Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

Rn 148 Verletzt der Vermieter schuldhaft seine Nebenpflicht (Rn 140), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen, schuldet er Schadensersatz (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36). Dieser richtet sich auf Freihaltung des Mieters von den unnötigen Kosten (BGH NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; 15, 132 Rz 11; NJW 11, 3028 [BGH 06...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gegen Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 87, 412; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grenzen.

Rn 142 Die Überwachungspflicht findet nach Treu und Glauben (§ 242) dort ihre Grenze, wo die Kontrolle einen unzumutbaren Aufwand erfordert und keine Gewähr für eine dauerhafte Funktionstauglichkeit bietet (BGH ZMR 93, 151, 152; Köln GE 05, 362). Der Vermieter ist zB nicht verpflichtet, eine in der Erde liegende Wasserleitung auszugraben, um sich über den Erhaltungszustand d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Es wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gemeinsames Auftreten.

Rn 79 Willenserklärungen, zB Kündigungen (BGH NJW 10, 1965 [BGH 28.04.2010 - VIII ZR 263/09] Rz 7; LG Frankfurt/M IMR 18, 412) oder Mieterhöhungserklärungen (s § 558a Rn 4 ff), aber auch das Rückgabeverlangen nach § 546 I (BGH NJW 96, 515 [BGH 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95]), müssen, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leitbildfunktion bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Rn 4 Den für Wohnraum geltenden Vorschriften kommt auch für Nichtwohnraummietverhältnisse eine gewisse Leitbildfunktion iSd § 307 II Nr 1 zu. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wohnraummieter nach Auffassung des Gesetzgebers schutzbedürftiger ist als der Geschäftsraummieter. Was in einem Wohnraummietvertrag vereinbart werden kann, stellt deshalb in einem Geschäftsraummie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflichten.

Rn 37 Hauptpflichten des Vermieters sind gem § 535 I 1, 2 Überlassung (Rn 116) und Erhaltung (Rn 134) der Mietsache (s Rn 103) in einem vertragsgemäßen Zustand. Hauptpflicht des Mieters ist gem § 535 II Zahlung der Miete (s Rn 179). Die Parteien können weitere Pflichten zur Hauptpflicht erheben. Soweit es bei einem gemischten Vertrag um die Gebrauchsüberlassung geht, ist Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischformen.

Rn 6 Der Leasingvertrag ist, jedenfalls in Form des Finanzierungsleasings, ein atypischer Mietvertrag (BGH NZM 04, 340, 342 [BGH 04.02.2004 - XII ZR 301/01]; s dazu iE Anh zu §§ 488–515 (www.pww-oe.de) Rn 1 ff). Leasingverträge können auch unter der Bezeichnung ›Fondsmodell‹ oder ›Kooperationsmodell‹ auftreten oder mit sog ›Betreibermodellen‹ verbunden sein. Die Bezeichnung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536d wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Folgen eines vertraglichen Ausschlusses der Rechte des Mieters wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Mietsache, deren Vorliegen der Vermieter arglistig verschwiegen hat. Als Teil des allgemeinen Mietrechts gilt § 536d für sämtliche Mietverhältnisse und über § 581 II auch für Pachtverhältnisse. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesamtschuldnerische Außenhaftung ggü dem Vermieter.

Rn 4 Diese Haftung bezieht sich speziell auf Ansprüche des Vermieters wegen rückständiger Miete einschl Betriebkostenvorauszahlungen und mietrechtlicher Abrechnungsspitzen bei der Betriebskostenabrechnung, Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und sonstiger Pflichtverletzungen des verstorbenen Mieters (LG Bochum ZEV 19, 528). Der Vermieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Bürgenhaftung des Vermieters gem § 566 II.

Rn 19 Zum Schutz des Mieters vor einem zahlungsunfähigen Erwerber konstituiert § 566 II eine Bürgenhaftung des bisherigen Vermieters. Dieser kann durch die Mitteilung vom Eigentumsübergang jedoch schnell eine Haftungsbefreiung erreichen. Zu beachten ist bei der Haftungsbefreiung jedoch, dass bei einem Zeitmietvertrag die bürgenähnliche Haftung bis zum Ende der Mietzeit beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertragliche Regelungen (§ 560 VI).

Rn 35 Die Parteien können iRd § 560 VI die Angemessenheit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um einen bestimmten Betrag frei vereinbaren (Elzer ZMR 22, 677 [678]; Bentrop WuM 22, 505 [510]). Generelle Regelungen, die sich auf künftige Erhöhungen der Betriebskostenvorauszahlungen beziehen, sind jedoch nach § 560 VI nur eingeschränkt zulässig. Nicht möglich sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktionsgebundene Werkmietwohnung, § 576a II Nr 1.

Rn 4 Widerspruchsrecht ist nicht gegeben (Bruns NZM 14, 543 u NZM 19, 761), wenn gestützt auf § 576 I Nr 2 mit verkürzter Frist das Mietverhältnis gekündigt und die Kündigung zugleich auf Betriebsbedarf des Dienstberechtigten gestützt wurde. Kündigt dagegen der Vermieter die funktionsgebundene Werkmietwohnung mit der ordentlichen Frist des § 573c wird das Widerspruchsrecht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsform und Inhalt.

Rn 8 Hier ist die Regelung des § 568 zu beachten (Schriftform). Da auf die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters auch die Sozialklausel (§ 574) anwendbar sein soll, ist der Vermieter auch gehalten gem § 568 II auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 ff rechtzeitig hinzuweisen. Bei einer Erbenmehrheit ist die Kündigung durch a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Fälle.

Rn 4 Das Gesetz vermutet in vier Fällen, dass der Vermieter (wenigstens) seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat: § 559d S 1 Nr 1: Verzögerter oder fehlender Baubeginn. §§ 187 ff sind anwendbar. § 559d S 1 Nr 2: Verdopplung der monatlichen Miete. Es gilt die jew vereinbarte Mietstruktur. Maßgeblich ist die Ankündigung, nicht die Erhöhung. § 559d S 1 Nr 3: Objektiv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen.

Rn 13 Die Ankündigungspflicht entfällt ausnahmsweise, wenn mit den Erhaltungsmaßnahmen nur eine unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache (Rn 2) verbunden (dazu § 555c Rn 23) oder ihre sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist. Bsp: dringende Reparaturen nach Rohrbruch, zerstörtes Dach nach Unwetter, Schäden nach Brand. Auch hier ist jew nach den Umständen zu werten. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Keine Vereinbarungen.

Rn 163 Ist zur Tierhaltung nichts vereinbart oder ist eine die Tierhaltung regelnde Klausel nichtig, ist die Frage ihrer Zulässigkeit unter Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien sowie der weiteren Beteiligten zu entscheiden (BGH NJW-RR 13, 584 Rz 21; 13, 584 Rz 6). Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 291 StGB.

Rn 188 Der Mietvertrag ist nach §§ 291 I StGB, 134 nichtig, wenn der Vermieter die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Mieters dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 257, 258). Soweit sich der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Voraussichtlich.

Rn 12 Der Begriff ›voraussichtlich‹ meint eine Prognose; es geht um eine Wahrscheinlichkeit aufgrund des Wissens zum Zeitpunkt der Modernisierungsankündigung. Um die Wahrscheinlichkeit plausibel zu machen, kann es notwendig sein, dass aktiv die Planungen mitgeteilt werden, wie sie sich dem Vermieter zum Zeitpunkt der Modernisierungsankündigung darstellen, und die Tatsachen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zeitpunkt.

Rn 15 Der Vermieter muss unaufgefordert und vor Abgabe der Vertragserklärung des Mieters (idR die Annahmeerklärung) Auskunft über den und/oder die jew behaupteten Ausnahmetatbestand/-bestände (Rn 17 ff) geben. Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitgläubiger (BGH ZMR 20, 629 Rz 41). Die Beweislast für eine rechtzeitige Auskunftserteilung liegt beim Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Rn 9 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§§ 556 II 1 Hs 1, 560 V, § 24 II 1 II. BV, § 20 I 2 NMV 1970) ist nach bisheriger Rspr iÜ grds unbeachtlich (BGH NJW 04, 1738, 1739 [BGH 03.03.2004 - VIII ZR 149/03]; aA LG Berlin MDR 19, 1375) und spielt nur für die Frage einer Härte iSv § 559 IV eine Rolle (Rn 23). Dies ist zu überdenken, da den Vermieter die vertragliche Nebenpfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Eigenständiges Wegnahmerecht aus Abs 2 S 2.

Rn 18 Nach II 2 kann der sein Recht nach §§ 946, 947 Verlierende statt des Vergütungsanspruchs auch ein Wegnahmerecht nach § 997 geltend machen, dieses Recht steht nach hL auch dem Nichtbesitzer zu (Soergel/Henssler Rz 29; Grüneberg/Herrler Rz 24). Die gegenteilige Ansicht des BGH (BGHZ 40, 272, 280) ist systematisch nicht überzeugend. Dem Gewinnenden steht die Abwendung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 573 entspricht – ohne spezielle Überleitungsnorm – § 564b aF, nur die Teilkündigung nach § 564b II Nr 4 aF regelt jetzt § 573b, die erleichterte Kündigung nach § 564b IV aF der § 573a und die Besonderheiten bei Umwandlung in Wohnungseigentum nach § 564b II Nr 2 2–4, II Nr 3 4 aF der § 577a. Die Ausnahmen nach § 564b VII aF regelt weitgehend § 549. Rn 2 § 573 ist als ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behinderung.

Rn 6 ›Behindert‹ ist nicht im engen Sinne des Sozialrechts zu verstehen. Erfasst werden soll jede erhebliche und dauerhafte Einschränkung der Bewegungsfähigkeit (vgl BGG v 27.4.02, BGBl I 02, 1467; Art 1 II CRPD; Hogenschurz FS Hannemann 23, 181; Happ WuM 20, 756). § 554 I 1 meint solche baulichen Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch der Mietsache erlei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigungserklärung.

Rn 14 Die Kündigung ist einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung; sie kann auch in einem konkludenten Verhalten liegen. Sie ist als Gestaltungsrecht bedingungsfeindlich. Eine Änderungskündigung kann nicht zu einer einseitigen Vertragsänderung führen, sondern lediglich den alten Vertrag beenden und den Antrag zu einem Neuabschluss enthalten. Gleiches gilt für eine sog ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigenes und fremdes Geschäft.

Rn 14 Geschäfte berühren häufig nicht nur einen Rechts- und Interessenkreis. Handelt es sich um die Kreise mehrerer Dritter, liegt ein fremdes Geschäft des Geschäftsführers vor. Dieser hat bei dem Geschäft lediglich mehrere Geschäftsherren. Berührt das übernommene Geschäft aber auch den Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsführers selbst, wird von einem auch fremden Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Einlagevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Einlagehandlung

Rn. 285 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ebenso wie bei der Entnahme (s Rn 226) kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einlage statt durch eine Einlagehandlung auch durch einen Rechtsvorgang bewirkt werden. Ein solcher Rechtsvorgang kann insb der Eintritt in eine Gesellschaft kraft Erbfalls sein, wenn der Erbe dem Betrieb ein WG zur Nutzung überlassen hat (Sonder-BV I) o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art. 13 ROM II 1; Art. 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 280 59; 15 AGG 7; 8 ProdHaftG 1 im internationalen Deliktsrecht Ar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Körperschaftsteuer

Tz. 93 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermietung auf längere Dauer ist dem Bereich der steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571 [BGH 21.04.2015 - XI ZR 200/14]); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsverschärfungen.

Rn 25 Das BGB kennt eine Reihe schärferer Haftungsstandards, welche vom Schuldner mehr verlangen als die Fahrlässigkeit. Tlw wird eine Verschärfung bereits durch eine Beweislastumkehr erreicht (s § 280 Rn 24). Als haftungsverschärfend wird regelmäßig auch § 278 angesehen (etwa NK/Dauner-Lieb § 276 Rz 18; Jauernig/Stadler § 276 Rz 9); tatsächlich handelt es sich aber darum, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung.

Rn 19 Besondere Bedeutung wird § 242 zukünftig auch bei der Durchsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zukommen. Die insoweit meist einschlägigen EG-Richtlinien gelten unter Privaten grds nicht unmittelbar (Calliess/Ruffert, Art 288 AEUV Rz 47 ff). Allerdings hat der Europäische Gerichtshof das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung in jüngerer Zeit erheblich ausgeweitet (Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Haftungserleichterung nach § 300 I.

Rn 2 Trotz des Annahmeverzugs des Gläubigers wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht nicht befreit (Grüneberg/Grüneberg § 300 Rz 1). Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus dem Gesetz (§ 615, hierzu Schreiber JURA 09, 295) oder Treu und Glauben. Der Schuldner erhält aber grds nur die Möglichkeit, die Schuld nach §§ 372, 383, 303 zum Erlöschen zu bringen; ein R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verjährungsbeginn ist für die 6-monatige Verjährung abw von § 199 (Ultimo-Prinzip) geregelt. Nach § 548 I gilt die kurze Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verletzung der Betriebspflicht (Frankf ZMR 15, 18), Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache (seit 15.12.04 nicht mehr für den Ausgleichsanspruch nach § 24 BBodSchG, Münc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. BGB.

Rn 4 §§ 119, 120 gelten für alle Willenserklärungen, sofern keine Sonderregelungen eingreifen. Für die anfängliche, aber erst nach Vertragsschluss erkennbare, und die nachträgliche Zahlungsunfähigkeit enthält § 321 eine Sonderregelung. IÜ ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen (Soergel/Hefermehl § 119 Rz 42; MüKo/Armbrüster § 119 Rz 134; aA Flume AT, 487). Rn 5 Sind die Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundfälle.

Rn 6 Zu den Einreden iSd § 768 I 1 gehört insb die Verjährung der Hauptforderung (s zB BGH BB 07, 2591 [BGH 18.09.2007 - XI ZR 447/06]; Ausnahmen: (1.) uU bei Gewährleistungsbürgschaften, s § 765 Rn 85, u (2.) bei atypischer Vertragsgestaltung: BGH NJW 01, 2327, 2329f [BGH 05.04.2001 - IX ZR 276/98]). Der Bürge kann sich nach der Rspr auch dann auf die Verjährung berufen, we...mehr