Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.7 Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG

Rz. 47 Der Abzug von Vorsteuern auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen setzt u. a. voraus, dass damit steuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden. Steuerfreie Ausfuhrlieferungen beeinträchtigen den Vorsteuerabzug nicht, hier ist die Steuerentlastung gewollt (Bestimmungslandprinzip, vgl. Rz. 3). Beim Kauf von Anlagegegenständen, die zur Bewirkung von steuerpflichtigen Um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 1 Aufgrund der weitreichenden Anknüpfungspunkte der unbeschränkten deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht[1] bei der unentgeltlichen Übertragung des weltweiten Vermögens umfasst der deutsche Besteuerungsanspruch auch die Übertragung von ausländischem Vermögen. In Verbindung mit den verschiedenen Anknüpfungspunkten ausländischer Steuerrechtsordnungen kann dies zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.4 Abgrenzung zum immateriellen Vermögen

Rz. 11 Das Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB für immaterielle Vermögensgegenstände bzw. das steuerliche Ansatzverbot nach § 5 Abs. 2 EStG,[1] die nicht entgeltlich erworben wurden, gilt ausdrücklich nur für das Anlagevermögen, nicht aber für das Umlaufvermögen. Daher sind im Umlaufvermögen sowohl entgeltlich erworbene als auch selbst geschaffene immaterielle Vermög...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 1 Systematische Einordnung

Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünften aus Vermietung und Verpa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 4 Beratungshinweise

Der Steuerabzug erfasst den Bereich der Lizenzgebühren und der Know-how-Vergütungen praktisch lückenlos. Auch soweit der Abzugssteuersatz durch DBA reduziert oder durch DBA bzw. den auf der Mutter-Tochter-Richtlinie beruhenden § 50g EStG beseitigt ist, ist der Steuerabzug nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG vorzunehmen. Der Vergütungsgläubiger muss vor Zahlung eine Freistellungsbesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Abgeltungswirkung kann durch die Bruttobesteuerung zu einer Überbesteuerung führen. Besteht weder ein Antragsrecht zur Veranlagung noch eine Möglichkeit zur Erstattung oder Freistellung nach § 50d Abs. 1, 2 EStG, kann dies dadurch vermieden werden, dass die Einkünfte über eine inl. Betriebsstätte geleitet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass eine freie Zuordnung zu e...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Sonstige Erträge

Rz. 61 Die sonstigen Erträge stellen seit Wegfall der außerordentlichen Erträge[1] im Rahmen des Improvements Project einen Auffangposten für die Erträge dar, die nicht einer anderen Kategorie von Erträgen (Erlöse, Finanz- und Beteiligungserträge, Erträge aus Steuern, Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) zugeordnet werden können. Hierzu zählen: Erträge aus der gewöhnl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.1 Rechte

Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zudem müssen si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.1 Aktive Vermögenswerte

Rz. 22 Beim erbrechtlichen Vermögensübergang aktiver Vermögenswerte ist zu beachten: Aktive Werte sind sämtliche vermögensrechtlichen Güter (in der Sprache des BGB: Sachen, Rechte, Anwartschaften, Forderungen etc.). Ebenso sind die (in der Sprache des Steuerrechts) immateriellen Wirtschaftsgüter wie der Geschäfts- und Firmenwert oder ein immaterielles Einzel-Wirtschaftsgut vo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien (§ 121 Nr. 5)

Rz. 51 Erfindungen/Patente (§ 1 PatG), Gebrauchsmuster (§ 1 Abs. 1 GebrMG) sowie Topografien (= dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, vgl. § 1 Abs. 1 HalblSchG vom 22.10.1987, BGBl I 1987, 2294) einer beschränkt steuerpflichtigen Person fallen unter den Katalog des Inlandsvermögens, sofern sie zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.2 Ausweis

Rz. 75 Software muss in der Bilanz eines Unternehmens in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung ausgewiesen werden[1] im Anlagevermögen, wenn diese zum dauernden Einsatz im Unternehmen bestimmt ist, unter "selbst geschaffene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB, soweit handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht ents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.3 Ausweis

Rz. 155 Internetauftritte sind – sofern ansatzfähig – in der Bilanz eines Unternehmens gewöhnlich im Anlagevermögen unter folgenden Positionen auszuweisen:[1] "Selbst geschaffene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB, soweit diese selbst geschaffen wurden und handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht entsprechend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Auswertung von ... / 2 Mindestanforderungen an eine Bewerbung

Bereits der erste Eindruck einer Bewerbung lässt Rückschlüsse auf die Achtsamkeit und Sorgfalt des Bewerbers ziehen. Neben einem gut strukturierten Aufbau und einwandfreier Rechtschreibung ist insbesondere wichtig, dass sich die vorliegende Bewerbung von den anderen abhebt. Schließlich suchen Sie nicht irgendjemanden. Hat der Bewerber einen interessanten Einstieg für sein Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)

Rz. 102 [Autor/Stand] Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit. Unter den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit fallen nach Art. 57 AEUV alle entgeltlichen Leistungen, die nicht den anderen Grundfreiheiten unterfallen. Erforderlich ist zudem eine auf einen Erwerbszweck gerichtete Teilnahme am Wirtschaftsleben.[2] In Abgrenzung zur Warenverkehrsfreiheit muss es sich um u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Supply Chain Management: Ro... / 3.4 Additive Fertigung zur Stabilisierung und Verkürzung von Lieferketten

Es gibt inzwischen eine Reihe vielversprechender Technologien, von denen die additive Fertigung hier abschließend näher betrachtet werden soll. Bei additiver Fertigung existieren Waren oder Vorprodukte zunächst nur digital in Form von 3D-Modellen und können wie Musik und Software be- und gehandelt sowie flexibel an Problemstellungen angepasst werden. Erst zum Zeitpunkt des u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / 1. Sachliche Verflechtung

Überlassung einer "wesentlichen Betriebsgrundlage": Eine sachliche Verflechtung ist anzunehmen, sobald das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt.[16] Begriff der "wesentlichen Betriebsgrundlage": Mangels einer Legaldefinition des Terminus der wesentlichen Betriebsgrundlage ist eine sich aus der Rechtsprechung ergebend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / D. Abgrenzung des Urheberrechts von verwandten Schutzrechten

I. Bürgerliches Recht Rz. 49 Da das gesamte Urheberrecht als Sondergebiet der Privatrechtsordnung anzusehen ist, ist der Werkschutz als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (und § 1004 BGB analog) einzuordnen. Als Spezialgesetze lassen §§ 7 ff. UrhG allerdings nur geringe Anwendungsbereiche für das allgemeine Deliktsrecht. Von praktischer Bedeutung sind dagegen die b...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Rz. 154 In diesem Zusammenhang sei auf § 4 Nr. 1 und § 7 Nr. 1 MarkenG verwiesen, wonach auch ein privater Anmelder die Eintragung eines Werktitels allerdings als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in Abteilung 45 und damit einen umfassenden Werktitelschutz erreichen kann.[252] Werktitelschutz gibt es auch nach § 5 Abs. 3 MarkenG. Schon hinsichtlich des Vorgängers di...mehr

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§ 2 Urheberrecht / V. Verwandte Schutzrechte – Leistungsschutzberechtigte

Rz. 266 Das Urheberrechtsgesetz selbst regelt in den §§ 70 ff. UrhG Leistungsschutzrechte als dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Nachfolgend werden diese Leistungsschutzrechte im Überblick dargestellt. Bemerkenswert ist, dass im Gegensatz zum Urheberrecht selbst (Schöpferprinzip gem. § 7 sowie Übertragung nur im Erbfall gem. § 29 Abs. 1 UrhG) die verwandten Schutzrecht...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / II. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 50 Gewerbliche Schutzrechte sind solche, die dem Schutz des gewerblich-geistigen Schaffens, den gewerblich verwertbaren Ergebnissen und ihren Auswirkungen dienen. Dazu gehören folgende Leistungsschutzrechte: Rz. 51mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Schutzrecht sui generis

Rz. 495 Das angesprochene Schutzrecht sui generis betrifft nur solche Datenbanken, bei der für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist (§ 87a Abs. 1 UrhG) (zur Definition und Abgrenzung gegenüber dem Datenbankwerk siehe Rdn 491). Was eine wesentliche Investit...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Senderecht

Rz. 214 Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk oder ähnliche technische Einrichtungen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ( § 20 UrhG). Dieser weite Senderechtsbegriff[358] umfasst den Ton- und Fernsehrundfunk, die drahtlose wie die drahtgebundene Werkübermittlung und schließlich nicht nur die ursprüngliche Sendung, son...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Software-bezogene Erfindungen

Rz. 222 Die Unterscheidung zwischen den durch das Urheberrecht geschützten Computerprogrammen und den software-bezogenen Erfindungen hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Zunächst bestimmen das Deutsche Patentgesetz und das Europäische Patentübereinkommen, dass es für Computerprogramme als solche keinen Patentschutz gibt (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 PatG, Art. 52 ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Schöpferprinzip

Rz. 132 Um das in § 7 UrhG zum Ausdruck kommende Schöpferprinzip nachvollziehen zu können, sollte man sich die unterschiedlichen Ausgangspunkte zwischen kontinental-europäischem und US-amerikanischem Urheberrecht vor Augen führen. Das US-amerikanische Urheberrecht (Copyright) unterscheidet sich insofern von dem kontinental-europäischen, als bei ersterem das Werk und seine Ve...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Leistungsschutzberechtigte nach §§ 70–72 UrhG

Rz. 268 § 70 UrhG erfasst die Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte (etwa alte Manuskripte und Inschriften), wenn sie das Ergebnis wissenschaftlicher sichtender Tätigkeit[423] sind und sich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte wesentlich unterscheiden (§ 70 UrhG). Rz. 269 Die kollektive Wahrnehmung der Rechte an wissenschaftlichen Ausg...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

Rz. 454 § 95c UrhG stellt die zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen in der Weise unter Schutz, dass diese nicht entfernt oder verändert werden dürfen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffent...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 6. Reichweite des Unterlassungsgebots

Rz. 480 Die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gegen das im Urteil oder in der einstweiligen Verfügung titulierte Verbot (Unterlassungsgebot) zumindest dem Kern nach verstoßen wird. Nur dann kann durch den Gläubiger erfolgreich ein Ordnungsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. Rz. 481 Beispiel Der BGH (marions-kochbuch.de I...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)

Rz. 638 Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS)[825] ist am 1.1.1996 in Kraft getreten. Dieses Abkommen behandelt nicht nur die Urheber- und Leistungsschutzrechte, sondern auch den Markenschutz, Schutz geografischer Angaben, von Patenten und andere Rechte. I...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr