Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonderfall: Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, Abs. 2 S 2 und 3.

Rn 24a Die Ausnahmeregelung des § 159 Abs 2 Nr 3 findet für kindesschutzrechtliche Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a BGB, welche die Person des Kindes betreffen, keine Anwendung. In diesen Verfahren ist ausnahmslos davon auszugehen, dass die Neigungen, Bindungen oder Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind. Diese Regelung berücksichtigt, dass gerade in Ki...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist zusätzlich zum 01.05. des Folgejahres eine zusammenfassende Jahreserklärung abzugeben (vgl. Art. 64 Mehrwertsteuergesetz). Diese Pflicht gilt nicht für die Jahresmelder.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Prozessgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. 2Er hat in diesem Falle die Befugnisse und Pflichten des Prozessgerichts nach den §§ 404, 404a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Tatsachengrundlage.

a) Offenlegung. Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) NN.

Rn 16 Die in der Praxis vorkommende Richterverteilung durch Besetzung eines Spruchkörpers mit ›NN‹ kennzeichnet die Schwierigkeiten der von der Personalhoheit der Exekutive abhängigen Richterverteilung durch das Präsidium, denn es besetzt den nur mit der Festzahl an Richtern zugewiesenen Spruchkörper mit ›NN‹ fehlerhaft: der gemeinte Richter ist im Augenblick der Beschlussfa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Lieferung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG verweist nicht auf § 6a UStG, sondern spricht in § 14a Abs. 3 S. 1 UStG allgemein von der i. g. Lieferung. Eine solche liegt vor, wenn die ausgeführte Lieferung sowohl die Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt (vgl. die Kommentierung zu § 6a) als auch steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist (vgl. Abschn. 14a.1. Abs....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Befreiung (1.000 EUR)

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beträgt die USt für das vorangegangene Kj. nicht mehr als 1.000 EUR, kann das FA den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien (§ 18 Abs. 2 S. 3 UStG).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.178,59* Euro monatlich, 271,24* Euro wöchentlich oder 54,25* Euro täglich, beträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Weitere Meldepflichten in der Umsatzsteuer

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits in der Vergangenheit bestand eine Verpflichtung, ein Zusatzformular (Nr. 394) mit Details zu allen lokalen Eingangs- und Ausgangstransaktionen abzugeben. Seit dem 01.07.2016 wurde die Meldepflicht erweitert. Sie erfasst seitdem auch grenzüberschreitende Eingangsleistungen. Abgabetermin ist jeweils der 30. Tag des auf die Meldeperiode fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Abs 2).

Rn 30 Abs 2 S 1 verpflichtet das Familiengericht, vor der Bestellung einer Person als ehrenamtlicher Vormund (§ 1774 Abs 1 Nr 1 BGB) oder als Berufsvormund (§ 1774 Abs 1 Nr 2 BGB) zur Überprüfung der persönlichen Eignung eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach § 41 BZRG einzuholen. Gem Abs 2 S 2 holt das Gericht in angemessenen Zeitabständen, spätestens alle zwei Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)

Rn. 160c Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Liegen die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG nicht (mehr) vor, besteht aber andererseits auch keine Verpflichtung, Bücher zu führen, kann der Gewinn wahlweise durch EÜR gem § 4 Abs 3 EStG o Vermögensvergleich ermittelt werden. Ermittelt der LuF den Gewinn freiwillig durch Buchführung, ist er daran für mindestens dre...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / Q. Verwertungsverbot

Rz. 115 Der prozessualen Verwertung von Beweismitteln, die der Arbeitgeber aus einer in Abwesenheit und ohne Einwilligung des Arbeitnehmers durchgeführten Kontrolle von dessen Schrank erlangt hat, kann schon die Heimlichkeit der Durchsuchung entgegenstehen. Hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bestimmte Kündigungsgründe nicht mitgeteilt, ist sein entsprechender Sachvortrag im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung unter geänderten Arbeitsbedingungen

Rz. 105 Nach § 1 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 KSchG ist die Kündigung sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt hat. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 7 Brüssel Ia-VO0 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der ID-Nr (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / III. Beendigung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 13 Der WBA des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 BetrVG endet entweder durch gerichtliche Entbindung des Arbeitgebers von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung oder aus sonstigen Gründen. 1. Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht Rz. 14 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht diesen nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer

Rz. 213 Kündigt nicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sondern kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers haben. Ist dessen Kündigung unwirksam oder jedenfalls für einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist gestellt, so kann[184] ein – dann auch titulierter – Anspruch auf Erfüllung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvergleich und vollstreckbare Urkunde.

Rn 2 Die Regelung bezieht sich unmittelbar nur auf den Prozessvergleich und auf vollstreckbare Urkunden, sofern diese eine Verpflichtung zur Zahlung einer künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistung enthalten. a) Prozessvergleich. Rn 3 Haben die Parteien durch Vergleich nach § 794 I Ziff 1 geregelt, dass für die Zukunft kein Unterhaltsanspruch bestehen soll, ist die Rspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch ausdrücklichen Beschluss zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn (2) Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Person des Arbeitnehmers/Sozialdaten

Rz. 72 Anzugeben sind zunächst der Name des Arbeitnehmers und alle Umstände, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Die Frage, ob und welche Sozialdaten bei der Betriebsratsanhörung zur Kündigung mitzuteilen sind, wird von der Rspr. im Übrigen nicht einheitlich beantwortet. Die Rspr. des BAG tendiert dahin, Sozialdaten seien mitzuteilen, soweit sie dem Arbeitgeber bek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergleich.

Rn 13 Ein Vergleich ist auch im Verbandsklageverfahren möglich (zur Praxis vgl Bultmann 94 ff). Die daraus entstehenden Verpflichtungen dürfen aber nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Anders als im Individualverfahren kann ein solcher Vergleich nicht die materiell-rechtliche Lage verändern, denn diese steht nicht zur Disposition des Verbandsklagebefugten. Er kann sich au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 9 § 736 bezieht sich nur auf die rechtsfähige Außengesellschaft, nicht auf die nicht rechtsfähige Gesellschaft (§§ 740 ff BGB nF) und nicht auf die stille Gesellschaft. § 736 erfasst die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung und zur Erwirkung der Herausgabe einer Sache. Bei der Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen muss die Verpflichtung sich auf das Gesells...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen, wenn ihm dies gestattet und zumutbar ist. 2Die §§ 142 und 429 bleiben unberührt. (2) Kommt der Zeuge auf eine bestimmte Anordnung des Gerichts der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, so kann das Gericht die in § 39...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Begriff des Arbeitnehmers

Rz. 19 § 5 ArbGG ergänzt die Zuständigkeitsregelung des § 2 ArbGG, soweit sie an den Arbeitnehmerbegriff anknüpft. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer im Sinne des ArbGG Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Gem. S. 2 gelten als Arbeitnehmer auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1) spezialzuständig ist. Durch diese originäre Kamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Kammer trifft die Übertragungsentscheidung durch Beschl. Obgleich dieser Beschl im Hinblick auf seine nach § 348a III fehlende Anfechtbarkeit nicht zwingend zu begründen ist, so erscheint – eingedenk der einer Übertragungsentscheidung zugrunde liegenden Gewährleistungen aus Art 101 I 2 GG – eine kurze Begründung zumindest in Zweifelsfällen sinnvoll. Der Übertragungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits eintreten und nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c UStG beruht auf den Art. 14 Abs. 4, Art. 33, 34, 35 MwStSystRL. Er steht in engem Zusammenhang mit weiteren im Zuge des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingeführten Vorschriften. Zu nennen sind hier neben den bereits erwähnten Vorschriften über das OSS- bzw. IOSS-Verfahren in § 18j und § 18k UStG die Lieferkettenfiktion für Betreiber el...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ziel des Antrags.

Rn 2 Ziel muss ein konkreter Justizverwaltungsakt iSd § 23 sein (s § 23 Rn 6). Die Verpflichtung zum bloßen Tätigwerden der Justizverwaltung reicht für die Zulässigkeit des Antrags nicht aus. Deshalb ist ein Antrag nach § 27 unzulässig, wenn über den Antrag auf Gewährung von PKH für ein Verfahren nach §§ 23 ff nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden wurde (Braunschw BeckRS...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Irland hat die vereinfachten Regelungen für digitale Rechnungstellung umgesetzt (vgl. Art. 21 der Mehrwertsteuer-Anwendungsvorschrift – "Regulations"). Es gibt bisher keine Verpflichtung, digitale Rechnungen auszustellen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3 Fiskalvertreter

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 1. Januar 2005 existiert das Institut des Fiskalvertreters nicht mehr. Es besteht die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, einen Steuerberater zur Wahrnehmung steuerlicher Belange zu bevollmächtigen. Den Finanzbehörden gegenüber verantwortlich bleibt jedoch immer der Steuerzahler.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Steuerschuldner für Umsatzsteuerlagergeschäfte (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager i. S. v. § 4 Nr. 4a UStG. Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner für den aufgrund der Auslagerung des Gegenstands aus dem USt-Lager steuerpflichtigen letzten Umsatz vor der Auslagerung ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 HS 1 UStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung abweichend von § 49 auf Antrag die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren regeln. (2) Die Entscheidung ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beilegung des Verfahrens geboten erscheint.mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VII. Beauftragter für den Datenschutz

Rz. 94 § 6 BDSG regelt die Stellung des Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen. Durch Verweisung in § 38 Abs. 2 BDSG finden wesentliche Regelungen des § 6 BDSG auch auf den Datenschutzbeauftragten nichtöffentlicher Stellen Anwendung.[227] Nach § 38 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird eine durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache gesicherte Forderung überwiesen, so kann der Schuldner die Herausgabe des Pfandes an den Gläubiger verweigern, bis ihm Sicherheit für die Haftung geleistet wird, die für ihn aus einer Verletzung der dem Gläubiger dem Verpfänder gegenüber obliegenden Verpflichtungen entstehen kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet in Familiensachen durch Beschluss. (2) Endentscheidungen in Ehesachen werden mit Rechtskraft wirksam. (3) Endentscheidungen in Familienstreitsachen werden mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit anordnen. Soweit die Endentscheidung eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt enthält, soll das Gericht die sofortige Wirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Androhung des Ordnungsmittels.

Rn 9 Vor Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsgeld bzw zur Ordnungshaft muss die Verhängung angedroht werden, § 890 II. Einer Androhung von Ordnungsmitteln ggü einer Behörde bedarf es nicht, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie, ohnehin an Recht und Gesetz gebunden, einer Unterlassungsverpflichtung nachkommen wird (VG Sigmaringen 17.11.22 – 4 K 2313/22, Rz 32...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.1 Änderungen des § 14 UStG im Wortlaut

Rz. 74a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 UStG soll ausweislich des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Wachstumschancengesetz vom 30.08.2023 wie folgt geändert werden: Neufassung des Absatz 1 Satz 2 bis 8: "Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil auf Abänderung des Titels klagen. 2Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen. (2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang der Abänderung richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Dokument

Rn 2 Das zuzustellende Dokument wird dem GV entweder elektronisch oder auf Papier übermittelt; letzterenfalls ist die Übertragung in ein elektronisches Dokument Sache des Gerichtsvollziehers. Seine Verpflichtung, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen, ergibt sich aus § 173 II Nr 1.mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Nr. 2 – Erstanstellung im Anschluss an Ausbildung oder Studium

Rz. 99 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.[227] Daraus folgt, dass ein zwischenzeitlich von dem Arbeitnehmer aufgenommenes Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis eine Anschlussbeschäftigung ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Grundzüge der Zwangsvollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung

Rz. 172 Wie die Darstellung oben (vgl. Rdn 138 ff.) bereits gezeigt hat, liegt der Schwerpunkt der Vollstreckung einer titulierten Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung im Kontext der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der Vornahme einer unvertretbaren Handlung, mithin bei § 888 ZPO. Rz. 173 Steht nach der Vorprüfung des Bevollmächtigten fest, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm strukturiert das Verfahren unter Heranziehung mündlicher und schriftlicher Elemente. Insb betont die Norm die Verpflichtung des Schiedsgerichts, die Parteien von allen wichtigen Vorgängen in Kenntnis zu setzen. Damit wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 1042 I 2) für den normalen Verfahrensgang unterstrichen und konkretisiert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. (2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.mehr