Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.3 Deliktische Haftung

Nach § 823 BGB haftet derjenige auf Schadensersatz, der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt. Im Zusammenhang mit dem Rat oder der Auskunft eines Personalrats scheiden die ausdrücklich erwähnten, so genannten absoluten Rechte aus. Es kommt nur die Verletzung eines sonstigen Rechts in Betrac...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.4 Weiteres Verfahren

Bereits die Mitteilung über die beabsichtigte Ablehnung löst die Folgen des § 66 Abs. 3 Satz 1 -3 LPVG NW aus. Auf die Mitteilung muss binnen 2 Wochen – wobei eine einvernehmliche Verlängerung möglich ist – mit dem Ziel der Verständigung erörtert werden. Kommt eine Einigung dennoch nicht zustande, so kann von Personalrat oder Dienststellenleitung das Stufenverfahren binnen 2 W...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 41 HPVG Die Regelung ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Der Personalrat entscheidet über die Einführung der Sprechstunden, hinsichtlich Zeit und Ort muss Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter hergestellt werden. Wenn es bereits eingerichtete Sprechstunden und dafür zur Verfügung gestellte Räume gibt, bedarf es eines besonderen Grundes fü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Reaktion der Dienststelle

Der Dienststelle obliegt die formelle und die materielle Prüfung des Vorschlags. § 77 Abs. 2 Satz 1 BPersVG gibt eine Frist von 6 Wochen vor, in der unter Angabe von Gründen eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme gefällt werden soll. Mindestens ist ein Sachstandshinweis gefordert. Unmittelbare Konsequenzen oder auch Höchstbearbeitungszeiten sind der Vorschrift nicht z...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine eigenen Sprechstunden abhalten. Dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend. Daraus kann im Umkehrschluss auch ein grundsätzlich bestehende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13 Sachsen

§ 44 SächsPersVG § 44 Abs. 1 SächsPersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 44 Abs. 2 SächsPersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. Sowohl der Personalr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Ablehnung aus Sachgründen

Kommt die Dienststelle zur Zulässigkeit des Vorschlags, so prüft sie diesen in sachlicher Hinsicht. Grundsätzlich bestimmt der Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes auch den Umfang des daraus abgeleiteten Initiativrechts. So ist die Mitbestimmung bei der Eingruppierung ein Mitbeurteilungsrecht und kein Mitgestaltungsrecht. Der Personalrat kann daher den Arbeitgeber auch nicht ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15 Schleswig-Holstein

§ 33 MBG SH § 33 Abs. 1 MBG SH erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 33 Abs. 2 MBG SH wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 33 Abs. 3 MBG SH enthält eine nic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 46 HmbPersVG § 46 Abs.1 Satz 1 und 2 HmbPersVG stimmen mit der Regelung des Bundes überein. Die Einrichtung der Sprechstunde erfolgt hinsichtlich Zeit und Ort wie im Bund im Einvernehmen mit der Dienststelle. Ergänzend wird in § 46 Abs. 1 Satz 3 HmbPersVG der Rechtsweg für den Streitfall bestimmt. Es ist die Einigungsstelle anzurufen. Die Jugendvertretung kann nach § 46 Abs. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Verfahren

Den Umgang mit diesen Anträgen regelt § 70 Abs. 2 LPVG BW. Zu diesem Antrag soll der Leiter der Dienststelle binnen 3 Wochen schriftlich Stellung nehmen. Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, ist ein Zwischenbescheid erforderlich. Die Ablehnung ist schriftlich oder elektronisch zu begründen, § 70 Abs. 2 Satz 2 LPVG BW. Für den Fall der Ablehnung ist kein Verweis in §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Beamte in Privatbetrieben

Rz. 33 Soweit Beamte aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig werden, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1. Problematisch sind die Fälle, in denen Beamte im Wege der Abordnung oder Zuweisung durch ihren Dienstherrn in einen Betrieb eingegliedert werden. Nach der früheren Entsprech...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (7) Kündigung

Rz. 68 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Versetzung / 10 Beteiligung der Personalvertretung

10.1 Mitbestimmung des Personalrats Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieb...mehr

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Versetzung / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

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Versetzung / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Versetzung / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 6 Sonderfall: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz des öffentlichen Dienstes

Abweichend von den Regeln und Abläufen zur Mitbestimmung in der Privatwirtschaft stellt sich, bei ansonsten absolut identischen Arbeitsschutzvorschriften, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Einsetzen der Mitbestimmung auf den Punkt fixiert, ab dem aus der – insoweit noch mitbestimmungsfreien – Gefährdungsanalyse Maßnah...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Zentrales Regelwerk der betrieblichen Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Neben den organisationsrechtlichen Bestimmungen (Größe des Betriebsrats, Wahl und Konstituierung des Betriebsrats, Gremien usw.) finden sich hier die zentralen Vorschriften, die regeln, wann und in welchem Umfang der Betriebsrat an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken darf bzw. muss....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1 Rechtsgrundlagen

Das Arbeitsschutzrecht ist nicht nur von den wechselseitigen Rechten und korrespondierenden Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch von Rechten und Pflichten Dritter geprägt. Dies gilt für das Arbeitsschutzgesetz ebenso wie für die daraus abgeleiteten Verordnungen. Zu diesem Kreis der "Dritten" gehören auch die Betriebs- und Personalräte, die z. B. ein Anhör...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1.2 Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder

Da das Arbeitsschutzgesetz und seine Folgeverordnungen nicht allein für die Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Dienst in all seinen Ausgestaltungen gelten, sind die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Personalvertretungsrechts des Bundes und der Länder im Kontext des Arbeitsschutzes zu beachten. § 75 Abs. 3 Nr. 11 und 16 BPersVG regeln die Mitbestimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die "echte" Mitbestimmung gemeint, die bedeutet, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeber bei den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats letztlich in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf den Arbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 118 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§§ 83, 84 BPersVG) werden seit dem 1.8.2013[38] nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens abgerechnet. Sie sind den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vergleichbar, zumal nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche

Rz. 115 Macht der Auftraggeber einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten geltend, so kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, ihm oder dem Anspruchsteller sei noch keine ordnungsgemäße Kostenrechnung nach § 10 erteilt worden.[108] Rz. 116 So kann auch eine Dienststelle, die zur Erstattung bzw. Freistellung von Rechtsanwaltskosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festsetzungsantrag des Anwalts

Rz. 41 Beantragt der Anwalt die Festsetzung seiner Vergütung, so ist der Festsetzungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Dieser muss nicht notwendigerweise Partei des Rechtsstreits gewesen sein. Die Festsetzung kommt daher auch gegen nicht am Prozess beteiligte Personen in Betracht.[26] Rz. 42 Dass der Auftraggeber im Ausland wohnt, steht einer Festsetzung nach § 11 nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 3 Die Sifa als EHS-Manager: Diese Managerqualitäten bringt sie bereits mit

Der Anfang ist bereits gemacht: Die Sifa hat sich in der Vergangenheit vom betrieblichen Anwender der Arbeitsschutzvorschriften hin zu einem lösungsorientierten und ganzheitlich denkenden Manager, der die Ziele der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes und teilweise auch schon der betrieblichen Sicherheit mit den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Radon / 6.2 Organisatorisch

Messungen organisieren: In jedem Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, muss gemessen werden. Bericht sowie eigene Aufzeichnungen zu Messungen mind. 5 Jahre lang aufbewahren. Betroffene Beschäftigte, Fremdfirmen sowie Betriebs- oder Personalrat unverzüglich über das Messergebnis informieren. Bezüglich Maßnahmen mit dem Betriebs- bzw. Personalrat zusammenarbeiten. Lüft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 2.1 Akteure und Teilnehmerkreis

Die Diskussion über die Form des Fragebogens (Online oder Papierform) und ob die Befragung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, wird im Arbeitskreis Gesundheit geführt. Dieser entscheidet auch über die Zielrichtung bzw. Inhalte und gibt den Fragebogen nach Fertigstellung frei. Dabei kommen auf die Teilnehmer des Arbeitskreises folgende Aufgaben zu:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 2.4 Information an Führungskräfte und Mitarbeiter

Nach Freigabe des Fragebogens gilt es, den Beschäftigten folgende häufig gestellte Fragen zu beantworten: Was ist Sinn und Zweck der Befragung? Welchen Nutzen haben Mitarbeiter (und Unternehmen) davon? Wie läuft die Befragung ab? Wie genau wird der Datenschutz sichergestellt? Wer erhält die ausgefüllten Fragebögen? Wer wertet die Bögen aus? Wann und in welcher Form werden die Ergeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 2.3.3 Skalierung und Kodierung

Eine einfache und brauchbare Antwortskalierung zur Einstellungsmessung in der empirischen Sozialforschung bietet die LIKERT-Technik.[1] Diese umfasst i. d. R. 4 oder 5 Stufen, wobei bei einer ungeraden Anzahl die mittlere Antwortkategorie schwer zu beurteilen ist. Bei den Antworten lassen sich verschiedene Skalenniveaus unterteilen:[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 2.5 Organisation von Verteilung und Rücklauf

Ist der Fragebogen freigegeben und sind die Beschäftigten informiert, erfolgt die Verteilung. Dafür sollte die notwendige Anzahl an Fragebögen gedruckt bzw. der entsprechende Onlinezugang hergestellt werden. Wird das Projekt durch einen externen Dienstleister (Krankenkasse oder BGM-Berater) unterstützt, kann dieser Schritt auch übertragen werden. Stehen die Mitarbeiter einer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 2.3.1 Auswahl Inhalte und Kategorien

Bei der Sammlung von Informationen zum Thema "Mitarbeiterbefragungen im BGM" lassen sich in der Literatur verschiedene Wirkungsmodelle finden. Die Auswahl eines geeigneten Modells für die eigene Befragung sollte sich immer an der Zielsetzung der Befragung orientieren: Was soll gemessen werden? Welche Ergebnisse sind gewünscht? Das Zusammenspiel von Umwelt und Person ist sehr ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung / 2.4 Verantwortlichkeit von Betriebs- und Personalrat

Obwohl die Mitbestimmungsgremien im Arbeits- und Gesundheitsschutz weitgehende Mitbestimmungsrechte haben (z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 75 Abs. 3 BPersVG), haben sie keine Überwachungsverantwortung. Sie sind jedoch im Rahmen ihrer Rechte verpflichtet, diese wahrzunehmen und somit gegenüber dem Arbeitgeber dafür verantwortlich, die ihnen zugestandenen Rechte wahrzunehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 1.2 Begriff "Rechtsdienstleistung"

§ 2 RDG erläutert, was Rechtsdienstleistungen sind und legt damit den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fest. Rechtsdienstleistungen sind nach § 2 Abs. 1 RDG nur Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung bleiben, die tatbestandsmäßigen Vorgaben des § 2 Abs. 1 RDG im Streitfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 4 Besonderheiten und Abgrenzung zur freien Wirtschaft

Ein betriebliches bzw. behördliches Gesundheitsmanagement benötigt Ziele und will als Managementaufgabe verstanden werden. Dieses Grundverständnis eines BGM dient allen Unternehmenstypen als Basis für deren Gesundheitsaktivitäten (Industrie, Handel, öffentliche Verwaltung etc.). Unterschiede zeigen sich zunächst in der jeweiligen Erwartungshaltung, der Zielsetzung und auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 5 Handlungsansätze und Ziele für ein BGM in der öffentlichen Verwaltung

Um den genannten Herausforderungen entgegenzuwirken, haben sich die Bundesregierung, der Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund 2009 auf die bereits genannte Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung verständigt. Der Auftrag zur systematischen Gesundheitsförderung ist für die Bundesbehörden verbindlich. Auf Basis folgender Grundsätze ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6c Personal... / 2.3.2 Übergang von Arbeitsverhältnissen

Rz. 40 Arbeitnehmer setzen nach dem Übergang ihr Arbeitsverhältnis mit dem neuen Träger fort, dieser tritt in die Rechte und Pflichten des vorherigen Trägers ein. Dafür sind die zum Zeitpunkt des Übertritts relevanten Verhältnisse maßgebend. Rz. 41 Es gelten allerdings ausschließlich die tariflichen Bestimmungen des aufnehmenden Trägers. Durch Abs. 3 Satz 3 werden anderslaute...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6c Personal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6c regelt die Folgen der gesetzgeberischen Organisationsentscheidung, über die bereits seit dem 1.1.2005 zugelassenen kommunalen Träger als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weitere kommunale Träger nach Maßgabe des § 6a zuzulassen, i. S. einer Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des neuen Jobcenters und seiner Leistungsfähigkeit bei der Ausfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 § 29a AO dient, anders als etwa § 17 FVG, der schnellen und flexiblen Reaktion auf kurzfristige Sonderbelastungen einzelner FÄ. Ein absehbar langfristiger Unterstützungsbedarf ist nur kurzfristig über § 29a AO, langfristig aber über dauerhafte Aufgabenverschiebungen zwischen FÄ durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 S. 3 FVG [1] oder andere – z. B. personalwirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 1 Einleitung

Die Definition des BEM in § 167 (früher § 84) des SGB IX liegt schon seit 2004 vor. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen[1] hat sich diesem Thema gewidmet und eine große Zahl von Gerichtsurteilen zum BEM wurden gesprochen.[2] In vielen, vor allem großen Unternehmen ist das BEM inzwischen fester Teil des Personalmanagements und wird praktisch gelebt; es gibt aber genauso viele...mehr

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Alkoholismus / 2.1 Betriebliche Prävention

Nach § 4 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. In § 5 ArbSchG ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die sogenannte Gefährdungsanalyse, vorgesehen. Auf der Grundlage solcher Gefährdungsbeurteilungen lassen sich k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 3.1 Alkoholverbote

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die generell das Alkoholtrinken in der Arbeitswelt verbietet. Selbst die Unfallverhütungsvorschriften enthalten ein solches Verbot – abgesehen von Einzelfällen[1] – nicht. Ein Alkoholverbot kann jedoch im Wege der Betriebsvereinba­rung, in einem Arbeitsvertrag oder mittels Direktionsrechts angeordnet werden. Man unterscheidet absolute und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.1 Grundsätzliches

Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlossen werden.[2] Alle...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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