Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / VII. Prozessuale Durchsetzung der Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses

Rz. 26 Streitigkeiten über Umfang und Grenzen der Beteiligungsrechte des Sprecherausschusses werden im Beschlussverfahren vor den ArbGen ausgetragen (§ 2a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG). Rz. 27 Kommt der Arbeitgeber den in § 30 S. 1, § 31 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 S. 1 SprAuG genannten Unterrichtungs- oder Mitteilungspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder ve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitgeberstellung von Eheleuten im Privathaushalt

Rz. 1733 Schließt ein Ehepartner, im Entscheidungsfall die Ehefrau, einen Arbeitsvertrag mit einer Hausangestellten ab, spricht nichts dafür, dass die Ehefrau stets den Ehepartner als (Mit-) Arbeitgeber mitverpflichten will. Hierzu gibt es nach Auffassung des BAG weder eine Verkehrssitte noch würde solches der Interessenlage der Beteiligten entsprechen (vgl. BAG v. 18.11.202...mehr

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§ 32 Abwicklung / 3. Arbeitsbescheinigung

Rz. 6 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 SGB III). In der Arbeitsbescheinigung sind ins...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Rz. 7 [Autor/Stand] Nur in Ausnahmefällen ist die StA zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (s. näher § 410 Rz. 9 ff.). Zu ihrer Zuständigkeit bei Zusammentreffen oder Zusammenhang der Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat vgl. Nr. 110 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 110; s. § 410 Rz. 11).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Folgen unterlassener oder unvollständiger Meldungen

Rz. 1167 Arbeitgeber, die eine vorgeschriebene Meldung nicht vollständig, nicht an die zuständige Krankenkasse oder nicht rechtzeitig erstatten, handeln pflichtwidrig und können gem. § 41 DEÜV i.V.m. § 111 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR belegt werden, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sachliche Zuständigkeit (§ 409 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] Sachlich zuständig i.S.d. § 409 Satz 1 AO i.V.m. 387 Abs. 1 AO ist die FinB, die die betreffende Steuer verwaltet (s. § 387 Rz. 7 f.). Das ist bei Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern das HZA, beim Kindergeld die Familienkasse und ansonsten das FA, z.B. bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer (§ ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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Zoll kompakt: Export / 2 Intrahandel (Versendung): Was muss der Verkäufer bzw. Versender beachten?

Der Handel innerhalb der EU ist frei und kommt weitestgehend ohne Zollkontrollen aus. Das garantiert die sog. Warenverkehrsfreiheit, eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union. Wie alle grenzüberschreitenden Lieferungen ist die sog. innergemeinschaftliche Lieferung für den Verkäufer mehrwertsteuerfrei. Im Gegenzug hat der Käufer die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaf...mehr

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Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Pflichten des Ausbildenden

Rz. 26 Die Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus den §§ 14 bis 16 BBiG. Seine Hauptpflicht ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Durchführung der Ausbildung, sodass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die sachliche Ausbildung umfasst in erster Linie eine geordnete Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntn...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / III. Einhaltung der Formvorschriften

Rz. 13 Für Arbeitsverträge gelten ferner die Formvorschriften des BGB. Grds. ist der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei wirksam. Daran hat auch die am 1.8. 2022 in Kraft getretene Erweiterung und Verschärfung der Regelungen des NachwG nichts geändert. Hiernach besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die in § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbed...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.3 Ausschlussgründe

(1) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn einer der Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO vorliegt. (2) 1Nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich, wenn dem Täter oder Teilnehmer oder einem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen dieser Tat bekannt gegeben worden ist. 2Aus der Bekanntgabe muss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anfragen zur ID-Nr und zum Geburtsdatum (§ 22a Abs 2 EStG)

Rn. 39b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zu den Änderungen des § 22a Abs 2 EStG zum 01.01.2017: IRd redaktionellen Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff "mitteilungspflichtige Stelle" wurden in S 1, 2, 3, 4, 6 und 8 die früheren Begriffe "Mitteilungspflichtige" ersetzt (BT-Drucks 18/7457, 97). Mit Wirkung ab 20.11.2019 ist § 22a Abs 2 S 8 EStG (s Rn 1...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Haftung des Arbeitgebers für Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 322 Ein Arbeitnehmer hat in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Schäden, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen. Sachschäden, mit denen nach Art und Natur des Betriebes oder der Arbeit zu rechnen ist, insb. Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind arbeitsadäquat und im Arbeitsverh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Unwirksamkeit und Rechtsfolgen (§§ 9, 10, 10a AÜG)

Rz. 1847 Vom Gesetz zugelassen ist die Arbeitnehmerüberlassung nur mit besonderer gewerberechtlicher Erlaubnis. Fehlt die Erlaubnis, d.h. wurde sie dem Verleiher niemals erteilt oder wurde sie ihm nachträglich wieder entzogen, wird die Arbeitnehmerüberlassung unerlaubt betrieben, selbst dann, wenn sich der Verleiher an alle sonstigen Vorschriften des AÜG hält. Die Erlaubnisb...mehr

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§ 74 Strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officers

Rz. 1 Weil es im deutschen Rechtssystem – anders als in verschiedenen Jurisdiktionen in uns verbundenen Ländern – bislang trotz mittlerweile dreier Gesetzesvorschläge und einem bis dato im Sande verlaufenen Gesetzesvorhaben betreffend das Verbandssanktionengesetz unverändert noch kein spezifisches Unternehmensstrafrecht gibt (vertiefend: Beisheim/Jung, CCZ 2018, 63), stehen ...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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AGS 08/2023, Einstellung de... / I. Sachverhalt

Der Betroffenen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt. Im Laufe des Verfahrens beantragte der Verteidiger gerichtliche Entscheidung bezüglich verschiedener, ihm seitens der Verwaltungsbehörde nicht zur Verfügung gestellter, Beweismittel. Mit Beschluss des AG wurde dem Antrag teilweise stattgegeben. Zu diesem Zeitpunkt war dem AG nicht bekannt, dass die Ve...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.4 Versuchte Steuerhinterziehung

(1) 1Wenn der Täter den Steuervorteil (die Kindergeldzahlung) für sich oder einen anderen nicht erlangt hat, kommt nur der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung in Betracht (§ 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 2 AO). 2Nach der gesetzlichen Definition des § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar...mehr

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zfs 08/2023, Ermittlungsansatz und Ermittlungsumfang bei der Fahrtenbuchanordnung; Lichtbildabgleich; Meldeabfrage; Mitwirkungspflicht; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Zeugnisverweigerungsrecht; Datenschutz

StVZO § 31a Abs. 1; BMG a.F. § 34 Abs. 1, Abs. 2; PassG § 22 Abs. 2; PAuswG § 24 Abs. 2; StPO § 52 Abs. 1 Leitsatz 1. Unmöglich im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO ist die Feststellung des verantwortlichen Fahrers dann, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, ob...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zuständigkeitskonzentration (§ 409 Satz 2 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit für den Bereich mehrerer FinB nach § 387 Abs. 2 AO aufgrund einer Rechtsverordnung gemeinsame Bußgeld- und Strafsachenstellen bestehen (so der Regelfall), sind diese einheitlich zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (s. § 387 Rz. 35 ff.). Auch für Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem StBerG und dem GwG i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 409 AO stimmt nahezu wortgleich mit der Vorläuferbestimmung des § 446 RAO überein, der im Zuge mit der Einführung der Steuerordnungswidrigkeiten durch Art. 1 Nr. 1 des 2. AOStrafÄndG v. 12.8.1968 [2] in die RAO eingefügt wurde. Allein das Wort "Finanzamt" wurde durch "Finanzbehörde" ersetzt. Erfasst werden damit auch das HZA und die Familienkasse (s. Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Prioritätsprinzip

Rz. 6 [Autor/Stand] Sind für die Verfolgung einer Tat oder bei Zusammenhang mehrere FinB zuständig, so ist nach § 39 OWiG (Grundsatz der Priorität) zu verfahren (vgl. § 410 Rz. 6.1 sowie Nr. 111 Abs. 1 AStBV (St) 2023; s. AStBV Rz. 111). Bei Tateinheit zwischen mehreren Ordnungswidrigkeiten haben sich die betroffenen Behörden miteinander ins Benehmen zu setzen (vgl. Nr. 111 ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.1 Allgemeines

(1) 1 § 371 Abs. 1 AO bietet dem Steuerstraftäter die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. 2Wer in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde (Familienkasse) in vollem Umfang berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. 3Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten erfo...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.1 Allgemeines

(1) 1Hinsichtlich der Zumessung der Geldbuße enthält die AO grundsätzlich keine ausdrücklich vom OWiG abweichenden Vorschriften, sodass § 17 OWiG entsprechend anzuwenden ist (§ 410 AO). 2Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Bußgeldvorschriften der AO und die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldes nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 EStG (insbesondere die nach § 66 E...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8 Verfahren

1Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen ist bei den Familienkassen eine BuStra-Stelle einzurichten. 2Tritt bei einer Familienkasse der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auf, so ist die vollständige Kindergeldakte über den Leiter der Familienkasse an die BuStra-Stelle abzugeben. 3In der Abgabenachricht sind die Gründe für die Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Subjektiver Tatbestand

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Subjektiv setzten die Tatbestände des § 50f Abs 1 EStG (bzw bis zum 25.11.2019 § 50f Abs 1 Nr 1 und 2 EStG) vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln des Täters voraus. Die Norm selbst regelt nicht, wann ein derartiges Handeln vorliegt. Die Tatbestandsmerkmale "Vorsatz" und "Leichtfertigkeit" stammen aus dem Bereich der Straf- und Ordnungswi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 08/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[16] Die Berufung des Kl. ist zulässig und begründet. [17] Der Bescheid vom 4.10.2021, mit dem ihm der Bekl. das Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr untersagt hat, ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO), da die Rechtsgrundlage des § 3 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Geset...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Verfolgbarkeit der Tat

Rz. 21 Tat i. d. S. ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung oder Unterlassung, die den die Ahndung begründenden Gesetzestatbestand in Form einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit verwirklicht.[1] Unerheblich ist das Stadium der Tat, solange sie nur strafbewehrt ist.[2] Das Zwangsmittelverbot greift jedoch nicht ein, wenn nur eine straflose Vorbereitungshandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.2 Steuerstraftat – Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 20 Die Verfolgungsgefahr muss wegen einer Steuerstraftat i. S. v. § 369 Abs. 1 AO oder Steuerordnungswidrigkeit i. S. v. § 377 Abs. 1 AO bestehen. Hierzu zählt auch die "Vorspiegelungsstraftat" i. S. v. § 385 Abs. 2 AO .[1] Die Verfolgungsgefahr wegen einer nichtsteuerlichen Straftat hindert die Anwendung von Zwangsmitteln nicht. In diesem Fall wird der Stpfl. vor der stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Normzweck

Rz. 35 Tatsachen oder Beweismittel dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 393 Abs. 2 AO erfüllt sind "nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist" . Durch dieses verfassungsrechtlich erforderliche[1] Verbot soll der Stpfl. geschützt werden, der seine steuerlichen Mitwirkungspflichten teilweise korrekt erfüllt hat. Damit ist die Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 8 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 9 ArbStättV regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begeht oder sich strafbar macht, wenn er gegen Vorgaben der ArbStättV verstößt. Die in Abs. 1 geregelten Fälle von Ordnungswidrigkeiten erfassen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen konkret bezeichnete Arbeitgeberpflichten. Kommt zu einem vorsätzlichen Verstoß zusätzlich eine Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die unterlassene Beteiligung war bisher folgenlos; zwar konnte die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX verlangen, die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 2 Die ArbStättV im Überblick

Die ArbStättV ist in 2 große Teile gegliedert: Der 1. Teil enthält in den §§ 1 bis 9 Vorschriften zu Ziel und Anwendungsbereich (§ 1), Begriffsbestimmungen (§ 2), Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a), Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4), Nichtraucherschutz (§ 5), Unterweisung der Beschäftigten (§ 6) Ausschuss f...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6 Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 152 Eine straf- bzw. bußgeldbefreiende Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO ist in den Fällen des § 379 AO nicht möglich, da die Norm weder eine entsprechende Regelung noch einen diesbezüglichen Verweis enthält.[1] Dies führt allerdings zu unstimmigen Ergebnissen, da beim vollendeten Delikt eine Selbstanzeige gem. §§ 371, 378 Abs. 3 AO zulässig ist, hinge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Versuch

Rz. 144 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO nicht geahndet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.3 Ausstellen

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer den unrichtigen Beleg ausstellt. Dies kann sowohl durch Herstellen eines vollständig neuen schriftlichen Belegs als auch durch Veränderungen an einem bereits existenten Beleg erfolgen. In der letztgenannten Alternative kann § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO allerdings lediglich zur Anwendung kommen, wenn der Urheber selbst die Änderungen vornimmt,...mehr