ... / I. Alkoholhaltiges Getränk

Alkoholische Getränke sind Flüssigkeiten, die als Getränk konsumiert werden und die Alkohol enthalten, also insbesondere Bier, Wein, Spirituosen, Mischgetränke aus/mit den vorbenannten Alkoholika. Dagegen sollen – kaum nachvollziehbar – Getränke mit Alkoholgehalt von bis zu 0,5 % nicht hierunter fallen, was dazu führt, dass etwa "alkoholfreies Bier", das häufig noch Alkohols...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rn. 585 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 3 EStG erfasst nur die Abgabe solcher Waren und Dienstleistungen, die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf der ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Mit dieser Ausschlussklausel sollte nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 11/2157, 142) die steuerliche Begünstigung des Belegschaftshandels im überbetrieblichen Bere...mehr