Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Inhaltliche Anforderungen in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 10 Für die Ausgestaltung einer Vollmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten gelten besondere inhaltliche Gestaltungsanforderungen (qualifizierte Vorsorgevollmacht). Die Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten kann nicht als schlichte Generalvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht muss konkretisiert werden. § 1820 Abs. 2 BGB (§ 1904 Abs. 5 BGB a.F.) bestimmt, d...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / II. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht in Personalangelegenheiten nach § 1820 Abs. 2 BGB (§§ 1904, 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 7 Die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung des Umfangs der konkret erteilten Rechtsmacht gilt auch für den Vorsorgebevollmächtigten.[6] 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit? Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. ...mehr

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Anhang I:Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag

Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag Rz. 1 Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Bundesärztekammer.mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / D. Das Genehmigungsverfahren

Rz. 88 Für das betreuungsgerichtliche Verfahren gelten die verfahrensrechtlichen Regeln der §§ 271 ff. FamFG – speziell §§ 271 Nr. 3, 274, 276, 287, 298 FamFG. Rz. 89 Ablauf und Entscheidungskriterien: Das Gericht hat den Willen des Patienten aufgrund seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 37 FamFG) festzustellen. Daran ist der Arzt nic...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Freiheitsentziehende Unterbringung, Maßnahmen und ärztliche Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 62 Auch die Unterbringung eines Patienten ist dem Bevollmächtigten/Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes erlaubt und nur, wenn und solange die Unterbringung nach § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB (§ 1906 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.) zulässig ist.[91] Es reicht also zum Vollzug einer solchen Maßnahme nicht aus, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt oder das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / II. Die Bestattungsverfügung

Rz. 204 Bei der Totenfürsorge handelt es sich um das Recht und die Pflicht der nächsten Angehörigen, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden.[228] Zitat "Das Totenfürsorgerecht umfasst unter anderem das Recht, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Ersc...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.3.1.1 Beachtung in jedem Krankheitsstadium

In § 1827 Abs. 3 BGB wird klargestellt, dass es für die Beachtung und Durchsetzung des Patientenwillens nicht auf Art und Stadium der Erkrankung ankommt.[36] Dem Patienten soll das Recht, Behandlungen abzulehnen, auch für Krankheiten zustehen, für deren Ausbrechen noch keinerlei Symptome vorhanden sind. das betrifft vor allem Koma und Demenz.[37] Nach Auffassung des Gesetzgeb...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / VI. Protokoll des Gespräches zwischen behandelndem Arzt und Betreuer/Bevollmächtigtem – § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.)

Rz. 83 Das nachfolgende Muster ist ein Vorschlag und hat sich als besonders hilfreich erwiesen, wenn das Gespräch mit dem behandelnden Arzt unvorbereitet "von jetzt auf gleich" kommt und man etwas Gesichertes zur Hand haben muss. Es ist aber auch möglich, jeder anderen Form einer Entscheidungsfindung zu folgen. Hilfreich dürfte zur Vorbereitung eines solchen Gesprächs z.B. d...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.2 Genehmigung der Nichteinwilligung des Betreuers, § 1829 Abs. 2 BGB

Aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich, dass der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts auch dann einholen muss, wenn er die Einwilligung zu einer risikoreichen ärztlichen Maßnahme verweigern bzw. die Einwilligung des Betreuten widerrufen will, obwohl die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund des Unterbleiben...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.4 Entbehrlichkeit der Genehmigung, § 1829 Abs. 4 BGB

Wie oben dargestellt, benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts in den in § 1829 Abs. 1 und 2 BGB genannten Fällen. Nach § 1829 Abs. 4 BGB ist diese Genehmigung entbehrlich, wenn zwischen Arzt und Betreuer Einigkeit darüber besteht, dass die Einwilligung, Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Patientenwillen entsprechen. § 1829 Abs. 4 BG...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Der Betreuer in diversen Personalangelegenheiten

Rz. 3 Nach neuem Recht (§ 1815 BGB) wird ein rechtlicher Betreuer für einen Aufgabenkreis bestellt. Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. Muss ein Betreuer für die Personalangelegenheiten ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Muster

Rz. 66 Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden zumindest im Innenverhältnis unter der Bedingung errichtet, dass der Betroffene trotz Vorsorgevollmacht und/...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.3 Entsprechende Geltung für Bevollmächtigte, § 1828 Abs. 3 BGB

Mit der Vorschrift wird entsprechend § 1827 Abs. 5 BGB klargestellt, dass sich die Pflichten des Bevollmächtigten vorrangig aus einer Vollmacht ergeben.mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3 Exkurs: Beschwerdeverfahren

4.3.1 Statthaftigkeit § 58 FamFG regelt die Statthaftigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte statt. Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen nach § 58 Abs. 2 FamFG auch die nicht selbstständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind. 4.3.2 Form ...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.2 Form der Einlegung

Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird, § 64 Abs. 1 FamFG (judex a quo). Die Beschwerde kann entweder durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen, § 64 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, Abs. 2 Satz 2 FamFG.mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.1 Nahe Angehörige

Zu den nahen Angehörigen im Sinne der Vorschrift zählen der Ehegatte oder Lebenspartner des Patienten, seine Kinder, Eltern und Geschwister.mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.1 Statthaftigkeit

§ 58 FamFG regelt die Statthaftigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte statt. Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen nach § 58 Abs. 2 FamFG auch die nicht selbstständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind.mehr

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Die Patientenverfügung / 2 Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens, § 1828 BGB

2.1 Prüfung durch den behandelnden Arzt, § 1828 Abs. 1 BGB Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den dialogischen Prozess zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer und ggf. weiteren Personen herzustellen, soweit es um die Feststellung des Patientenwillens geht. Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass sich die Pflichten des Arztes bereits aus dessen berufsrechtlichen Pfli...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.2 Form

Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, § 126 BGB. Eine mündliche Bevollmächtigung reicht nicht aus. Das Formerfordernis dient insbesondere der Rechtssicherheit und dem Schutz des Vollmachtgebers vor willkürlichen Entscheidungen eines mutmaßlich Bevollmächtigten.mehr

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Die Patientenverfügung / 3 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen, § 1829 BGB

3.1 Genehmigung der Einwilligung des Betreuers, § 1829 Abs. 1 BGB Nach der Rechtsprechung des BGH sind medizinische Behandlungen gegen den natürlichen Willen eines einwilligungsunfähigen Betreuten unzulässig. Der Betreuer darf daher den Betreuten einer ambulanten Behandlung nicht zuführen, wenn dieser sich widersetzt. Auf die Gründe, die den Betreuten hierzu bewegten, und auc...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2.2 Bestellung eines Verfahrenspflegers, 298 Abs. 2 FamFG

Bestellung eines Verfahrenspflegers im Falle des § 1829 Abs. 2 BGB Die Vorschrift stellt klar, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei Maßnahmen nach § 1829 Abs. 2 BGB für den Betroffenen immer ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist ("stets").mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / d) Zusätzlich erforderlich: genehmigungspflichtige Gefahrensituationen

Rz. 42 Der Genehmigungsvorbehalt des § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.) greift nur dann, wenn vorgenannte Maßnahmen mit einer qualifizierten Gefahrensituation verbunden sind.[42] Dazu muss eine objektive, ernstliche und konkrete Gefahrenlage bestehen, die wahrscheinlich und mit gravierender Folge eintreten wird.[43] Rz. 43 Zu den qualifizierten Gefahrensituationen gehört die Todesg...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und ärztlicher Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 13 Die Vollmacht zur Regelung freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) muss ebenso wie die Vollmacht zur Einwilligung in lebensgefährdende Maßnahmen schriftlich erteilt sein und die in den § 1831 Abs. 1 und 4 BGB (§ 1906 Abs. 1 und 4 BGB a.F.) genannten Fallgestaltungen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. Nr. 2 BGB; § 1906 Abs. 5 BGB a.F.). Dass e...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Die Gesundheits-/Krankheitsvollmacht unter der Bedingung der Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 26 Für vermögensrechtliche Vollmachten ist man sich einig darüber, dass eine Vollmacht unter einer Bedingung praxisuntauglich ist, weil der Dritte den Eintritt der Bedingung in der Regel nicht prüfen kann. Deshalb muss angeordnet werden, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unabhängig von der Regelung im Innenverhältnis unbedingt – also ohne Bedingung – erteilt wird. Die...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2.1 Anhörung der Betroffenen

Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens wurde in Anlehnung an das bisherige Verfahren des § 1904 BGB a. F. konzipiert. Weiterhin muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierneben soll auch die Anhörung von Beteiligten erfolgen und zwar unabhängig davon, ob es um die Zustimmung oder den Verzicht des Betreuers/Bevollmächtigten geht. Die Gleichbehandlung von Einwilli...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Muster für qualifizierte Vorsorgevollmachten in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in Personalangelegenheiten ("persönlichen" Angelegenheiten) wird von unterschiedlichen Autoren unterschiedlich weit verstanden und formuliert. Deshalb finden sich in der Literatur auch sehr unterschiedliche Textbausteine. Im Rahmen einer General-Vorsorgevollmacht an eine einzelne Person macht das keinen erheblichen Unterschied, weil die einzelnen Aufzähl...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Lebens- und gesundheitsgefährdende Maßnahmen – § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.)

Rz. 35 Es bedarf im Grundsatz einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung nach § 1829 Abs. 1 und 5 BGB (§ 1904 Abs. 1 BGB a.F.), wenn es sich um eine Einwilligung in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff handelt, bei dem die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute/Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder ei...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Pflicht zur Genehmigung und Recht auf Negativattest

Rz. 33 Vielen Menschen ist unbekannt, dass selbst eine qualifizierte Vorsorgevollmacht bzw. eine wirksam angeordnete Betreuung allein ggf. nicht ausreichen, um eine Entscheidung über Eingriffe in Leben, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen umsetzen zu können bzw. zu dürfen. Das Handeln des Vertreters innerhalb grundrechtsrelevanter Aufgabenkreise bedarf – z.T. zwingend, z...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.4 Frist

Für die Einlegung der Beschwerde gilt grundsätzlich eine Notfrist von einem Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Bei betreuungsgerichtlichen Genehmigungen wird § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einschlägig sein. Das hat zur Konsequenz, dass die Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden muss (sofortige Beschwerde). Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Bes...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.6 Gang des Beschwerdeverfahrens

Der Gang des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach § 68 FamFG. Danach kann das Ausgangsgericht der Beschwerde abhelfen, § 68 Abs. 1 Satz 1 HS 1 FamFG. Andernfalls muss die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht (in Betreuungssachen ist dies immer das Landgericht) vorgelegt werden. Sodann prüft das Beschwerdegericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen, also, ob die Besch...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.1 Genehmigung der Einwilligung des Betreuers, § 1829 Abs. 1 BGB

Nach der Rechtsprechung des BGH sind medizinische Behandlungen gegen den natürlichen Willen eines einwilligungsunfähigen Betreuten unzulässig. Der Betreuer darf daher den Betreuten einer ambulanten Behandlung nicht zuführen, wenn dieser sich widersetzt. Auf die Gründe, die den Betreuten hierzu bewegten, und auch auf seine Einsichtsfähigkeit kommt es nicht an.[42] Voraussetzun...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.1.2 Begründete Gefahr einer schweren Folge

Eine Genehmigungspflicht hinsichtlich der jeweils durchzuführenden ärztlichen Maßnahme besteht regemäßig nur dann, wenn die begründete Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens besteht. Es muss die ernste und konkrete Erwartung vorliegen, dass die näher bezeichneten Folgen eintreten werden.[48] Die schwere Folge liegt neben dem Todese...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / II. Was sind Fälle des Genehmigungsvorbehalts?

Rz. 34 Für das Handeln eines Betreuers gelten vielfältige Genehmigungsvorbehalte. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Vorsorgebevollmächtigte diesen Vorbehalten gerade nicht unterliegt. Das gilt jedoch nicht für die Genehmigungsvorbehalte der §§ 1829, 1831, 1832 BGB (§§ 1904 und 1906, 1906a BGB a.F.). § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.) versteht sich wie d...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.1.1 Wirksamwerden zwei Wochen nach Bekanntgabe an Betreuer, Bevollmächtigten oder Verfahrenspfleger

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts wird erst zwei Wochen nach Bekanntgabe an den Betreuer oder Bevollmächtigten sowie den nach § 298 Abs. 2 FamFG zu bestellenden Verfahrenspfleger wirksam. Der Gesetzgeber ist insofern von dem allgemeinen Grundsatz in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wonach die Verfügung des Gerichts regelmäßig mit Bekanntgabe an den jeweiligen...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2 Äußerung von nahen Angehörigen, § 1828 Abs. 2 BGB

Die Vorschrift ist eine "Soll-Vorschrift"; eine Verpflichtung des Betreuers und der Ärzte zur Anhörung besteht somit nicht. Nach § 1828 Abs. 2 BGB sollen der Betreuer sowie der behandelnde Arzt zur Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 und Abs. 2 BGB nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Patienten Gelegenheit zur Äußerung geben. Voraussetzung ...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2.3 Sachverständigengutachten, § 298 Abs. 3 FamFG

Einholung eines Sachverständigengutachtens Medizinische Fragen werden mittels eines Sachverständigengutachtens, das vom Betreuungsgericht einzuholen ist, geklärt. Inhaltlich hat sich das Gutachten auf die im Rahmen der Genehmigung vorzunehmende Abwägung zwischen den Risiken der Diagnose- oder Behandlungsmaßnahme, deren Vorteile für den Betroffenen und etwaige Alternativen zu ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / a) Die Untersuchung des Gesundheitszustands

Rz. 37 Unter dem Tatbestandsmerkmal Untersuchung des Gesundheitszustandes ist jedes diagnostische Verfahren zu verstehen, gleichgültig, ob es mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist oder nicht.[29] Dazu gehören einfache Funktionsprüfungen ebenso wie physikalische, chemische, bakteriologische, virologische wie immunologische Analysen.[30] Mit einem Eingriff verbundene A...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.3 Notwendiger Inhalt der Beschwerdeschrift

Aus der Beschwerdeschrift muss hervorgehen, wer die Beschwerde führt (Beschwerdeführer), die angegriffene Entscheidung muss bezeichnet sowie ausgeführt werden, dass die Entscheidung durch eine höhere Instanz überprüft werden soll. Es muss weder ein bestimmter Antrag gestellt noch die Beschwerde begründet werden. Unterlässt der Beschwerdeführer allerdings eine Begründung, läu...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.1.3 Eilfälle

Liegt ein sogenannter Eilfall vor, benötigt der Betreuer nicht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ein Eilfall liegt vor, wenn der mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens verbundene zeitliche Aufschub der ärztlichen Maßnahme zu einem signifikanten, über das Gewöhnliche hinausgehenden Risiko für Leben und Gesundheit des Betreuten führt.[49] Im Umkehrschluss zu § 18...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.5 Beschwerdeberechtigung

Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich § 59 FamFG und § 303 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, 4 FamFG. Ein Beschwerderecht steht demnach zu: demjenigen, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist, dem Ehegatten oder Lebenspartner des Betroffenen, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, sowie den Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Abköm...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.3 Erteilung der Genehmigung, § 1829 Abs. 3 BGB

Die Vorschrift regelt, wann das Betreuungsgericht die Genehmigung nach § 1829 Abs. 1 und 2 BGB zu erteilen hat. Dies ist der Fall, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht. Das Gericht überprüft demnach im Interesse und zum Schutz des Betreuten, ob die Entscheidung des Betreuers tatsächlich seinem mut...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.1 Wirksamwerden der Genehmigung, § 287 Abs. 3 FamFG

Die Vorschrift regelt das Wirksamwerden von Genehmigungsbeschlüssen des Betreuungsgerichts zu Maßnahmen nach § 1829Abs. 2 BGB (Nichteinwilligung oder Widerruf der Einwilligung). Es handelt sich um eine Sondervorschrift, die ausschließlich die Erteilung einer Genehmigung zur Verweigerung bzw. des Widerrufs der Einwilligung des Betreuers oder des Bevollmächtigten in eine leben...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.2 Sonstige Vertrauenspersonen

Unter den Personenkreis der "sonstigen Vertrauenspersonen" fallen Personen, die nicht unbedingt eine verwandtschaftliche Beziehung zum Patienten haben müssen. Es handelt sich um Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Patienten stehen. Das können beispielsweise enge Freunde des Patienten sein, aber auch der Pfarrer der örtlichen Gemeinde oder der Hausarzt ...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.1.1 Ärztliche Maßnahmen

Unter den Oberbegriff der ärztlichen Maßnahmen fallen Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe. Untersuchungen des Gesundheitszustandes Eine Untersuchung des Gesundheitszustandes ist jedes diagnostische oder anamnestische Verfahren, unabhängig davon, ob es mit einer körperlichen Untersuchung oder einem körperlichen Eingriff verbunden is...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / V. Die medizinische Indikation – Gibt es Standards für spezielle Situationen?

Rz. 78 Als eindeutig indiziert wird in der Notfallmedizin eine initiale und zunächst zeitlich begrenzte Maximaltherapie angesehen bei lebensbedrohlicher Erkrankung, ungewisser Gesamtprognose und unklarem Patientenwillen.[122] Das ist Standard, bringt aber sodann kaum weiter. Rz. 79 Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (17.2.2011) können sicherl...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / II. Bestimmungen für Betreuungsverfügungen (Ablieferungspflicht)

Rz. 16 Diese Pflicht besteht, sobald der Besitzer des Schriftstückes von der Einleitung des Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt hat. Die Pflicht zur Ablieferung für den Besitzer entsteht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser positive Kenntnis[11] von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens nach §§ 278 ff. FamFG erlangt hat. Nicht ausreichend ist die Kenntnis von der Betre...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 3 Bedeutung

Die seit 2009 geltende Gesetzeslage zum Rechtsinstitut der Patientenverfügung hat die Bedeutung einer bevollmächtigten Person immens verstärkt. Gerade in Anbetracht der Schwierigkeiten bei der Auslegung einer Patientenverfügung und der Tatsache, dass bei der Festlegung der Inhalte Situationen vom Errichtenden bedacht werden müssen, die in aller Regel wenig vorhersehbar sind,...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2018 Anders/Gehle, ZPO, Kommentar, 80. Auflage 2022 (zit. Baumbach u.a./Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar, (zit. BeckOGK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online-Kommentar, Stand: 1.11.2021, 60. Ed. (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 (zit. Bengel/Reimann...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.1 Umfang der Vollmacht

Bis zum Jahr 1999 war es stark umstritten, ob sich eine Vollmacht auch auf Fragen der Gesundheitssorge erstrecken konnte. Erst mit Inkrafttreten des 1. Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 wurde durch Einfügung des § 1904 Abs. 2 BGB a. F. die Zulässigkeit von Vollmachten mit dem Bereich "Gesundheitssorge" geregelt. Damit der Bevollmächtigte Entscheidungen über ärztliche M...mehr