Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzschranke – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Regelungen erfassen die Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. Das Gesetz listete nicht abschließend einige Beispiele für diese Zahlungen auf. Hiervon erfasst werden Zahlungen an solche Gesellschaften, die im Ausland einer sog. Präferenzregelung unterliegen und es sich hierbei um eine nahe stehende Person i. S. v. § 1 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensgewinne – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Bei Unternehmensgewinnen handelt es sich um eine der im OECD-MA aufgeführten Einkunftsarten. Systematisch wird dadurch die Einschränkung eines ggf. innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechts durch ein DBA vorgenommen. Zu den Unternehmensgewinnen rechnen auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ergänzt werden die Regelungen um die Normierung eines Maßstabs für die in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verbundene Unternehmen – AB... / 1 Systematische Einordnung

Nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA kann jeder Staat den Gewinn einer Konzerngesellschaft, also eines verbundenen Unternehmens, besteuern, den diese erzielt hätte, wenn sie ein selbstständiges Unternehmen wäre. Hierfür wird mit dem Fremdvergleichsgrundsatz ein Aufteilungsmaßstab definiert. Eine solche Vorgehensweise setzt voraus, dass bestimmt wird, unter welchen Voraussetzungen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Multilaterales Instrument –... / 1 Systematische Einordnung

Die Maßnahmen im Rahmen des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) haben bei der OECD zu einer Reihe von Änderungen im OECD-Musterabkommen und dessen Kommentierung geführt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung für die Ausgestaltung der DBA zwischen den Mitgliedstaaten und ggf. darüber hinaus, wenn sich diese denn gegenüber Drittstaaten durchsetzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verbundene Unternehmen – AB... / 2.2 Unternehmensbegriff

Das Abkommen stellt auf den Unternehmensbegriff ab. Hierbei werden keine Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform gemacht, in der die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Allerdings scheidet eine Anwendung des Art. 9 OECD-MA aus, wenn eine der Vertragsparteien kein Unternehmer ist oder das Geschäft nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnaufteilungsmethode – ... / Literaturtipps

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Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI wurde von der OECD im November 2016 in der Folge des Aktionspunktes 15 des BEPS-Aktionsplans veröffentlicht. Am 7.6.2017 erfolgte die Unterzeichnung des MLI durch die ersten 69 Signatarstaaten in Paris. Es dient der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen aus anderen Aktionspunkten, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionsplan 2), gegen Abkommensmiss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen des OECD-Projekts "Base Eerosion and Profit Shifting (BEPS)" wurde auch diskutiert, inwieweit durch neue Instrumente eine bessere Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen kann. Die Europäische Union hat diese Diskussion im Rahmen der am 10.10.2017 veröffentlichten EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU[1] aufgegri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Multilaterales Instrument –... / 4 Beratungshinweise

Für die Praxis ist es wichtig, dass nur das jeweilige DBA zwischen den Vertragsstaaten mit seinen späteren Änderungen sowie die ergänzenden Protokolle und Notwechsel für die Bearbeitung des praktischen Falls entscheidend ist. Vielmehr hat das OECD-Musterabkommen als solches allenfalls den Charakter einer Interpretationshilfe, aber keine rechtliche Bindung zwischen den Staate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensgewinne – ABC I... / 4 Beratungshinweise

Sofern die betroffene Person eine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG ausübt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass auch Unternehmensgewinne i. S. d. Art. 7 Abs. 1 OECD-MA vorliegen. Hingegen führt eine ausschließliche gewerbliche Prägung oder Infizierung abkommensrechtlich nicht zu Unternehmensgewinnen. Daher sollte stets darauf geachtet werden, dass eine ausrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine Anerkennung dem Grund nach setzt voraus, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die in ähnlicher Weise auch vom fremden Dritten getroffen worden wären. Dies wäre nicht der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung eine positive Auswirkung auf den Absatz nicht zu erwarten ist, etwa wenn eine Marke ein so schlechtes Image hat, dass durch deren Verwendung Kunden e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Konsolidierung der Tatbestände

Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG soll dabei nach Auffassung des Gesetzgebers[26] die Tatbestände des bisherigen § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 AStG a.F. vereinen: Einerseits führt die Einlage einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG durch einen im Inland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen in einen ausländischen Betrieb respektive in eine ausländische Betriebsstätte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationalisierung der steuerlichen Gewinnermittlung

Rn. 361 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für eine Internationalisierung der steuerlichen Gewinnermittlung ist nicht nur mittelbar über den (Um-)Weg des Maßgeblichkeitsgrundsatzes Raum, sondern ebenso unmittelbar im steuerlichen Gewinnermittlungsrecht selbst. So wurden etwa bereits die Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage im Zuge des StEntlG 1999/2000/2002 mit einer O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 70 Durch die mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] eingefügte Vorschrift des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AO wurde der Katalog der Prüfungsgründe um die Verletzung von Mitwirkungspflichten nach dem durch dasselbe Gesetz eingefügten § 90 Abs. 2 S. 3 AO erweitert. Die Regelung ist mit dem VZ 2010 in Kraft getreten.[2] Durch das StAbwG v. 25.6.2021[3] wurde mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 6. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 17.6.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10355-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.3 Art. 5 OECD-MA

Art. 5 OECD-MA enthält eine eigenständige Betriebsstättendefinition. Diese unterscheidet sich von dem Begriffsverständnis des § 12 AO insbesondere dadurch, dass ein Lager keine Betriebsstätte begründet[1] und dass die Hilfstätigkeiten i. S. v. Art. 5 Abs. 4 OECD-MA zu keiner Betriebsstätte führen.[2] Die OECD legt das Tatbestandsmerkmal "fest" i. S. einer Dauerhaftigkeit aus...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Die Betriebsstätte dient im Rahmen der Unternehmenstätigkeit als wesentlicher Anknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht"). Im deutschen Recht enthält § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eine entsprechende Regelung. Im Abkommensrecht sieht Art. 7 Abs. 1 OECD-MA vor, dass in einem Staat eine Besteuerung nur erfolgen darf, wenn dort eine Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umwandlungsfällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umwandlung betroffenen Vermögen verlor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme

Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile besteht nach der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anwendbarkeit des OECD-MA

a) Einführung Rz. 110 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA ist von der > OECD entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verabschiedung war vorgesehen, das MA laufend an die weite...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts bei Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit (Art 15 OECD-MA)

Rz. 122 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die "Einkünfte aus unselbständiger Arbeit" regelnde Verteilungsnorm zum Begriff (> Rz 15) des Art 15 OECD-MA lautet:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. OECD-Musterabkommen

1. Anwendbarkeit des OECD-MA a) Einführung Rz. 110 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA ist von der > OECD entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verabschiedung war vorgesehen,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Einführung

Rz. 110 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA ist von der > OECD entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verabschiedung war vorgesehen, das MA laufend an die weitere Entwicklun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Flug- und Schiffspersonal

Rz. 200 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Mit der Neufassung des OECD-MA im Jahr 2017 (> Rz 110) wurde auch die Regelung für Flug- und Schiffspersonal in Art 15 Abs 3 wesentlich geändert. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte von ArbN in diesem Bereich soll danach ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich in dem ande...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen > Juristische Person des öffentlichen Rechts dieses Staates (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Weiterhin sind Anteile i. S. d. § 17 EStG betroffen. D.h. es ist erforderlich, dass zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des 5-Jahreszeitraums vor der Veräußerung unabhängig von der Haltedauer[1] oder einem Durchgangserwerb[2] Anteile i. H. v. 1 % vorgelegen haben.[3] Kraft hat hierzu umfassende Fallstudien entwickelt. [4] Es ist nach Auffassung in der Literatur noch nicht abschl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / i) Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen

Rz. 250 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können in dem Staat besteuert werden, in dem die Gesellschaft ansässig ist (Art 16 OEC...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ansässigkeit – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Personengesellschaften sind nach deutschem Verständnis nicht als abkommensberechtigte Personen anzusehen, wenn diese nach Maßgabe des Typenvergleichs als transparent qualifiziert werden. Vielmehr ist in diesen Fällen auf den Gesellschafter abzustellen. Die FinVerw hat sich in Rz. 54 des BMF-Schreibens v. 10.11.2021 [1] zu den internationalen Aspekten des § 1a KStG geäußert. D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Verständigungsverfahren nach DBA

Rz. 67 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zur übereinstimmenden Anwendung des DBA durch die Vertragsstaaten, vor allem auch zur Lösung sog Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, sieht Art 25 OECD-MA ein Verständigungsverfahren vor, das in dieser oder ähnlicher Form in die deutschen DBA übernommen worden ist. Danach können Stpfl, die der Auffassung sind, dass Maßnahmen eines oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Konsultationsvereinbarungen

Rz. 98 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In den DBA, die auf dem OECD-MA aufbauen, verpflichten sich die Vertragsstaaten nicht nur dazu, Besteuerungsfälle, bei denen gegen Regelungen des DBA verstoßen wird, einer befriedigenden Lösung zuzuführen (Art 25 Abs 1 und 2 OECD-MA), sondern auch dazu, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des DBA entstehen, in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend ist der sich aus dem jeweiligen DBA ergebende Betriebsstätt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Hochschullehrer und Gastlehrer

Rz. 235 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Gastprofessoren, Gastlehrer und Gastforscher (soweit sie nicht Studenten iSv Art 20 OECD-MA sind [> Rz 225 ff]) kennt das OECD-MA keine Besonderheiten (vgl den Hinweis in Nr 11 des OECD-Musterkommentars zu Art 15). Gleichwohl enthalten zahlreiche DBA (zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 62 ff) besondere Regelungen, die zB dem Ansässi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Abfindungen

Rz. 273 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Multilaterale Instrument

Rz. 303 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Industriestaaten (G 20) haben im Jahr 2012 die > OECD damit beauftragt, Vorschläge zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen zur > Steuerumgehung zu erarbeiten. Die OECD hat daraufhin das BEPS-Projekt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) gestartet. Am 05.10.2015 hat die OECD einen Aktions...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Auslegung von DBA

Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bestehen Zweifel, wie einzelne Regelungen eines DBA anzuwenden sind, können nicht die innerstaatlichen Regeln zur Auslegung von Gesetzen herangezogen werden. Anzuwenden sind vielmehr internationale Regeln über die Auslegung von Verträgen. Rz. 21 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Nach Art 31 WÜRV sind Verträge zwischen Staaten nach > Treu und Glauben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Der OEC...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) sind keine für frühere unselbständige Arbeit gezahlten Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts, denn die versicherungspflichtigen ArbN erhalten die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleisteten Beiträge. Auf derartige Rentenzahlungen sind damit weder Art 18 (> Rz 239)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Grenzgänger

Rz. 237 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Grenzgänger sind ArbN, die im Grenzbereich des einen Vertragsstaats arbeiten und täglich zu ihrem > Wohnsitz im Grenzbereich des anderen Vertragsstaats zurückkehren, wenn für sie (insbesondere in Abkommen zwischen Nachbarstaaten) besondere Regelungen bestehen, wie zB in den deutschen DBA mit > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der >...mehr