Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.8 Widerklage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 277 Die verklagte Mietpartei kann gegen die klagende Mietpartei bei dem Gericht der Klage Widerklage erheben, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Dieser prozessuale Zusammenhang ist weit auszulegen. Der Zusammenhang mit der Klage ist zu bejahen, wenn mindes...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.1 Zahlungsklagen des Vermieters

Rz. 221 Bei Zahlungsklagen muss die mit der Klage geltend gemachte Forderung im Einzelnen genau bestimmt sein. Denn die Klageschrift muss die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klage ist bestimmt genug, wenn ein einheitlicher Gesamtanspruch geltend gemacht wird, von de...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.3 Mängelbeseitigungsklage

Rz. 233 Der Mieter kann auf Beseitigung der Mängel klagen, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Hat der Mieter einen Anspruch auf Herstellung eines Schall – oder Trittschutzes, ist der entsprechende Klageantrag jedoch nur dann hinreichend bestimmt, wenn er unter Bezugnahme auf objektive Maßstäbe (DIN-Vorschriften oder Dezibel-Grenzen) konkretisiert ist (LG Berli...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr.7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn d...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i.d.R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn es ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.4 Veräußerung/Verwertung der Streitsache

Rz. 46 Die Aktivlegitimation ändert sich grundsätzlich nicht dadurch, dass die vermietete Sache von den Vermietern veräußert wird (§ 265 Abs. 2, § 325 Abs. 1 ZPO). Dies gilt insbesondere für Mietzahlungsansprüche - einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen -, die in der Zeit entstanden und fällig geworden sind, in der der veräußernde Eigentümer noch Vermieter...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.3 Prozessführung/Prozessstandschaft

Rz. 33 Schließen mehrere Personen einen Mietvertrag ab, so sind sie regelmäßig als Mitglieder einer GbR verbunden (KG, Beschluss v. 30.3.1992, 2 W 1331/92, WuM 1992, 323; OLG München, Urteil v. 14.1.1994, 21 U 4806/93, ZMR 1994, 216 für die nichteheliche Lebensgemeinschaft). Für Streitigkeiten, die das Mietverhältnis als Ganzes betreffen (z. B. Klage auf Zustimmung zur Miete...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.9 Vollstreckungsgegenklage

Rz. 284 Die unterlegene Mietvertragspartei kann Einwendungen gegen die titulierte Forderung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs.1 ZPO geltend machen, wenn die Gründe - auf denen sie beruhen - erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstand...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 4.1 Grundsätze

Rz. 597 Für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis zu 750 EUR kann durch Landesgesetz bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst nach Durchführung eines Güteverfahrens zulässig ist (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 EGZPO). Das Güteverfahren ist vorgeschrieben in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen (vgl. zur Verfa...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7 Sonstige Klagen

Rz. 220 Als sonstige Klagen kommen sowohl Leistungsklagen als auch Feststellungsklagen in Betracht. Leistungsklagen dienen der Durchsetzung eines vom Vermieter oder Mieter behaupteten Anspruchs zum Zweck seiner Befriedigung. Darunter fallen sowohl Zahlungsklagen als auch Klagen auf Vornahme einer Handlung oder auf Unterlassung sowie Klagen auf Duldung. Das Rechtsschutzbedürf...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.7 Klage auf Abschluss eines Mietvertrags

Rz. 276 Die Klage auf Abschluss eines Hauptmietvertrags kommt dann in Betracht, wenn die Parteien einen Vorvertrag geschlossen haben (vgl. dazu auch Fleischmann, NZM 2012, 625). Ein Vorvertrag ist nur dann anzunehmen, wenn sich die Parteien aus besonderen Gründen bereits vor dem Zustandekommen des Hauptvertrages vertraglich binden wollen (BGH, Urteil v. 3.7.2002, XII ZR 39/0...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.1 Anspruch auf Sozialhilfe ohne Antrag

Rz. 6 Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Damit liegt der Sozialhilfe das Offizialprinzip und nicht etwa das Antragsprinzip zugrunde. Demgegenüber besteht in der Sozialversicherung grundsätzlich die Notwendigkeit eines Antrags, der beim zuständig...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1 Klageverfahren

Rz. 1 Der Mietprozess weist verschiedene Besonderheiten auf, die ihn von den übrigen Erkenntnisverfahren unterscheiden. Dies gilt insbesondere für die Zuständigkeit des zu befassenden Gerichts wie auch für das Urteil und das Rechtsmittelverfahren. Für die Räumung der Wohnung gelten zudem weitere Besonderheiten, die sich aus der überragenden Bedeutung der Wohnung als Lebensmi...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Umzugskosten bei Auszug aus der Ehewohnung

Die Kosten für die Umzugsspedition sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, und können in Höhe von 20 % der Aufwendungen (höchstens 4.000 EUR)[1] geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung setzt den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstitu...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 19.1 Gewerbemietvertrag

Im Folgenden wird ein grüner Mietvertrag mit verpflichtenden Bestandteilen sowie Bemühungsklauseln für Gewerbemietverträge präsentiert. Diese orientieren sich an den in Kap. 2 bis 17 präsentierten Vorschlägen zur Umsetzung einer Green-Lease-Strategie. Die hier aufgeführten Formulierungsbeispiele müssen vor Anwendung individuell hinsichtlich der Vermieter- und Mieterbedürfnis...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 19.2 Wohnraummietvertrag

Im Folgenden wird ein grüner Mietvertrag mit verpflichtenden Bestandteilen sowie Bemühungsklauseln für Wohnraummietverträge vorgeschlagen. Diese orientieren sich an den in den Kap. 2 bis 17 präsentierten Vorschlägen zur Umsetzung einer Green-Lease-Strategie. Die hier aufgeführten Formulierungsbeispiele müssen vor Anwendung individuell auf die Vermieter- und Mieterbedürfnisse...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 13.2 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Mitwirkung Gebäudezertifizierung Gebäudezertifizierungen bewerten die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in Gebäuden, um diese messbar und mit anderen Immobilien vergleichbar zu machen. Zur Erlangung dieses Zertifikats [und eines adäquaten Zertifizierungslevels] ist das Mitwirken beider Parteien erforderlich. [Neuzertifizierung] Das Ge...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 15.4 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – mieterseitige monetäre Partizipation an Nachhaltigkeitsmaßnahmen[1] Variante 1: Anteilige Umnutzung der Mieterausbauzuschüsse/mietfreien Zeiten Var. 1.1: Anteilige Umnutzung der Mieterausbauzuschüsse Zur Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Mietflächen wird der Mieter [Prozentsatz] des vom Vermieter zugesprochenen Mieterausbauzuschusses...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.7 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Energie [Verbrauchsreduktion] Basierend auf der [den] im Eingangsstatement (§ 1) benannten Zielsetzung[en], verpflichten [bemühen] sich die Parteien gleichermaßen, den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen im Gebäude im jeweiligen Verantwortungsbereich zu reduzieren. Hierzu vereinbaren [streben] die Parteien folgende Maßnahmen [an]: [Technische Aus...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.4 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Wasser [Reduktionziele] Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den Wasserverbrauch, insbesondere den Trinkwasserverbrauch, in den Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenflächen zu reduzieren und treffen [berücksichtigen] hierfür folgende Maßnahmen: [Wasserverbrauch reduzieren] Var. 1: Keine Wassermanagemen...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 5.3 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Abfall und Recycling [Reduktionziele] Zur Reduktion und Vermeidung des Abfallverbrauchs sowie zur Erhöhung der Recyclingquote vereinbaren [streben] die Parteien [an], folgende Maßnahmen umzusetzen [zu berücksichtigen]: Var. 1: Keine Abfall- und Recyclingmanagementstrategie vorgesehen Im Gebäude anfallender Abfall wird gemäß geltendem Abfallrecht (unter ...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Mobilität Var. 1: Kein Mobilitätskonzept angedacht Zum Ausbau und zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität wird sich der Vermieter verpflichten [angemessene Anstrengungen unternehmen], soweit umsetzbar, den Ausbau der Infrastruktur (Ladestationen, Fahrradabstellplätze, Abstellplätze für andere Mobilitätshilfen), das Angebot an Sharing-Modellen (Carshar...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 11.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Gesundheit und Wohlbefinden Um die standortbezogene Gesundheit und das Wohlbefinden zu stärken und zu fördern, werden die Parteien angemessene Anstrengungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Innenraum und Außenraum des Gebäudes unternehmen. Hierzu setzen die Parteien folgende Maßnahmen um: Var. 1: Keine Richtlinie zur Förderung von Gesundheit und Wohlbef...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 12.4 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Mieterkommunikation [Mieterengagementprogramme] Um die gegenseitige Kommunikation der für das Gebäude festgelegten Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen, wird der Vermieter dem Mieter regelmäßige Schulungen zu ganzheitlichen und gebäudebezogenen Nachhaltigkeitsthemen anbieten. Die Schulung wird einmal jährlich [nach Bedarf] mit je [Anzahl] Zeitstunden ...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 8.3 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Reinigung Var. 1: Kein Reinigungsleitfaden angedacht Für die Reinigung der Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenbereiche werden die Parteien vereinbaren [sich bemühen], ausschließlich [sofern ökonomisch zumutbar] umweltfreundliche Reinigungsmittel zu verwenden [zu berücksichtigen]. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt anhand von Umweltsiegeln (b...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 17.2 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Vertragsbruch Sollte der Vermieter oder Mieter gegen die in dem Vertrag festgelegten Pflichten verstoßen haben, so ist von der verursachten Partei eine Strafzahlung in Höhe von [Betrag] Euro an die geschädigte Partei zu zahlen.[1] Der Anspruch auf das Herabsetzen der Strafe nach § 343 BGB bleibt unberührt.mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 11.3 Beschwerdemanagement

Zur frühzeitigen Erkennung möglicher Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sollte ein Beschwerdemanagement eingeführt werden. Dieses bietet die Möglichkeit, beispielsweise Störfaktoren – wenn gewünscht anonymisiert – dem Gebäudeeigentümer zu übermitteln. Zur Umsetzung empfiehlt es sich, einen Ansprechpartner innerhalb des Immobilienunternehmens zu bestimmen, der die Besch...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.7 GRESB

GRESB ist der führende Nachhaltigkeitsbenchmark in der Immobilienbranche und wurde 2009 von verschiedenen Immobilienakteuren initiiert. Er bewertet die Umsetzung der Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Gegensatz zu den Gebäudezertifikaten DGNB, BREEAM und LEED werden bei dieser Bewertungsmethode nicht einzelne Gebäude gemessen, sondern Fonds und Unternehme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 12.2 Mietergespräche

Ein jährliches Mietergespräch über die Nachhaltigkeitsstrategien beider Mietervertragsparteien sowie die konkrete Umsetzung im Gebäude ermöglicht, dass beide Vertragspartner die Nachhaltigkeitsziele in einem Gebäude gemeinsam besprechen und weitere Vereinbarungen treffen können. Insbesondere Gespräche mit Gewerbemietenden bieten sich an, da diese, je nach Mieterschaft, einen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Mietvertrag

Für den Vermieter kommt die Bildung einer Drohverlustrückstellung erst dann in Betracht, wenn er den erwarteten Verlust aus dem Mietverhältnis nicht vollständig durch Abschreibungen auf das Mietobjekt berücksichtigen kann. Bei Untermietverhältnissen tritt – da keine aktivierten Vermögensgegenstände vorliegen – die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Erneuerungsverpflichtungen

Soweit ein Mieter oder Pächter verpflichtet ist, durch bestimmungsgemäße Nutzung im Zeitablauf unbrauchbar werdende Anlagen, die wirtschaftlich verbraucht sind, durch neue zu ersetzen, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Der Miet- bzw. Pachtvertrag stellt ein schwebendes Geschäft dar. Durch die in der Vergangenheit erfolgte Nutzung der Anlagen ist jedoch ein Erf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 3.2 Steuerrecht

Rz. 20 Mit Ausnahme der Pensionsrückstellung darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten – eine nicht unumstrittene Auffassung der Finanzverwaltung. [1] Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a–f EStG kommt es bei der Bewertung von Rückstellungen zu nachstehenden Einschränkungen: Rz. 21 Erfahrungsberücksichtigung bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person

Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).[1] Eine nachträgliche Ab- bzw. Ummeldung ist unerheblich. Nach dem Urteil des BFH[2] bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss des Entlastungsbetrags für S...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Kosten und Lasten des Wohneigentums

Rz. 1491 Dem Eigentümer ist ein Wohnvorteil nur insoweit zuzurechnen, als der Wohnwert die mit dem Grundeigentum verbundenen Unkosten übersteigt. Es wird um der Gleichstellung mit einem Mieter willen lediglich die Differenz aus Wohnwert und dem Mietzins vergleichbarer Immobilien als Einkommen zugerechnet.[1599] Rz. 1492 Die Rechtsprechung hatte früher zwischen den verbrauchsu...mehr

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FoVo 10/2023, Voraussetzung... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das AG hat den Antrag der Beklagten auf Verlängerung der Räumungsfrist richtigerweise zurückgewiesen. Erfolglose Wohnungssuche unzureichend und reicht nicht zur Begründung Die bislang erfolglose Suche der Beklagten nach Ersatzwohnraum vermag ihren Antrag vorliegend nicht zu begründen. Zwar kann für eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 ZPO gerade auch die verge...mehr

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FoVo 10/2023, Voraussetzung... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger sollte auf schnelle Wohnungssuche dringen Die mangelnde Räumung einer gekündigten Immobilie ist für den Gläubiger mit einem erheblichen Aufwand, weiteren Kosten und möglicherweise auch Ertragseinbußen verbunden. Es liegt deshalb in seinem Interesse, dass der Mieter als Schuldner frühzeitig mit der Suche nach Ersatzwohnraum beginnt. Deshalb sollte der Gläubiger einers...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 326 Verbrauchsunabhängige Kosten, die vom Eigentümer zu tragen sind und nicht nach § 556 Abs. 1 §§ 1, 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden können, reduzieren den Wohnvorteil.[413] Alle auf den Mieter nach den zitierten Vorschriften umlagefähigen Kosten haben auf den Wohnvorteil keinen Einfluss, da der Eigentümer insoweit nicht günstiger als ein Mieter wohnt.[414] Das ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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zfs 10/2023, Mitteilung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unbegründet. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 25a StVG sind erfüllt, da das verfahrensgegenständliche Elektrokleinstfahrzeug, dessen Halterin die vor der Entscheidung angehörte Betroffene ist, ein Kraftfahrzeug im Sinne der Vorschrift ist (1.), mit diesem ein objektiv begangener Halt- bzw. Park...mehr

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zfs 10/2023, Mitteilung des... / 1 Sachverhalt

Die Betroffene ist ein Unternehmen zur stationsungebundenen Vermietung von Elektrokleinstfahrzeugen (eScootern). Das Geschäftsmodell sieht vor, dass diese Dritten für den spontanen Gebrauch zur eigenverantwortlichen Nutzung überlassen werden, wozu sich der jeweilige Mieter mittels einer Software über sein Mobiltelefon anmeldet, danach – wohl nach den Geschäftsbedingungen – d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Tatsächliche Einkünfte mit Wohnvorteil

Rz. 319 Die tatsächlichen Einkünfte ergeben sich aus den vom Unterhaltsschuldner bezogenen Einkünften. Daneben erhöht sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners auch um den Vorteil, den er aus dem Umstand hat, dass er in einer eigenen Immobilie wohnt. Der Mietwert des Wohnens in eigener Wohnung ist unterhaltspflichtiges Einkommen.[406] Die Anrechnung des Wohnvorteil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wohnvorteil als Vermögensvorteil

Rz. 1479 Zu den wirtschaftlichen Nutzungen, die aus Vermögen gezogen werden, zählen die Vorteile des mietfreien Wohnens im eigenen Haus. Es handelt sich insoweit um Nutzungen des Grundstückseigentums im Sinne von § 100 BGB in Form von Gebrauchsvorteilen.[1578] Der Nutzen besteht darin, dass der Eigentümer für das Wohnen keine Mietzinszahlungen leisten muss, einen Teil des all...mehr