Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Fahrverbot in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung

Rz. 117 In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV sind bestimmte Ordnungswidrigkeiten als beharrliche und grobe Pflichtverletzungen genannt, die in der Regel eine Fahrverbot nach sich ziehen. Diese Regelfälle der BKatV sind z.B.:[186]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / X. Beteiligung von Rechtsschutz

1. Allgemeines Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicher...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 483 Die Verteidigung in OWi-Verfahren ist grundsätzlich ähnlich zu führen wie in Strafverfahren. Jedoch gibt es einige Besonderheiten, die es insoweit zu berücksichtigen gilt. So verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten beispielsweise sehr schnell, sodass es immer oberste Priorität haben muss, mögliche verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu prüfen oder für den Fall, dass n...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Zeugenbeistand, Beistand bei Vernehmungen

Rz. 119 Eine allgemeine Regelung über die anwaltliche Vertretung von Zeugen besteht außerhalb von § 68b StPO nicht. Im Zuge der Verbreitung viktimologischer Erkenntnisse und damit einhergehend der sukzessiven Verbesserung der Stellung der Opfer in der Strafprozessordnung wurde allerdings in § 406f bzw. § 406h StPO normiert, dass sich auch der Verletzte, ohne sich nach § 395 ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Der Schuldner ist sowohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahren als auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter verpflichtet, §§ 20, 97 ff. InsO. Gem. § 20 Abs. 1 S. 2 betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen (z...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahruntüchtigkeit

Rz. 36 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit bzw. die Frage, ab welcher Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. aa) Relative Fahruntüchtigkeit Rz. 37 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[57] Ist ein Wert von mindestens 0,3...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 53 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[93] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[94]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Nach Tatbeständen

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Organisation der Akte und Nutzung von Mandanten- und Aktenstammdaten

Rz. 7 Bei der Aktenführung ist es empfehlenswert zu allen in Betracht kommenden Streitgegenständen und für alle möglichen Beteiligten, also Fahrer, Halter, Beifahrer, separate Akten zu führen und nach Streitgegenständen zu trennen.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahrverbot

a) Fahrverbot gem. § 44 StGB Rz. 114 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Feststellung von Verkehrsverstößen

Rz. 10 Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreiten des gebotenen Sicherheitsabstandes sowie die Missachtung des Rotlichtes. 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Einlegung von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen

1. Im Strafverfahren Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwe...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 449 Da weit mehr als 95 % aller Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtliche Verstöße betreffen, bietet sich folgender Ausgangsfall an:[234] 1. Typischer Sachverhalt Rz. 450 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet vo...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Im Bußgeldverfahren

a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Rz. 99 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße

Rz. 60 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Vollrausch (§ 3...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 96 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[159]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 133 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Speziell: Verteidigung und Vertretung bei drohender Führerscheinmaßnahme

1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme Rz. 105 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Gebührenbeispiele

a) Strafverteidigung Rz. 168 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Möglichkeit der Absprachen

Rz. 93 Im Strafprozess, und zwar speziell im Bereich des Verkehrsstrafrechts, kann es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen. Hierbei sind jedoch bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichtes nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis

a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) Rz. 107 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 145 Gem. § 5 Abs. 1 lit. b) ARB 2008/2000/94 trägt der Rechtsschutzversicherer bei einem Rechtsschutzfall im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Die wichtigsten Aspekte bei der Annahme des Mandates im Verkehrsstraf- und OWi-Recht

a) Prüfung der Interessenkollision Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste M...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Besonderheiten bei dem Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 51 Im Verkehrsordnungswidrigkeitenbereich stellt sich sehr häufig die Frage, ob der Betroffene tateinheitlich i.S.d. § 19 OWiG oder aber tatmehrheitlich i.S.d. § 20 OWiG gehandelt hat. Begeht z.B. ein Kraftfahrzeugführer in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder aber mehrere verschiedene Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. das Nichtan...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Absolute Fahruntüchtigkeit

Rz. 38 Bei einem Promillewert von 1,1 oder höher liegt bei jedem Kraftfahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor; auf Ausfallerscheinungen oder aber Fahrfehler kommt es ab diesem Wert von 1,1 ‰ nicht mehr an.[62]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 72 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158] b) Berufung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 130 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Revision, §§ 333 ff. StPO

Rz. 97 Mit der Revision gem. § 333 ff. StPO soll das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler überprüft werden.[160]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XI. Vergütung des Verteidigers

1. Verteidigervergütung nach dem RVG Rz. 152 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Ver...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Fahrverbot nach StVG bzw. Bußgeldkatalog-Verordnung

aa) Fahrverbot gem. § 24a StVG (0,5 ‰-Grenze) Rz. 115 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als 0,5 ‰ im Blut hat oder mehr als 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft hat oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mitteln steht, handelt ordnungswidrig ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Messverfahren

Rz. 41 Der Nachweis der Alkoholkonzentration kann entweder über den Atemalkohol- (AAK) oder den Blutalkoholwert (BAK) geführt werden. Ausreichend ist es, dass ein Grenzwert bei einem Messverfahren erreicht wird. aa) Atemalkoholmessungen Rz. 42 Atemalkoholmessgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung und müssen für die amtliche Überwachung des...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Verteidigervergütung

Rz. 140 § 5 Abs. 1a ARB 2008/2000/94 ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer. Hiernach trägt der Versicherer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 189 Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _____ VN: _____ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____ Ereignis vom: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verteidigungsstrategie und Ziel der Verteidigung

a) Strafverfahren Rz. 83 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebun...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 54 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[95] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[96] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusamm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung

Rz. 181 Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _____ aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die dem Betroffenen vorgeworfene Tat ist verjährt. Sofern Sie davon ausgehen, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 190 Muster 51.18: Vorschussanforderung Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Unterschrift)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Relative Fahruntüchtigkeit

Rz. 37 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[57] Ist ein Wert von mindestens 0,3 ‰ gegeben und treten weitere Umstände hinzu, kann eine Fahruntüchtigkeit gegeben sein.[58] Diese weiteren Umstände, die ggf. auf eine Fahruntüchtigkeit des Fahrers schließen lassen, können in der Person des Fahrers oder aber in seinem ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Besonderheiten der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 91 Gem. § 73 Abs. 1 OWiG ist der Betroffene zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann gem. § 73 Abs. 2 OWiG den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn er sich zur Sache geäußert hat oder erklärt hat, dass er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde und seine Anwesenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

Rz. 180 Muster 51.8: Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit Muster 51.8: Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit In vorbezeichneter Angelegenheit lehne ich für den Angeklagten den Richter am Amtsgericht _____ wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung am _____ zu dem Z...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 194 Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässiger Begehungswei...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Erste Maßnahmen

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO

Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einspruch gegen den Strafbefehl gem. §§ 410 ff. StPO

Rz. 98 In dem Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) kann der Angeklagte gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Beginn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Lange Dauer des Verfahrens

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§ 26 Kartellrecht / 3. Zuständigkeit deutscher Kartellbehörden

Rz. 23 Die deutschen Kartellbehörden sind zuständig, wenn ein Fall wegen fehlender Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel bleibt oder der Fall im Rahmen des Netzwerks der europäischen Wettbewerbsbehörden zugewiesen wird. Das Bundeskartellamt [29] ist zuständig, wenn keine Zuweisung an eine bestimmte Kartellbehörde besteht und die ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB

Rz. 62 Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Geschütztes Rechtsgut des § 316 StGB ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelik...mehr