Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Spartenrechnung i.S. des § 8 Abs. 9 KStG

Leitsatz 1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.5 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Organschaft

Rz. 211 Wird eine Organschaft gebildet, gehen die Zins- und EBITDA-Vorträge weder bei dem Organträger noch bei der Organgesellschaft unter, da kein Rechtsträgerwechsel vorliegt. Ein fiktiver Rechtsträgerwechsel kann auch nicht darin gesehen werden, dass Organträger und Organgesellschaft nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein" Betrieb gelten. Für einen vororganschaftlichen Zins- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2023 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage SPIF und SPIFA

Diese neuen Anlagen sind wie folgt zu verwenden: die Anlage SPIF für unmittelbar gehaltene Anteile an einem Spezial-Investmentfonds, die Anlage SPIFA für nur mittelbar (über eine Personengesellschaft oder Organschaft) gehaltene Anteile an einem Spezial-Investmentfonds. Bitte beachten – für jede Ertragsverwendung (Zwischen-, Teil- bzw. Schlussausschüttung, Thesaurierung, Veräuße...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.5 Organschaft

Tz. 359 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Fin-Verw ging bislang davon aus, dass die stliche Rückbeziehungsmöglichkeit gem § 20 Abs 5 und 6 UmwStG grds nicht zu einer rückwirkenden Begr eines Organschaftsverhältnisses führen könne; dh keine Organschaft: bei einer rückbezogenen Abspaltung, Ausgliederung oder Einbringung eines Teilbetriebs des OT unter Abschluss eines GAV mit der n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Löhlein, Az durch die OG nach dem KStG 1977, BB 1978, 1156; Ott, vGA an Minderheitsaktionäre bei Organschaft mit EAV, DB 1978, 1515; Palitzsch, Az durch OG oder OT beim Anrechnungsverfahren nach dem KStG 1977, erläutert an Hand von Bsp, BB 1978, 952; Tesdorpf, Az bei der Organschaft, StBp 1984, 162; Kamprad, Az nach § 304 AktG in einem mehrstufigen Konzern, AG 1986, 321; Krauss, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Überhöhte oder zu niedrige Ausgleichszahlungen

Tz. 55 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach R 14.6 Abs 4 S 4 KStR 2022 sind vGA an außenstehende AE der OG wie Az iSd § 16 KStG zu behandeln. Die OG hat in VZ bis 2007 4/3 und ab dem VZ 2008 20/17 der "verdeckten Az" als eigenes Einkommen zu versteuern; gem § 4 Abs 5 Nr 9 EStG ist die überhöhte Az als nabzb Ausgabe hinzuzurechnen. UE ist § 16 KStG anzuwenden, obwohl es sich bei di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Steuerrecht

Tz. 39 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Daraus, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der im KStG verankerten Organschaftsregelungen ist, ist uE zu folgern, dass die Leistung von Az an die Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Grundsätzliches

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ein GAV, den eine AG (einschl der SE) oder KGaA als OG mit ihrem Hauptgesellschafter abschließt, muss nach § 304 Abs 1 AktG für außenstehende Aktionäre einen angemessenen Ausgleich durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Ohne eine solche Vereinbarung ist der GAV hr-lich nichtig. Wie Frotscher (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Sonderfälle

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In der Praxis kommen vereinzelt auch "negative Az" vor (s Dötsch, DK 2004, 716, 717). Insbes bei OG, die im Forschungsbereich tätig sind, während einer längeren Anlaufphase hohe Verluste erleiden und die folglich entspr Kap zur Finanzierung ihrer Tätigkeit benötigen, fordert in Einzelfällen der OT als Mehrheitsgesellschafter eine Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG regelt, dass eine OG ihr Einkommen iHv 20/17 der geleisteten Az selbst zu versteuern hat, und enthält damit eine Ausnahme von der Grundregel des § 14 Abs 1 S 1 KStG, wonach das Organeinkommen dem OT zuzurechnen und von diesem zu versteuern ist. Tz. 2 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Anwendbarkeit des § 16 KStG setzt voraus, dass die Az...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 15c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder ablehnende Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1 AO und Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Abgrenzung der offenen Gewinnausschüttungen

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Verteilung des Einkommens einer Kö erfolgt vorrangig durch offene GA. Es kann sich dabei um Ausschüttungen für abgelaufene Wj oder auch um Vorabausschüttungen handeln. Vorabausschüttungen können bei GmbH auch für das lfd Wj erfolgen; bei AG sind sie nach s § 59 AktG nur nach Ablauf des Wj, aber vor der Aufstellung und der Beschl-Fassung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wenn Az an außenstehende AE der OG geleistet werden, hat die OG unabhängig davon, ob die Zahlung durch die OG oder durch den OT erfolgt, ein eigenes Einkommen zu versteuern. Dies ist die einzige Ausnahme von dem im § 14 Abs 1 S 1 KStG verankertem Grundsatz, dass das Organeinkommen zwecks Versteuerung dem OT zuzurechnen ist. Im Regelfall der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bisherigen Ertragslage, den künftigen wirt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringungen (Verschmelzungen und Spaltungen im Konzern und Einzelübertragungen), die bis 31.12.2009 im Register eingetragen bzw beurkundet werden

Tz. 50a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der grestliche Erwerbstatbestand knüpft – ungeachtet der St-Vergünstigungen des UmwStG für die ErtrSt – an die tats zivilrechtlichen Verhältnisse bei der Einbringung durch Einzelübertragung oder (übertragende) Umwandlung an (eine wirtsch Betrachtung ist mit dem Charakter der GrESt als Rechtsverkehrsteuer nicht vereinbar). Hier kommt es näml...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Umwandlungen im Konzern (Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel) nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erfolgt eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG im Wege einer ab 01.01.2010 im Reg eingetragen hr-lichen Verschmelzung oder Spaltung im Konzern und kommt es dadurch zu einem Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Nr 3 S 1, Abs 2, Abs 2a, Abs 3 oder Abs 3a GrEStG (s u), wird die GrESt (unter bestimmten Voraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 GmbH als Organgesellschaft

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer GmbH als OG können ebenfalls Az an außenstehende Gesellschafter vorkommen (s Verweis in § 17 S 1 KStG auf § 16 KStG). Da es keine ges Vorschriften gibt, die den Abschluss eines GAV und die Gewährung von Az bei einer GmbH als OG ausdrücklich regeln, stellt sich die Frage, ob § 304 AktG in diesem Fall entspr anwendbar ist. Diese Frage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG auf AE-Ebene ist unabhängig davon, ob bei der übertragenden Kö gem § 11 Abs 2 UmwStG der Ansatz eines unter dem gW liegenden Übertragungswerts möglich ist. Weiter setzt eine Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG nicht voraus, dass auf die übertragende Kö § 11 UmwStG und auf die übernehmende Kö § 12 UmwStG angewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zweck der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG gehört zusammen mit § 14 Abs 3 und mit § 15 S 1 Nr 2 und 2a KStG zu den drei Organschaftsregelungen, die nur für den Sonderfall ihre Berechtigung haben, in dem der OT ein Einzelunternehmen oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Personen als MU) ist. Der Regelungssinn des § 16 KStG erschließt sich nicht auf Anhieb. Um den Sinn der Regelu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.1 Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. 1 EStG

Zeile 3 In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund der Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 6 Ausländische Einkünfte und Steuern aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 31–35 In diese Zeilen sind die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die über eine Mitunternehmerschaft erzielt werden. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, die keine Mitunternehmerschaften sind, sind hier nicht zu erfassen. Diese Einkünfte und damit auch die ausländischen Steuern sind dem Stpfl. direkt als e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 4 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt und die Spezial-Investmentsanteile im Betriebsvermögen hält

Vor Zeile 12-14 Diese Zeilen sind im Falle einer Organschaft auszufüllen, wenn die Organgesellschaft an einem Spezial-Investmentfonds beteiligt ist und dieser ausländische Einkünfte erzielt, die im Ausland einer Besteuerung unterliegen. Organträger ist dabei eine natürliche Person, bei der die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird. Zeile 12 Siehe Zeile 9. Zeile 13 Siehe Z...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 1 Allgemeines

Dieses Formular ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 auszufüllen. Es erfasst Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, die mittelbar über einen Personengesellschaft oder Organgesellschaft erzielt werden. Wird der Fonds direkt vom Steuerpflichtigen gehalten, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 238ff. der Anlage GK zu machen. Das Formular ist eine Anlage zur ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nummer 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 61 In diese Zeile ist der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie der Feststellungserklärung im Rahmen einer Organschaft gem. § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und entlastet die Steuererklärung. Er nimmt die für die Berücksichtigung ausländischer Steuer erforderlichen Informationen auf. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Anlage AESt jedoch nur benötigt, wenn einer inländischen...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 5 Weitere Angaben

In Zeile 36a sind außerhalb der Berechnung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen und des verbleibenden Zinsvortrags 2 Werte einzutragen, die für die Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen notwendig sind. Bei Organschaften ist diese Zeile nur vom Organträger auszufüllen; dann müssen die Eintragungen aber auch die jeweiligen Werte aller Organgesellschaften umfassen. Zeile 36a I...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 7 Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 36–40 In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 4 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 22 In den Zeilen 22–27 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG im laufenden VZ abgezogen werden kann. Der Abzug eines Verlustvortrags kann sich nur ergeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53 der Anlage ZVE) positiv war. Bei Organgesellschaften ergibt sich der entsprechende Betrag aus Zeile 17...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 3 Steuerabzug

Eine ausländische Steuer kann in 2 Fällen als Betriebsausgabe abgezogen werden: Der Steuerpflichtige wählt statt der Steueranrechnung den Steuerabzug (§ 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG) (Zeilen 41 und 42). Von Amts wegen in den Fällen des § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG, in denen keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist (Zeilen 5, 8, 11, 14, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.2 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis der Organgesellschaft aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 281–285 In den Zeilen 281–285 ist der Betrag der handelsrechtlichen Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme zu ermitteln, der den Bilanzgewinn der Organgesellschaft gemindert bzw. erhöht hat und der daher bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft hinzuzurechnen bzw. abzuziehen ist. Diese Zeilen sind nur von der Organgesellschaft auszufüllen. Die Ergebniskorr...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12 Gewinnkorrekturen bei Organschaft

Zeile 269 In Zeile 269 sind bei Organträger oder Organgesellschaft die negativen Beträge hinzuzurechnen, die bei ihnen angefallen und bereits in einem ausländischen Staat geltend gemacht worden sind. Diese Verluste haben den Jahresüberschuss lt. Zeile 11 vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und sind daher in dem steuerpflichtigen Einkommen (Zeilen 201 bzw. 202) noch en...mehr