Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.1 Arbeitsvertragliche Regelung?

Das Gesetz sieht vor, dass eine "schriftliche Vereinbarung" für das Zeitkonto erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor. Nicht geklärt ist, ob auch die bloße Textfor...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.2 Übergangsregelung für Beschäftigte im Arbeitsentgeltbereich von 450,01 EUR bis 520,00 EUR

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 2 ergänzt mit Wirkung zum 1.10.2022 die Übergangsregelung des Abs. 1. Gegenstand der weiteren Übergangsregelung in Abs. 2 ist die (weitere) Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung der Personen, die durch die neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung ab 1.10.2022 aus dem versicherungspflichtigen Bereich in den versicherungsfreien Bereich "...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt (ab 1.10.2022 als Abs. 1) den Übergang zur Anwendung des § 76 Abs. 7 Satz 2. § 76 enthält Vorschriften zur Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildungen. § 76 Abs. 7 bestimmt die Erstattung der zu zahlenden Ausbildungsvergütung an den Träger, der die außerbetriebliche Berufsausbildung durchführt. Rz. 2a Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch das Achte Gesetz zur...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6 Vermögenswirksame Leistungen sind Lohn

Vermögenswirksame Leistungen sind Arbeitslohn. Ist der Arbeitgeber zur Lohnersatzleistung verpflichtet, umfasst dieser Anspruch auch die vermögenswirksame Leistung. Dementsprechend hat der Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung nach Ablauf der 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung (oder einer evtl. vereinbarten längeren Frist) keinen Anspruch mehr auf weitere Überweisung v...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3 Änderungen der Entgelthöhe

Ändert sich während der Beschäftigung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, muss die Beschäftigung versicherungsrechtlich neu bewertet werden. Dies kann z. B. erforderlich sein, wenn ein neuer Tarifvertrag mit einem höherem tariflichen Mindestlohn in Kraft tritt. In der Regel wirkt sich auch eine Beförderung positiv auf das Arbeitsentgelt aus. Steigert der Arbeitnehmer ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beitrags- und Mitverwaltungspflichten.

Rn 8 Die Satzung soll die Beitragspflicht regeln (§ 58 Nr 2, näher dort), auch die Mitgliederversammlung kann über sie beschließen. Meist sind die Beiträge in Geld zu leisten, möglich sind auch Sach- oder Dienstleistungen (BAG NJW 03, 161 [BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01]). Umlagen zur Befriedigung eines besonderen Finanzbedarfs bedürfen einer Satzungsgrundlage (§ 58 Rn 2). Mit...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 208. Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites BürokratieentlastungsG – BEG II) v 30.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 228 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Im Juli 2015 wurde das BEG I in Kraft gesetzt. Nun stehen nach der Gesetzesbegründung im BEG II die kleinen und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Die Vereinfachungseffekte treten überwiegend schon für das Jahr 2017 ein. Das Artikelgesetz enthält neun einzelne Artikel, die auch Bereiche außerhalb der Steuerthematik betreffen, zB das E-Gov...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Verlust von Vergütungsansprüchen.

Rn 78 Der Vergütungsanspruch (und Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG, BAG NJW 18, 3472 sowie der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615, BAG NZA 22, 1465) ist in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar. Ausschlussfristen und Abgeltungsklauseln sind insoweit (oder insgesamt, wenn Ausschlussfrist MiLo nicht ausdrücklich ausnimmt, BAG NZA 18, 1619,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2 Geltungsbereich nach Ansprüchen

Grundsätzlich können alle Ansprüche ausgeschlossen werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Anwendung der Ausschlussfrist nicht einem anderen, vorrangigen Schutzzweck zuwiderläuft. Der Wortlaut der Ausschlussklausel kann jedoch den Geltungsbereich weiter einschränken.[1] Entscheidend für die Einbeziehung ist die enge Verknüpfung e...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Abs. 12 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2188) wurde mit Wirkung zum 1.9.1993 in A...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 205 Für die ohne Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zur Berufsausbildung Beschäftigten ist mit dem SGB V eine eigenständige Krankenversicherungspflicht angeordnet worden. Diese Personen waren zuvor nach § 165 Abs. 2 i. V. m. § 165a RVO als Lehrlinge auch ohne Arbeitsentgelt wie Beschäftigte versichert. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/2237 S. 159) führt dazu aus, da...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung übernahm in der ursprünglichen Fassung inhaltlich weitgehend die Vorschrift des § 168 RVO. Sie knüpft an das Vorliegen einer abhängigen entgeltlichen Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV und § 5 Abs. 1 Nr. 1 an und regelt als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 die Krankenversicherungsfreiheit einer wegen der Dauer der Beschäftigung oder der Höhe der Entlohnu...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.3.1 Versicherungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 Die grundsätzlich durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.4.2003 eintretende Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 wurde mit Abs. 2 Satz 1 a. F. im Sinne einer Übergangs- und Bestandsschutzregelung ausgeschlossen, und es wurde stattdessen der Fortbestand der Versicherungspflicht angeordnet. Voraussetzung dafür war und ist, dass am 31.3.2003 nur eine wegen Übersc...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.3 Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Rz. 19 Eigenständige Regelungen für Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung bestehen nicht. Die Versicherungsfreiheit einer Beschäftigung wegen Geringfügigkeit folgt vielmehr aus den Regelungen der Geringfügigkeit in § 8 SGB IV, nach dessen Abs. 2 Satz 2 Geringfügigkeit nicht mehr besteht, wenn die Voraussetzung der Entgelt- oder Zeitgeringfügigk...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.3 Provision

Weiterhin können Umsatzprovisionen als Vergütungsanreiz für Arbeitnehmer eingesetzt werden. Diese bieten vor allem im Einkaufsbereich großes Potenzial. Sofern Arbeitnehmer die Handelspartner, Zulieferer oder Spediteure im Rahmen ihrer Zuständigkeit auswählen dürfen, kann diese Auswahl durch finanzielle Anreize beeinflusst werden. Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie kann der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 4.1 Menschenrechte

Rz. 25 Ziel des LkSG ist der Schutz der Menschenrechte und gewisser Umweltbelange in der Lieferkette der Unternehmen. Gem. § 2 Abs. 1 LkSG sind geschützte Rechtspositionen im Bereich der Menschenrechte solche Rechte, die sich aus den in der Anlage zum LkSG aufgeführten völkerrechtlichen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 1–1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 5.3 Entspricht der lokale gesetzliche Mindestlohn stets dem "angemessenen Lohn" im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG?

Nein, der lokale gesetzliche Mindestlohn genügt nur in der Regel und ist nicht in jedem Fall angemessen. Der "angemessene Lohn" liegt aber auch nicht zwingend über dem gesetzlichen Mindestlohn.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 1.4 Veränderung mit Verbündeten und Initiativen

Tchibo will Gamechanger sein. Das Unternehmen hat sich für ein Lieferkettengesetz eingesetzt, nicht dagegen. Es schmiedet Allianzen mit Mitbewerbern, die gebraucht werden, um mit einer größeren Marktmacht höhere Mindestlöhne oder Flächentarife durchzusetzen (z. B. in der ACT on Living Wages Initiative[1]). Das Unternehmen sieht Gewerkschaften oder Wettbewerber daher nicht al...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 5.2 Engagement in der Textilproduktion

Bereits in den Anfängen vor 16 Jahren – und bis heute – liegt der Schwerpunkt im Textilbereich darauf, die Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards entlang der Lieferketten kontinuierlich zu verbessern. Dabei wird ein partnerschaftlicher Ansatz verfolgt, der über einen Dialog aller Beteiligten die Arbeitnehmer in den Betrieben stärkt und sie Schritt für Schritt als gleichberech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn

Rz. 241 Die Quartalsberichte der DRV Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) geben Auskunft zur Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.[246] Rz. 242 Die Anzahl der geringfügig Beschäftigten steigt zwar an, der prozentuale Anteil der "RV-Aussteiger" (Opt-out) bleibt aber im gewerblichen Bereich konstant unter 21 %, im Haushalt unter 15 %. Rz. 243 Abbildung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 6 Anwesenheitsprämie und Mindestlohn

Eine Anwesenheitsprämie kann mindestlohnwirksam sein. Dies ist insbesondere bei laufenden Prämienzahlungen, die monatlich abgerechnet werden, der Fall. Weil der Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG "je Zeitstunde" festgesetzt ist und das Gesetz den Anspruch nicht von der zeitlichen Lage der Arbeit oder den mit der Arbeitsleistung verbundenen Umständen oder Erfolgen abhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / I. Sachverhalt

Der Strafgefangene hat mit Schreiben seiner anwaltlichen Vertreterin v. 14.9.2023 bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) eingereicht und beantragt, ihm unter Beiordnung seiner Rechtsanwältin PKH für ein von ihm beabsichtigtes Strafvollzugsverfahren zu bewilligen. Dem Antrag auf PKH hat er eine als "Entwurf" gekennzeichnete Antragsschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.2 Untertarifliche Bezahlung

Rz. 115 Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil untertarifliche Bezahlung oder ein Entgelt unterhalb des in § 1 Abs. 2 MiLoG festgesetzten Mindestlohns vorgesehen ist. Zur Vermeidung der damit möglicherweise verbundenen Gesetzesverletzung ist es nicht erforderlich, dass die Einstellung unterbleibt. Der Arbeitnehmer kann ...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.1 Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen

Ausschlussfristen können in Arbeitsverträgen vereinbart werden. Sie unterliegen allerdings im Regelfall der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Sie müssen daher transparent gestaltet werden. Eine Regelung unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" ist nicht ausreichend transparent und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.[1] Des Weiteren erfordert das Transparenzgebo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.2 Vergütung & Mindestlohn

Da der Bachelorand in diesem Fall auch als Arbeitnehmer eingestuft wird, hat er Anspruch auf eine Vergütung wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist anwendbar, was bedeutet, dass die Vergütung des Bacheloranden nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Zudem darf der Bachelorand grundsätzlich nicht von freiwilligen Einmalzahlungen aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.3 Vergütung & Mindestlohn

Die Tätigkeit eines Werkstudenten muss vergütet werden.[1] Sollte keine Vergütung gezahlt werden, kann der Werkstudent – auch nachträglich – eine der Tätigkeit entsprechenden übliche Vergütung einfordern.[2] Wie gewöhnliche Arbeitnehmer unterliegen auch Werkstudenten dem Mindestlohngesetz und müssen daher mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.[3] Darüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.3 Vergütung & Mindestlohn

Im Rahmen von praxisintegrierten dualen Studiengängen durchlaufen Studenten mehrere praktische Phasen. Für diese Praxisphasen ist keine Vergütung vorgeschrieben, da das Mindestlohngesetz (MiLoG) hier keine Anwendung findet.[1] Es greift die Ausnahmevorschrift des § 22 Abs. 3 MiLoG, die für praxisintegrierte duale Studiengänge spezifisch ist.[2] Ebenso sind die seit 2020 gelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) [1], was spezielle Vorschriften mit sich bringt: Die Probezeit muss laut § 20 BBiG mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen. Nach der Probezeit ist eine außerorde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.3 Berufsintegriertes und berufsbegleitende duales Studium

Bei einem berufsintegrierenden oder berufsbegleitenden dualen Studium handelt es sich um duale Studiengänge im weiteren Sinne, da es hier zu keiner inhaltlichen Verbindung zwischen Studium und praktischer Ausbildung kommt.[1] Hier hat der Student bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und arbeitet. Im Fall des berufsintegrierten dualen Studiums wird die bisherige Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.2 Bestimmung des Vertragsstatus

Nur wenn Verbindungen eines Arbeitsverhältnisses zu mehreren Rechtsordnungen bestehen, bedarf es der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung, des sogenannten (Vertrags-)Statuts. Nach allgemeinen IPR-Regeln ist dabei auf ein geeignetes ("Anknüpfungs-")Kriterium abzustellen – im Arbeitsrecht wird dafür typischerweise der Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird, herangez...mehr