Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 2 lit. d)

Rz. 21 Es werden folgende Vorschriften über die Bewertung geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem AReG neu in das HGB eingeführt. Sie dient der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, 30a Abs. 1b, 30c und 30f der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Die Vorschrift stellt die in § 334 Abs. 2a HGB benannten Ordnungswidrigkeiten bei Hinzutreten weiterer Tatbestandsmerkmale unter Strafe. Rz. 2 Der Anwendungsbereich von § 333a HGB wird durch § 335...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.6 Vorschriften über Angaben im Konzernanhang (Abs. 1 Nr. 2 lit. f)

Rz. 22 Es werden folgende Vorschriften über Angaben im Konzernanhang geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhang

Rz. 7 Der sechste Unterabschnitt des HGB enthält in den §§ 331–335c HGB Sanktionen für die Verletzung der im HGB niedergelegten Pflichten, soweit sie KapG betreffen. Dabei stellen die §§ 331–333a HGB Straftatbestände (sog. "reine Bilanzdelikte"[1]) dar, während § 334 HGB Ordnungswidrigkeiten ahndet. Die Regelung des § 335 HGB ist eine Ordnungsgeldvorschrift, um die Erfüllung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB bezieht sich auf die Vorschrift des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, über Form, Format[1] und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Wird die Aufstellung des Jahresabschlusses durch das vertretungsberechtigt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Sanktionen

Rz. 30 Ein Verstoß gegen § 265 HGB stellt ein Vergehen dar, welches mit Geldstrafe sanktioniert werden kann. Dieser führt gem. § 256 Abs. 4 AktG zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses vorliegt. Werden durch den Verstoß gegen § 265 HGB die Verhältnisse der KapG oder der KapCoGes im Jahres...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Täterkreis

Rz. 8 Der Täter i. S. d. § 334 HGB kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angehören; es handelt sich daher um echte Sonderdelikte. § 334 Abs. 1 HGB erfasst das Handeln von unternehmensinternen natürlichen Personen. Handelnder kann nur das Mitglied des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) oder des Aufsichtsrates der KapG (§ 331 Rz 26 ff.) sein. Letztere könn...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Durch § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind Verstöße gegen die meisten zwingenden Vorschriften der Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und der Feststellung (§ 172 AktG, § 46 Nr. 1 GmbHG) des Jahresabschlusses mit Bußgeld belegt. § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB differenziert die Tathandlungen nach Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Form und den Inhalt (lit. a), die Bewertung (lit. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 1 lit. b)

Rz. 14 Es werden folgende Vorschriften über die Bewertung geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.4 Vorschriften über weitere Angaben in der Bilanz, unter der Bilanz und im Anhang (Abs. 1 Nr. 1 lit. d)

Rz. 16 Es werden folgende Vorschriften über weitere Angaben in der Bilanz, unter der Bilanz und im Anhang geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (Abs. 1 Nr. 2 lit. c)

Rz. 20 Es wird folgende Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Vorschrift über den Konsolidierungskreis (Abs. 1 Nr. 2 lit. a)

Rz. 18 Es wird folgende Vorschrift über den KonsKreis geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB erfasst den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Verhältnisse

Rz. 42 Gegenstand der unrichtigen Wiedergabe oder des Verschleierns sind die Verhältnisse einer KapG. Der Begriff der Verhältnisse umfasst alle tatsächlichen Umstände, Vorgänge, Daten und Schlussfolgerungen jeder Art, die für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation und wegen der Einbeziehung des Lageberichts auch der voraussichtlichen Entwicklung des Unt von Bedeutung se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahresabschluss

Rz. 7 Gem. der Legaldefinition des § 242 Abs. 3 HGB setzt sich der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV zusammen. Für KapG und KapCoGes wird diese Definition gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um den Anhang erweitert. Der Jahresabschluss für kapitalmarktorientierte Unt i. S. d. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, ist um eine Kapitalfluss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)

Rz. 346 MWv 1.1.2020 wird gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung versagt, wenn der liefernde Unternehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, für seine Lieferungen rechtzeitig eine richtige und vollständige ZM nach § 18a UStG abzugeben. Auch wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 und 2 UStG vorliege...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 sind in einer abschließenden Aufzählung die Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aufgeführt, die Nichterfüllung dieser Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt oder unterlässt. Vorsatz ist Wissen oder Wollen des ord...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.8 Buchnachweis bei Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 17d Abs. 4 UStDV)

Rz. 308 Für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 und 3 UStG gelten die gleichen Nachweispflichten wie für andere Gegenstände. Gleichwohl werden wegen der Betrugsanfälligkeit bei dem innergemeinschaftlichen Verkauf von hochwertigen Fahrzeugen von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung an den Buchnachweis erhöhte Anforderungen gestellt.[1]...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.11 Verwendung

Rz. 27 Die Mittel der Ausgleichsabgabe dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, und zwar ausschließlich für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben. Näheres über die Verwendung bestimmen § 185 und die Vorschriften der Ausgleichsabgabeverordnung. Die Mittel der Ausgle...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 2 Leichtfertige Steuerverkürzung

Eine Steuerverkürzung, bei der dem Täter ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen ist, kann als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO geahndet werden. Die leichtfertige Steuerverkürzung ist, anders als die Steuerhinterziehung, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Leichtfertigkeit ist Fahrlässigkeit mit einem besonderen Grad der Nachlässigkeit.[1] Der St...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8 Sonstige Folgen

Das Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht führt kein Eigenleben. Die Folgen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit zeigen sich vielmehr auf vielfältige Art und Weise in sonstigen Bereichen des Steuerrechts. 8.1 Haftung Nach § 71 AO haftet etwa derjenige, der eine Steuerhinterziehung [1] oder eine Steuerhehlerei [2] begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, für die...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 4 Gefährdung von Abzugsteuern

Diese Ordnungswidrigkeit betrifft in erster Linie Arbeitgeber, die vorsätzlich oder leichtfertig ihrer Verpflichtung, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen.[1] Die Tathandlung besteht also in der Verletzung der Einbehaltungspflicht und der Abführungspflicht von Steuerabzugsbeträgen. Abzugsteuern sind neben der Lohnst...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.3 Vorsätzliches Handeln

Steuerhinterziehung ist nur dann strafbar, wenn der Wille, den Straftatbestand in Kenntnis aller seiner Tatumstände zu verwirklichen, vorhanden ist.[1] Der Täter muss also z. B. wissen, dass die Angaben, die er gemacht hat, unrichtig oder unvollständig sind und dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten kann. Diese Voraussetzungen und Folgen muss er wollen oder zumindest b...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 3 Steuergefährdung

Eine weitere Steuerordnungswidrigkeit ist die Steuergefährdung.[1] Hier handelt es sich um Handlungen, die zur Vorbereitung einer Steuerverkürzung geeignet sind. Zu diesen Vorbereitungshandlungen gehören Ausstellen unrichtiger Belege, In-Verkehr-Bringen von Belegen gegen Entgelt, unrichtige, unvollständige oder unterlassene Buchung von Geschäftsvorfällen, die Verwendung, das Nic...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 11 Katalog der Ordnungswidrigkeiten wird ausgeweitet

Der schon bestehende Katalog an Ordnungswidrigkeiten wird dahingehend erweitert, dass nun auch ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht wie auch gegen die Aufbewahrungsfrist des § 147 Abs. 1 AO eine Ordnungswidrigkeit darstellt.[1] Dies betrifft einmal die elementaren, für 10 Jahre aufzubewahrenden Unterlagen und Dokumente wie Jahresabschl...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 2 Änderungen und Anpassungen der gesetzlichen Regelungen

Die Änderungen betreffen vorrangig die Regelungen zu Mitwirkungspflichten[1] Ablaufhemmung[2] Teilabschlussbescheid und Teilprüfungsbericht[3] Prüfungsanordnung[4] Prüfungsgrundsätzen[5] Qualifiziertem Mitwirkungsverlangen[6] Die wohl zentralste Änderung, die unmittelbar Mitarbeitende im Bereich Rechnungswesen betrifft und im Hinblick auf eventuelle finanzielle Folgen ein fristgere...mehr

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Kindergeld / 19.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers

Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der Kindergeldzahlung Veränderungen ein, die den Anspr...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.1 Meldepflichten

Der Vorstand hat der für den Sitz des Vereins zuständigen Aufsichtsbehörde unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: jede Satzungsänderung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch die Mitglieder-(Vertreter-)Versammlung.[1] Der Meldung ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Beschlussfassung beizulegen, den Prüfungsbericht der Ges...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.2 Befugnisse

Eingriffe der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie der Lohnsteuerhilfevereine sind nur zulässig, wenn sich aus den gesetzlichen Vorschriften zwingende Anforderungen an die Satzung ergeben.[1] Die zuständige Aufsichtsbehörde kann folgende Sanktionen gegen Lohnsteuerhilfevereine verhängen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden: die Versagung der Anerkennun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Subsidiarität der Strafdrohung (§ 372 Abs. 2 AO)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Strafandrohung aus § 370 Abs. 1 und 2 AO gilt jedoch nur subsidiär. Sie ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die Tat in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist (§ 372 Abs. 2 Halbs. 2 AO). Im Vergleich zu anderen Subsidiaritätsklauseln (vgl. z.B. § 145d StGB) ist § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anwendbare Verfahrensvorschriften der AO

Rz. 105 [Autor/Stand] Die gesetzestechnische Fassung des § 372 AO führt zu der Frage, ob in allen Fällen der Ahndung eines Bannbruchs die Verfahrensvorschriften der AO – also die §§ 385–408 AO für Straftaten und die §§ 409–412 AO für Ordnungswidrigkeiten – zur Anwendung kommen. Rz. 106 [Autor/Stand] Zunächst einmal scheiden bereits vom Sinnzusammenhang her die Bestimmungen au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG)

Rz. 1199.1 [Autor/Stand] Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) die in einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden. § 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (1) Ordnungswidrig handelt, wer die i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Nichtverfolgung von Steuerstraftaten/Beitragsvorenthaltung bei geringfügiger Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 1271 [Autor/Stand] Gemäß § 50e EStG [2] ist die Nichtanmeldung von solchen geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt (zu den sog. Mini-Jobs s. Rz. 1276) von der steuerstrafrechtlichen Verfolgung ausgenommen, bei denen der Steueranspruch des Staates pauschal befriedigt wird (§ 40a Abs. 2 EStG)[3]. Die Nichtanmeldung wird nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. Bei der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt, denn für die Zahlung und ordnungsgemäße Anmeldung und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsdatenpflege / 2.2 Verletzung der Meldepflicht

Eine Änderung der Betriebsdaten ist unverzüglich elektronisch zu übermitteln. Eine nicht bzw. eine nicht unverzüglich abgegebene Meldung der geänderten Betriebsdaten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 13 [Autor/Stand] Verstöße gegen Pflichten oder Beschränkungen können nur dann als Verbrauchsteuergefährdung geahndet werden, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ("für einen bestimmten Tatbestand") ausdrücklich auf § 381 AO verweisen[2]. Zudem hat sich die Verweisung im Rahmen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße und Ahndung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Verbrauchsteuergefährdung mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) und höchstens 5.000 EUR (§ 381 Abs. 2 AO), bei leichtfertigem Handeln höchstens 2.500 EUR (vgl. § 17 Abs. 2 OWiG; s. näher dazu § 377 Rz. 86). Zur Bemessung der Geldbuße anhand der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit, der Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Anordnung des ... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der 1993 geborene Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm die Vorinstanz Prozesskostenhilfe für seine unter dem Aktenzeichen geführte Anfechtungsklage versagt hat, die sich gegen die Bescheide der Bekl. v. 27.3.2023 (…) u. 6.4.2023 (…) richtet. Durch den ersten dieser Bescheide entzog die Bekl. dem Kl. unter Berufung auf § 2a Abs. 3 StVG kostenpflichtig d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Bußgeldtatbestände (§ 8 SchwarzArbG)

Rz. 1273 [Autor/Stand] Eine Vielzahl von Verstößen ist nach § 8 SchwarzArbG als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, die mit Geldbuße geahndet werden können[2]. Inzwischen wurden die Bußgeldnormen in § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–c SchwarzArbG gestrichen, da sie in der Praxis nahezu bedeutungslos waren. Sie setzten eine vorsätzliche Begehung voraus. Damit lag regelmäßig eine Strafb...mehr