Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.2 Rechnungsstellung und vereinfachte Rechnungsangaben

Rz. 615 Die Verpflichtung zur Rechnungsstellung betrifft grundsätzlich alle Umsätze an andere Unternehmer und nicht steuerpflichtige juristische Personen.[1] Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten nicht mehr vorschreiben, dass Rechnungen für befreite Finanzdienstleistungen erstellt werden müssen.[2] Daneben enthält die MwStSystRL weiterhin die Möglichkeit, dass die Mitgliedst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 2 Die Vor-GmbH

Sobald die Gründer die GmbH vor dem Notar errichten, entsteht dadurch die sog. Vorgesellschaft (auch Vor-GmbH oder GmbH in Gründung/GmbH i. G. genannt). Seit dem 1.8.2022 ist es nicht mehr erforderlich, dass die Gründer in Person vor dem Notar erscheinen. Vielmehr ist, wenn die Möglichkeit der elektronischen Signatur besteht, auch eine Gründung mittels Videokommunikation mög...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt

Rz. 472 Durch folgende Rechtsakte war die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt auf eine neue Grundlage gestellt worden: Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 [1]; Richtlinie 2003/93/EG.[2] Rz. 473 Die Verordnung (in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht) war am 1.1.2004 und die Richtlinie am 15.10.2003 in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EG)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[6] Unbeschränkte Verlustdeckun...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2 Musterformulierung: Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilen

Praxis-Beispiel Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilenmehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VI. Obliegenheiten

Rz. 13 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu lassen hat, um Versicherungsschutz zu erhalten.[5] Obliegenheiten sind somit keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Leistungsanspruch behalten wi...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 14 Zu den gesetzlichen Obliegenheiten gehörenmehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. Vertragliche Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 15 Die vertraglichen Obliegenheiten ergeben sich aus den AVB der Versicherer. Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten treten nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Schuldlos oder leicht fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzungen sind folgenlos. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Obliegenheiten, § 4 Abs. 1

Rz. 520 Auf die Vorlage des Führerscheins hat der Arbeitgeber sorgfältig zu achten und diese nachzuhalten. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG droht dem Halter eines Kraftfahrzeuges Freiheitsentzug bis zu einem Jahr, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand den Dienstwagen führt, der nicht im Besitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis ist.[1312]mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (B § 8 Nr. 1 VGB 2008/2010)

Rz. 39 Zu den vertraglichen Obliegenheiten gehört insbesondere die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Diese Sicherheitsvorschriften werden in A § 16 VGB 2008/2010 definiert: Zitat "Die versicherten Sachen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Wasserführende Anlagen und Einrichtungen sind zu übe...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Obliegenheiten

Rz. 26 Gemäß § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles, also den Tod der versicherten Person, unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Versicherer mitzuteilen. Bei ungewöhnlichen Todesumständen muss dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden, durch eine Obduktion die näheren Umstände des Todes zu klären, insbesondere dann, wenn der V...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / III. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte hinsichtlich des Nachlasses

Rz. 13 Die Beschlüsse der Erbengemeinschaft müssen umgesetzt werden. Für das Außenverhältnis, also gegenüber den Geschäftspartnern, ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der Durchführung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses um ein Verpflichtungs- oder um ein Verfügungsgeschäft handelt. 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft Rz. 14 Beispiel Im Beispiel ...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / aa) Verpflichtungen sind nicht erfasst

Rz. 20 Da sich die Beschränkungen aus §§ 2113 bis 2115 BGB lediglich auf Verfügungen beziehen, können sich Vorerben schuldrechtlich unbeschränkt verpflichten.[45] Verpflichtungen, die ein Vorerbe eingeht, treffen ihn persönlich. Wurden sie im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung vorgenommen, handelt es sich zugleich um Nachlassverbindlichkeiten, unabhängig davon, ob ein Handeln...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 3. Verpflichtung zum Wertausgleich

Rz. 86 Eine Ausgleichungsverpflichtung des anordnungsbegünstigten Miterben entsteht, wenn der von ihm zu übernehmende Gegenstand wertmäßig die Erbquote des Miterben übersteigt. Der Wertausgleich zwischen den Miterben erfolgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung und erhöht bzw. verringert regelmäßig allein das Auseinandersetzungsguthaben rechnerisch. Maßgeblich für die Werterm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Ist eine vertragliche Verpflichtung zum Schutz von vertraulichen Informationen auch unterhalb der Schwelle des Geschäftsgeheimnisses möglich?

Rz. 1542 Für vertrauliche Informationen, die die Voraussetzungen des Geschäftsgeheimnisses im Sinne des GeschGehG erfüllen, bietet die gesetzliche Regelung einen guten und umfassenden Schutz. Schwierigkeiten können sich allerdings ergeben für vertrauliche Informationen, die, gerade bei einem Fehlen von angemessenen Schutzmaßnahmen, die Voraussetzungen für den gesetzlichen Sc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zur Leistung von Überstunden

Rz. 1127 Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden besteht grds. nicht. Wird die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden daher nicht auf individual- oder kollektivvertraglicher Ebene begründet, ist der Arbeitnehmer nur in Notfällen oder unter sonst außergewöhnlichen Umständen zur Erbringung von Überstunden verpflichtet.[2639] Die Anordn...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / C. Grundsätzliche Rechte und Pflichten der Miterben

Rz. 12 Zur Verwaltung der Erbengemeinschaft siehe Rdn 52 ff. Zur Prozessführung der Erbengemeinschaft siehe § 9 Rdn 15 ff. und zum Erbscheinsverfahren siehe § 9 Rdn 1 ff. I. Verfügung über Anteil an dem gesamten Nachlass, § 2033 Abs. 1 BGB Rz. 13 Miterben können über ihren Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen nur gemeinsam verfügen, § 2033 Abs. 2 BGB (siehe hierzu auch Rdn...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zur Gehaltsüberprüfung

Rz. 941 Mit einer sog. Überprüfungsklausel (Gehaltsüberprüfung) verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich zu einer Überprüfung des Arbeitsentgelts. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Anpassung der Vergütung ergibt sich daraus noch nicht; für den Arbeitgeber sind reine Überprüfungsklauseln daher regelmäßig attraktiver als eine vertraglich begründete Verpflichtung zur Gehalt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen

Rz. 810 Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Arbeitnehmer sind aber selbst dann zur Durchführung von Dienstreisen verpflichtet, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht. Der Arbeitgeber ist berechtigt, im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO die Durchführung einer Dienstreise anzuordnen. Denn ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Rz. 787 Zu beachten ist, dass die in § 5 BDSG aF geregelte "Verpflichtung auf das Datengeheimnis" kein direktes Äquivalent in der DS-GVO hat. Aber mit Blick auf Art. 5 Abs. 2, 28 Abs. 3 lit. b und 32 Abs. 4 DS-GVO empfiehlt sich aus Hinweis-, Warn- und Beweisgründen weiterhin eine klarstellende Verpflichtung auf das Datengeheimnis.[1857] Die Beschäftigten von Unternehmen, in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fortbestand von Pflichten

Rz. 1621 Die Flexibilisierung der Arbeitszeit bezieht sich – jedenfalls nach dem bisher üblichen Begriffsverständnis – auf die Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit lässt die Pflicht zur Ableistung eines bestimmten Umfangs der Arbeitszeit nicht entfallen.[3798] Es verbleibt hinsichtlich des Umfangs bei der vereinbarten Arbeitszeit, d...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Kapitalerhöhung (persönliche Verpflichtung der Erben)

Rz. 186 Mit der Kapitalerhöhung werden die Gesellschafter zur Leistung des Erhöhungsbetrages verpflichtet. Es sind zwei Varianten zu unterscheiden: aa) Erblasser hatte bereits die erhöhte Stammeinlage übernommen Rz. 187 Hatte bereits der Erblasser die Erhöhung der Stammeinlage übernommen und ist verstorben, bevor diese in das Handelsregister eingetragen wurde, treten die Erben...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Verpflichtung auf betriebliche Regelungen zu Geheimhaltungsmaßnahmen

Rz. 1550 Eine vertragliche Verknüpfung mit vom Arbeitgeber geschaffenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1b GeschGehG ist ebenfalls sinnvoll. Dies ist zwar im Regelfall lediglich ein Verweis auf Regelungen, die auf andere Weise vom Arbeitgeber umgesetzt werden – etwa als Weisung oder, bei einer entsprechenden Vereinbarung, als Betriebsvereinbarung. Diese Verknüpf...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Voraussetzungen

a) Verfügungsberechtigte Rz. 15 Nach § 2033 BGB kann jeder Miterbe über seinen Nachlassanteil verfügen. "Miterbe" ist auch der lediglich bedingt oder befristet als Miterbe Berufene, egal ob aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass ist unerheblich, so dass auch die Beteiligung mit einem geringen Bruchteil gleiche Rechte gewähr...mehr

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zfs 12/2024, Zu den Pflichten des Vorfahrtsberechtigten

StVG § 7 § 17; StVO § 1 Abs. 2 Leitsatz Kann der bei Grün in eine Kreuzung Einfahrende wegen der Sichtbehinderung durch einen abbiegenden Lkw nicht sicher abschätzen, ob sich im Kreuzungsbereich bevorrechtigte Nachzügler befinden, muss er besondere Vorsicht walten lassen. OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.9.2024 – 3 U 28/24 1 Sachverhalt I. Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verk...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 3. Rechtsfolgen

a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft Rz. 44 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich diese vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst sind. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstückes durch Klage in Anspruch genommen und verurteilt werden, ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / IV. Unternehmensbeteiligungen und Abfindungsansprüche

Rz. 50 Zu Unternehmensbeteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Abfindungsansprüchen, die in den Nachlass gefallen sind, siehe § 18 Rdn 12 ff.mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Rechtsfolgen

a) Rechtsstellung des Erben Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[40] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten[41] u...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / d) Steuerrechtliche Folgen

aa) Ertragsteuer Rz. 28 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[59] Wird der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[60] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Vgl. im Übrigen ausführlich hierzu § 23...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Zu Prozessführung und Zwangsvollstreckung für und gegen Miterben sowie die Erbengemeinschaft siehe § 9.mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / V. Haftung und Haftungsbegrenzung

Rz. 51 Die Haftung der Miterben und der Erbengemeinschaft einerseits und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung andererseits sind in § 6 dargestellt.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Verpflichtung zur Kenntnisnahme innerbetrieblicher Mitteilungen

Rz. 900 Auch Regelungen, die den Zugang von Mitteilungen des Arbeitgebers, die am Schwarzen Brett oder im Intranet veröffentlicht werden, fingieren sollen, unterliegen dem Klauselverbot des § 308 Nr. 6 BGB. Insbesondere stellen weder das Intranet noch das Schwarze Brett Einrichtungen dar, die i.S.d. Zugangsrechtsprechung als "Machtbereich" des Arbeitnehmers zu qualifizieren ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Pflichten und Verantwortlichkeit

Rz. 843 Das Vorstandsmitglied ist nach der Regelung in § 76 Abs. 1 AktG gesetzlich zur Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes sowie des Unternehmensinteresses verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere auch die Verpflichtung zur Sicherstellung der Einhaltung der für das jeweilige Unternehmen geltenden Compliance Vorgaben.[1911] Hierbei handelt es sich um eine ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / F. Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses

Rz. 164 In Literatur und Rechtsprechung wird unterschiedlich beurteilt, ob und inwieweit die Erben verpflichtet sind, an der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses mitzuwirken.[380] Anders als durch gegenseitige Information über Tatsachen, die nicht allen Miterben bekannt sind, kann jedoch eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht erfolgen. Beispielsweise können weder Forderunge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 491 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 874 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, ist der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, d.h. am vierten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.[2050] Aus der Bescheinigung müssen sich das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ergeben; au...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach § 182 SGB IX (Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Mensch...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Bestehen einer Erkrankung ärztlich feststellen zu lassen. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlich...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / bb) Erbschaftsteuer

Rz. 29 Der veräußernde Miterbe bleibt auch nach der Veräußerung Schuldner der Erbschaftsteuer, § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Der Erwerber haftet daneben gem. § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung mit dem erworbenen Erbanteil, selbst wenn im Innenverhältnis zwischen Käufer und Miterbe etwas andere geregelt sein mag.mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Verfügung über Nachlassgegenstände, §§ 2033 Abs. 2, 2040 Abs. 1 BGB

1. Allgemeines Rz. 39 § 2033 Abs. 2 BGB regelt, dass ein Erbe nicht über seinen Anteil an einem Nachlassgegenstand verfügen darf: Dies dürfen nur alle Erben gemeinschaftlich, § 2040 Abs. 1 BGB (zur Umdeutung einer unwirksamen Verfügung siehe oben Rdn 27; zur Situation, wenn der verfügende Miterbe allein über die Mehrheit der Erbquoten innerhalb der Erbengemeinschaft verfügt b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Verpflichtung zur Vergütung von Überstunden

Rz. 1130 Eine gesetzliche Regelung zur Vergütung von Überstunden besteht gem. § 17 Abs. 3 BBiG nur für Auszubildende; eine vergleichbare Regelung für Arbeitnehmer existiert nicht.[2648] Eine Verpflichtung zur Vergütung von Überstunden ergibt sich auch nicht aus dem ArbZG. Anders als die zum 1.7.1994 außer Kraft getretene Arbeitszeitordnung, die in § 15 ArbZO für bestimmte Me...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Verpflichtung zur Gehaltsanpassung

Rz. 944 Eine Regelung, die den Arbeitgeber nicht (jedenfalls nicht nur) zur Überprüfung, sondern (jedenfalls auch) zur Anpassung des Gehalts verpflichtet, begrenzt den diesbezüglichen Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers. Soweit die Anpassungsverpflichtung hinreichend transparent ausgestaltet ist, bestehen auch insoweit grds. keine Wirksamkeitsbedenken. Denkbar ist dabei d...mehr