Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV

Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der GKV am 1.4.2007. Feststellung der Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / 2.2 Krankenkassenzuständigkeit/-wahl

Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesen Fällen jeweils die Krankenkasse, bei der zuletzt vor Hafteintritt die Mitgliedschaft bestanden hat. Bestand vorher keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann sich der Haftentlassene eine der für seinen Wohnort wählbaren Krankenkassen aussuchen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 3 Wählbare Krankenkassen

Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder können wählen: die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, eine Ersatzkasse, wenn sie sich nach ihrer Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt, die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse besteht, eine Betriebs- oder Innungskrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögensauskunft Dritter / a) Auskunftsumfang

Rz. 43 Die Auskunftsbefugnisse der Träger der Rentenversicherungen als Auskunftsstellen sind in § 74a Abs. 2 SGB X geregelt. Danach dürfen zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Einzelfall auf Ersuchen des Gerichtsvollziehersmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 4.2 Ende

Die Versicherungspflicht und daraus folgend die Mitgliedschaft endet mit dem Ende des Bezugs von Vorruhestandsgeld. Wird im unmittelbaren Anschluss keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wird der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich durch eine freiwillige Versicherung[1] aufrechterhalten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen

Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt, für den keine Versicherung im Inland bestanden hat) gefordert. Bei allen anderen Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.3 Antragsfrist

Wenn sich nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft – obligatorisch – fortsetzt, ist keine Antragsfrist vorgesehen. Lediglich für Personen, in denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind, ist eine Antragsfrist zu beachten. Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.3 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an eine beitragsfreie Zeit

Die Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen bleibt für einen Monat aufgrund des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsentgelt auch im Anschluss an beitragsfreie Zeiten (z. B. Elternzeit, Elterngeld, Krankengeld) erhalten.[1] Eine Zusammenrechnung der Zeiten des Bezugs einer Geldleistung von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger und einer unbezahlten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / 2 Unentschuldigtes Fehlen/unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf

Sozialversicherungstage sind auch Zeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt, in denen die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht beitragsfrei weiter besteht, z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung.[1] Kalendertage, an denen ein solcher Tatbestand vorliegt, sind bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage mitzuzählen. Praxis-Beispiel Bewert...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Notwendige Satzungsbestimmungen

Tz. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Satzung muss festlegen, dass die Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung mindestens 3 Monate beträgt. Ferner muss die Satzung den Verlust der Mitgliedschaft für den Fall, dass sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Mitglieds nicht mehr in Deutschland befindet, vorsehen, § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG. Für Genossenschaften muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 8 12-monatige Bindungswirkung

Die 12-monatige Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten. Nur ein tatsächlicher Wechsel der zuständigen Krankenkasse durch eine gegenüber der gewählten Krankenkasse kommunizierten Wahlentscheidung des Arbeitnehmers löst eine neue 12-monatige Bindungsfrist aus. Sie beginnt in diesen Fällen mit dem Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Als Entgeltersatzleistungen werden Leistungen der Sozialversicherung bezeichnet, die an die Stelle wegfallender Entgeltansprüche treten (Kranken-, Mutterschafts-, Verletzten-, Übergangsgeld). Entgeltersatzleistungen werden i. d. R. nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Sie unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuer ist der Bezug dieser Sozialleistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 3 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Saisonarbeitnehmer kommt abweichend von der üblichen Regelung die obligatorische Anschlussversicherung nur nach einer ausdrücklichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Beschäftigung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 2 Zeitpunkt/Kündigungsfrist

Arbeitnehmer können die Kasse grundsätzlich zu jeder Zeit wählen. Auch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ist ein Kassenwechsel möglich. In jedem Fall darf aber keine Bindungsfrist mehr an eine vorherige Krankenkasse laufen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder in der Regel 12 Monate gebunden. Praxis-Beispiel Verlauf der Bindungsfrist Ein Arbeitnehmer i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / Zusammenfassung

Begriff Als Grundsatz für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung gilt, dass für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen sind. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung besteht eine solche Berechnungsvorschrift nicht. Beiträge sind nicht zu zahlen, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2025: 556 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ebenfalls...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 1.3 Kündigungsbestätigung der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat dem freiwilligen Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, sofern ein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen soll.[1] Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse bestätigt die bisherige Krankenkasse der gewählten Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.3 Freiwillig Krankenversicherte und sonstige Personen

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] In diesen Fällen hat über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die zuständige Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zu entscheiden[2]; sonstige Personen i. S. d. § 21 SGB XI, die weder gesetzlich noch privat für den Krankheitsfall versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1.3 Ende der Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers

Wird die Beschäftigung eines wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmers ohne Entgeltzahlung unterbrochen, gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ebenfalls als fortbestehend, längstens jedoch für einen Monat. Dies führt dazu, dass die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis mit unterbrochener Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.2 Zuständige Krankenkasse

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Die Mitgliedschaft der landwirtschaftlichen Krankenkasse kann gewählt werden[1], wenn sie zuletzt im Rahmen einer Mitgliedschaft oder Familienversicherung dort versichert waren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 10 Sonderkündigungsrecht

Den Mitgliedern einer Krankenkasse steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt[1] oder diesen erhöht. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auf das Sonderkündigungsrecht hat die Krankenkasse ihre Mitglieder in ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der sozialen Pfl... / 1.5 Ende des Leistungsanspruchs

Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch der Anspruch auf Leistungen. Nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" sind jedoch vor dem Hintergrund der nachgehenden Leistungsansprüche nach § 19 SGB V Unterbrechungen der Versicherung von bis zu einem Monat für den Leistungsanspruch unschädlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 4 Arbeitskampf von länger als einem Monat

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit Abgabegrund "35" zu melden. Die Krankenkasse kann anhand des Abgabegrunds erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach einem Monat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 2 Pflicht zur Versicherung in der privaten Pflegeversicherung

Versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung sind Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Krankheit mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind.[1] Sie sind verpflichtet, bei diesem oder einem anderen Unternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag für sich und ihre Angehörigen oder Lebenspartner, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.3 Wirkung der Kündigung auf die Erhebung des Zusatzbeitrags

Der erstmalig erhobene bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag ist auch bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.6 Rentner/Menschen mit Behinderungen

Von der Krankenversicherungspflicht wird auf Antrag befreit, wer durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente krankenversicherungspflichtig wird. Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung werden ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 4.2 Einzugsstelle

Zuständig für den Einzug der Umlage sind die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hierbei ist als Einzugsstelle die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur Bundesagentur für Arbeit und sof...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023

Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirken vom 1.7.2023 an; erfolgt der Nachweis für zwischen dem 1.4.2023 und dem 30.6.2023 geborene Kinder innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes, gilt der Nachweis in Bezug auf den Beitragszuschlag für Kinderlose mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht. Bei der Ermittlung der 3-Monats-Frist wird der Geburtstag al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 1 Zuordnung des Entgelts

Das laufende Arbeitsentgelt ist für die Beitragsberechnung dem jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es erzielt wurde. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern darauf, wann die ursächliche Arbeitsleistung erbracht wurde. Bei der beitragsrechtlichen Zuordnung von Einmalzahlungen sind Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Beiträge sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung: Wirku... / Zusammenfassung

Überblick Eine Beschäftigung gilt grundsätzlich als fortbestehend, solange sie ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Das gilt grundsätzlich auch bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings müssen hier weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Fortbestehen der Mitgliedschaft Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 9 Fortsetzungserkrankung

Eine Fortsetzungserkrankung ist spätestens am nächsten Werktag nach dem vorhergehenden Bewilligungsabschnitt ärztlich festzustellen.[1] Praxis-Beispiel Ärztliche Feststellung Ein versicherungspflichtig Beschäftigter ist seit dem 2.2. arbeitsunfähig krank und hat Anspruch auf Krankengeld. Der behandelnde Arzt hat die Arbeitsunfähigkeit bis zum 16.2. (Samstag) bescheinigt. Eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 5 Basistarif

Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören: freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft, Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 9 Familienversicherte

Mitversicherte Angehörige können im Rahmen der Familienversicherung nicht selbst eine Kasse wählen. Die Familienversicherung wird grundsätzlich bei der Kasse des Stammversicherten durchgeführt, aus dessen Mitgliedschaft sich die Familienversicherung ableitet. Ein Familienversicherter kann nur zwischen 2 Krankenkassen wählen, wenn der Anspruch auf Familienversicherung mehrfac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.2.2 Beitragsfreiheit

Freiwillige Mitglieder, die vor Beginn der Elternzeit bereits wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei waren, sind während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs nur dann beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen würden. Ist dies nicht der Fall, so ist auch für die D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 7 Ausübung des Kassenwahlrechts durch den Arbeitgeber

Wird das Wahlrecht vom Versicherten nicht ausgeübt oder wird der Arbeitgeber nicht innerhalb von 2 Wochen vom Arbeitnehmer über die gewählte Krankenkasse informiert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse anzumelden, bei der dieser zuletzt versichert war. [1] Dazu muss er ermitteln, bei welcher Kasse für den Arbeitnehmer zuletzt eine Mitglieds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherung im EU-Ausland

Die obligatorische Anschlussversicherung gilt nur für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen. Eine Vorversicherungszeit muss daher nach wie vor erfüllt werden, wenn die freiwillige Mitgliedschaft für eine Person begründet werden soll, die aus der Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Mitgliedsstaates un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwartschaftsversicherung (... / 4.1 Wiederaufleben des Versicherungsschutzes

Anwartschaftsversicherungen werden i. d. R. abgeschlossen, um nach Wegfall der Ruhensvoraussetzungen, z. B. Rückkehr nach einer Auslandsbeschäftigung, den Versicherungsschutz wiederaufleben zu lassen. Hinweis Pflichtversicherung für Nichtversicherte macht Anwartschaftsversicherung entbehrlich Durch die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für Personen ohne anderwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / Zusammenfassung

Begriff Zeiten, die sozialversicherungsrechtlich mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage bezeichnet. Die Anzahl der Sozialversicherungstage ist beispielsweise zu ermitteln, wenn Beiträge für einen Teillohnzahlungszeitraum oder die Höhe einer Entgeltersatzleistung berechnet wird. Auch bei der Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind die Sozialversiche...mehr