Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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zfs 12/2016, Entwendung eines versicherten Kfz durch einen Mieter

AKB 2008 A.2.2. Leitsatz Eine nicht versicherte Unterschlagung liegt vor, wenn der Mieter das versicherte Kfz dem Vermieter nicht zurückbringt. Das gilt auch dann, wenn das Kfz später durch die Polizei sichergestellt wird und aus der polizeilichen Verwahrung abhanden kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Düsseldorf, Urt. v. 10.3.2016 – 11 O 317/13 1 Aus den Gründen: " … I. Die K...mehr

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zfs 12/2016, Entwendung ein... / 1 Aus den Gründen:

" … I. Die Klage ist zulässig, aber unbegründet." 1. Die Klage ist zulässig. a) Soweit die Kl. als VN mit ihrem Antrag zu 1) Leistung an einen Dritten, die … , begehrt, hat sie hierzu die erforderliche Prozessführungsbefugnis. Die Prozessführungsbefugnis folgt aus A.2.4 AKB i.V.m. § 45 Abs. 1 VVG. Nach A.2.4 AKB ist Versicherter auch die Person, in deren Interesse der Versicher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2 (Echte) eigennützige Treuhand

Rn 39 In der Insolvenz des Treuhänders hat der Treugeber grundsätzlich ein Aussonderungsrecht.[75] Voraussetzung ist dafür, dass die gesicherte Forderung erfüllt wird oder der Sicherungszweck entfallen ist.[76] Dies gilt aber nur insoweit, als das Treugut getrennt vom Vermögen des Treuhänders verwahrt wurde. Rn 40 Gleiches gilt für Mietkautionen die regelmäßig beim Vermieter ...mehr

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zfs 12/2016, Entwendung ein... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG behandelt die "Unterschlagung" eines gemieteten Kfz durch den Mieter auf klassische Weise. Sie ist nicht gedeckt. Ihr Problem liegt jedoch in der bislang nicht bekannten Variante, dass der unterschlagene Pkw polizeilich sichergestellt und dann aus der Verwahrung der Polizei entwendet wird. Liegt dann ein Versicherungsfall vor? Das LG Düsseldorf verneint...mehr

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zfs 12/2016, Entwendung ein... / Leitsatz

Eine nicht versicherte Unterschlagung liegt vor, wenn der Mieter das versicherte Kfz dem Vermieter nicht zurückbringt. Das gilt auch dann, wenn das Kfz später durch die Polizei sichergestellt wird und aus der polizeilichen Verwahrung abhanden kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Düsseldorf, Urt. v. 10.3.2016 – 11 O 317/13mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.3.2 Gesicherte Forderungen beim Vermieterpfandrecht

Rn 32 Das Vermieterpfandrecht deckt grundsätzlich sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis ab.[90] Dies umfasst zunächst die Grundmiete, aber auch Kosten für Strom-, Wasser- und Gaslieferungen, wenn der Vermieter den Mieter versorgt. Weiterhin werden Entschädigungsansprüche beispielsweise wegen Veränderung oder Verschlechterung der Miet- bzw. Pachtsache, Ansprüche aus Er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.3.1 Entstehen des Vermieterpfandrechts

Rn 28 Das Pfandrecht entsteht mit dem Einbringen pfändbarer Sachen des Mieters bzw. Pächters, soweit ein gültiges Miet- bzw. Pachtverhältnis besteht.[78] Einbringen ist dabei das bewusste (wissentliche und willentliche[79]) Hineinbringen, Herstellen oder die Übernahme vom Vormieter bzw. Vorpächter, nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck.[80] Nicht als eingebracht gelten Ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Im Rahmen einer Vollstreckung

Rn 15 Die Verwertung von unbeweglichem Vermögen erfolgt entweder im Wege der Zwangsversteigerung nach §§ 15 ff. ZVG oder durch die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG.[27] Nach § 165 kann auch der Insolvenzverwalter die Zwangsversteigerung betreiben. Rn 16 Ist die Zwangsvollstreckung bei Verfahrenseröffnung noch nicht anhängig, gilt: Ein absonderungsberechtigter Gläubiger, d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.2 Entstehen an Rechten

Rn 9 Die Verpfändung von Rechten setzt nach § 1274 Abs. 2 BGB immer deren Übertragbarkeit voraus.[28] Sie erfolgt nach den für die Übertragung der Rechte geltenden Vorschriften, § 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rn 10 Hauptanwendungsbereich ist die Verpfändung von Forderungen. Das Pfandrecht umfasst nach § 1289 Satz 1 BGB auch die Zinsen der Forderung, auch wenn diese erst nach Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.3.4 Kollision des Vermieterpfandrechtes

Rn 38 Kollisionen können mit dem Vermieterpfandrecht in vielfacher Weise auftreten. Zu denken ist vor allem an die Kollision zwischen Vermieterpfandrecht und der Sicherungsübereignung. Diese Kollision wird über den Grundsatz der Priorität gelöst.[100] Zu ergründen ist daher stets, welches Sicherungsrecht zuerst entstanden ist. Ist der Gegenstand bereits vor Einbringung in di...mehr

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Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten

Leitsatz Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die A-KG beabsichtigte, ein bebautes, aber nur in geringem Umfang vermietetes Grundstück zu veräußern. Der Kaufinteressent wol...mehr

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Baumaßnahmen durch Mieter

Leitsatz Greift ein Mieter in die Gebäudesubstanz durch Einbau einer von außen sichtbaren Klimaanlage ein, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen diese Maßnahme nach einer Vergemeinschaftung vorgehen. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Das Problem Mieter B des Teileigentümers X bringt an der Hoffassade der Wohnungseigentumsanlage zwischen den beiden vergitterten Hoffenste...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 2 Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Umsatzsteuer

Der Mieter ist nur dann zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, wenn der Vermieter wirksam zur Umsatzsteuer optiert hat und die Zahlungspflicht wirksam vertraglich vereinbart wurde. Die Steuerpflicht an sich steht nicht zur Disposition der Parteien. Achtung Unwirksame Regelung zur Steuerpflicht Eine Vereinbarung, wonach ein nach den Steuergesetzen steuerfreier Umsatz steuerpfl...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 2.2 Vertragliche Regelung

Soll der Mieter zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sein, muss dies im Mietvertrag vereinbart werden. Achtung Fehlende Vereinbarung, dann Endpreis Ohne eine solche Regelung ist der im Mietvertrag ausgewiesene Preis als Endpreis zu verstehen. Mehrwertsteuer bei Betriebskosten Sind im Mietvertrag einzelne Leistungen als mehrwertsteuerpflichtig ausgewiesen und fehlt bei and...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 2.3 Formularklauseln

Praxis-Beispiel Wirksame Formularklausel Eine Formularklausel, wonach der Mieter auf Verlangen des Vermieters Umsatzsteuer zahlen muss, wenn der Vermieter für die Umsatzsteuer optiert hat, ist wirksam. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter seinerseits nicht umsatzsteuerpflichtig ist.[1] Ist der Vermietungsumsatz jedoch steuerfrei, geht die Vereinbarung ins Leere, weil dann kein...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 1 Verzicht auf Steuerbefreiung

Der Vermieter hat die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, wenn der Mieter Unternehmer ist und das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, insbesondere nicht umsatzsteuerfrei sind.[1] Eine Ausnahme von dieser zweiten Voraussetzung gilt für Altgebäude i. S. v. § 27 Abs. 2 UStG. Hinweis Definition von Altgebäuden Hi...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 2.4 Fehlerhafte Preisvereinbarungen

Ist der Vermieter von der Umsatzsteuer befreit und kann er auf die Befreiung auch nicht wirksam verzichten, stellt sich die Frage, welchen Betrag der Mieter schuldet, wenn in dem Mietvertrag gleichwohl vereinbart wurde, dass der Mieter zur Grundmiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" schuldet. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs[1] kommen bei fehlerhaften Preisvereinbarun...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 2.1 Gegenstand der Steuerpflicht

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören die Grundmiete, die Betriebskosten sowie die Zuschläge. Ist das Mietverhältnis beendet, unterliegt die Nutzungsentschädigung der Umsatzsteuer, gleichgültig, ob sie auf § 546a Abs. 1 BGB [1] oder auf § 987 BGB [2] beruht. Deshalb kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter auf diese Beträge Mehrwertsteuer bezahlen muss. Wich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.1.1 Vereinfachungsregelung für lose Personenzusammenschlüsse

Rz. 87 Nicht KSt-pflichtige Personenzusammenschlüsse können keinen Freistellungsauftrag gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilen und somit nicht die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug herbeiführen. Aus Vereinfachungsgründen beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 5 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 9 Trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 14 AO ist eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über eine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Der Begriff der Vermögensverwaltung stellt daher ei...mehr

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Besitzüberlassung an "Abmeierungsgegner"

Leitsatz Der Ersteher eines Wohnungseigentums verletzt seine Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er den Gebrauch durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnun...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Kündigung des Mietverhältnisses

Rz. 435 Der Nachlasspfleger hat zu unterscheiden: Standen Wohnung oder Haus im Eigentum des Erblassers, ist weder die Wohnungsauflösung noch die Räumung von Haus oder Wohnung erforderlich. Für den Fall, dass der Erblasser die Wohnung im Rahmen eines Mietverhältnisses nutzte, muss der Nachlasspfleger sofort über eine Kündigung der Wohnung entscheiden. Rz. 436 Nach § 564 BGB, i...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 2. Beabsichtigte gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Rz. 25 Der Nachlassgläubiger muss die Bestellung des Nachlasspflegers zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, beantragen. Das in § 1960 BGB vorausgesetzte Sicherungsbedürfnis muss hier nicht vorliegen. An die Stelle des Sicherungsbedürfnisses tritt das Rechtsschutzinteresse des Nachlassgläubigers zur Anspruchsdurchset...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Verkehrssicherungspflichten

Rz. 312 Der Nachlasspfleger hat als Vertreter der unbekannten Erben dafür zu sorgen, dass bestehende Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.[241] Der ...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / II. Nichterfüllung von Verkehrssicherungspflichten

Rz. 42 Der Nachlasspfleger hat als Vertreter der unbekannten Erben dafür zu sorgen, dass bestehende Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.[34] Der Na...mehr

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§ 26 Vergütung bei sonstige... / C. Gesetzlicher Vertreter

Rz. 5 Die Vergütung des gesetzlichen Vertreters nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB und nach § 11b VermG richtet sich nach § 16 Abs. 3 VwVfG (in der Fassung vom 17.12.2008): Zitat "Der Vertreter hat gegen den Rechtsträger der Behörde, die um seine Bestellung ersucht hat, Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. Die Behörde kann von dem V...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Schönheitsreparaturen

Rz. 453 Ist im Rahmen des Mietverhältnisses des Erblassers die Verpflichtung zur Tragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt worden, hat der Nachlasspfleger zu prüfen, ob eine Durchführung der Schönheitsreparaturen erforderlich ist. Der Nachlasspfleger hat den Inhalt des Mietvertrages zu prüfen und dabei die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / III. Verspätete Kündigung des Mietverhältnisses

Rz. 44 Der Nachlasspfleger hat die Mietwohnung im Regelfall schnellstmöglich wirksam zu kündigen, um das Auflaufen weiterer Mieten zu verhindern, sofern keine Personen im Sinne des § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten oder es mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt wird. Rz. 45 Eine Sonderkündigungsmöglichkeit besteht nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat ab Ken...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 20. Haftpflichtversicherung

Rz. 277 Private Haftpflichtversicherungen enden mit Wegfall des versicherten Interesses, § 80 Abs. 2 VVG. Der Nachlasspfleger hat den Sterbefall der Versicherung schnellstmöglich anzuzeigen und eine Abrechnung anzufordern; Abrechnungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, in dem die Versicherung vom Wegfall des versicherten Interesses erfährt. Der anteilige Jahresbeitrag wird dann ers...mehr

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§ 5 Bericht, Vermögensverze... / II. Inhalt des Verzeichnisses

Rz. 23 In das Nachlassverzeichnis ist der gesamte Aktivnachlass und auch der gesamte Passivnachlass (Nachlassverbindlichkeiten) aufzunehmen. Für die Gestaltung des Nachlassverzeichnisses kann auf bewährte Muster aus Fachliteratur und Internet zurückgegriffen werden. Die jeweiligen Nachlassgegenstände sind so genau wie möglich zu bezeichnen, um Verwechslungen und/oder Missvers...mehr

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Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

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Anteilige Kürzung von Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung

Leitsatz Bei der Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung ist die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für Nutzung der Einbauküche, Waschmaschine und Trockner zu erhöhen, soweit dieser nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist. Sachverhalt Die Kläger vermieteten an ihren Sohn verbilligt eine mit einer Einbauküche teilm...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 99,00 EUR monatlich geklagt. Der Beklagte ist dem entgegengetreten und hat Ersatz seiner vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 201,71 EUR zur Abwehr des Mieterhöhungsverlangens im Wege der Widerklage geltend gemacht. Klage und Widerklage wurden später zurückgenommen. Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens der Kläger...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / Leitsatz

Im Rahmen der Kostenentscheidung ist das Obsiegen bzw. Unterliegen mit einer Klage auf Mieterhöhung nicht mit dem Jahreswert anzusetzen, sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahreswert. AG München, Beschl. v. 6.9.2016 – 452 C 30045/14mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist grundsätzlich zutreffend. Für das Obsiegen und Unterliegen kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Ansprüche im Rahmen des GKG für die Gerichtsgebühren bewertet werden. Das Obsiegen hat nichts damit zu tun, wie ein Anspruch zu bewerten ist. So ist unstreitig auch ein Unterliegen mit einem Zinsanspruch oder einem Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher K...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Der Streitwert war aus der Summe von Klage und Widerklage festzusetzen. Der Streitwert der Mieterhöhungsklage war dabei auf das Zwölffache des Monatsbetrags der geltend gemachten Erhöhung (12 x 99,00 EUR) festzusetzen, § 41 Abs. 5 S. 1 GKG. 2. Die Entscheidung beruht auf §§ 269 Abs. 3 S. 3, 91 Abs. 1, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Klage und Widerklage sind zurückgenommen worden. Jed...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 2 Anmerkung

Wird nach Kündigung eines Mietverhältnisses der Räumungsprozess geführt, so endet dieses Verfahren häufig mit einem Räumungsvergleich. Anlässlich dieses Vergleichs werden dann in der Regel auch weitere Modalitäten betreffend die Abwicklung des Mietverhältnisses geregelt. Es stellt sich dann die Frage, ob die weitergehenden Regelungen einen Mehrwert haben und gegebenenfalls i...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 1 Aus den Gründen

Die Streitwertentscheidung beruht auf § 41 Abs. 1 GKG. Ein überschießender Streitwert war nicht festzusetzen. Insbesondere hat nicht der Verzicht der Beklagten auf einen Räumungsfristantrag nach §§ 794a, 721 ZPO zu einem erhöhten Vergleichsstreitwert geführt. Zwar wird in der Rspr. vertreten, dass einem solchen Verzicht ein eigener Gegenstandswert zukomme, da es sich bei dem ...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / Leitsatz

Regelungen, die ein freiwilliges Entgegenkommen der einen Partei darstellen, um die andere Partei dazu zu bewegen, den Vergleich abzuschließen und den bestehenden Rechtsstreit aus der Welt zu schaffen, erhöhen hingegen den Gegenstandswert des Vergleichs nicht (Anschluss an OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 444). Regelungen der weiteren Nutzung angemieteter Räumlichkeiten vermögen im...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XI. Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit

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Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)

Leitsatz Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetz...mehr

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Schätzung der üblichen Miete anhand des Mietspiegels bei Feststellung des Grundbesitzwerts

Leitsatz Überlässt der Eigentümer dem Mieter Grundstücke zu einer um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete, ist beim Rohertrag statt der vereinbarten Miete die übliche, aus Vergleichsmieten oder Mietspiegeln abgeleitete Miete anzusetzen. Sachverhalt Zwischen dem Finanzamt und der Klägerin ist die zutreffende Höhe eines gesondert festgestellten ...mehr

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Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

Leitsatz Wird gegen eine Entscheidung, mit der ein Landgericht im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abgeändert hat, ein Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich hierbei um eine weitere Beschwerde, die entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG der Zulassung bedarf. Normenkette GKG §§ 68, 66, 63, 49a; RVG § 32 Abs. 2 Da...mehr

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Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Leitsatz Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen entspricht nicht den Kriterien des Fremdvergleichs, wenn es in zahlreichen Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten abweicht. Normenkette § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 12, EStG, § 530, § 535, § 558, § 566a, § 573c BGB Sachverhalt Der Sachverhalt ergibt sich aus den Praxis-Hi...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Mieters auf Feststellung der Mietminderung

Leitsatz Klagt der Mieter auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Sachmangels gemindert sei, so ist für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht entsprechend anwendbar (Aufgabe der Senatsrspr. seit Beschl. v. 1.7.2009 – 8 W 59/09). Wird die Feststellungsklage mit der Klage auf Beseitigung des Mangel...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung

Leitsatz Bei einer Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung der Miete ist der Streitwert nicht gem. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG analog mit dem einfachen Jahresbetrag, sondern gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (Fortführung von BGH, Beschl. v. 21.9.2005 – XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 1...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / Leitsatz

Klagt der Mieter auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Sachmangels gemindert sei, so ist für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht entsprechend anwendbar (Aufgabe der Senatsrspr. seit Beschl. v. 1.7.2009 – 8 W 59/09). Wird die Feststellungsklage mit der Klage auf Beseitigung des Mangels verbun...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Gegenvorstellung hat Erfolg. 1. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung, die Miete sei gemindert, ist gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) v. 5.5...mehr