Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.1 Fachkenntnis

Die erforderliche Fachkenntnis bezieht sich in erster Linie auf die Anforderungen des LkSG. Die Person(en) müssen diese Fachkenntnis nicht originär besitzen. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen aufgrund ihrer Vorbildung mitbringen, die Kenntnisse mit der Bestellung und unmittelbar auf diese folgend zu erwerben. Hierzu kann auch externer Rechtsrat herangezogen werden. Außer...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL und § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. p der MwStSystRL in nationales Recht um. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allerdings verwendet § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG – im Gegensatz zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. p MwStSystRL – den Begriff der "ordnungsgemäß anerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 35 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum 2. Justizmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden. Rn 1 Der neu eingefügte § 580 Nr 8 ZPO, der eine Restitutionsklage zulässt, wenn das Urt auf einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Verletzung der EMRK beruht, gilt nicht für vor dem 31.12.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grundrechte.

Rn 25 Das Gesetz nennt exemplarisch für die wesentlichen Grundsätze die Grundrechte, zu denen nicht nur die Grundrechte des GG, sondern auch die der jeweiligen Landesverfassungen und die Menschenrechte des Völkerrechts zu rechnen sind. Soweit die deutsche öffentliche Gewalt durch die Grundrechte gebunden ist (Art 1 III GG), darf sie auch keinem Grundrechtsverstoß durch eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 1067 ff ZPO

Rn 1 Das 11. Buch der ZPO enthält die vom deutschen Gesetzgeber für notwendig erachteten Umsetzungs- und Begleitvorschriften zu den von der EU erlassenen Rechtsakten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (heute Art 67 IV und 81 AEUV). Für Zustellungen ist seit dem 1.7.22 die Verordnung (EU) 2020/1784 anzuwenden (EuZVO, im Anhang nach § 1071 abgedruckt und erläutert, zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WK für bestimmte Berufsgruppen

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die in den LStR geregelten Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen konnten letztmalig für den VZ 1999 in Anspruch genommen werden. Mit den LStR 2000 wurden die Pauschalen ersatzlos gestrichen. Die betroffenen Berufsgruppen müssen ab dem Jahr 2000 die entsprechenden WK vollständig nachweisen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten (zusä...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Nachhaltigkeit Der Begriff tritt 1713 in der Sylvicultura Oeconomica von Carl von Carlowitz zum ersten Mal in deutscher Sprache im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft auf: "daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe". CR Corporate Responsibility bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt die generelle Verantwortung eines Unternehmens gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / 2.4 Leitfaden "orientiertes Systems" – DIN EN ISO 26000

Die DIN EN ISO 26000 wurde in der Arbeitsgruppe ISO/TMB WG "Social Responsibility" erarbeitet und in deutscher Form als "Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung" veröffentlicht. Grundlage für den Leitfaden war ein Multi-Stakeholder-Ansatz aus 90 Ländern und 40 internationalen oder regionalen Organisationen. Ziel war es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sich entwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / 2.1 Konkrete Anforderungen mit Ergebnisbericht oder Zertifikat

Konkrete Anforderungen sind z. B. beschrieben in: Global Compact der Vereinten Nationen, SA8000:2014 – Standard Social Accountability. Sie können im Unternehmen umgesetzt und das Ergebnis veröffentlicht bzw. zertifiziert werden. Ziele, Ergebnisse und deren Fortschritt müssen kontinuierlich aktualisiert werden. Da die Grundlage beider Vorgaben grundsätzliche Themen wie Menschenr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / 2.2 Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Die Entscheidung im Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, führt zwangsläufig dazu, die darin beschriebenen Ziele zu implementieren. Nur glaubwürdige Berichte, die sich auf Daten und Fakten beziehen, eignen sich zur Veröffentlichung. Das Unternehmen kann sich dann an verschiedenen Rankings beteiligen und so seine Bemühungen mit denen anderer Unternehmen vergl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvere...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.1 Grundsatzerklärung und Supplier Code of Conduct

Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gründet in der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen, die intern als auch in der Außenkommunikation mittels einer Grundsatzerklärung verankert werden sollten. Die Grundsatzerklärung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument zur Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.3 Lösung: Unterstützung durch Software

Anfangs hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG den Sorgfalts-Kompass sowie verschiedene Tools des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte[1] als Unterstützung im Bereich der Risikobewertung und des Managements zur Hilfe gezogen. Diese kostenlosen Tools boten dem Unternehmen eine strukturierte Methode, um potenzielle Risiken in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Geschäftsethik...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.1 Durchführung der Risikoanalyse

Um angemessene Maßnahmen zur Risikominderung und Risikoprävention zu ergreifen, ist für das Unternehmen Adolf Würth GmbH & Co. KG eine fundierte Kenntnis über die eigenen sowie die Menschenrechts- und Umweltrisiken bei den unmittelbaren Lieferanten von entscheidender Bedeutung. Diese Risiken können sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie bspw. Arbeitsbedingungen, Umwe...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.4.2 Lösung: Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Als Lösungsansatz entschied sich das Unternehmen für den ersten besten pragmatischsten Schritt: Einfach mal starten. Für den Einstieg hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG drei Ansätze ausgearbeitet. Präventionsmaßnahmen In der Adolf Würth GmbH & Co. KG befolgt man den allgemeinen Grundsatz der Risikovermeidung vor der Risikominderung. Dies bedeutet, dass das Unternehmen so gut wi...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.5 Ausblick: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement

Für die Adolf Würth GmbH & Co. KG ist es von essenzieller Bedeutung, eine interdisziplinäre und gemeinschaftliche Herangehensweise zu verfolgen, um eine robuste Grundlage für ein global ausgerichtetes und nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu schaffen. Dieses Management zielt nicht nur darauf ab, die Effizienz und Qualität der Lieferketten zu verbessern, sondern auch eine a...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 2 Hintergrund: Nachhaltigkeitsmanagement bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG

Die Adolf Würth GmbH & Co. KG hat sich zur Aufgabe gemacht, heute und in der Zukunft einen noch größeren Fokus auf ein umweltbewusstes und sozial-gerechteres Wirtschaften zu legen. Der Weg dahin steht für die Adolf Würth GmbH & Co. KG fest: Circular Economy. Für das Unternehmen liegt der Schlüssel im Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise, in der we...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IX. Diskussion

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet Jeria hat am 9.12.2021 eine Mahnung an alle Mitgliedsstaaten ausgegeben und im Zusammenhang mit dem "PAS", dem glaubhafte wissenschaftliche Unterstützung fehlt, deutlich auf tief verwurzelte patriarchale Einstellungen im Rechtssystem und Rückschläge in Bezug auf die Geschlechtergleichheit verwiesen. "Guided by pseu...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / VIII. Deutsche und europäische Rechtsprechung

Ein Blick in die deutsche und auch europäische Rechtsprechung ergibt, dass es hier nicht viel anders aussieht: In den juristischen Datenbanken juris und beck-online ließen sich seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2022 40 höchstrichterliche familiengerichtliche Entscheidungen mit konkretem Bezug zum sog. "PAS" finden. Davon ergingen neun Entscheidungen vom Europäischen Geri...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Fernsehempfang

Rz. 47 Zur Beurteilung der mietrechtlichen Probleme des Fernsehempfangs sind mehrere rechtliche Ebenen zu betrachten: verfassungsrechtliche Ebene, europarechtliche Ebene, mietvertragliche Ebene. Rz. 48 Verfassungsrechtliche Ebene Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen ...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.2 Bekenntnis abgeben und Referenzinstrumente nennen

In der Grundsatzerklärung verpflichten sich die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte. Hierbei sollten sie sich gezielt an internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, bspw. völkerrechtliche Verträge, Übereinkommen, Vorschriften, Grundsätze, Richtlinien, Standards und Bestimmungen, zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bzgl. der Einha...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.5 Schulungen darstellen

Um die Achtung der Menschenrechte in den Unternehmen effektiv zu gewährleisten, ist zudem ein starkes Bewusstsein in der Belegschaft entscheidend. Mitarbeitende benötigen Fachkenntnisse zu zentralen Sorgfaltsprozessen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen zu schärfen und ein fundiertes Verständnis für die en...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 4 Verankerung der Grundsatzerklärung in der Unternehmenskultur

Die Integration der Grundsatzerklärung in die Unternehmenskultur erfordert mehr als nur ihre formale Einführung. Es geht darum, sie zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensidentität zu machen, damit sie in den täglichen Abläufen und in der Denkweise der Mitarbeitenden verankert wird. Dies bedeutet, dass die Erklärung nicht nur als Dokument betrachtet wird, sondern al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.1 Beschreibung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Das Unternehmen sollte knapp und präzise die relevanten Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorstellen. Es benennt zudem die spezifischen Funktionen oder Positionen innerhalb des Unternehmens, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Darüber hinaus werden Informationen zu Schulungen der Arbeitnehmer in Geschäftsbereichen mit einer besonderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.3 Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG müssen Unternehmen bei der Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette besonderen Wert auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen legen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur die grundlegende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.1 Vorbereiten, Bestand analysieren und als Ausgangspunkt nutzen

Um eine effiziente Entwicklung der Grundsatzerklärung zu gewährleisten, ist es ratsam, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen. Viele Unternehmen haben bereits relevante Elemente für die Grundsatzerklärung in vorhandenen Richtlinien und Verfahren integriert, etwa im Bereich Compliance, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Lieferantenmanagement. Diese sollt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Seit dem 1.1.2023 müssen bestimmte Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1-3 des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in ihren Lieferketten angemessene Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften ergreifen. Das Gesetz betrifft Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und mindestens 3.000 Arbeitnehmer haben, unabhängig von ihrer Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.2 Darstellung der prioritären Risiken

Das Unternehmen soll die aus Sicht des Unternehmens oder der jeweiligen Branche besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nennen. Dabei sollten sich Unternehmen vor allem auf ausgewählte internationale menschenrechtliche Standards wie die VN-Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konzentrieren. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.6 Grundsatzerklärung verabschieden und kommunizieren

Nach Abschluss aller Konsultationen mit relevanten externen Gruppen (bspw. Fachexperten, Geschäftspartnern, potenziell Betroffenen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen) sowie den internen Funktionen, die am Erstellungsprozess beteiligt waren oder Teil der internen Freigabeprozesse sind, wird die Grundsatzerklärung fertiggestellt. Anschließend wird sie der obersten Füh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.5.2 Nicht öffentlich zugängliche Räume

Die Zulässigkeit der präventiven Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Arbeits- und Betriebsräume richtet sich grundsätzlich nach dem Maßstab des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG (sowie der Art. 6 und 9 DSGVO).[1] Eine dauerhafte Überwachung in nicht öffentlichen Räumen wurde vom BAG aber wegen seiner Intensität als reine Präventivmaßnahme für unzulässig erklärt.[2] Es gelten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.7 Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung etablieren

Laut § 6 Abs. 5 LkSG ist die Grundsatzerklärung als Präventionsmaßnahme einmal im Jahr sowie anlassbezogen zu überprüfen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 4 Nutzen der ISO 26000 für ihre Anwender

Ganzheitliches Managen aller relevanter Aspekte Die Anwendung der Norm und ihres oben beschriebenen Ansatzes ermöglicht Organisationen aller Art die für sie relevanten Aspekte verantwortlicher und nachhaltigkeitsförderlicher Unternehmensführung, die in der Praxis häufig nur als isolierte Handlungsfelder adressiert werden, ganzheitlich zu managen. Auf diesem Wege wird nicht nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.3 Kapitel 6: Handlungsempfehlungen zu den Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung

Das 6. Kapitel der ISO 26000 umfasst alle, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als relevant angesehenen Aspekte und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung. Dabei wird ausdrücklich auf den Inhalten einschlägiger, insbesondere international anerkannter Standards und Konventionen aufgebaut – nicht zuletzt, um für Unternehmen, die damit in der Vergangenheit bereits gear...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.4.2 Schritt 2: Prüfung der Handlungsfelder

Im 2. Schritt gilt es, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Status-Quo-Analyse detaillierter zu untersuchen, welche der 37 Handlungsfelder innerhalb der 7 Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung für die eigene Organisation überhaupt relevant sind, d. h. im Kontext des eigenen Kerngeschäfts vorkommen können und/oder bereits Bestandteil einer Selbstverpflichtung des Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.1 Kapitel 2-4: Relevante Begrifflichkeiten verstehen

Wie in allen ISO-Normen widmet sich das zweite Kapitel den, für das jeweilige Thema der Norm relevanten Begriffen und ihren kontextspezifischen Definitionen. Im Falle der ISO 26000 spielt es insofern eine besonders wichtige Rolle, als es u. a. die erste, im internationalen Diskurs entwickelte Definition gesellschaftlicher Verantwortung enthält, die 1 Jahr später von der Euro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3.3 Vorräte und Bestände

Vorräte, Materialien und Verkaufsartikel sind ebenfalls Positionen im Umlaufvermögen und binden in vielen Betrieben in erheblichem Umfang Kapital. Zudem entstehen in nicht zu unterschätzendem Umfang Kosten, z. B. für Lagerhaltung und Zinsen. Hinzu kommen Risiken wie Schwund, Diebstahl oder Überalterung bei technischen Produkten. Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 4.2 Qualitätskriterien für Kompensationszertifikate

Die freiwillige Kompensation ist jedoch auch starker Kritik ausgesetzt. Eine generelle Kritik lautet etwa, dass durch die Verfügbarkeit von billigen Zertifikaten technisch machbare Klimaschutzmaßnahmen nicht umgesetzt oder aufgeschoben werden (Zertifikate als "Ablaßhandel" bzw. "mitigation deterrance").[1] Daher ist auch entsprechend der ISO 14068 eine externe Kompensation i...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 2 Hintergrund: Zugang zu Abhilfe ist in den UN-Leitprinzipien vorgesehen

Das Beschwerdeverfahren geht, wie alle Pflichten des LkSG, zurück auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.[1] Die UN-Leitprinzipien sind eine Reihe von Grundsätzen, die das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und den Menschenrechten betreffen. Sie gliedern sich in drei Säulen. Die dritte Säule trägt den Titel "Zugang zu Abhilf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.1 Schutz für Beschwerdeführer bzw. Hinweisgeber

Eine Gemeinsamkeit der beiden Gesetze ist, dass beide vorsehen, dass Personen Hinweise geben können und gegen Benachteiligung aufgrund der Hinweise geschützt sind. Dieser Schutz ist im HinSchG detailliert geregelt und ausdifferenzierter als im LkSG. Das HinSchG sieht einen Anspruch auf Schadensersatz für Personen vor, die aufgrund einer Meldung Nachteile erlitten haben. Darü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.1 Allgemeines

Das Beschwerdeverfahren muss für potenziell Beteiligte zugänglich sein[1]. Das Gesetz definiert den Begriff "zugänglich" nicht. Um ihn auszulegen, kann auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückgegriffen werden.[2] Prinzip 31 b) der UN-Leitprinzipien definiert zugänglich sein als: "Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekann...mehr