Fachbeiträge & Kommentare zu Mietspiegel

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einhaltung der Mietspiegelverordnung – MsV.

Rn 4a Die Einzelheiten, auf welche Art und Weise ein qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist, bestimmt mWz 1.7.22 ua die MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779). Diese ist im Anh zu § 558c (s dort Rn 10) abgedruckt. § 7 MsV beschreibt die möglichen Erstellungsmethoden, §§ 8–14 MsV äußern sich zu den Datengrundlagen (s.a. Art 238 EGBGB und § 22 XI, XII SGB X). Gegenstand von § 15 Ms...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vergleichswohnungen.

Rn 29 Es ist grds ein ›breites‹ Spektrum (die Beschränkung auf 19 Vergleichswohnungen soll nicht zu beanstanden sein, BGH NJW 10, 149 [BGH 21.10.2009 - VIII ZR 30/09] Rz 12) von Vergleichswohnungen aus der gesamten Gemeinde (§ 558 Rn 16) – nicht nur einem Stadtteil (BGH NJW 13, 2963 Rz 22; aA NJW 10, 149 [BGH 21.10.2009 - VIII ZR 30/09] Rz 12) – zu berücksichtigen (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfolgreicher Beweis der Nichtqualifizierung.

Rn 15 Gelingt der Beweis der ›Nichtqualifizierung‹, liegt ein einfacher Mietspiegel vor (LG Berlin NJW 15, 3248 [BGH 03.03.2015 - VI ZR 490/13]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anerkennung.

Rn 6b Der Mietspiegel muss von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als ›qualifiziert‹ anerkannt werden. Aufseiten des Staates geht es um die nach Landesrecht zuständige Behörde. Zu den Begriffen ›Interessenvertreter‹ und ›Anerkennung‹ s § 558c Rn 2. Rn 7–9 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Mietstruktur.

aa) Grundsatz. Rn 18 Die zu erhöhende Miete muss dem Mietbegriff des Mietspiegels entsprechen. Entspricht die vereinbarte Mietstruktur (§ 535 Rn 177) nicht der des Mietspiegels, müssen die Werte des Spiegels angepasst werden. bb) Umrechnung. Rn 19 Für eine Vergleichbarkeit muss die Brutto- in eine Nettomiete oder aber die im Mietspiegel aufgeführte Netto- in eine Bruttomiete um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 10 Die Beweislast, dass ein Mietspiegel iSv § 558d qualifiziert ist, trifft den, der sich auf die Qualifizierung beruft (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 29). Dabei sind die Vermutungen des § 558d I 2, 3 zu beachten (Rn 16 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 558e ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden (dazu Stöver WUM 02, 65 ff) und ohne gesetzliches Vorbild (BTDrs 14/4553, 58). Er ist eine Hilfsnorm und definiert legal, was eine Mietdatenbank ist. Seine Bedeutung folgt aus § 558a II Nr 2: Danach kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf die Auskunft aus einer Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Isolierte Überprüfung.

Rn 19 Mietspiegel iSv § 558d sind weder vor den Zivilgerichten noch vor den Verwaltungsgerichten dahin isoliert überprüfbar, ob sie qualifiziert sind. Es handelt sich um eine schlichtverwaltende Tätigkeit ohne bindende Außenwirkung (OVG Münster WuM 06, 623; VG Minden ZMR 04, 226, 227; NZM 04, 148; s bereits BVerwG NJW 96, 2046). Rn 20 Dem Zivilgericht ist es aber nicht verweh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wissenschaftliche Grundsätze (§ 558d I 2).

Rn 3 Was anerkannte wissenschaftliche Grundsätze sind, ist (weiterhin) unklar (vgl § 7 I MsV; s.a. BTDrs 19/26918, 22; 19/26918, 5). Ein Anhalt sind §§ 7 ff MsV. Neben der Rechtswissenschaft gehört zu den Grundsätzen jedenfalls die Statistik. Wissenschaftliche Grundsätze sind daher nicht erfüllt, wenn bei der Auswahl eine Repräsentativität nicht gegeben ist, oder wenn die Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Zeugnisurkunden.

Rn 13 Weitere Beispiele für öffentliche Zeugnisurkunden iSv § 418 sind: Beglaubigungsvermerke (s Rn 6), Rechtskraftzeugnisse (Hamm FamRZ 82, 508, 509), nach § 273 II Nr 2 eingeholte amtliche Auskünfte (Hamm FamRZ 81, 915, 916), gerichtliches Verhandlungsprotokoll (vgl Rn 6; zur Beweiskraft s § 165), Protokoll des Gerichtsvollziehers (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; Köln NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Q

Qualifikation Art 10 EGBGB 3; Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur 125 9; 126a 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel 727 9; 2032 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung 558d 5 Begriff 558d 2 Erstellungsverfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Begründungsmittel.

Rn 33 Mieterhöhungsverlangen können auch in anderer Weise begründet werden (BVerfG NJW 80, 1617 [BVerfG 12.03.1980 - 1 BvR 759/77]). Solche Begründungsmittel müssen den gesetzlichen gleichwertig sein. In Betracht kommen zB Mietpreisübersichten der Finanzämter, Gerichtsgutachten aus einem gerichtlichen Verfahren dritter Personen, wenn die zu beurteilenden Wohnungen vergleichb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Umfang der Beweiskraft.

Rn 8 Die öffentliche Urkunde beweist alle in ihr bezeugten Tatsachen, nicht dagegen subjektive Eindrücke oder Schlussfolgerungen der Behörde oder der Urkundsperson (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 418 Rz 19, s.a. Rn 4; vgl BGH NJW 14, 292, 293 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 346/12] [Mietspiegel]). Es wird bezeugt, dass die Tatsachen wie beurkundet stattgefunden haben; eine negative Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff.

Rn 2 Eine Mietdatenbank ist eine strukturiert aufgearbeitete, fortlaufend geführte und sich ständig ändernde Sammlung einzelner Mieten. Ihre Funktion besteht darin, Angaben zu Mietvereinbarungen und Mietänderungen bereitzustellen, aus denen für einzelne Wohnungen Erkenntnisse über ortsübliche Vergleichsmieten gewonnen werden können. Eine Mietdatenbank wird von einer Gemeinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Dem Mieter sollen durch die Begründung des Erhöhungsverlangens im Interesse einer außergerichtlichen Einigung zur Überprüfung konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gegeben werden, damit er während des Laufs der Zustimmungsfrist nach § 558b I (§ 558b Rn 2) sich darüber schlüssig werden kann, ob er freiwillig zustimmt (BGH NJW 10, 2945 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweismittel (§ 558d III; § 292 ZPO).

Rn 1c Im Prozess wird gem § 558d III, § 292 ZPO widerleglich vermutet, dass die in einem qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II 1 wiedergeben. Voraussetzung der Vermutung ist, dass die Voraussetzungen von § 558d II und I vorliegen (BGH NJW 14, 292 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 346/12] Rz 15; 13, 775).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sachverständigengutachten.

Rn 18 Im Grundsatz kommt nur ein Sachverständigengutachten in Frage (BGH NZM 21, 88 Rz 27; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Dies gilt auch dann, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält (BGH ZMR 21, 727 Rz 14) und über eine breitere Datengrundlage verfüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolge: Vereinbarte bzw ortsübliche Miete als Entschädigung.

Rn 9 Für die Dauer der Vorenthaltung schuldet der Mieter die vereinbarte Miete einschl Nebenkosten zu den vertraglichen Bedingungen. Ist die ortsübliche Miete höher, kann der Vermieter diese verlangen – aber nur dann, wenn sich anhand konkreter Vergleichsobjekte eine höhere ortsübliche Miete ergibt. Eine rein abstrakte Berechnung ist dagegen unzulässig, weil § 546a keinen An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 8 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach § 558 II 1 wird sie aus dem üblichen Entgelt für vergleichbaren Wohnraum gebildet (s.a. BGH ZMR 14, 25 Rz 20; NJW 13, 775 Rz 13; zur Entwicklung des Begriffs s BTDrs 19/14245, 9). Besonders hohe oder niedrige Mieten sind unüblich (BVerfG NJW 80, 1617 [BVerf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Angabeverpflichtung (§ 558a III).

Rn 1b Die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels müssen gem § 558a III in einem Erhöhungsverlangen iSv § 558 I 1 zwingend mitgeteilt werden (§ 558a Rn 15); anderenfalls ist das Verlangen unwirksam (LG München I NJW 02, 2885).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Schadensermittlung nach Abs 2.

Rn 17 § 287 II erweitert den Anwendungsbereich der Norm auf alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, soweit es sich um Ansprüche auf Geld oder vertretbare Sachen handelt. Nach seinem Wortlaut setzt die Anwendung des § 287 II lediglich voraus, dass die Höhe der jeweiligen Forderung streitig ist und deren vollständige Aufklärung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zur Bede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietpreisbremse in Berlin zeigt wenig Wirkung

Überblick Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem S...mehr

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Mietspiegel

Zusammenfassung Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Zum 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. In diesem Beitrag sind die Änderungen, die...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Mietspiegel

Es wird zwischen einem einfachen Mietspiegel [1] und einem qualifizierten Mietspiegel unterschieden.[2] Hinweis Definition Mietspiegel Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.[3] Mietspiegel auch für Gemein...mehr

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Mietspiegel / 1 Der einfache Mietspiegel (§ 558c BGB)

Der Mietspiegel wird in § 558c Abs. 1 BGB wie folgt definiert: "Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist." Diese Definition wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 im Rahmen der Mietspie...mehr

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Mietspiegel / 3.5 Einwendungen gegen den Mietspiegel

Ein Mietspiegel stellt ein gewichtiges Indiz dar, dass die dort enthaltenen Werte die ortsübliche Miete wiedergeben. Der Vermieter kann diese Indizwirkung widerlegen. Allerdings muss er hierzu substanziierte Einwendungen erheben und hierfür Beweis antreten. Der BGH benennt folgende Fälle: Praxis-Beispiel Einwendungen des Vermieters Den Erstellern des Mietspiegels fehlt die erfo...mehr

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Mietspiegel / 4 Der Mietspiegel im gerichtlichen Verfahren

Das Gericht kann seine Entscheidung über die Begründetheit der Mieterhöhung allein auf den Mietspiegel stützen. Es ist nicht verpflichtet, zur Ermittlung der ortsüblichen Miete einen Sachverständigen einzuschalten; das Gericht ist hieran allerdings nicht gehindert. Liegt ein sog. Tabellenmietspiegel vor, ist die Zuordnung der Wohnung zu einem Wert innerhalb der Spanne Aufgab...mehr

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Mietspiegel / 2 Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB)

2.1 Begriff (§ 558d Abs. 1 BGB) Der qualifizierte Mietspiegel wird definiert als "Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist". Diese Definition wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 im Rahmen der Mietspiegelreform geändert. Die bisher zuständige Gemeind...mehr

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Mietspiegel / 3.4 Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden

Ist in der Gemeinde kein Mietspiegel vorhanden, kann der Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens auch auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde Bezug nehmen.[1] Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Vergleichbarkeit "unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls" anhand konkreter Merkmale festgestellt werden.[2] Dabei kommt es insbe...mehr

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Mietspiegel / 3 Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit einem Mietspiegel (§ 558a BGB)

3.1 Allgemeine Grundsätze Der Vermieter kann zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug nehmen.[1] Ist die ortsübliche Miete in dem Mietspiegel in Form einer Preisspanne ausgewiesen (sog. Tabellenmietspiegel), reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Die Angabe der Spannenwerte ist weder nach dem Wortlaut des § 558a BGB no...mehr

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Mietspiegel / 2.1 Begriff (§ 558d Abs. 1 BGB)

Der qualifizierte Mietspiegel wird definiert als "Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist". Diese Definition wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 im Rahmen der Mietspiegelreform geändert. Die bisher zuständige Gemeinde wird durch eine nach Landesre...mehr

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Mietspiegel / 2.2 Fortschreibung (§ 558d Abs. 2 BGB)

Der qualifizierte Mietspiegel muss im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.[1] Die Anpassung kann durch eine Neuerstellung, aber auch durch eine Fortschreibung anhand von Stichproben oder entsprechend dem Preisindex für die Lebenshaltung erfolgen. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Hinweis Fortschreibung durch Stichproben En...mehr

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Mietspiegel / 3.3 Einfamilienhaus

In der Regel liegen einem Mietspiegel diejenigen Mietpreise zugrunde, die für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ortsüblich sind. Dies führt zu der Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus mit einem Mietspiegel begründet werden kann, der keine Entgelte für vermietete Einfamilienhäuser ausweist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein so begründetes Mie...mehr

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Mietspiegel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Zum 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. In diesem Beitrag sind die Änderungen, die durch die Miet...mehr

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Mietspiegel / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Der Vermieter kann zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug nehmen.[1] Ist die ortsübliche Miete in dem Mietspiegel in Form einer Preisspanne ausgewiesen (sog. Tabellenmietspiegel), reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Die Angabe der Spannenwerte ist weder nach dem Wortlaut des § 558a BGB noch nach dem Sinn und Zwec...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Gerichtliches Verfahren

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht der des zeitlichen Wirksamwerdens der Erhöhung, sondern der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter. Hinweis Vermieter muss Beweis antreten Bestreitet der Mieter die Übereinstimmung des Begehrens des Vermieters mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, hat der Vermieter für seine Behauptung B...mehr

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Mietspiegel / 3.2 Pauschal- und Teilpauschalmieten

Haben die Parteien eine Pauschal- oder Teilpauschalmiete vereinbart, kann der Vermieter eine Mieterhöhung gleichwohl mit einem Mietspiegel begründen, in dem die Nettomieten ausgewiesen sind. Die ortsübliche Pauschalmiete oder Teilpauschalmiete kann der Vermieter nachweisen, indem er zu den Mietspiegelwerten bestimmte Betriebskostenanteile hinzurechnet. Hinweis Betriebskostena...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 8 Verfahren

Die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen ist Sache der zuständigen Verwaltungsbehörde. Sie erlässt, wenn sie den Tatbestand als gegeben ansieht, einen Bußgeldbescheid, gegen den binnen 1 Woche nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt werden kann. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht. Im Bußgeldverfahren ist die or...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 4 Sachverständigengutachten

Will der Vermieter sein Erhöhungsverlangen auf ein Sachverständigengutachten stützen, muss er mit der Erstellung einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen. Das Mieterhöhungsverlangen kann aber auch wirksam auf das Gutachten eines Sachverständigen gestützt werden, welcher dem Vermieter durch die zuständige Handelskammer benannt worden ist, ohne ...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Mieterhöhung kommt dem Vermieter die aktive Rolle zu. Zahlreiche Mieterhöhungsverlangen scheitern bereits aus formellen Gründen. In solchen Fällen prüfen die Gerichte nicht, ob die neu verlangte Miete angemessen gewesen wäre. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum zum Zwec...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Mietdatenbank

Dieses Begründungsmittel ist in § 558e BGB geregelt. Hinweis Definition Mietdatenbank Danach ist eine Mietdatenbank eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einz...mehr

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Kleinreparaturen / 1.2 Betragsmäßige Begrenzung

Neben dieser gegenständlichen Begrenzung auf bestimmte Teile der Mietsache fordert der BGH eine betragsmäßige Begrenzung, d. h. die Festsetzung einer Höchstgrenze sowohl für die einzelne Reparatur als auch für die Gesamtbelastung des Mieters durch Kleinreparaturen in einem bestimmten Zeitraum. Für die einzelne Reparatur hat der BGH in der Entscheidung vom 7.6.1989 einen Betr...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.2 Ortsübliche Vergleichsmiete

Die verlangte Miete darf die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder – von Betriebskostenerhöhungen abgesehen – geändert worden sind, nicht übersteigen. Hinweis Wohnraum, der nicht einfließt Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die M...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 5 Vergleichbare Wohnungen

Begründet der Vermieter seinen Anspruch durch Benennung von Vergleichsobjekten, so sind 3 Vergleichsmieten anzuführen. Die Vergleichsobjekte können anderen Vermietern oder dem Vermieter selbst gehören.[1] Hinweis Vergleichswohnungen aus eigenem Wohnungsbestand Der Vermieter darf alle 3 zu benennenden Vergleichswohnungen oder einen Teil davon seinem eigenen Wohnungsbestand entn...mehr

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Nutzungsentschädigung (Miete) / 4 Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete

Statt der Entschädigung in Höhe der bisher vereinbarten Miete kann der Vermieter eine solche Entschädigung verlangen, die der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume entspricht. Begriff "Marktmiete" Nach Ansicht des BGH ist bei einer Vorenthaltung der Mieträume die Marktmiete maßgeblich. Das ist diejenige Miete, die bei Neuvermietung erzielt werden kann.[1] Der BGH führt zur...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 9 Zivilrechtliche Folgen

Soweit der vereinbarte Mietpreis die Wesentlichkeitsgrenze von 120 % der ortsüblichen Vergleichsmiete überschreitet, ist die Vereinbarung nichtig.[1] Im Zivilprozess hat der Mieter die Beweislast für seinen Rückforderungsanspruch, somit also auch für die Überschreitung der ortsüblichen Miete und für das geringe Angebot an vergleichbaren Räumen (vgl. hierzu Abschn. 4). Die Nic...mehr