Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und der Leistungsempfänger seinen Sitz oder eine Betriebsstätte, an welche die Leistung ausgeführt wird, im Inland hat. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.1.1 Zielstellung und Anforderungen der EU-Taxonomie

Durch die Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Union die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit an den europäischen Finanzmärkten erhöhen. Das Ziel ist die Lenkung von Finanzströmen in wirtschaftliche Aktivitäten, die mit den Nachhaltigkeitsprinzipien der EU übereinstimmen. Damit bildet die EU-Taxonomie eine wesentliche Säule des European Green Deals.[1] Die An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Entstehung der Steuer bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 117 Bei Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung gem. § 16 Abs. 5 UStG). Abweichend von dem in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b und Nr. 2 UStG zum Ausdruck kommenden G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Drogenmissbrauch / 3.4 Drogentests

Tests zum Nachweis auf Drogenkonsum sind über Blut, Speichel, Urin oder Haare bzw. Nägel möglich, wobei erstere für den Nachweis eines kurz zurückliegenden Konsums geeignet sind, während Haare eine "Langzeitaussage" ermöglichen. Allerdings kommen solche Nachweise nur infrage, wenn der Betroffene zustimmt. In besonders sensiblen Bereichen (z. B. Personenbeförderung, Sicherheit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 5 Besonderheit beim Vorsteuerabzug aus Fahrausweisen:

Anders als bei Kleinbetragsrechnungen spielt der Grenzwert von 250 EUR bei Fahrausweisen keine Rolle. Somit müssen Fahrausweise, auch wenn sie über 250 EUR liegen, nur die nachfolgenden Angaben enthalten. Die Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei Fahrausweisen nicht erforderlich.[1] Bei der Bezeichnung des Beförderungsunternehmens reicht es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen

Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber regelt hier in Abgrenzung zur Berücksichtigung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 3.2 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Mit dem Investitionskredit "Nachhaltige Mobilität" (268, 269) fördert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen neben klimafreundlichen Fahrzeugen für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge auch Fernbusdienste, Schiffe zur Personenbeförderung, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge), batter...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.1 Bilanzausweis und Abschreibung

Im Unterschied zu den Gebäuden werden Betriebsvorrichtungen regelmäßig den technischen Anlagen gem. § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB zugewiesen. Hier ist die Abgrenzung insbesondere wegen der Abschreibung von grundlegender Bedeutung. Denn Betriebsvorrichtungen werden wie selbstständige Wirtschaftsgüter abgeschrieben. Die Regelungen zur Gebäude-AfA finden demnach auf sie keine Anwen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / Zusammenfassung

Überblick Zur Unterscheidung von Kraftfahrern mit nicht professioneller Pkw- bzw. Lkw-Nutzung wurde der Begriff Berufskraftfahrer eingeführt. Diese arbeiten in der Personen- und Güterbeförderung. In der Personenbeförderung tätige Kraftfahrer arbeiten in der Regel als Busfahrer im Nahverkehr oder als Reisebusfahrer im Fernverkehr zwischen Großstädten bzw. für national und int...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 2 Praxisbeispiel für Ihre Buchhaltung: Geschäftsreise eines Unternehmers – Anreise mit Taxi und Zug

Der Unternehmer unternimmt eine Geschäftsreise von Köln nach München. Er lässt sich mit dem Taxi zum Bahnhof bringen und zahlt dafür 32 EUR. Für die Zugfahrt zahlt er einen Betrag von 321,00 EUR brutto. Die Kosten für die Taxifahrt vom Münchener Bahnhof zum Hotel betragen 26 EUR brutto. In den Kosten für die Taxi- und Zugfahrten von insgesamt 379 EUR ist die Umsatzsteuer mit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 Ausnahmen von der Besteuerung als Personenbeförderung

2.3.5.1 Unentgeltliche oder nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführte Personenbeförderungen Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen unterliegen insbesondere nicht der Besteuerung, wenn diese unentgeltlich oder mit eigenen Omnibussen nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführt werden. Werden z. B. Mitglieder ausländischer Vereine, kulturelle Gruppen (...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.5 Personenbeförderung im Luftverkehr als Reisevorleistung teilweise im Drittlandsgebiet

Rz. 154 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erstreckt sich eine Personenbeförderung im Luftverkehr (Reisevorleistung) sowohl auf das Drittlandsgebiet als auch auf das Gemeinschaftsgebiet, kann der Empfänger der Beförderungsleistung abweichend von Rz. 152 f. eine Vereinfachungsregelung anwenden (Abschn. 25.2. Abs. 4 UStAE). Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vereinfachungsregelung ha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.6 Personenbeförderung mit Kreuzfahrschiffen als Reisevorleistung teilweise im Drittlandsgebiet

Rz. 161 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erstreckt sich eine Personenbeförderung mit Kreuzfahrtschiffen im Seeverkehr sowohl auf das Drittlandsgebiet als auch auf das Gemeinschaftsgebiet, kann der Unternehmer abweichend von Rz. 152 f. von der Berücksichtigung des auf das Gemeinschaftsgebiet entfallenden Anteils der gesamten Beförderungsstrecke aus Vereinfachungsgründen absehen (Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.1 Unentgeltliche oder nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführte Personenbeförderungen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen unterliegen insbesondere nicht der Besteuerung, wenn diese unentgeltlich oder mit eigenen Omnibussen nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführt werden. Werden z. B. Mitglieder ausländischer Vereine, kulturelle Gruppen (Theater- und Musikensembles, Chöre usw.) oder Schüler-, Studenten- und Jugendgruppen in Omnibussen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.4 Nicht steuerbare Personenbeförderungen

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist davon auszugehen, dass es sich um eine nicht steuerbare Personenbeförderung handelt, unterliegt allerdings die Vermietungsleistung des Unternehmers, der sein Unternehmen von einem im Drittland liegenden Ort aus betreibt, der USt, soweit das vermietete Beförderungsmittel im Inland genutzt wird. Die Besteuerung erfolgt dann im allgemeinen B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Personenbeförderungen

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ortsbestimmung des § 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG (Personenbeförderung) ist ungeachtet der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und damit sowohl bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern (siehe Abschn. 3a.1 Abs. 1 UStAE) als auch bei Leistungsempfängern im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG (siehe Abschn. 3a.2 Abs. 1 UStAE) anzuwenden (v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr (§ 4 Nr. 6 Buchst. d UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der zum 01.01.1996 in Kraft getretenen Regelung des § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG (eingefügt durch das JStG 1996, Gesetz vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250), ist die Personenbeförderung im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland von der USt befreit. Zum...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Anzeigepflicht grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 12 UStG haben im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung solcher auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die USt zuständigen FA anzuzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungse...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.2 Personenbeförderungen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Personenbeförderungen ergeben sich hinsichtlich der Auftraggeber keine Beschränkungen; § 3b UStG gilt insoweit sowohl für Leistungen an Unternehmer als auch an Nichtunternehmer (Abschn. 3b.1 Abs. 1 UStAE, vgl. Rz. 10).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.12 Personenbeförderungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist mehrfach geändert worden. Zur seit dem 01.01.2012 aktuellen Fassung (§ 28 Abs. 4 UStG) vgl. Abschn. 12.13–12.15 UStAE.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Personenbeförderungen (§ 28 Abs. 4)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 28 Abs. 4 UStG galt bis zum 31.12.2011. Die Vorschrift steht weiterhin im Gesetz, ist aber mit Ausnahme von ganz wenigen noch offenen Fällen zeitlich überholt und wurde daher zuletzt kommentiert in der 3. Auflage 2011.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.3 Nachweise

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Frage, ob die angebotenen Nachweise über das Vorliegen einer nicht steuerbaren Personenbeförderung als ausreichend anzuerkennen sind, ist vor Ort vom abfertigenden Zollbeamten zu entscheiden. Um eine korrekte und zügige Abwicklung zu gewährleisten, muss deshalb der Mietvertrag – ggf. mit einer deutschen Übersetzung – mitgeführt werden. Au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.2 Anmietung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Keine Personenbeförderung liegt vor, wenn der Verein, die Gruppe oder die Schule den Omnibus anmietet und anschließend die Personen im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung befördert. Dies ist durch Belege und Unterlagen nachzuweisen, die insbesondere die gegenseitigen Rechtsbeziehungen eindeutig erkennen lassen. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der USt. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem – Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – vorgeschrieben. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen mit Omnibussen unterliegen wie jede andere Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Beförderungseinzelbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG hat nur Bedeutung für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (vgl. § 16 Abs. 5 UStG). Bei allen anderen Arten der Personenbeförderung sowie für Güterbeförderungen richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuer nach § 13 Ab...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn der Steuerpflichtige einen echt steuerbefreiten Umsatz ausführt, beeinflusst das sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht. Unter die echte Steuerbefreiung fallen: Ausfuhrlieferung in Drittländern, i. g. Lieferungen, Leistungen i. Z. m. internationaler Seeschifffahrt und Luftfahrt, internationale Transportleistungen, Lieferung von Gold an die Zentr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.4 Reisevorleistungen teilweise im Drittlandgebiet

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden die Reisevorleistungen nur zum Teil im Drittlandsgebiet, im Übrigen aber im Gemeinschaftsgebiet erbracht, ist die Reiseleistung insoweit steuerfrei, als die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden (Abschn. 25.2. Abs. 3 UStAE). Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen (§ 63 MWStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Echt steuerbefreit, d. h. mit Anrecht auf Vorsteuerabzug, sind Ausfuhrumsätze, i. g. Warenlieferungen sowie u. a. Beförderungs- und sonstige Dienstleistungen, die mit der Warenein- und -ausfuhr direkt verbunden sind, i. g. Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, Lieferung von Treibstoffen und Leb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Lieferungen (§ 3 Abs. 5 ff. dUStG)

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach den Umsatzsteuervorschriften ist der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zu Beginn der Beförderung oder Versendung befindet. Dies gilt auch für das i. g. Verbringen von eigenen Gegenständen des Steuersubjektes. Ansonsten liegt der Lieferort nach dem Belegenheitsprinzip dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Entstehung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alefs, Dienstleistungen: Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung ab 2010, StWK 21/2009 Gruppe 8, 311. Becker/Müller-Lee, Mehrwertsteuer-Paket: Klärungsbedarf nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2009/Praktische Auswirkungen ab dem 01.01.2010, UStB 2009, 320. Kronenthaler, Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Spielregeln treten zum 01.01.2010 in Kraft, PIStB 2009, 331. Nieskoven, Neue Spielr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.1 Anzeigepflicht

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen. Werden ausschließlich Umsätze ausgefüh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.3 Besteuerungsverfahren

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Beförderungsunternehmer hat für jede einzelne Fahrt bei der Ein- oder Ausreise bei der Zolldienststelle an der Drittlandsgrenze eine Steuererklärung in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Die Zolldienststelle, die auch die Steuererklärungsvordrucke vorrätig hält, setzt die Steuer auf beiden Ausfertigungen fest. Der Beförderungsunternehmer ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ermächtigung hinsichtlich Steuererlass im Falle des grenzüberschreitenden Personenluftverkehrs (§ 26 Abs. 3 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuer kann für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt hat. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass von USt nach § 26 Abs. 3 UStG für grenzüb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Selbstständige Leistung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass es sich bei der zu beurteilenden Leistung um eine selbstständige Leistung handelt (vgl. Abschn. 4.3.1. Abs. 1 UStAE). Ist die Leistung lediglich als unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung einzustufen, ergibt sich aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung, dass die Nebenle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Estland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen Umsätze und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Bei Einzelhandelsumsätzen und allen Umsätzen an Nichtunternehmer mit Ausnahme des i. g. Ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18 wurde zuletzt insbesondere für die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, die Abschaffung des Abzugsverfahrens sowie die Besteuerung elektronischer Dienstleistungen und grenzüberschreitender Personenbeförderung umfangreich geändert (vgl. Rz. 8 ff.). Durch Art. 5 Nr. 22 Buchst. e des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das niederländische Umsatzsteuergesetz sieht einen ermäßigten Steuersatz von 9 % vor (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für Lebensmittel und Getränke (auch als Dienstleistung, z. B. in der Gastronomie), bestimmte Waren und Leistungen für die Landwirtschaft, Bücher, Zeit...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Lieferungen (§ 12–15, § 27 und § 28 kroUStG )

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich liegt der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Wird der Gegenstand der Lieferung hingegen befördert oder versendet, so wird die Lieferung dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Das kroUStG bietet einige Sonderregelungen für die Bestimm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Lieferung oder Restaurationsleistung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3e UStG ist nur anwendbar, wenn die Lieferung des Gegenstandes oder die Restaurationsleistung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn erfolgt: Schiffe i. S. v. § 3e UStG sind insbesondere Binnen-, Fähr-, Fracht-, Kreuzfahrt- und Segelschiffe sowie Luftkissenboote. Luftfahrzeuge i. S. v. § 3e UStG sind Düsen-, Mot...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das luxemburgische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 3 %, 8 % und 14 % (vgl. Art. 39 Mehrwertsteuergesetz). Im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 war zur Inflationsbekämpfung der Satz von 14 % temporär auf 13 % und der Satz von 8 % temporär auf 7 % abgesenkt. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der grenzüberschreitenden Güterbeförderung (§ 4 Nr. 3 UStG betrifft Gegenstände, die befördert werden oder auf die sich andere sonstige Leistungen beziehen; die Personenbeförderung fällt damit nicht unter die Steuerbefreiung) ist in § 3b Abs. 1 S. 4 UStG definiert. Eine solche liegt vor, wenn sich eine Beförderung sowohl auf das I...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das griechische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 13 % (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz) und 6 % (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu enthält das Gesetz eine ausführliche Anlage III. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 13 % gilt u. a. für viele Lebensmittel, Speisen in ...mehr