Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden. Vorgaben zur Wohnungsgröße Bezüglich der Wohnungsgrößen ergeben sich folgende Anforderungen:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553 2.11.1 Modernisierung selbst genu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Zielen:[1] nachhaltige Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung), nachhaltige Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie, nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, bauliche Maßnahmen, di...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2 WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG

Dieses Programm fördert bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.2 Das wird gefördert Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Konditionen Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 1...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Mietpreisbindung Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen sind der Tabelle in Kap. 2....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Woh...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.2 Das wird gefördert

Gemäß der Förderabsicht des Landes Bremen, werden folgende Maßnahmen an Wohnraum gefördert: die Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonette-Wohnungen, die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau geeigneter Wohnungen, die Zusammenlegung un...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind. Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Einkommensgrenzen Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.3 Darlehenskonditionen

Folgende Darlehen und Zuschüsse werden gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.2 Das wird gefördert

Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen, die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen), die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie die...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.1 Antragsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müsse...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.3 Darlehenskonditionen

Bei den Förderungen wird zwischen der "Finanzierung von Modernisierungen von Wohnungen und Wohngebäuden" und der "Modernisierung zum Effizienzhaus" unterschieden. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7 Hessen

Das Land fördert über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese 3 Programme sind besonders interessant: Programme für Hessen Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau Energetische Modernisierung bei WEG PV-Anlagen-Darlehen Hier die wichtigsten Eckpunkte der Förderprogramme. 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau[1]...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.2 Das wird gefördert

Gefördert wird Neubau, Kauf oder Modernisierung. Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein. Varianten Es sind 2 Darlehensvarianten möglich: Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung. Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags. Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR b...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Die Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen über die NRW-Bank. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Modernisierung NRW.Bank – Gebäudesanierung 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung[1] Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei verm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.2 Das wird bezuschusst

Zuschüsse werden im Rahmen folgender Fördermodule gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen

Dieses Programm dient der Unterstützung des Neubaus oder Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum oder der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Die Förderung erfolgt über zinslose Darlehen und Zuschüsse. 2.9.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück si...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist direkt bei der L-Bank zu stellen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sich unter www.l-bank.de/weg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9 Niedersachsen

Die Förderungen des Landes Niedersachsen werden über Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden folgende Programme angeboten: Programme für Niedersachsen Eigentumsförderung Landesbürgschaft WEG Modernisierung von Mietwohnungen 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen[1] Dieses Programm dient der Unterstützun...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an. 2.12.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen. 2.12.1.2 Das wird gefördert Gefördert werden alle Mode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden. 2.3.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer. 2.3.1.2 Das wird gefördert Folgende M...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.4 Antragstellung

Der Darlehensantrag ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen. Diese ist online unter www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde zu recherchieren. Zeitliche Begrenzung! Die Mittel stehen voraussichtlich bis Ende 2027 zur Verfügung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/553/Antrag.pdf). Mit der Maßnahme darf vor der Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen werden nicht als Beginn des Vorhabens angesehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2 Bayern

Das Land Bayern stellt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bayern Bayerisches Modernisierungsprogramm Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm[1] Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württemberg belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SIKB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss

Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein. 2.6.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfam...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.4 Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SKIB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.2 Das wird gefördert

Über dieses Programm lassen sich folgende Vorhaben finanzieren: Neubau von Wohnimmobilien Kauf von Wohnimmobilien – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau Energetische Sanierung von Wohnimmobilien Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen, die auch die Antragsformulare ausgibt. Auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de/ ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen zu finden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende h...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.2 Das wird gefördert

Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert: die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden. Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1] Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1 Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) die folgenden 4 interessanten Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Baden-Württemberg Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Nachhaltiger Strom) Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung) 2.1.1 Kombi...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.3 Darlehenskonditionen

Es wird ein Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten gewährt, maximal 150.000 EUR. Zinsbindungsfrist gilt für 15 Jahre bei einem Tilgungssatz von 1 % und 2 % p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrags ist möglich. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt Bei Neubau: 50 % bei Baubeg...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr