Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Behindertentestament

Rz. 101 Wird bspw. in Beratungsgesprächen zu Behindertentestamenten der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heimes von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit des § 14 HeimG. Behindertentestamenten liegt häufig die Konstruktion zugrunde, dass das behinderte Kind zum Vorerben und der Träger des Heimes, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Aufhebung von Vermächtnissen, Auflagen und Rechtswahl durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB

Rz. 531 Die Zustimmung des vertraglich eingesetzten Erben zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit nicht wieder zurück.[576] Anderes gilt bei notarieller Beurkundung einer Aufhebung des Erbvertrags, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB [577] oder für Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament, § 2291 BGB (siehe oben Rdn 527 ff.). In der Praxis...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Der Auslegungsvertrag

Rz. 320 Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung von Testamenten ergeben, und aufgrund der Tatsache, dass eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Verfahrens auf Feststellung des Erbrechts in den meisten Fällen unmöglich ist, ist die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Mandanten und Parteien in der Regel nicht gering. Rz. 321 Die Einigung der...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Benachrichtigung des Geburtsstandesamts

Rz. 12 Das Standesamt des Geburtsorts des Erblassers ist von der erfolgten Verwahrung zu benachrichtigen. Liegt dies außerhalb Deutschlands, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zu benachrichtigen. Seit 1.1.2012 ist bei der Bundesnotarkammer mit Sitz in Berlin das Zentrale Testamentsregister eingerichtet, wohin die Notare und alle verwahrenden Stellen Testamente und Erbv...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Verwahrung

Rz. 499 Der Erbvertrag soll grundsätzlich in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden, § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG, wenn nichts anderes verlangt wird. Die Beteiligten können die amtliche Verwahrung ausschließen, § 34 Abs. 2 BeurkG. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars, § 34 Abs. 3 BeurkG. Mit dieser Handhabung sparen die Beteiligte...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / C. Die Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 16 Grundsätzlich kann jeder natürlichen oder juristischen Person das Amt des Testamentsvollstreckers übertragen werden.[18] Bei der Einsetzung einer natürlichen Person ist aber darauf zu achten, dass diese zumindest zum Zeitpunkt des Erbfalls volljährig ist (§ 2201 BGB). Wird eine juristische Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt, so wird das Amt durch das entspre...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 139 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gemäß § 33 LFGG die A...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Bevollmächtigung durch den Antragsteller

Rz. 8 Nach § 15 Abs. 1 GBO können sich die Beteiligten für die Eintragungsbewilligung und sonstige Erklärungen, die zur Eintragung erforderlich sind, vertreten lassen. Will ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten als dessen Bevollmächtigter (§ 10 FamFG) einen sog. isolierten Grundbuchberichtigungsantrag stellen, so bedarf die Vollmacht keiner Form. Jedoch kann das Grundbuchamt...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / D. Die Person des Schiedsrichters

Rz. 39 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[81] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / XI. Nach dem Urteil

Rz. 80 Das Urteil ersetzt gem. § 894 S. 1 ZPO die Zustimmung des Beklagten zum beantragten Teilungsplan. Mit der Rechtskraft des Urteils gilt die Willenserklärung als unmittelbar und direkt abgegeben. Daher bedarf es keiner weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme bzw. eine solche wäre sogar unzulässig. Rz. 81 Sollte es aus irgendeinem Grund im Rahmen der Erbteilungsklage zu ein...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VIII. Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten

Rz. 107 Im Rahmen einer objektiven Klagehäufung kann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO den Auskunfts- und ggf. auch Wertermittlungsanspruch (nach § 2287 BGB i.V.m. § 242 BGB), hierzu vgl. Rdn 105, und den Herausgabeanspruch (nach §§ 2287, 812 ff. BGB) geltend machen. Rz. 108 Formulierungsbeispiel: Klage des Vertragserben gegen Beschenkte...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / F. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 65 Gerade auf dem Gebiet der Testamentsgestaltung oder aber auch bei der Ausarbeitung von Übergabeverträgen sind Drittinteressen, die der bedachten Personen oder der Übernehmer, in starkem Maße betroffen. Der Rechtsanwalt muss hier sowohl die geschuldete Leistung (den Entwurf des Testamentes oder des Übergabevertrags) an seinen Mandanten erbringen als auch die Interessen...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Einzelheiten

Rz. 3 Seitens des Anwalts ist vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Auch wenn die Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO dies nicht ausdrücklich vorsieht,[1] setzt eine Interessenkollision Sachverhaltsidentität voraus, d.h. das Vorliegen eines innerlich zusammengehörenden, einheitlichen Lebensverhältnisses.[2] Sind die zugrundeliegenden historischen Vor...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Notariell beurkundetes Testament

Rz. 8 Beim notariell beurkundeten Testament ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Berufsrechtliches Tätigkeitsverbot

Rz. 4 Berufsrechtlich darf der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 4 BRAO keine widerstreitenden Interessen vertreten. In § 3 Abs. 1 S. 1 BORA ist überdies geregelt, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sin...mehr

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§ 32 Mediation / II. Schweigepflicht

Rz. 21 Der Mediator, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Ein Verstoß des Mediators gegen diese Verpflichtung hat neben standesrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 203 Abs. 1 StGB. Gleiches gilt auch für den Notar, der als Mediator tätig wird, gemäß § 18 BNotO. Sowohl Rechtsanwälte als ...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / D. Fragen zur Beweislast

Rz. 24 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig.[29] So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände sowie deren Werthaltigkeit,[30] sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt, letztlich also auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands. Bezüglich d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / jj) Auskunftspflichten

Rz. 216 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen, Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sache...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Kosten

Rz. 22 Die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ist gebührenfrei. Für die Versendung von Akten auf Antrag eines Rechtsanwalts fällt gem. KV 31003 GNotKG eine Pauschale von 12,00 EUR an. Für die Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und Auszügen werden Auslagen gem. KV 31000 GNotKG erhoben. Die Erteilung eines Erbscheins löst eine 1,0 Gebühr ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 18. Beweislast

Rz. 102 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[177] Dazu ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Schenkungsteuerliche Gesichtspunkte der Übertragung

Rz. 633 Steuerlich gilt bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1, 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Bedachten, soweit sie der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt.[702] Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenle...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 247 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteilsbetrage...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Nachlassverzeichnis bei Amtsantritt

Rz. 190 Eine Kardinalpflicht des Testamentsvollstreckers ist es, unverzüglich nach dem Amtsantritt dem Erben unaufgefordert ein Nachlassverzeichnis zukommen zu lassen, § 2215 Abs. 1 BGB. Nacherben sind erst nach Eintritt des Nacherbfalls auskunftsberechtigt.[212] Zu erfassen sind auf den Tag der Annahme des Amtes sämtliche Aktiva und Passiva (Grundsatz der Vollständigkeit), ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Begründetheitsvoraussetzung

Rz. 210 Eine Erbteilungsklage, die den gesamten Nachlass umfassen soll, hat nur Erfolgsaussicht, wenn der Nachlass teilungsreif ist. Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Klage ist aber nicht, dass das Vermittlungsverfahren nach §§ 363 ff. FamFG vor einem Notar durchgeführt worden wäre. Zur Klärung von Vorfragen, die die Erbteilung vorbereiten soll, ist die Feststellungs...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / D. Kausalität

Rz. 61 Ist von einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts auszugehen, kommt dessen Haftung dennoch nur in Betracht, wenn der Vertragsverstoß nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet ist, geschützte Interessen des Mandanten zu beeinträchtigen. Diese sogenannte haftungsbegründende Kausalität ist in der Regel unproblematisch gegeben. Rz. 62 Weitere Voraussetzung der Haftung ist ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Die Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 62 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[91] Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, oder in Fällen, bei denen spezielle steu...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VI. Formulierungsbeispiel: Grundbuchberichtigungsantrag auf Eintragung eines (Mit-)Erben aufgrund öffentlichen Testaments

Rz. 49 Auch bei diesem Formulierungsbeispiel handelt es sich um eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB, § 22 GBO. Der Nachweis der Erbfolge wird geführt durch Vorlage jeweils einer beglaubigten Abschrift des notariell beurkundeten Testaments und der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung dieses Testaments gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO. Da mit diesen Urkunden de...mehr

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§ 32 Mediation / G. Kosten/Honorar

Rz. 16 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Eingangsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteue...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Beratungspflicht bei Testamenten/Erbverträgen

Rz. 119 Grundsätzlich muss der Anwalt dem "Gebot des sichersten Weges" folgen und dem Mandanten den einfachsten und billigsten Weg zur Erreichung des von ihm gewünschten Zieles darlegen. Wird ein Anwalt beispielsweise beauftragt, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen, und erhält er das Testament aufgrund der Regelung des § ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Auskünfte vom Standesamt

Rz. 70 Der Antragsteller muss für den Erlass des Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge insbesondere das Verwandtschafts- und Ehegattenverhältnis zwischen Erben und Erblasser durch öffentliche Urkunden nachweisen. Liegen diese öffentlichen Urkunden nicht vor, können sie vom Standesamt nach §§ 62 Abs. 1, 55 PStG eingeholt werden. Das Standesamt führt nach § 3 PStG Geburtenregis...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VIII. Checkliste: Grundbuchberichtigungsantrag

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 490 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 4. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 89 Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag vor einem Notar auseinandergesetzt, sofern die Auseinandersetzung nicht durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen muss.[203] Fraglich ist jedoch, ob und ggf. wie eine Auseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft ausländischen Rechts zu erfolgen hat und ob dies (außergerichtlich) über...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / I. Ziel der Erbteilungsklage

Rz. 14 Das Ziel der Erbteilungsklage ist die vollständige Überführung des gesamthänderisch gebundenen Miteigentums (§§ 2033 Abs. 2, 2040 BGB) in das Einzeleigentum der jeweiligen Miterben. Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, wird der Nachlass (zunächst) gemeinschaftliches Vermögen der Erben, § 2032 Abs. 1 BGB. Da dies nicht aufgrund eigener Willensentscheidung der e...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Vollzug des klagestattgebenden Urteils

Rz. 206 Mit Rechtskraft des Urteils gilt die Zustimmung der beklagten Miterben gem. § 894 ZPO als ersetzt. Da die Einigung rechtlich ein Vertrag ist, muss die noch fehlende Erklärung des Klägers zur Komplettierung des Vertrags als zweiseitiges Rechtsgeschäft erfolgen – was in der Praxis in der Regel zumindest konkludent erfolgen wird. Für formbedürftige Rechtsgeschäfte wie bs...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / VIII. Testiermöglichkeit von Mehrfachbehinderten

Rz. 144 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen [166] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[167] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Das rechtskräftige Urteil

Rz. 116 Das rechtskräftige Urteil ersetzt die Auflassungserklärung, soweit es den Beklagten betrifft (§ 925 BGB), und die Bewilligung der Eintragung der Eigentumsänderung auf den Kläger (§ 19 GBO). Die dingliche Übertragungserklärung (im Sinne eines Teils der Auflassung nach § 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung gelten gem. § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden U...mehr

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Autorenverzeichnis

Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Dr. René Gülpen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Testamentsvollstrecker (AGT), Aachen Arne Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Hildesheim Dr. Marcus Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe Karl-Ludwig Kerscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Germersheim Max K...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Teilung ohne Wertminderung

Rz. 247 Eine Wertminderung tritt dann nicht ein, wenn das Ganze nicht mehr wert ist als die Summe aller durch die Realteilung gewonnenen Einzelteile. Dabei kommt es auf den Verkehrswert an. Fallen für die Aufteilung Kosten an, so sind sie bei der Bewertung unberücksichtigt zu lassen, bspw. Kosten der Aufteilung eines unbebauten Grundstücks, für die Vermessungs-, Notar- und Gr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 6. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 260 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstandes unstatthaft sein, nämlich wennmehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Testierfähigkeit Mehrfachbehinderter

Rz. 145 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen[123] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[124] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Frankreich: Nachweis des Erbrechts

Rz. 348 Ein Erbschein mit öffentlichem Glauben ist dem französischen Recht unbekannt, mit Ausnahme in Elsass-Lothringen, wo formell die Regelung des deutschen Erbscheins gilt, allerdings nur für Erblasser, die dort ihren letzten Wohnsitz hatten. Einen Erbschein im deutschrechtlichen Sinne kennt das französische Recht nicht. Die Erbfolge wird durch eine Offenkundigkeitserkläru...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 1. Weitere Tätigkeitsbereiche der auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte

Rz. 9 Durch die starke Zuwendung zum Erbrecht betätigen sich die auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit in vielfältiger Weise,[5] somehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 129 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Einführung und Verhältnis zum Erbschein

Rz. 135 In der Vorauflage dieses Buches wurde das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) als die vielleicht bemerkenswerteste Neuerung innerhalb des Regelungskomplexes der Europäischen Erbrechtsverordnung betitelt. Aus der täglichen Praxis ist zu berichten, dass es ein taugliches Instrument zur Abwicklung von Nachlässen innerhalb der Vertragsstaaten geworden ist und dass es den V...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Anfechtungsvoraussetzungen

Rz. 329 In § 2078 Abs. 1 BGB sind die gleichen Tatbestände wie in § 119 Abs. 1 BGB, der Inhalts- und Erklärungsirrtum, geregelt, so dass insoweit die Grundsätze der §§ 119 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 330 Beispiele für einen Erklärungsirrtum sind das Verschreiben beim eigenhändigen Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB), der Irrtum des Ehegatten beim gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 44 Die Klage richtet sich auf Erklärung der Auflassung, soweit sie von dem Beklagten abzugeben ist, und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 925 BGB, § 19 GBO). Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO. Rz. 45 Formulierungsbeispiel: Klage auf Zustimmung zur Aufla...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / E. Die Unterschätzung der Schwierigkeiten des Erbrechts

Rz. 26 Nicht nur der juristische Laie unterschätzt die Komplexität und das Streitpotenzial im Erbrecht, sondern auch der Jurist schlechthin, wie auch der auf das Erbrecht spezialisierte Anwalt in eigener Sache. Für letzteren liegt die Schwierigkeit darin, dass er wegen der eigenen Betroffenheit nicht den nötigen Abstand besitzt, um Gefahren und Möglichkeiten zu ihrer Abwehr ...mehr