Mütterrente
Bei der Mütterrente handelt es sich nicht um eine eigene Rentenart sondern um die Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Durch die Mütterrente werden die Kindererziehungszeiten für Mütter oder Väter für vor 1992 geborene Kinder um ein zusätzliches Jahr erhöht.
Bei der Mütterrente erhalten Mütter und Väter, die zum 1.7.2014 bereits eine Rente beziehen, für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zusätzlich zu dem bereits angerechneten einen Jahr Kindererziehungszeit einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten in derselben Höhe wie der Rentenertrag aus der zusätzlichen Kindererziehungszeit wäre. Die Erhöhung der Rente erfolgt von Amts wegen. Die Mütterrente ist keine eigene Form der Rente, sondern ein Bestandteil der regulären Rente.
Mütterrente bei Renteneintritt
Bei Müttern und Vätern, die ab dem 1.7.2014 in Rente gehen, wird die rentenrechtliche Kindererziehungszeit durch die Mütterrente tatsächlich um 12 Kalendermonate erweitert.
Wurden bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht (noch keine Zeiten im Rentenkonto gespeichert), so kann dies bei der Rentenversicherung angezeigt werden. Versicherte werden auch mit Erreichen des 43. Lebensjahres im Rahmen der Kontenklärung auf die Anrechnungsmöglichkeit hingewiesen.