Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 11 Meldepflicht

Rentenversicherungspflichtige Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind dessen Vordrucke zu verwenden.[1] Im weiteren Verlauf der Versicherung ist der Rentenversicherungsträg...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / Zusammenfassung

Begriff Damit die Krankenkasse des Versorgungsempfängers aus dessen Versorgungsbezügen Beiträge berechnen kann, benötigt sie Angaben über deren Beginn, Höhe und Dauer. Diese Angaben sind von der die Versorgungsbezüge auszahlenden Stelle an die Krankenkasse zu melden. Da die Zahlstelle der Versorgungsbezüge im Regelfall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontrolle ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 3 AEntG und § 17b Abs. 1 AÜG

Rz. 31 Der Vorrang des AEntG und des AÜG sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber dem MiLoG besteht aufgrund des § 1 Abs. 3 auch hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers. Zu den vorrangigen Regelungen gehört neben den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Rechtsverordnungen nach dem AEntG (Rz. 9) auch die Verordnung über d...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 2 Meldepflichten der Zahlstelle

Ausgangspunkt für das Meldeverfahren bei Versorgungsbezügen ist die Bewilligung eines Versorgungsbezugs durch eine Zahlstelle. Im ersten Schritt muss sie beim Versorgungsempfänger ermitteln, ob dieser gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ist der Versorgungsempfänger bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss die Zahlstelle dieser Krankenkasse den Beginn un...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Abs. 1 setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Arbeitsverhältnis ist die durch Arbeitsvertrag begründete zweiseitige Pflicht zum Austausch von Arbeit gegen Entgelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.[1] Rz. 4 Als entsandter Arbeitnehmer gilt nach Art. 2 Abs. 1 der Entsende-RL jeder Arbeitnehmer, der während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebie...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Änderungsmeldung des Entleihers

Rz. 39 Der Entleiher muss nach Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 Änderungen bezüglich der in der Anmeldung nach Abs. 3 gemachten Angaben unverzüglich melden. Eine Änderungsmeldung ist erforderlich, wenn sich Beginn oder Ende der Überlassung von Leiharbeitnehmern ändert, andere als die ursprünglich gemeldeten Leiharbeitnehmer entliehen werden, bereits gemeldete Leiharbeitnehm...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.3 Einsatzplanung des Entleihers bei Beschäftigung an einem Beschäftigungsort in Schicht- oder Nachtarbeit bzw. an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag

Rz. 47 Bei einer Überlassung von Leiharbeitnehmern durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland findet nach § 2 Abs. 5 MiLoMeldV hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 MiLoMeldV entsprechende Anwendung (Rz. 45). Dieser muss unter den genannten Voraussetzungen eine Einsatzplanung vorlegen.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Verleiher ist eine natürliche oder juristische Person, die als Leiharbeitsunternehmen mit Leiharbeitnehmern Arbeitsverträge schließt, um sie entleihenden Unternehmen zu überlassen, damit sie dort unter deren Aufsicht und Leitung vorübergehend arbeiten. Dementsprechend ist Entleiher oder entleihendes Unternehmen eine natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Nicht jeder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist zu einer Anmeldung nach § 16 verpflichtet, sondern nur derjenige, der Arbeitnehmer in einem der in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige beschäftigt.[1] Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und da...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Inhalt der Meldung

Rz. 33 § 16 Abs. 3 Satz 1 nennt die in der Meldung zu machenden wesentlichen Angaben: Familienname, Vornamen und Geburtsdatum der überlassenen Arbeitnehmer, Beginn und Dauer der Überlassung, Ort der Beschäftigung, Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, Familienname, den Vorname und die Anschrift in Deutschland eines Zustellungsb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.6 Änderungsmeldungen des Arbeitgebers

Rz. 24 Änderungen bezüglich der in der Meldung nach Abs. 1 gemachten Angaben sind nach Abs. 1 Satz 3 unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), zu melden. Änderungsmeldungen sind insbesondere dann erforderlich, wenn sich der Beginn der Werk- oder Dienstleistung ändert (eine Änderung der voraussichtlichen Dauer ist nicht zu melden), andere als die ursprüng...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.2 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung an einem Beschäftigungsort in Schicht- oder Nachtarbeit bzw. an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag

Rz. 45 Gegenüber der Anmeldung nach Abs. 1 stellt die Einsatzplanung keine Vereinfachung, sondern eine Abwandlung der Meldepflicht dar. Abweichend von Abs. 1 muss ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach § 2 Abs. 1 MiLoMeldV bei stationären Tätigkeiten eine Einsatzplanung vorlegen, wenn Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6:00 Uhr oder nach 22:00 Uh...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 4 Meldepflichten der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Versorgungsempfängers treffen ebenfalls weitreichende Meldepflichten. Sobald sie von der Zahlstelle des Versorgungsempfängers eine Meldung über den Beginn und die Höhe der Versorgungsbezüge des bei ihr versicherten Versorgungsempfängers erhält, muss sie dieser eine Rückmeldung geben, ob und ab wann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Ver...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.1 Meldepflichten

Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Überschreitens der J...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Formvorschriften und Formulare

Rz. 66 Für die Anmeldungen nach § 16 MiLoG und ebenso wie für die Einsatzplanungen nach der MiLoMeldV gilt grundsätzlich die Schriftform, d. h. dass das Dokument nach § 126 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Rz. 67 Anmeldung und Versicherung müssen nach Abs. 1 bzw. Abs. 3 grundsätzlich in deutscher Sprache gefasst sein. Unabhäng...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Gesetzliche Meldepflichten

1. Anwendungsbereich Rz. 244 Von den Meldepflichten betroffen sind "bestimmte Vereinigungen". Darunter sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu verstehen, also etwa AG, SE, KGaA, GmbH, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen als juristische Personen sowie OHG, KG u...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AEntG

Rz. 9 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG.[1] Entsendet ein ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.4 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 48 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MiLoMeldV ist bei einer ausschließlich mobilen Tätigkeit anstelle einer Meldung nach Abs. 1 ebenfalls eine Einsatzplanung vorzulegen. Der Begriff der ausschließlich mobilen Tätigkeit ist in § 2 Abs. 4 MiLoMeldV definiert. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist. Gemeint ist damit, dass kein stationäre...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Vorübergehendes Aussetzen der Pflicht zur Anmeldung und Versicherung

Rz. 62 Die Anwendung des MiLoG auf ausländische Dienstleistungserbringer ist hinsichtlich kurzzeitiger Tätigkeiten im Inland, insbesondere bei der Beförderung von Gütern und Personen, umstritten.[1] Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das MiLoG, soweit der Verkehrssektor betroffen ist, mit EU-Recht im Einklang steht. Nachdem sie der BReg am 21.1.2015 im Rahmen eines sogenann...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 5 Sondermeldung und sonstige Meldepflichten

Auch wenn eine Sondermeldung abgegeben wurde, gelten die übrigen Meldepflichten unverändert weiter. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen der Rente muss daher wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch die Abmeldung erfolgen. Als Entgelt muss dabei das bis zum Ausscheiden tatsächlich erzielte und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte beitragspflichtige Arbeits...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Checkliste: Prüfung der Meldepflichten an das Transparenzregister

Rz. 304 Die Meldepflichten an das Transparenzregister sollten anhand folgender Checkliste geprüft werden: 1. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigtenmehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 1 Beteiligte des Meldeverfahrens

Um eine vollständige Beitragszahlung aus den Versorgungsbezügen zu gewährleisten, sind die Meldepflichten originär den Zahlstellen der Versorgungsbezüge auferlegt worden. Ungeachtet dessen haben auch die Versorgungsempfänger daran mitzuwirken, dass die Beiträge ordnungsgemäß durch die zuständige Krankenkasse erhoben werden können. Für die am Meldeverfahren Beteiligten besteh...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG

Rz. 209 Mit Inkrafttreten des Transparenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind die früheren Meldepflichten für Finanzinstrumente nach §§ 25, 25a WpHG a.F. vollständig neu strukturiert worden. Die bis dato in § 25 WpHG a.F. geregelte Pflicht zur Meldung in Bezug auf Finanzinstrumente und sonstige Instrumente sowie die in § 25a WpHG a.F. bestimmte Meldepflicht für weitere Finanz...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Inhalt der Meldung

Rz. 12 Die Meldung muss die für die Prüfung wesentlichen Angaben enthalten. Wesentlich sind die folgenden Angaben: Familienname, den Vorname und das Geburtsdatum der vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Inland beschäftigten Arbeitnehmer, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, der Ort der Beschäftigung, der Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforde...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Einschränkung der Nebenpflichten durch die MiLoDokV

Rz. 59 § 17 Abs. 3 MiLoG ermächtigt das BMAS u. a. die Pflichten zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 Abs. 1 und 2 hinsichtlich bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige einzuschränken oder zu erweitern. Von der Verordnungsermächtigung des § 17 Abs. 3 MiLoG hat das BMAS zuletzt mit der MiLoDokV vom 29.7.2015 Gebrauch gemacht.[1]...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.5 Einsatzplanung des Entleihers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 54 Nach § 2 Abs. 5 MiLoMeldV gilt § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 und 4 MiLoMeldV entsprechend.[1] Auch der Entleiher muss nur in dem durch die MiLoMeldV eingeschränkten Umfang Angaben machen, wenn er Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland tätig werden lässt.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.7 Änderungsmeldungen des Entleihers bei Abweichung von der Einsatzplanung – stationäre Tätigkeit

Rz. 56 Auch der Entleiher muss eine Änderungsmeldung bezüglich der in einer Einsatzplanung gemachten Angaben nur zuleiten, wenn sich der Einsatz am gemeldeten Ort um mindestens 8 Stunden verschiebt.[1] Will er den Leiharbeitnehmer an einem anderen Ort oder auf einer anderen Baustelle einsetzen, muss er eine Änderungsmeldung machen.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.9 Änderungsmeldung des Entleihers bei Abweichung von der Einsatzplanung – mobile Tätigkeit

Rz. 58 Eine Änderungsmeldung des Entleihers ist nach § 3 Abs. 2 MiLoMeldV ebenfalls nicht erforderlich. Voraussetzung ist wiederum, dass er zuvor eine ordnungsgemäße Einsatzplanung abgegeben hat (Rz. 52).mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Versicherung des Arbeitgebers

Rz. 25 Nach Abs. 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet zu versichern, dass er seinen in der Anmeldung genannten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlt, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird der Arbeitgeber an ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Versicherung des Verleihers

Rz. 40 Nach Abs. 4 hat der Entleiher der Anmeldung nach Abs. 3 eine Versicherung des Verleihers beizufügen, in der dieser erklärt, dass er in seiner Funktion als Arbeitgeber die Verpflichtungen nach § 20 MiLoG einhält. Diese Erklärung muss er dem Entleiher so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass dieser die Versicherung der Anmeldung beifügen kann, bevor er die ihm überlas...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.1 Allgemeines zur MiLoMeldV

Rz. 42 Die MiLoMeldV regelt auf Grundlage von Abs. 5 Nr. 2 unter welchen Voraussetzungen eine Änderungsmeldung entfallen und, von Abs. 5 Nr. 3, unter welchen Voraussetzungen das Meldeverfahren vereinfacht und abgewandelt werden kann. Rz. 43 Ermächtigungsgrundlage für die MiLoMeldV ist daneben auch § 18 Abs. 5 Nr. 2 MiLoG und § 3 AEntG und § 17b Abs. 3 Nr. 2 MiLoG und § 3 AÜG....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 10 Zeitpunkt der Meldung

Rz. 65 Sowohl Abs. 1 als auch Abs. 3 bestimmen, dass die Meldung vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung vorzulegen bzw. zuzuleiten ist. Nicht rechtzeitig ist, wenn sie erst mit Beginn der Arbeiten eingeht. Es ist nicht erforderlich, dass die Meldung bzw. Einsatzplanung bereits am Tag vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung bei der Meldestelle eingeht. Der Auffassung des O...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6 Rechtsverordnungsermächtigungen nach Abs. 5

Rz. 41 Abs. 5 ermächtigt das BMF, im Einvernehmen mit dem BMAS ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass, auf welche Weise und unter welchen technischen und organisatorischen Voraussetzungen eine Anmeldung, eine Änderungsmeldung und die Versicherung abweichend von Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 elektronisch übermittel...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Meldestelle

Rz. 64 Abs. 6 ermächtigt das BMF, die zuständige Behörde zu benennen, der die Meldungen nach § 16 vorzulegen bzw. zuzuleiten sind. Durch Art. 9 Abs. 15 des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3.12.2015[1] ist die MiLoMeldStellV geändert und die Generalzolldirektion, Direktion VII (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.6 Änderungsmeldung des Arbeitgebers bei Abweichung von der Einsatzplanung – stationäre Tätigkeit

Rz. 55 § 3 Abs. 1 MiLoMeldV bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Änderungsmeldung gemacht werden muss. Die Regelung betrifft nur Änderungen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Eine Abweichung von den Angaben in der Einsatzplanung für stationäre Tätigkeiten muss der Arbeitgeber nur dann melden, wenn der Einsatz der gemeldeten Arbeitnehmer am gemeldeten Ort um min...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.8 Änderungsmeldung des Arbeitgebers bei Abweichung von der Einsatzplanung – mobile Tätigkeit

Rz. 57 Durch § 3 Abs. 2 MiLoMeldV wird die Einsatzplanung bei mobilen Tätigkeiten vereinfacht. Änderungsmeldungen sind nach Abgabe einer ordnungsgemäßen Einsatzplanung[1] nicht erforderlich. Hat der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Einsatzplanung abgeben und kommen innerhalb des gemeldeten Zeitraums z. B. weitere Aufträge hinzu, die es erforderlich machen, weitere, bisher nich...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Verwirklichung des tatbestandlichen Vorgangs

Rz. 179 Der tatbestandliche Vorgang, der die Mitteilungspflicht auslöst, ist mit "Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise" sehr weit gefasst. Durch das Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz kommt es auf die Stimmrechte aus dem Meldepflichtigen gehörenden Aktien an. Unter Gehören ist gem. § 33 Abs. 3 WpHG in Bezug auf die Meldepflichten bereits das Be...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 244 Von den Meldepflichten betroffen sind "bestimmte Vereinigungen". Darunter sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu verstehen, also etwa AG, SE, KGaA, GmbH, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen als juristische Personen sowie OHG, KG und PartG (mbB) als e...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5.1 Versicherungsnummer als Identifizierungsmerkmal

Gesteuert wird das Meldeverfahren für Versorgungsbezüge über die von der Rentenversicherung für den jeweiligen Versorgungsempfänger vergebene Versicherungsnummer (VSNR). Die VSNR ist somit von der Zahlstelle zwingend zu verwenden, wenn sie Meldungen für ihren Versorgungsempfänger an die zuständige Krankenkasse abgeben will. Hiermit wird sichergestellt, dass die Zahlstellen b...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5.4 Beitragsnachweise von Zahlstellen

Neben den abzugebenden Meldungen über die den einzelnen Versorgungsempfänger betreffenden Sachverhalte haben die Zahlstellen darüber hinaus monatlich einen Beitragsnachweis an die bei ihr vorhandenen Krankenkassen abzugeben. Die Beitragsnachweise dürfen ebenfalls nur auf elektronischem Wege an die Krankenkassen übermittelt werden. Der Beitragsnachweis beinhaltet die Gesamtsu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 5.3 Einheitliche Zahlstellennummer

Damit das Zahlstellenmeldeverfahren zwischen den beteiligten Stellen – den Zahlstellen von Versorgungsbezügen einerseits und den Krankenkassen andererseits – ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, haben die Zahlstellen beim GKV-Spitzenverband elektronisch eine Zahlstellennummer zu beantragen.[1] Diese Zahlstellennummer ist in ihrer Funktion der Betriebsnummer des Arbeitgebers...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5.2 Elektronisches Übermittlungsverfahren

Die Meldungen zu den Versorgungsbezügen dürfen nur auf elektronischem Wege zwischen Zahlstelle und Krankenkasse abgegeben werden.[1] Dabei hat die Zahlstelle entweder eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfe zu verwenden. Die Krankenkasse hat nach inhaltlicher Pr...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 4. Konzernmitteilungen nach § 37 WpHG

Rz. 217 Durch das Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die Regelung in § 37 WpHG und damit die sog. Konzernmitteilung neu geschaffen. Danach ist ein Meldepflichtiger von der Meldepflicht nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2, § 38 Abs. 1 und § 39 Abs. 1 WpHG befreit, wenn die – an sich gebotene – Mitteilung von seinem Mutterunternehmen, oder falls das Mutte...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Vom Wegfall der Meldefiktion betroffene Rechtseinheiten

Rz. 288 Vom ersatzlosen Wegfall der Meldefiktion sind alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten betroffen, bei denen sich die erforderlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister ergaben. Somit unterliegen inzwischen alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) Juristische Personen und sonstige Einrichtungen

Rz. 119 Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 lit. d) MMVO zählt zu den Meldepflichtigen auch eine juristische Person, Treuhand- oder Personengesellschaft, Zitatmehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 3. Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung nach § 39 WpHG

Rz. 215 Die Regelung des § 39 WpHG ist durch das Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz völlig neu gefasst worden und bildet die dritte Säule der Meldepflichten. Neben §§ 33 und 38 WpHG besteht eine eigenständige Meldepflicht, wenn die Summe der nach § 33 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Satz 1 WpHG zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Meldung von Unstimmigkeiten

Rz. 282 Zudem haben gem. § 23a Abs. 1 GwG Verpflichtete i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten fest...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Normzweck und Systematik

Rz. 183 § 34 WpHG regelt die Voraussetzungen, unter denen sich ein Meldepflichtiger die Stimmrechte aus Aktien, die ihm nicht selbst gehören, wie eigene zurechnen lassen muss. Dahinter steht die Überlegung, dass eine transparente Information des Kapitalmarkts in zahlreichen Fällen nicht lediglich eine Offenlegung von direkt gehaltenen Stimmrechten erfordert, sondern auch Kon...mehr