Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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REIT – ABC IntStR / 3 DBA

Abkommensrechtlich ist ein REIT regelmäßig als Immobiliengesellschaft zu qualifizieren, für die besondere Vorschriften bei der Veräußerung der Anteile gelten. Veräußerungsgewinne können gem. Art. 13 OECD-MA im Staat der Immobiliengesellschaft besteuert werden ("Veräußerungsgewinne"). Ausschüttungen eines REIT sind als Dividenden gem. Art. 10 OECD MA zu erfassen. Die für Divi...mehr

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Freistellungsmethode – ABC ... / 2 Inhalt

Die Freistellungsmethode soll verhindern, dass dieselben Einkünfte bei demselben Stpfl. sowohl im In- als auch im Ausland (und damit doppelt) besteuert werden. Diese Methode richtet sich regelmäßig an den Ansässigkeitsstaat; sie kann aber auch den Quellenstaat betreffen. In dem jeweiligen DBA ist die Freistellungsmethode regelmäßig im Methodenartikel[1] geregelt. Sie kann si...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Veräußerungsgewinne unterliegen im internationalen Steuerrecht Sonderregelungen. Die Besteuerungsrechte werden regelmäßig unabhängig davon verteilt, wo die Einkünfte aus laufender Tätigkeit besteuert werden können. Die DBA und das nationale Steuerrecht enthalten daher für Veräußerungsgewinne eigenständige Regelungen. Die von Deutschland abgeschlossenen DBA enthalten regelmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 2. Entwicklungen auf internationaler und auf OECD-Ebene

Rz. 2 [Autor/Stand] Anzeigepflichten in anderen Rechtsräumen. Anzeigepflichten für Steuergestaltungen bestehen in anderen Jurisdiktionen bereits seit geraumer Zeit. So kennen die USA schon seit 1984 entsprechende Regelungen, die zum Vorbild zur Einführung solcher Pflichten in Kanada und Großbritannien genommen wurden.[2] Diese können auch als Orientierungspunkt für die OECD ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Inhaltliche Zusammenfassung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Tätigkeit in anderem Steuerhoheitsgebiet

"... d) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet einer Tätigkeit nach, ohne dort ansässig zu sein oder eine Betriebstätte zu begründen; ..." Rz. 47 [Autor/Stand] Auffangbestimmung. Schließlich kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer Tätigkeit in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ergeben, ohne dass der betreffe...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 1. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Längerfristiger Trend zu Transparenz und Offenlegung. Die Einführung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen fügt sich in eine größere, seit wenigstens zwei Jahrzehnten andauernde Entwicklung mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz hinsichtlich grenzüberschreitender Sachverhalte. So haben die weltweiten Fisci wie auch internat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ansässigkeit in mehreren Steuerhoheitsgebieten

"... b) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten sind gleichzeitig in mehreren Steuerhoheitsgebieten ansässig; ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Innerstaatliches Recht ausschlaggebend. Ferner kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer sog. Doppel- oder Mehrfachansässigkeit ergeben, d.h., ein oder mehrere an der Gestaltung Beteiligte müssen gleichzeitig in mehrere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Maßgebliche Betriebstättendefinition (Abs. 4)

"(4) Betriebstätte im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d ist sowohl eine Betriebstätte im Sinne des § 12 als auch eine Betriebstätte im Sinne eines im konkreten Fall anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung." Rz. 111 [Autor/Stand] Zweifache Betriebstättendefinition. § 138d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und d AO nehmen auf den Begriff der Betrieb...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 3. Entwicklungen auf EU-Ebene

Rz. 11 [Autor/Stand] Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch "Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen" und Verstößen "gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit" motiviert war.[2] Hi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Intermediär ist kein an der Steuergestaltung Beteiligter (Abs. 7)

"(7) Übt ein Intermediär im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich die in Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten aus, so gilt er nicht als an der Gestaltung Beteiligter." Rz. 161 [Autor/Stand] Intermediär ist nicht Beteiligter. Nach § 138d Abs. 7 AO gilt der Intermediär nicht als an der Gestaltung Beteiligter, wenn er ausschließlich die in § 138...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Betriebsstätten sind keine Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 OECD-MA

Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person (im Streitfall: Kapitalgesellschaft) sind als solche nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA anzusehen. Sowohl die Systematik und der Wortlaut des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA als auch die mangelnde zivilrechtliche Rechtsfähigkeit einer Betriebsstätte sowie die fehlende Fäh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen GmbH: kein Arbeitgeber i.S.d. OECD-MA

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person ist als solche nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen. Hintergrund: Die in Deutschland ansässige GmbH ist über Zweigniederlassungen weltweit tätig. Die in den Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer hatten ihren Wohnsitz jeweils im Beschäftigungssta...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG OECD-Musterabkommen

Rz. 19 Die von Deutschland und anderen Vertragstaaten der OECD geschlossenen DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern folgen in weiten Teilen dem vom Steuerausschuss der OECD konzipierten Musterabkommen von 1966. Die letzte überarbeitete Neufassung des Musterabkommens wurde im Jahr 1982 vom Fiskalausschuss der OECD verabschiedet. 1987 wurde die deutsche Übersetz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Dänemark DBA-Dänemark

Rz. 126 Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 22.11.1995[1] handelt es sich – wie beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden – um ein "großes" Abkommen, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Griechenland

Rz. 22 Das Abkommen mit Griechenland vom 18.11.1910/1.12.1910[1] ist nur auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar, in denen der Erblasser die griechische oder deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Wohnsitz des Erblassers ist für die Angrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ohne Bedeutung. Die sachliche Anwendbarkeit beschränkt sich auf das durch Erbfall über...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeit selbstständiger Künstler fällt unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Einkünfte eines im Inland ansässigen Künstlers sind nach § 34d Nr. 3 EStG ausl. Einkünfte, wenn die künstlerische Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Die künstlerische Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Stpfl. führt nach § 49 Abs. 1 Nr...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.2 Reduzierung der Quellensteuer

Voraussetzung für die Reduzierung der Quellensteuer entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA ist, dass der Dividendenberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft ist. Es darf sich nicht um eine Personengesellschaft handeln. Wird die Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehalten, kommt es daher insoweit nicht zur Reduzierung d...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.1 Überblick

Das internationale Schachtelprivileg enthält 2 Komponenten. Es führt zu einer Reduzierung der Quellensteuer im Quellenstaat, ggf. auch zu einem Abzugssatz von 0 %, entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA, und zur Freistellung der Dividende im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters. Diese zweite Komponente ist im OECD-MA nicht enthalten, sondern in Art. 23 des jeweilige...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 2 Inhalt

Art. 26 Abs. 3 OECD-MA verpflichtet die Behörden der betroffenen Staaten, sich zu bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel bei der Auslegung und Anwendung des jeweiligen DBA im Einvernehmen zu lösen. Das Konsultationsverfahren kann auch dazu benutzt werden, Lösungen für die Beseitigung der Doppelbesteuerung für Fälle zu finden, die im DBA selbst nicht behandelt sind. Ein Konsult...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 1 Systematische Einordnung

Dividenden werden entsprechend Art. 10 OECD-MA regelmäßig in dem Staat, in dem die ausschüttende Kapitalgesellschaft ansässig ist, der Quellensteuer unterworfen und auch im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters besteuert. Da auch der Gewinn der Kapitalgesellschaft, aus dem die Dividende gezahlt wird, der KSt unterliegt, tritt wirtschaftlich eine Dreifachbesteuerung ein. Ist...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 1 Systematische Einordnung

DBA sind grundsätzlich aus sich selbst heraus auszulegen, ohne Rückgriff auf das jeweilige nationale Recht (autonome Auslegung; "Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)"). Trotzdem können die Behörden bzw. Gerichte der beteiligten Staaten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, da die in den DBA verwendeten Begriffe häufig nicht definiert und teilweise auch nicht eindeutig sind. E...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 3 Praxisfragen

Ob die Umsetzung der Konsultationsvereinbarungen in innerstaatliches Recht durch Rechtsverordnungen rechtlich wirksam ist, ist umstritten. Grundsätzlich können Gesetze, zu denen auch DBA gehören, durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Dies bindet auch die Stpfl. und die Gerichte. Dazu ist aber nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich, di...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 2.3 Missbrauchsregeln in DBA

Im OECD-MA ist keine allgemeine Missbrauchsregelung enthalten, jedoch wirkt der Begriff des Beneficial-Owner z. T. wie eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Besondere Vorschriften sind nur in einigen DBA enthalten. Beispiele sind etwa Art. 45 Abs. 2 Buchst. a DBA-Dänemark und Art. 43 Abs. 2 Buchst. a DBA- Schweden. Nach Art. 23 Abs. 1 DBA Niederlande bleibt die Anwendung ...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Für die Besteuerung grundlegend ist die Unterscheidung zwischen beteiligungsähnlichen und nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten, wobei es nach deutschem Recht keine Rolle spielt, ob die Genussrechte verbrieft sind oder nicht. Beteiligungsähnlich sind Genussrechte, wenn der Genussrechtsinhaber am Gewinn und am Liquidationsvermögen beteiligt ist; beide Voraussetzungen müss...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

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BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 3 Praxisfragen

In der Praxis sind zwei Tatbestände besonders wichtig. Es sind dies die Regelung über Grundstücksgesellschaften und des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG. Bei der Regelung über Grundstücksgesellschaften, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG, Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist zu beachten, dass das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Gesellschafters bei Veräußer...mehr

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BEPS - ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die fehlende Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und weltweit eröffnet international operierenden Unternehmensgruppen die Möglichkeit, durch Maßnahmen der legalen Steuerplanung Einkünfte in niedrig besteuernde Gebiete zu verlagern, unbesteuerte Einkünfte zu schaffen oder Betriebsausgaben in mehr als einem Staat abzuziehen. Die damit verbundene Erosion der St...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeiten von Sportlern und Artisten können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG oder zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG führen. Gewerbliche Einkünfte eines im Inland ansässigen Stpfl. gelten nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG als ausl. Einkünfte, wenn im Ausland eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter unterhalten wird. Bei einer ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen ... / 1 Systematische Einordnung

Unter Doppelbesteuerung versteht man die mehrfache Besteuerung des gleichen Steuersubstrats im gleichen Besteuerungszeitraum. Erfolgt die mhrfache Besteuerung bei der gleichen Person, spricht man von rechtlicher Doppelbesteuerung; wird das gleiche Steuersubstrat bei verschiedenen Personen besteuert, handelt es sich um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung. DBA behandeln, mit...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 3 Praxisfragen

DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für den Stpfl. erst durch den Anwendungsbefehl des Parlaments[1] Wirkung entfalten. Sie treten jedoch erst in Kraft, wenn die Ratifikationsurkunden der Staatspräsidenten ausgetauscht worden sind, was erhebliche Zeit nach der Verabschiedung des Anwendungsgesetzes des Bundestags erfolgen kann. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der DBA wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundvermögen (Grundstücksg... / 2 Inhalt

Vermietungseinkünfte aus Grundvermögen sind nach § 34d Abs. 1 Nr. 7 EStG ausländische Einkünfte, wenn das Grundstück in einem ausländischen Staat belegen ist. Es handelt sich nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG um beschränkt stpfl. inländische Einkünfte, wenn das Grundstück in Inland belegen oder in ein inländisches Grundbuch eingetragen ist und es sich nicht um Einkünfte aus Gewerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zinsen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verständigungsverfahren – A... / 2 Inhalt

Das Verständigungsverfahren wird auf Antrag des Stpfl. eingeleitet. Er hat den Antrag bei der Finanzbehörde seines Ansässigkeitsstaats zu stellen, wenn er von einer Maßnahme erfährt, die zu einer Doppelbesteuerung oder einer DBA-widrigen Besteuerung führen kann. Der Antrag muss spätestens 3 Jahre nach der Mitteilung der Maßnahme, die zu der abkommenswidrigen Besteuerung führ...mehr

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Unterhaltende und ähnliche ... / 2 Inhalt

Der beschränkten Stpfl. nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG unterliegen Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter unterhaltender oder ähnlicher Darbietung. Erfasst werden sowohl der Ausführende selbst als auch der Veranstalter. Im Inland wird die Darbietung ausgeübt, wenn die Ausübenden physisch im Inland anwesend sind. Die Darbietung wird im Inland verwertet, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verständigungsverfahren – A... / 1 Systematische Einordnung

Die DBA versuchen zwar, eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden, jedoch können Fälle auftreten, in denen dieses Ziel nicht erreicht wird. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass ein DBA für den speziellen Fall keine Regelung enthält, die Finanzbehörden der beteiligten Staaten die Vorschriften des DBA unterschiedlich interpretieren und daher ein Qualifikationskonf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundvermögen (Grundstücksg... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung für Grundstücksgesellschaften entsprechend Art. 13 Abs. 4 OECD-MA kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen. Hat eine in Deutschland ansässige Grundstücksgesellschaft ausl. Anteilseigner, steht das Besteuerungsrecht an den Anteilen, abweichend von der sonstigen Regel des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA, Deutschland zu. Erwirbt die Grundstücksgesellschaft nun Grundstü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beneficial Owner (Nutzungsb... / 2 Inhalt

Nach Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2 OECD-MA steht dem Stpfl. der Anspruch auf Reduzierung der Quellensteuer nur zu, wenn er Nutzungsberechtigter ist. Nach Art. 12 OECD-MA tritt der Ausschluss der Quellensteuer für Lizenzgebühren in gleicher Weise nur ein, wenn der Empfänger auch der Nutzungsberechtigte ist. Ist in dem jeweils anzuwendenden DBA die Quellenbesteuerung für Lize...mehr