Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 21 Patientenverfügung / II. Voraussetzungen

1. Vertretungsbedürftigkeit/Einwilligungsunfähigkeit Rz. 39 Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten muss nach § 1358 Abs. 1 BGB zur Folge haben, dass der zu vertretende Ehegatte seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Ob eine Deckungsgleichheit mit der Einwilligungsfähigkeit bestehen soll, ist umstritten. Die Bundesärztekammer sieh...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / A. Allgemeines

I. Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Mit dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde eine erste gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz wurde mit dem seit dem 1.1.2023 geltenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundlegend modernisiert, nachdem sich gezeigt...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 3. Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen Vertretenem und Vertretendem

Rz. 41 Zwischen dem vertretenen und dem vertretenden Ehegatten muss eine wirksame Ehe bestehen. Im Übrigen gilt die Regelung grundsätzlich nach § 21 LPartG auch für Lebenspartner, nicht aber für Lebensgefährten.mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 2. Ärztliche Akutversorgung

Rz. 40 Zwar ist das Notvertretungsrecht an die Regelungen zur Betreuerbestellung angelehnt (vgl. § 1814 BGB), Anlass für das gesetzliche Vertretungsrecht von Ehegatten muss aber im Gegensatz hierzu eine akut eingetretene gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung sein, die auch eine ärztliche Akutversorgung notwendig macht.[41]...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 4. Ausschluss des Ehegattennotvertretungsrechts

Rz. 42 Ausgeschlossen ist die Vertretung, wenn die Ehegatten voneinander getrennt leben. Getrennt leben sie im rechtlichen Sinne nach § 1567 BGB dann, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Getrenntleben liegt daher nicht ohne weiteres vor, wenn z.B. e...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / VI. Betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 49 Für die Vertretungshandlungen Einwilligung, Untersagung oder Einwilligungswiderruf zu einer ärztlichen Maßnahme bei fehlendem Einvernehmen Arzt/vertretendem Ehegatten benötigt der vertretende Ehegatte – ebenso wie ein Betreuer – zusätzlich nach § 1358 Abs. 6 BGB i.V.m. § 1829 BGB eine betreuungsgerichtliche Genehmigung. Gleiches gilt – wie oben bereits erwähnt (Rdn 46...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Vertretungsbedürftigkeit/Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 39 Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten muss nach § 1358 Abs. 1 BGB zur Folge haben, dass der zu vertretende Ehegatte seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Ob eine Deckungsgleichheit mit der Einwilligungsfähigkeit bestehen soll, ist umstritten. Die Bundesärztekammer sieht diese als Voraussetzung an,[39] andere Stimmen sin...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / III. Pflichten des Arztes im Zusammenhang mit dem Ehegattennotvertretungsrecht

Rz. 45 Nach § 1358 Abs. 4 BGB hat der Arzt, dem gegenüber das Vertretungsrecht ausgeübt wird,mehr

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§ 21 Patientenverfügung / VII. Beendigung des Vertretungsrechts

Rz. 50 Das Ehegattennotvertretungsrecht ist in mehrfacher Hinsicht befristet. Das Notvertretungsrecht ist auf den Zeitraum des Bestehens der Erkrankung begrenzt. Ist der vertretene Ehegatte wieder einwilligungs- und handlungsfähig, tritt dieses außer Kraft. Sobald für den einwilligungsunfähigen Ehegatten aufgrund der konkreten, akuten Erkrankung ein Betreuer gerichtlich beste...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / G. Sonstiges

Rz. 36 Der BGH hat mit Urt. v. 2.4.2019 [34] entschieden, dass sich aus der Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen und des damit verbundenen, weiteren Leidens, kein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes herleiten lässt. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verb...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / Literaturtipps

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§ 21 Patientenverfügung / IV. Umfang des Vertretungsrechts

Rz. 46 Die Vertretungsbefugnis gem. § 1358 BGB umfasst folgende Angelegenheiten der Gesundheitssorge:mehr

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§ 21 Patientenverfügung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 37 Eine gesetzliche Neuerung ist das Notvertretungsrecht des Ehegatten nach § 1358 BGB . Hiernach kann ein Ehegatte künftig für den anderen Ehegatten in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen, wenn dieser aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kan...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Notvertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Rz. 27 Mit der zum 1.1.2023 in Kraft getreten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts regelt der § 1358 BGB ein gegenseitiges Notvertretungsrecht von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Mit dem neu geregelten Notvertretungsrecht der Ehegatten wollte der Gesetzgeber wohl zumindest teilweise dem rechtl...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 2. Geschäftsbesorgung in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 30 Hier ist die persönliche Versorgung des Auftraggebers, insbesondere die Gesundheitssorge und die Aufenthaltsfrage, für den Vorsorgefall zu regeln. Praxishinweis Viele Menschen wünschen auch bei Eintritt des Vorsorgefalls eine Versorgung in der häuslichen Umgebung. In diesem Fall sollte immer eine Regelung in den Vertrag aufgenommen werden, dass allgemeine Gefahren im H...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Risiken der privatrechtlichen Vorsorgeregelung

Rz. 6 Die größten Gefahren im Bereich der privaten Vorsorgeregelung liegen in der Überforderung der bevollmächtigten Personen und in einem Missbrauch der erteilten Vollmacht durch die Bevollmächtigten. Rz. 7 Da der Rechtsverkehr heute nur noch unbedingt erteilte Vorsorgevollmachten anerkennt und in der heutigen Praxis daher auch nur noch solche erteilt werden, können die Bevo...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Schiedsvereinbarung

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 1. Einleitung

Vollmachten können gem. § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich formfrei erteilt werden, auch wenn das Rechtsgeschäft, bei dem vertreten werden soll, formbedürftig ist. Ausnahmen, wie gem. § 29 GBO für die Eintragungsbewilligungen, für die Ausschlagung einer Erbschaft nach § 1945 Abs. 3 BGB oder Ausweisangelegenheiten gem. § 9 Abs. 1 S. 5 PAuswG müssen ausdrücklich angeordnet werden....mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Nur Vorsorgevollmachten

Das Genehmigungsbedürfnis soll ausdrücklich nicht für Post- oder Kontovollmachten gelten.[39] Interessanterweise enthält § 1820 Abs. 5 BGB mit den Worten "Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen der Vermögenssorge ermächtigt" eine Art Legaldefinition der Vorsorgevollmacht, welche eigentlich bei der Reform bewusst n...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Handlungsbedarf

Vorsorgevollmachten sind im Zweifel auszulegen und daher weiter wirksam, auch wenn sie die alten Paragrafen und die Worte "zum Wohl" enthalten. Sollte eine Vorsorgevollmacht bisher ausführlich formuliert sein und auch das Wohl-Erfordernis enthalten haben, sollte dies für die Zukunft geändert werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte eine Paragrafennennung (mit den neuen P...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / III. Ehegattenvertretung

Die Ehegattenvertretung gem. § 1358 BGB n.F. [13] ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden zivilrechtliche...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Patientenverfügung

Rz. 24 Muster 7.9: Patientenverfügung Muster 7.9: Patientenverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre zukünftige medizinische Behandlung. Sie können in konkrete Behandlungen einwilligen oder auch die Zustimmung zu Behandlungen verweigern für den Fall, dass Sie sich in der aktu...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Patientenverfügung

I. Muster: Patientenverfügung Rz. 24 Muster 7.9: Patientenverfügung Muster 7.9: Patientenverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre zukünftige medizinische Behandlung. Sie können in konkrete Behandlungen einwilligen oder auch die Zustimmung zu Behandlungen verweigern für den Fa...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 25 Auch für die Patientenverfügung hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 zu einer neuen Nummerierung auch der bestehenden Paragrafen geführt. So steht die bisherige Regelung zur Patientenverfügung nunmehr im § 1827 BGB n.F. (statt wie bisher im § 1901a BGB a.F.) und § 1828 BGB n.F. (statt wie bisher im § 1901b BGB a.F.).mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Betreuungsverfügung

Rz. 22 Muster 7.8: Betreuungsverfügung Muster 7.8: Betreuungsverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Wenn in Zeiten der Geschäftsfähigkeit keine wirksame Vollmacht erteilt wurde oder der hierin Bevollmächtigte weggefallen ist, muss das Betreuungsgericht auf Anregung eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn der Patient b...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 3 Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 3.5.2023 – XII ZB 442/22 … b) Wünscht der Betreute einen bestimmten Familienangehörigen zum Betreuer und würde dessen Bestellung zu erheblichen familiären Konflikten führen, unter denen der Betreute persönlich leiden müsste, oder könnte infolge dieser Spannungen innerhalb der Familie eine Regelung der wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse des Betreuten n...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Vorsorgevollmacht

Rz. 19 Muster 7.7: Vorsorgevollmacht Muster 7.7: Vorsorgevollmacht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, um für Sie notwendige Entscheidungen fällen und umsetzen zu können. Eine Vorsorgevollmacht kann für medizinische Belange und/ode...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.2 Notfalldaten

Die freiwillige Speicherung und die Bereitstellung der Notfalldaten auf der eGK sorgt für mehr Sicherheit. Im Notfall können so Komplikationen vermieden werden, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehender Vorerkrankungen oder Besonderheiten aufgrund erfolgter Operationen hervorgerufen werden könnten. Neben Notfalldaten sind künftig z. B. auch Patien...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 1. Generalvollmacht

Rz. 39 Die umfassendste Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen, gibt die Generalvollmacht. Sie wird vielfach in Form einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vorsorgevollmacht erteilt, oft in Kombination mit Betreuungs- und Patientenverfügung. Das "Rundum-sorglos-Paket", mit dem der Bevollmächtigte jedes rechtlich mögliche Handeln im Namen des Vertretenen vornehmen kann, be...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.2 Schweigepflichtentbindungserklärung und Patientenverfügung

Der nicht erkrankte Partner hat grundsätzlich kein Auskunfts- und Besuchsrecht bezüglich des anderen Partners. Die Partner sollten sich daher gegenseitig bevollmächtigen, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VIII. Inhalt der Patientenverfügung

1. Grundsätze Rz. 238 Grundsätzlich ist der Verfügende hinsichtlich des Inhalts seiner Patientenverfügung frei. Dringend angeraten ist es, bei einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Situation die Fortgeltung der Verfügung ausdrücklich zu vermerken bzw. diese inhaltlich anzupassen. Inhaltlich zu unterscheiden sind zwei Konstellationen: Die defensive Patientenverfügun...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IX. Patientenverfügung in Kombination mit Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

Rz. 250 Eine Patientenverfügung sollte sinnvollerweise mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert werden. Zur wirksamen Durchsetzung der in einer Patientenverfügung niedergelegten Wünsche gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ist ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer immer dann erforderlich, wenn diese sich nicht an die in der Patientenve...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Bindungswirkung der Patientenverfügung

Rz. 227 Fraglich war lange Zeit die Bindungswirkung von Patientenverfügungen. Im Jahr 2003 stellte der BGH[305] klar, dass eine Willensäußerung in Form einer sog. "Patientenverfügung" als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts bindend wirkt; denn schon die Würde des Betroffenen verlangt, dass eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung

Rz. 248 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch n...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Widerruf der Patientenverfügung

Rz. 235 Die Patientenverfügung ist jederzeit formlos ganz oder teilweise widerruflich, § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB (§ 1901a Abs. 1 S. 3 BGB a.F.). Der Widerruf braucht insbesondere nicht schriftlich oder sprachlich artikuliert zu werden, er kann somit mündlich oder durch konkludentes Verhalten erfolgen. Der Widerruf kann auch nonverbal erfolgen.[312] Vielmehr genügt ein Zeichen m...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Form und Aufbewahrung der Patientenverfügung

1. Form Rz. 221 Die Patientenverfügung eines einwilligungsfähigen Volljährigen muss nach § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) schriftlich festgelegt sein.[294] Um der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB zu genügen, muss die Patientenverfügung mit einer Unterschrift versehen sein. Hintergrund ist, dass der Verfügende vor Übereilungen geschützt ist und das wirklich G...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch

Rz. 247 Sofern die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt abgefasst wird, in der der Verfügende kein spezifisches Krankheitsbild aufweist, empfiehlt sich folgende Formulierung:[330] Muster 2.11: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch Muster 2.11: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch Patientenverfügung Ich, _________________________, geb. am ______...mehr