Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Zuwendungsbestätigung über Sachzuwendungen

Tz. 94 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Handelt es sich um eine Sachzuwendung/-spende (s. "Sachzuwendungen/Sachspenden"), sind zusätzlich noch die nachfolgenden weiteren Angaben erforderlich: Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung/-spende mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Angabe über die Herkunft der Sachzuwendung, wie Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Diese Angaben sind wichtig ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht besteht allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 Halbs. 1 BPersVG). Damit soll dessen Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Der Beschäftgigte ist von der beabsichtigten Maßnahme (nämlich der Geltendmachung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einführung und Definitionen

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der auch steuerlich relevante Markt für Kryptowährungen hatte bereits 2021 einen Wert von 3 Billionen US-Dollar erreicht, ist insgesamt jedoch stark schwankend. Kryptowährungen (oder Kryptowerte bzw. Krypto-Assets) sind digital dargestellte Werteinheiten von "Währungen", die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Nicht-Unionswaren

Rz. 26 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt ihrem Sinn entsprechend nur für Lieferungen von Nicht-Unionswaren, da ansonsten keine auf eine Lieferung folgende Einfuhr denkbar ist. Waren, die sich im Zollgebiet der Union befinden, haben zollrechtlich entweder den Status von Unionswaren oder den Status von Nicht-Unionswaren. Für alle im Zollgebiet der Union befindliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Unionswaren – Nicht-Unionswaren

Rz. 40 Die Befreiung von Lieferungen in ein oder in einem Umsatzsteuerlager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 1 UStG ist zwar auf die Gegenstände nach der Anlage 1 beschränkt. Auf den Status dieser Gegenstände kommt es jedoch nicht an. Die Steuerbefreiung gilt daher sowohl für Lieferungen von Unionswaren als auch von Nicht-Unionswaren, die sich in einem Zollverfahren (Nichte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Der Inhalt des Betretensrechts

Rz. 31 Gemäß § 27b Abs. 1 S. 1 UStG haben die mit der Prüfung (Nachschau) beauftragten Amtsträger das Recht zum Betreten der Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Sie dürfen insbesondere in diese Räume eintreten und sich zwecks Durchführung der Prüfung in ihnen aufhalten, wobei hiermit aber vornehmlich Gesch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.1.5 Prüfungsverfahren

Der Veräußerer ist im Rahmen des Zustimmungsverfahrens verpflichtet, dem Zustimmenden jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft (Inhalt: Vermögen und Einkommen) zu veranlassen.[1] Die Erfüllung der Informationspflicht kann zur Vorbedingung für die Zustimmung gemacht werden. Der Zustimmungsberechtigte muss nicht prüfen, ob ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fälle der eingeschränkten Mitwirkung

Im Wesentlichen werden in § 73 Abs. 1 ThürPersVG die Vorschriften des Bundesrechts wiederholt. Ergänzungen bestehen in folgenden Fällen: Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG. Dies stellt jedoch keine rechtliche Besonderheit im Vergleich zum Bundesrecht dar, da die (eingeschränkte) Mitbestimmung bei der Verlängerung von befristeten ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.3 Nebentätigkeit

§ 78 Abs. 1 Nr. 1 HPVG Die Versagung und der Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit unterliegen nur der Mitwirkung des Personalrats und nicht der Mitbestimmung.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.2 Von der Mitbestimmung ausgenommene Personengruppen

§ 82 Abs. 1, 2 SächsPersVG – Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG findet eine Mitbestimmung des Personalrats bei den genannten Personen nur auf Antrag der jeweiligen Person statt. Die Vorschrift verweist auf § 14 Abs. 4 SächsPersVG; dieser wieder auf § 7 SächsPersVG. Damit sind folgende Personengruppen gemeint: Leiter der Diens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Für den sachlichen Umfang der angeordneten Prüfung gilt der durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgegebene Rahmen. Danach kann die Außenprüfung beim Steuerpflichtigen mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Das Gesetz enthält insoweit ein...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.1 Gliederung des § 75 LPVG BW

§ 75 LPVG BW ist wie folgt gegliedert: In Abs. 1 sind sehr praxisrelevante Personalmaßnahmen aufgeführt (etwa: Einstellung, Höhergruppierung/Beförderung, ordentliche Kündigung usw.), die dann der Mitbestimmung bedürfen, wenn der betroffene Beschäftigte (wie meist) länger als 2 Monate Beschäftigter ist bzw. sein wird. In Abs. 2 sind ebenfalls recht praxisrelevante Personalmaßna...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Aufgabenübertragung in kleineren Betriebsräten

Rz. 70 Nach § 27 Abs. 3 BetrVG können Betriebsräte mit weniger als 9 Mitgliedern die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsvorsitzenden oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen. Rz. 71 Im Gegensatz zu den Betriebsräten mit mindestens 9 Mitgliedern kann somit kein formeller Betriebsausschuss eingerichtet werden. Indem jedoch die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfts sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Für die Übertragung zugelassene Angelegenheiten

Rz. 61 Im Gegensatz zu den laufenden Geschäften kann dies auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte betreffen. Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestands zur Bearbeitung und Entscheidung ist zulässig, z. B. die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen.[1] Der Gesetzgeber dachte u. a. auch an die Verwaltung von Sozialeinricht...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.3 Abschreibung auf die tatsächliche Nutzungsdauer

Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten Abschreibungssätze beruhen auf fiktiven Nutzungsdauern. Das Gesetz geht zudem typisierend davon aus, dass die in den Abschreibungssätzen unterstellte Nutzungsdauer von Gebäuden mit jedem Eigentümerwechsel neu beginnt. Da die Nutzungsdauer auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist, kann sich ein über der typisierten Nutzungsdauer li...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.5 Zeitreihenvergleich (ZRV)

Beim Zeitreihenvergleich werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohgewinnaufschlag ermittelt. Der höchste Rohgewinnaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Praxis-Beispiel Zeitreihenvergleich Der Betriebsprüfer stellt die in der Buchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / Zusammenfassung

Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften enthalten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Nießbrauchs an einem Grundstück sind die notarielle Beurkundung [1] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich gesicherte Position begründet und dies auch tatsächlich dur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch und andere Nutzu... / 2.2 Nießbrauch an minderjährige Kinder

Räumen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es für die Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftserzielung durch die Kinder i. d. R. der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers [1], weil das mit dem Nießbrauch regelmäßig verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher neben Rechten auch Pflichten des N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.2 Weisungsgebundenheit

Rz. 31 Maßgebend für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist das Innenverhältnis des Beauftragten zum Auftraggeber, nicht hingegen das Auftreten des Beauftragten nach außen.[1] Nur ausnahmsweise kann auch das Auftreten nach außen heranzuziehen sein, wenn sich die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Umstände nicht eindeutig ermitteln und abgrenzen lassen.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.2 Aufgaben

Der Betrieblichen Kommission sind gemäß §§ 18 Abs. 7 TVöD-VKA, 17 Abs. 2 TVöD-VKA folgende Aufgaben zugewiesen: Mitwirkung bei der Entwicklung des betrieblichen Systems zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA Mitwirkung beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten, die sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Entgeltersatz... / 3.1.4 Schlüsselzahlen für Gründe der Beendigung der Entgeltersatzleistung

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7 Betriebliche Vereinbarung und Kommission (§ 18 Abs. 6 und 7)

Zur Einführung der Leistungsentgelte bedarf es zwingend der Vereinbarung eines betrieblichen Systems im Wege der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Der durch den Tarifvertrag gesteckte Rahmen muss durch sachgerechte Regelungen, die auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgefüllt werden. Die Mitwirkung an der Entwicklung des Betrieblichen Systems ist der Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.6.3 Paritätische Kommission (§ 14 LeistungsTV-Bund)

In § 14 LeistungsTV-Bund sind Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben der Paritätischen Kommission geregelt. Diese ist vergleichbar mit der Betrieblichen Kommission aus § 18 Abs. 7 TVöD VKA (siehe Punkt 7.6). Eine Paritätische Kommission ist für jede Verwaltung i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund zu bilden. Für den Fall einer Aufteilung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Leistun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.3 Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde der Beschäftigten abgeholfen werden kann. Hierbei geht es um Beschwerden, die sich auf die Mängel im betrieblichen System als solche erstrecken. Die Kommission wird nur beratend tätig und wird nach Beratung der Angelegenheit dem Arbeitgeber die Empfehlung geben, Abh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.1 Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht angehört oder beteiligt, nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], allerdings bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Achtung Ev...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Buchführung i... / 4 Widerruf der Bewilligung

Werden Umstände bekannt, die zu einer Beeinträchtigung der Besteuerung führen können, muss die Finanzverwaltung die Bewilligung widerrufen.[1] Der Widerruf der Bewilligung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige nach der Verlagerung seinen Mitwirkungspflichten nicht mehr und nicht mehr fristgerecht nachkommt und dadurch die Besteuerung beeinträchtigt ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4 Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

Bereits 2022 wollte das Bundesfinanzministerium Hinweise und Regelungen zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten veröffentlichen. Im 1. Quartal 2024 wurde vom Bundesfinanzministerium ein zweiter Entwurf vorgelegt. Die endgültige Version steht noch nicht fest, jedoch können grundsätzliche Informationen zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gegeben werden, die j...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3.2 Betriebsrat

Gibt es im Entleiherunternehmen einen Betriebsrat, muss er über den Einsatz von Leiharbeitnehmern informiert werden. Zur Informationspflicht zählen: zeitlicher Umfang, Einsatzort sowie die genaue Tätigkeit. Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht der Leiharbeitnehmer regelt § 14 AÜG.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 23.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.3 Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers am Ort des eigenen Hausstands

Neben dem Vorliegen einer angemessenen Wohnung ist zu prüfen, ob sich am Ort des eigenen Hausstands der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt) zählen dagegen immer zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr