Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Gleichstellung / 3.6 Die Stellvertreterin (§ 26 BGleiG)

§ 26 BGleiG regelt die Rechtsstellung der Stellvertreterin. Über die reine Abwesenheitsvertretung hinaus eröffnet § 26 Abs. 2 BGleiG die Möglichkeit, der Stellvertreterin mit deren Einverständnis zur eigenständigen Erledigung bestimmte Aufgaben zu übertragen. Trotz Aufgabenübertragung liegt die Gesamtverantwortung für die Aufgabenerledigung ausweislich § 26 Abs. 3 Satz 2 BGl...mehr

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Gleichstellung / 3.1.4.2 Anwendungspflicht der institutionellen Zuwendungsempfänger nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung

§ 4 Abs. 2 BGleiG sieht vor, dass bei der Gewährung von Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen durch Dienststellen des Bundes an institutionelle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die mittelvergebenden Dienststellen sicherstellen, dass diese die Grundzüge des BGleiG anwenden. Dies kann durch vertragliche Vereinbarung oder durch ...mehr

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Gewerkschaften / 5 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Dies beinhaltet auch den Arbeitskampf und den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen. Des Weiteren ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten der Gewerkschaften aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den Personalvertretungsgesetzen der Länder....mehr

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Gleichstellung / 3.1.2 Geltungsbereich (§ 2 BGleiG)

Das Gesetz gilt nach § 2 BGleiG für die Dienststellen nach § 3 Nr. 5 BGleiG. Dies sind erstens die Bundesgerichte, zweitens die Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich solcher im Bereich der Streitkräfte und drittens die Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes. Maßgebend für die Einordnung als Diensts...mehr

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Gleichstellung / 3.2.1.1 Ausschreibungspflicht

Das BGleiG kennt allerdings anders als einige Landesgleichstellungsgesetze[1] keine Verpflichtung zur (internen und/oder externen) Stellenausschreibung. Es hält in § 6 Abs. 2 Satz 1 BGleiG freilich zur Ausschreibung freier Arbeitsplätze an ("soll"). Danach soll ein freier Arbeitsplatz ausgeschrieben werden, "wenn in einem Bereich Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind" (...mehr

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Gewerkschaften / 12 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft wird durch Beitritt erworben. Als Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmer gegenüber der Gewerkschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags, der einkommensabhängig ist. Weiterhin sind die organisierten Mitglieder verpflichtet, für die Gewerkschaftsziele sowie die Ausbreitung der Gewerkschaft zu sorgen. Sie haben das Recht, ...mehr

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Gleichstellung / 3.8 Gleichstellungscontrolling (§§ 38, 39 BGleiG)

Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BGleiG hat jede Dienststelle die Pflicht, alle 2 Jahre eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur vorzunehmen. Sie muss hierfür zu bestimmten, im Gesetz genannten Stichtagen die Zahl aller in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer sowie die Zahl der Frauen und Männer nach folgenden weiteren Kriterien einzelne Bereiche nach § 3 Nr. 2 BGle...mehr

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Gewerkschaften / 9 Differenzierungsklauseln

Gewerkschaften begehren bei Tarifverhandlungen oftmals einen sog. Gewerkschaftsbonus für ihre Mitglieder, d. h. Mitglieder einer konkreten Gewerkschaft hätten dann – anders als Beschäftigte, die nicht Mitglied dieser Gewerkschaft sind – Anspruch auf zusätzliche tarifliche Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine solche Regelung wird als Differenzierungsklausel bezeichnet, ...mehr

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Gleichstellung / 3.5.3 Aufgaben (§§ 25, 27 Abs. 1 BGleiG)

Zu Unrecht sehen häufig die Beschäftigten und die Gleichstellungsbeauftragten sich selbst als "Interessenvertretung" der Frauen an.[1] Diese Annahme geht in 2-facher Hinsicht fehl. Zum einen ist die Gleichstellungsbeauftragte keine Institution zur Interessenwahrnehmung. Sie unterstützt den Dienststellenleiter als fachlich unabhängiges Organ verwaltungsintern beim Vollzug des...mehr

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Gewerkschaften / 13.1 Mitgliederwerbung

Gewerkschaften dürfen in Betrieben und Dienststellen, in denen sie mit mindestens einem Mitglied, das nicht zu den leitenden Angestellten i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG gehört[1], vertreten sind, betriebliche Anschlagflächen wie die sog. schwarzen Bretter benutzen und durch ihre Mitglieder Informationsmaterial verteilen, solange dadurch Betriebsfrieden und Arbeitsablauf nicht ge...mehr

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Gleichstellung / 3.2.3 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen (§ 8 BGleiG)

Nach § 8 BGleiG sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind (vgl. § 3 Nr. 10 BGleiG), bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen.[1] Diese einzelfallbezogene Quotenregelung gilt bei der Vergabe von Au...mehr

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Gleichstellung / 3.2.2 Bewerbungsgespräche und Auswahlkommission (§ 7 BGleiG)

Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BGleiG sind bei der Besetzung von Arbeitsplätzen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, mindestens ebenso viele Frauen wie Männer zu einem Vorstellungsgespräch und besonderen Auswahlverfahren einzuladen, wenn in ausreichender Zahl Bewerbungen von Frauen vorliegen, die das in der Ausschreibung vorgegebene Anforderungs- und Qualifikations...mehr

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Gewerkschaften / 11 Bezugnahmeklauseln

Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine sog. Bezugnahmeklausel, d. h. im Arbeitsvertrag wird die Anwendung eines Tarifvertrags vereinbart, unabhängig davon, ob der Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Die Arbeitsvertragsmuster des öffentlichen Dienstes enthalten die Formulierung "bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öff...mehr

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Gleichstellung / 1.2 Gesetzeshistorie

Zur Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie (76/207/EWG) und der Entgeltgleichheitsrichtlinie (75/117/EWG) wurden mit dem EG-Anpassungsgesetz 1980 das geschlechtsbezogene Benachteiligungsverbot (§ 611a BGB a. F.), das Gebot der geschlechtsneutralen Ausschreibung (§ 611b BGB a. F.) und das Entgeltgleichheitsgebot (§ 612 Abs. 3 BGB a. F.) in das BGB aufgenommen. Ende der 80e...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.4 Mitwirkungspflichten Ausbildung- und Arbeitsuchender

Rz. 36 Besteht ein Anspruch auf Alg oder wird ein solcher geltend gemacht, ergeben sich Pflichten des Versicherten aus § 138, weil er u. a. verfügbar für die Arbeitsvermittlung sein muss. Ergänzend sind die Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I anzuwenden. In den anderen Fällen kann die Agentur für Arbeit für Vermittlungszwecke ebenfalls in Anspruch genommen werden. Das betrifft ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.2 Gegenstand der Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

Rz. 17 Die persönliche Arbeitsuchendmeldung ist wie die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung. Kommt der Ausbildung- oder Arbeitsuchende seiner Verpflichtung nicht nach, hindert – anders als eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung als materielle Anspruchsvoraussetzung – dies nicht die Entstehung des Anspruchs auf Alg. Verfassungsrechtliche Probleme lassen sich der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt Rechte und Pflichten der Personen fest, die über die Agentur für Arbeit Ausbildung oder Arbeit suchen. Darin sind in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung auch Pflichten enthalten, die sich auf die Dienst- und Geldleistungen im Versicherungsfall unmittelbar auswirken können. Rz. 2a Abs. 1 enthält die versicherungsrechtliche Obliegenheit, sich spätes...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Abs. 2 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum 1.1.2009 in e...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2 Persönliche Arbeitsuchendmeldung (Abs. 1)

2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung Rz. 10 Die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Abs. 2 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.3 Fristen und Meldeverfahren

Rz. 24 Die Frist von 3 Monaten nach Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf das rechtliche Ende des Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses, nicht etwa auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das BSG stellt allerdings in seiner Rechtsprechung v. 13.3.2018 (B 11 AL 12/17 R) auf das Ende des Versicherungspflichtverhältnisses ab, was allerdings in der Mehrzahl der Fälle auch mit de...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.4 Meldepflichten im Leistungsverfahren

Rz. 28 Abs. 1 Satz 6 bezieht die nach Abs. 1 Satz 1 und 2 meldepflichtigen Personen in die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 ein. Diese gelten damit auch für Ausbildung- und Arbeitsuchende. Auf einen Leistungsbezug kommt es nicht mehr an. Die Einbeziehung setzt ein, wenn die Meldepflicht nach Abs. 1 Satz 1 und 2 erfüllt oder der Status nach Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.3 Berufsberatung

Rz. 31 Abs. 2 verpflichtet die Agentur für Arbeit, nach der Arbeitsuchendmeldung nach Abs. 1 zusätzlich zu den übrigen Aufgaben, insbesondere die Einleitung von Vermittlungsbemühungen zur Vermeidung des Eintritts des Versicherungsfalles, Berufsberatung durchzuführen. Dafür gilt das Beratungsangebot nach § 29. Die Berufsberatung muss deshalb in jedem Fall auch eine Weiterbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.1 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

Unverändert gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (materielle) fort.[1] Dabei ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Betriebsvermögensvergleich.[2] Soweit der Steuerpflichtige keine gesonderte Steuerbilanz aufstellt, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Die Regelung ist als Kann-Vorschrift konzipiert und gewährleistet damit die Wahlfreiheit zwischen einer Papierbescheinigung und einer elektronischen Bescheinigung. Die Wahl hat ausschließlich der Bescheinigungspflichtige Arbeitgeber (§ 312 Abs. 1), Zwischenmeister, sonstiger Auftraggeber von Heimarbeitern, wegen der Gewährung von Sozialleistungen oder Krankentagegeld b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.5 Latente Steuern

Bei Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkten Personengesellschaften[1] und nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaften bewirkt die Abweichung vom handelsrechtlichen Ansatz bzw. Bewertung aufgrund eines steuerlichen Wahlrechts, z. B. Anwendung der steuerlichen Sonderposten mit Rücklageanteil, der steuerlichen Sonderabschreibungen, die grundsätzliche Pflicht zur passi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.2 Normenübersicht

Neben der Streichung sämtlicher Vorschriften zur Verankerung der umgekehrten Maßgeblichkeit in der Handelsbilanz,[1] wurde auch die steuerliche Regelung zur Maßgeblichkeit[2] angepasst. Hier der Wortlaut des neuen § 5 Abs. 1 EStG: „Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohn...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.5 Zertifikat

Rz. 45 § 5 Abs. 6 AZAV schreibt ergänzend zu Abs. 6 eine Anlage zum Zertifikat mit den Standorten und den jeweiligen Fachbereichen (mit laufender Aktualisierung) vor. Die trägerbezogene Verpflichtung nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 gilt aufgrund des § 5 Abs. 6 Satz 2 AZAV auch für die Zertifikate der zugelassenen Maßnahmen nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 und 3. Die Beifügung dieser Anlage...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.7 Kostensätze

Rz. 49 Die Vorlage der erfassten Kostensätze von zugelassenen Maßnahmen durch die fachkundigen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit nach Abs. 8 ist erforderlich, damit die Bundesagentur für Arbeit ihrer Verpflichtung nach § 179 Abs. 2 zur Ermittlung (und Veröffentlichung) der durchschnittlichen jährlichen Kostensätze nachkommen kann. Diese sind für Fälle von Bedeutung, i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.1 Zulassungsantrag, Antragsunterlagen

Rz. 15 § 5 AZAV präzisiert das Verfahren zur Prüfung und Erteilung der Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Ziel ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die fachkundigen Stellen nach einheitlichen Standards, um ein gleichmäßig hohes Qualitätsniveau bei der Durchführung von Maßnahmen zu gewährleisten. Entsprechend der Regelung in § 181 Abs. 5 Satz 1 nimmt die fac...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.1 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Rz. 3 Die Erstellung von Statistiken, die Arbeitsmarktberichterstattung und die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bilden ein umfassendes System zur Information über die Situation am Arbeitsmarkt, die aktuell relevanten Zusammenhänge und Entwicklungen sowie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Die Informationen dienen gleichermaßen der Unterrichtung der interessierten Öff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 130 Assist... / 2.4 Gegenstand der Assistierten Ausbildung

Rz. 42 Abs. 3 gibt zwingend vor, dass die an einer Maßnahme zur Assistierten Ausbildung teilnehmenden Jugendlichen individuell zu unterstützen sind. Diese Vorgabe hat zur Folge, dass in einer Maßnahme zur Assistierten Ausbildung ein individueller Unterstützungsbedarf zu ermitteln und die Inhalte nach den Abs. 4 und 5 darauf anzupassen bzw. zu spezialisieren sind. Dies muss d...mehr

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Sauer, SGB III § 130 Assist... / 2.1 Vorausgegangene Entwicklung der Assistierten Ausbildung

Rz. 29 Nachdem trotz tendenzieller Verbesserung der Situation am Ausbildungsmarkt aus der Sicht der Ausbildungsuchenden in den letzten Jahren die Anzahl erfolgloser Bewerber um eine Ausbildungsstelle als auch die Anzahl unbesetzter Ausbildungsstellen gestiegen war, hatte der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit am 18.7.2014 die Initiative "Betriebliche Ausbildung hat ...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.8 Zulassungen von Trägern und Maßnahmen

Rz. 49a Die Verpflichtung nach Abs. 9 betrifft alle fachkundigen Stellen ausnahmslos. Die fachkundigen Stellen werden nach § 177 Abs. 1 von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung akkreditierte Stellen. Fachkundige Stelle kann im Falle des § 177 Abs. 5 auch die von der Bundesagentur für Arbeit intern bestimmte Stelle sein. Rz. 49b Die Akkreditierungsstelle darf die Form f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Aufgaben der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Abs. 1 bis 4) und stellt dafür datenschutzrechtliche Regeln auf (Abs. 5 bis 7). § 280 definiert als weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit die Statistik, die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die Arbeitsmarktberichterstattung. Arbeitsmarktstatistiken werden in § 281 unter besonderer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 130 Assist... / 2.3 Zielgruppe

Rz. 36 Abs. 2 definiert die Zielgruppe für die Assistierte Ausbildung. Grundsätzlich betroffen können Auszubildende i. S. v. § 14 und Ausbildungssuchende i. S. v. § 15 sein. Dabei handelt es ich um junge Menschen (einschließlich Menschen mit Behinderung), die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, im Regelfall noch keine berufliche Erstausbildung absolviert haben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.4 Daten für Forschungen Dritter

Rz. 19 Abs. 7 verpflichtet die Bundesagentur zur Übermittlung anonymisierter Daten an wissenschaftliche Einrichtungen, soweit diese für Zwecke der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erforderlich sind. Die Übermittlung setzt einen Antrag oder ein Ersuchen voraus, das IAB muss also nicht initiativ tätig werden. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus, dass Datenübermittlungen an ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

Leitsatz 1. Leistungen aus einem Stipendium, das einem ausländischen Mediziner (Gastarzt) von seinem Heimatland für dessen Facharztweiterbildung in Deutschland gewährt wird, können steuerbare wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Buchst. b EStG sein. 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Weiterbildung im Rahmen eines Dienst- oder diesem vergleichbaren Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2 Sach- und Rechtsmängel im Kaufrecht

Im Folgenden wird ein Überblick über die Mängel- bzw. Gewährleistungsansprüche gegeben, soweit dies für die Ermittlung der Rückstellungen, insbesondere für die aus der für den Verkäufer regelmäßig bestehenden Nacherfüllungspflicht nach § 439 Abs. 1 BGB von Bedeutung ist. Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB ist eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Eine Untersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.4 Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist weitere Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Sie grenzt den Einkommenstatbestand von der nicht steuerbaren Liebhaberei ab. Auch hierbei handelt es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, auf das im Regelfall nur anhand von objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann. Die Gewinnerzielungsabsicht muss nicht das Hauptmotiv für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen in der Nachlasspflegschaft

Leitsatz 1. Im Rahmen einer Nachlasspflegschaft gibt es auch für Aktienvermögen keine generelle Pflicht zur Umschichtung in eine mündelsichere Anlage. Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherheit in der Logistik ... / 4 Wie kann sich das Unternehmen auf diese Pflichten einstellen?

Aus Sicht des Compliance Managers geht es bei der Frage, wie sich Unternehmen auf diese Pflichten einstellen sollten, um die Schaffung Logistik-bezogener Compliance Management-Subsysteme. 4.1 Die Konzeption: Gefährdungsanalyse, Anforderungsprofil und Organisation In der Konzeptionsphase ist im Rahmen einer Risikoanalyse zunächst das Anforderungsprofil festzulegen. Hierzu gehör...mehr