Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Ersatzhaftung bezüglich des Unterhaltsanspruchs der Kindsmutter

Rz. 168 Die Kindsmutter hat gegen M einen Anspruch nach § 1615 l. M, der nicht einmal gegenüber dem Kind voll leistungsfähig ist, ist hier vollständig leistungsunfähig. Gegenüber neKM hat er einen Selbstbehalt von 1.280 EUR. Zum Anspruch nach § 1615l vgl. die Fälle 19 bis 22, § 5 Rdn 1, 22, 47, 64. Aber auch hier kann eine Ersatzhaftung eingreifen, nämlich die der Eltern von n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 9 Die Ehe von M und F2 ist nicht geschieden. M und F2 leben auch nicht getrennt. F2 hat einen Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a. § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / a) Weitere Unterhaltspflichten

Rz. 39 Die weiteren Unterhaltspflichten können Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben (vgl. Fall 43, siehe Rdn 1). Denn eine weitere Unterhaltspflicht kann eine sonstige Verpflichtung i.S.v. § 1581 sein (vgl. Fall 43, siehe Rdn 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Berechnung

Rz. 22 BGH, Urt. v. 12.1.2011 – XII ZR 83/09 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen, was auch für sogenannte privilegierte Volljährige nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB (achtzehn- bis zwanzigjährige Schüler allgemeinbildender Schulen, die bei einem Elternteil wohnen) gilt (Urt. v. 31.10.2007 – XI...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Unterhalt für die Zeiten des Wechselmodells

Rz. 139 Anspruchsgrundlage für den Anspruch des Kindes ist § 1601 BGB; dies ist unproblematisch. Es handelt sich um einen Anspruch des Kindes, nicht um einen (Ausgleichs-)Anspruch eines Elternteils. BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15 Rn 44 = BGH FF 2017, 110 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde führt die Unterhaltsberechnung des Oberlandesgerichts nicht zu einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / b) Berücksichtigungsfähige sonstige Unterhaltspflichten des M?

Rz. 63 Eine weitere Unterhaltspflicht kann eine sonstige Verpflichtung i.S.v. § 1581 sein (vgl. Fall 43, siehe Rdn 1). aa) Kindesunterhalt für K2 Rz. 64 Zunächst kann der Kindesunterhalt für K2 berücksichtigt werden. bb) Ehegattenunterhalt für F2? (1) Kein Nachrang der F2 Rz. 65 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / VI. Hinweise

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / bb) Kein Nachrang der F2

Rz. 41 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Haftung des betreuenden Elternteils

Rz. 52 Beim Unterhalt für minderjährige Kinder oder für gleichgestellte volljährige Kinder ist bei einer Unterschreitung des angemessenen Unterhalts (angemessener Selbstbehalt) stets auch auf das Einkommen des betreuenden Elternteils zu achten, da auch seine Haftung in Betracht kommt (siehe hierzu Fälle 8 und 9, Rdn 111 ff.).[17] Bei der Haftung des betreuenden Elternteils s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 38 Zum Elternunterhalt vgl. zunächst Fall 54 (siehe oben Rdn 1). § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Ein vorrangig haftender Ehegatte des G ist nicht vorhanden. § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners (1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Vermeidung eines erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen M und F

Rz. 123 Vollständige oder teilweise Surrogatshaftung/Subsidiaritätshaftung des betreuenden M? M (5.000 EUR) hat nämlich ein deutlich höheres Einkommen als F (2.500 EUR). BGH, Beschl. v. 10.7.2013 – XII ZB 297/12 Rn 26 = BeckRS 2013, 13361 Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter in Betracht, wenn dieser in der Lage ist, unter Berücksich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kein Nachrang der F2

Rz. 65 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Unterlagen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 52 Mit dieser Regelung wird § 811 Abs. 1 Nr. 11 ZPO a. F. aufgegriffen, soweit es dort um die in Gebrauch genommenen Haushaltungs- und Geschäftsbücher geht. Die Vorschrift bestimmt, dass Unterlagen geschützt sind, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 24 Zum Elternunterhalt vgl. zunächst Fall 54 (siehe oben Rdn 1). § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Ein vorrangig haftender Ehegatte des G ist nicht vorhanden. § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners (1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / bb) Gleichrang oder Vorrang der F2

Rz. 22 BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Ist die geschiedene Ehefrau […] gleichrangig, sind im Rahmen der Billigkeitsprüfung des § 1581 BGB grundsätzlich auch die neu hinzugekommenen Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Rz. 23 F2 ist wegen Kinderbetreuung sogar vorrangig (§ 1609 Nr. 2), F1 also nachrangig. Ein Unterhaltsanspruch der F2 kann sich auf den Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kein Nachrang der F2

Rz. 15 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). § 1609 Rangfolge mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Barunterhaltspflicht

Rz. 95 Bezüglich K1, der bei M lebt, erfüllt M seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Pflege, so dass für K1 keine Barunterhaltspflicht besteht. § 1606 Rangverhältnis mehrerer Pflichtiger (…) (3) (…) Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / a) Weitere Unterhaltspflichten

Rz. 12 Die weiteren Unterhaltspflichten können Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / b) Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 107 Nach Abzug des (rechnerischen) Kindesunterhalts und des ermittelten Restbedarfs der F1 verbleiben dem M 873,50 EUR (1.700 – 286,50 – 540 EUR). Bereits bei Berücksichtigung des Unterhalts für F1 ist also der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR unterschritten. Für F1 stehen deshalb schon rechnerisch nur 133,50 EUR (1.700 – 286,50 – 1.280 EUR) zur Verfügung. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / cc) Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 157 Der notwendige Selbstbehalt des M beträgt 1.160 EUR. M ist also nur in Höhe von 100 EUR leistungsfähig. Bezüglich des Restes von 186,50 EUR (286,50 – 100 EUR) ist M leistungsunfähig i.S.v. § 1603 Abs. 1 BGB. § 1603 Leistungsfähigkeit (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 45 M ist auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Wenn M den Kindesunterhalt und den Unterhalt für F1 in der ermittelten Höhe leisten müsste, verblieben ihm 711 EUR (2.100 – 286,50 – 286,50 – 816 EUR). Der Ehegattenmindestselbstbehalt wäre bereits unterschritten. Zudem ist M auch der neKM unterhaltspflichtig. Die weiteren Unterhaltspflichten können Auswirkungen auf die L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 23 § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erwerbsobliegenheit der Kindsmutter

Rz. 167 Sobald das Kind, das im Fallbeispiel erst ein Jahr alt ist, drei Jahre alt ist und anderweitig betreut werden kann (z.B. in einem Kindergarten), hat die Kindsmutter eine Erwerbsobliegenheit und ist zusätzlich neben ihrer Betreuungsleistung auch zum Barunterhalt verpflichtet. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, der Kinderbetreuung und Barunterhalt gleichstellt, gilt nämlich nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übersichten zum Unterhaltsr... / a) Bedarf der F1: Halbteilungsgrundsatz

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Unterhaltspflicht gege... / a) Weitere Unterhaltspflichten

Rz. 13 M ist auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Wenn M den Kindesunterhalt für beide Kinder und den Unterhalt für F1 in der ermittelten Höhe leisten müsste, verblieben ihm 2.139 EUR (5.100 – 429,50 – 429,50 – 2.102 EUR). Jedoch ist M auch der neKM unterhaltspflichtig. Die weiteren Unterhaltspflichten können Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Erklärung des Drittschuldners

Rz. 7 Aus § 840 ZPO lässt sich kein verallgemeinerungsfähiger Rechtsgedanke dahingehend entnehmen, dass der Drittschuldner nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses dazu verpflichtet ist, durch Erteilung von Auskünften und Informationen über die Pfändung – auch gegenüber Dritten – vermögensrechtliche Belange des Pfändungsgläubigers wahrzunehmen (BGH, NZFam 2021, 307 = FamRZ 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Allgemeines

Rz. 25 Erfüllt der Drittschuldner die Verpflichtung zur Auskunft nicht oder nur schlecht durch unrichtige, lückenhafte, irreführende oder verspätete Auskunft, so ist er dem Gläubiger ggü. zum Schadenersatz verpflichtet, der bis zur verspäteten Auskunft entstanden ist. (BGHZ 98, 291 = NJW 1987, 64; OLG Köln InVo 2003, 398; OLG Thüringen, Beschluss v. 7.2.2011, 4 W 65/11, juri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / bb) Gleichrang oder Vorrang der F2

Rz. 54 BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Ist die geschiedene Ehefrau … gleichrangig, sind im Rahmen der Billigkeitsprüfung des § 1581 BGB grundsätzlich auch die neu hinzugekommenen Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. F2 ist wegen Kinderbetreuung sogar vorrangig (§ 1609 Nr. 2), F1 also nachrangig. Ein Unterhaltsanspruch der F2 kann sich auf den Unterhalt der F1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / Beiträge

Bauch Eva Maria/Gutdeutsch Werner/Seiler Christian, Die unterhaltsrechtliche ­Abrechnung des Wechselmodells, FamRZ 2012, 258 Born Winfried, Zwischen Luxus und Askese – Neues beim Unterhalt im Fall gehobener Lebensverhältnisse, NJW 2021, 425 Born Winfried, Ausbildungsunterhalt: Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung, FamRZ 2017, 785 Born Winfried, Betreuun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 107 Hinweis Achtung: In der Zeit nach der Ehe können sich ehebedingte Nachteile in der Altersversorgung ergeben. BGH, Beschl. v. 7.11.2012 – XII ZB 229/11 Rn 51 Dem Unterhaltsberechtigten können Nachteile dadurch entstehen, dass er nach Zustellung des Scheidungsantrags und damit in einer nicht mehr vom Versorgungsausgleich umfassten Zeit ehebedingt ein geringeres Erwerbse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck

Rz. 1 Zweck der Auskunftspflicht ist es, dem Pfändungsgläubiger Informationen darüber zu verschaffen, welchen Risiken er bei der Rechtsverfolgung begegnen wird, insbesondere mit welchen Kostenrisiken der Rechtsverfolgung er beim Versuch einer Geltendmachung der gepfändeten Forderung rechnen muss (BGH, NZF am 2021, 307 = FamRZ 2021, 584 = NJW-RR 2021, 577). Vor allem geht es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Selbstbehalt

Rz. 100 Der "Selbstbehalt" ist also kein absoluter Wert, der einem Unterhaltspflichtigen generell zugutekommt. Seine Höhe hängt insbesondere davon ab, wem gegenüber er eingewendet wird. Lediglich der "notwendige Selbstbehalt" ist die absolute Untergrenze dessen, was dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, wobei auch hier zu unterscheiden ist, ob der Unterhaltspflichtige e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Barunterhaltspflicht

Rz. 4 Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht eben durch die Betreuung des Kindes, also durch Pflege und Erziehung (vom Betreuungsunterhalt ist wiederum der Naturalunterhalt zu unterscheiden, der den gesamten Lebensbedarf umfasst und an Stelle des Barunterhalts die materiellen Bedürfnisse des Kindes deckt[1]). § 1606 Rangverhältnis mehrerer Pflichtiger … (3) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 46 Einen elternbezogenen Grund (siehe hierzu Fall 24 oben § 5 Rdn 38 ff.) kann auch das Einvernehmen der Eltern über die persönliche Betreuung des Kindes liefern. BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 Rn 25 ff. Ein elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann allerdings auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im weiterhin fort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 11 Beim Elternunterhalt[10] handelt es sich – wie beim besonders praxisrelevanten Kindesunterhalt und beim Enkelunterhalt – um Verwandtenunterhalt. Siehe zum Elternunterhalt Nr. 19 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Eine Unterhaltspflicht besteht also nur be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Wechselmodell

Rz. 137 BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 21 = BeckRS 2014, 23279 Anders ist es nur zu beurteilen, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln, so dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Senatsbeschluss vom 12.3.2014 – XII ZB 234/13, FamRZ 2014, 917 Rn 29). Bei der Abgrenzung von Residenzmodell und W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Enkelunterhalt / III. Anteilige Haftung

Rz. 4 Für den Unterhalt haften G1 und G2 anteilig. § 1606 Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger (1) … (2) … (3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Umfang

Rz. 26 Der Umfang der Schadenersatzpflicht richtet sich nach § 249 BGB . Zu ersetzen sind danach nur Schäden, die durch den Entschluss des Gläubigers verursacht sind, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen (BGHZ 98, 291 = NJW 1987, 64 = JZ 1987, 46 = DB 1986, 2533 = WM 1986, 1392 = ZIP 1986, 1422 = JA 1987, 148 = JurBüro 1987,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Nur anteilige Unterhaltspflicht des G1, Großvater väterlicherseits

Rz. 161 G1, der in Anspruch genommene Großvater väterlicherseits, haftet jedoch nicht alleine. Es besteht grds. auch eine Haftung der übrigen Großelternteile. Denn beide Elternteile sind (bezüglich der 186,50 EUR) leistungsunfähig, so dass ein Fall des § 1607 Abs. 1 BGB vorliegt. Hinweis Für § 1607 Abs. 1 (Leistungsunfähigkeit) ist es einhellige Meinung, dass alle Großeltern – ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Leistungsfähigkeit

Rz. 89 M bleiben 709 EUR (1.400 – 345,50 – 345,50 EUR); sein notwendiger Selbstbehalt von 1.160 EUR (vgl. hierzu Fall 3, siehe Rdn 30 ff.) ist nicht gewahrt (zum notwendigen Selbstbehalt s. Nr. 21.2 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. Nr. 21.2 der SüdL Anhang Nr. 2). Rz. 90 Es ist ein Mangelfall gegeben, weil das Einkommen des M nicht ausreicht, alle gleichrangige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.4 Religion, Weltanschauung, Verehrung (Nr. 1 lit. d)

Rz. 38 Nicht der Pfändung unterliegen Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, benötigt zur Ausübung von Religion oder Weltanschauung oder als Gegenstand religiöser oder weltanschaulicher Verehrung, wenn ihr Wert 500 EUR nicht übersteigt. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 811 Abs. 1 Nr. 10 lit. a ZPO a.F.. Dem We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.6 Ausdehnung auf wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlungen

Rz. 436 S. 7 dehnt den Anwendungsbereich der Regelungen der S. 4–6 über Forderungen hinaus auf Rechtshandlungen aus, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind. Voraussetzung ist, dass eine Rechtshandlung vorliegt, also eine Handlung (Willenserklärung), die Rechtswirkungen hervorruft. Kennzeichen einer Rechtshandlung ist, dass sie rechtlich erzwingbare Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.1 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 10 Das Wahlrecht steht allen Versicherten zu, also auch familienversicherten Mitgliedern. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige (öffentlich-rechtliche) Willenserklärung des Mitglieds gegenüber der Krankenkasse. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.1 Allgemeines

Rz. 155 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. Keine Geltung hat dies für Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten (Einkünfte nach § 13 EStG) grundsätzlich der Zeitraum vom 1.7.–30.6. (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Ob der Betrieb in das Handelsregister eingetragen wurde oder nicht, ist für die Anwendung des § 4a EStG ebenso ohne Bedeutung wie die Frage, ob für den Betrieb Bücher geführt werden oder nicht.[1] Entscheidend ist das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.3 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Rz. 113 § 9 Nr. 2 GewStG gilt für Anteile am Gewinn einer Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind. § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit die OHG, die KG sowie andere Gesellschaften. Die Aufzählung ist beispielhaft. Rz. 114 Die Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG ist unabhängig von der Höhe des Anteils an der Mitunternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.6 Umfang der Kürzung

Rz. 22 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG pauschal i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden inl. Grundbesitzes. Die Kürzung ist stets nach dem Einheitswert zu bemessen.[1] Geltung hat dies auch dann, wenn in der Bilanz im Anschluss an die D-Mark-Eröffnungsbilanz das Grundstück mit einem höheren Wert angesetzt ist.[2] Unerheblich für di...mehr