Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthands-Bil der aufnehmenden Pers-Ges einschließlich der positiven und negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonder-Bil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.4 Ermittlung des Einkommens des Beteiligungs-BgA

Tz. 52j Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf den bzw die sich aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer Pers-Ges ergebenden BgA sind die für BgA geltenden Einkommensermittlungsgrundsätze anzuwenden (s Schr des BMF v 21.06.2017, BStBl I 2017, 880, Rn 11). Liegt eine Tätigkeit vor, die im Falle der unmittelbaren Ausübung durch die jur Pers d öff Re...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 15 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Bei der Frage, ob die Überführung/Übertragung von WG in den Sonder-BV-Bereich des stlichen BV der aufnehmenden Pers-Ges zur Anwendung des § 24 UmwStG führt, ist uE dahingehend zu differenzieren, obmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern im Einzelabschluss von Personengesellschaften

Für Personengesellschaften gelten die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung latenter Steuern nur für die Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass latente Steuern auf temporäre Wertunterschiede zwischen steuerlicher Gesamthandelsbilanz und Handelsbilanz grundsätzlich abzugrenzen sind. Dabei sind auch Unterschiede zu berücksichtigen, die sich erst bei Aufgabe oder Veräußerung de...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.3 Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft

Personengesellschaften unterliegen als Steuersubjekt nur der Gewerbesteuer. Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft eine Abgrenzung latenter Steuern nur für gewerbesteuerliche Zwecke vorzunehmen und dort zu buchen. Der Steuersatz ergibt sich in Abhängigkeit vom individuell anzuwendenden Gewerbesteuerhebesatz, der bei der Bewertung der temporären Differenzen zu berück...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3 Steuerliche Besonderheiten bei Personengesellschaften

3.1 Allgemeines Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunterne...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern bei deutschen Personengesellschaften im Konzern

6.1 Abgrenzung latenter Steuern Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuer...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr

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Latente Steuern bei Personengesellschaften im Einzelabschluss und im Konzernabschluss

Zusammenfassung Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzus...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.4 Outside Basis Differences

Bei Outside Basis Differences handelt es sich um Differenzen zwischen dem Nettovermögen laut Handelsbilanz, mit dem eine Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen wird, und dem Beteiligungsbuchwert laut Steuerbilanz des Mutterunternehmens, das der Gesellschaft übergeordnet ist. Von einer Abgrenzung latenter Steuern betreffend Outside Basis Differences wird bei Beteiligu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.1 Steuerliche Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Bewertung nu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.2 Sonderbilanzen

Sonderbilanzen werden bei der Abgrenzung latenter Steuern im Einzelabschluss nicht berücksichtigt. Hingegen erfolgt der Einbezug von Sonderbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konzern. I. d. R. heben sich die gegenläufigen Steuerabgrenzungen bei den temporären Differenzen aus Sonderbilanzen gegenseitig auf. Die Abgrenzung latenter Steuern für die Gewerbesteuer wird...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.2 Ergänzungsbilanzen

Mehrheitlich wird der Einbezug von Ergänzungsbilanzen für die Abgrenzung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft befürwortet. Begründet wird dies damit, dass Ergänzungsbilanzen Einfluss nehmen auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag eines Vermögenswerts. Würde der handelsrechtliche Buchwertansatz nur dem steuerlichen ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.2 Gewerbesteuerliche Organschaft

Eine gewerbesteuerliche Organschaft liegt vor, soweit rechtlich selbstständige Einheiten (= Organgesellschaften) zum Zwecke der Ertragbesteuerung in eine andere rechtlich selbstständige Einheit (= Organträger) dergestalt integriert werden, dass die steuerlichen Vorgänge der Organgesellschaft dem Organträger als eigene zugerechnet werden. Die einbezogenen Gesellschaften werde...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.3 Ergänzungsbilanzen

Für gewerbesteuerliche Zwecke werden Ergänzungsbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft berücksichtigt. Bei der Abgrenzung latenter Steuern für körperschaftsteuerliche Zwecke werden hingegen nur die Ergänzungsbilanzen einbezogen, die voll- oder teilkonsolidierten Gesellschaftern als Anteilseignern (Kapitalgesellschaft) zuzurechnen sind....mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.3 Ausschüttungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, welche dem Gläubigerschutz dient, indem der Höchstbetrag bei Gewinnausschüttungen beschränkt wird. Die Ausschüttungssperre besagt, dass Gewinne bei einem Ausweis von aktiven latenten Steuern nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1 Grundlagen zu latenten Steuern

1.1 Allgemeines Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen der Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten ergeben. Sie werden auf Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildet, wenn die Differenzen temporär oder quasi-permanent sind. Darüber hinaus können a...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern

5.1 Steuerliche Verlustvorträge Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellsc...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.1 Allgemeines

Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen der Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten ergeben. Sie werden auf Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildet, wenn die Differenzen temporär oder quasi-permanent sind. Darüber hinaus können aktive latente S...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7 Anhang

Latente Steuern sind nach § 285 Nr. 29 HGB für jeden Bilanzposten im Anhang zu erläutern. Darüber hinaus sind latente Steuern aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, Steuergutschriften und Zinsvorträge ebenso wie der Steuersatz, mit dem die latenten Steuern bewertet worden sind, anzugeben. Es sind ebenso Angaben zu machen, ob Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögen...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.5 Ermittlung und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn der handelsrechtliche Wert bei Vermögensgegenständen kleiner ist als der steuerliche Wert oder wenn der Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen laut Handelsbilanz größer ist als der steuerliche Wertansatz. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz bei Vermögensgegenständen größer ist als der ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.2 Temporäre Differenzen

Temporäre Differenzen sind Differenzen zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld laut Handelsbilanz und Steuerbilanz, die sich künftig wieder umkehren lässt, d. h. sie sind zeitlich begrenzt. Praxis-Beispiel Drohverlustrückstellung Eine Drohverlustrückstellung führt zu einer temporären Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz, weil es steuerlich e...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.6 Ausweis und Buchen von latenten Steuern

Latente Steuern sind gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abzuzinsen. Aktive latente Steuern sind unter Punkt "D. Aktive latente Steuern" unter "C. Rechnungsabgrenzungsposten" in der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen. Passive latente Steuern werden unter Punkt "E. Passive latente Steuern" auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt "D. Rechnungsabgrenzungsposten" aufgefüh...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.3 Permanente Differenzen

Permanente Differenzen kehren sich im Gegensatz zu temporären Differenzen künftig nie mehr um. Dieser Effekt ist einmalig. Typische Beispiele hierfür sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, angemessene und nachgewiesene Bewirtungskosten in Höhe von 30 % oder unangemessene Repräsentationsaufwendungen, aber auch steuerfreie Erträge wie z. B. s...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.2 Bedeutung der Zinsschranke und des Zinsvortrags

Mit der Zinsschranken-Regelung gem. § 4h EStG wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb eingeschränkt. Für den nicht abzugsfähigen Zinssaldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen i. S. d. Zinsschranke einer Periode räumt das Gesetz einen zeitlich unbefristeten Vortrag – den sog. Zinsvortrag – auf künftige Besteuerungszeiträume ein. Somit...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / c) Personengesellschaft als Vermieterin

Drohende Abfärbung: Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als Vermieterin droht bei einer Lieferung von Strom gegen Entgelt eine Abfärbung. Wenn eine Personengesellschaft nicht nur eine vermögensverwaltende, sondern auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, erzielt sie in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die Lieferung von Strom gegen...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG-E)

Seitens der Verbände wurde in diversen Stellungnahmen bereits Verbesserungspotential an der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG identifiziert, das durch den Referentenentwurf nun aufgegriffen wird: Der persönliche Anwendungsbereich soll auf alle Personengesellschaften erstreckt werden (bisher: "Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften"), wodurch nunmehr auch GbR ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Juristische Personen, Personenvereinigungen und Behörden

Rz. 47 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Behörden ist an den Behördenleiter zuzustellen. Bei mehreren Behördenleitern reicht die Zustellung an einen von ihnen (vgl § 6 Abs 2 und 3 VwZG). Dabei ist es nicht erforderlich, den Behördenleiter als Empfänger des Dokuments aufzuführen. Dieses ist vielmehr an die Behörde zu richten. Auch ein Zusatz, zB "zu Händen des Behördenleiters", ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht

Begriff Der Begriff des Internationalen Steuerrechts ist im deutschen Ertragssteuerrecht nicht legal definiert. Der Begriff wird als übergeordnete Umschreibung der 5 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschri...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 1 Einführung

Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht besteht für Mutte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.4 Rechtsverhältnisse an den Einziehungsgegenständen

Rz. 25 Grundlage der Einziehung ist nach § 74 Abs. 3 StGB, dass die betroffenen Gegenstände im Zeitpunkt der Entscheidung dem Tatbeteiligten gehören oder zustehen. Erforderlich ist grundsätzlich die formale Rechtsstellung als Alleineigentümer bzw. bei mehreren Tatbeteiligten als ausschließliche Miteigentümer.[1] Rz. 26 Dieser Grundsatz wird durchbrochen durch: § 74b StGB bei G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 3.2 Persönliche Anwendung

Rz. 16 Die Anwendung des § 3a EStG erstreckt sich auf unbeschränkt und beschr. stpfl. natürliche Personen, die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG und § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 3 EStG) erzielen. Dies umfasst u. a. Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG), wie sich insbesondere aus § 3a Abs. 4 EStG ergibt. In Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2 KStG und § 8 Abs. 1 KStG is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.3 Vorschriften nach HGB

Rz. 3 Die Haftungsverhältnisse sind unter der Bilanz zu vermerken; die Regelung ist gemäß § 298 Abs. 1 HGB auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ergänzende Anforderungen für KapG/GmbH & Co. KG sind in § 268 Abs. 7 HGB geregelt. § 251 HGB regelt abschließend die 4 Tatbestände, für die eine Vermerkpflicht besteht. Die Haftungsverhältnisse sind unter der Bilanz zu vermerken;...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.4 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 27 Bekanntlich dürfen in der Bilanz des Kaufmanns nur eigene und keine fremden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Soweit jedoch eigene Vermögensteile des Bilanzierenden für fremde Verbindlichkeiten haften, muss diese Bestellung von Sicherheiten in der Bilanz gemäß § 251 HGB vermerkt werden. Auszuweisen unter dieser 4. Gruppe von Haftungsverhältnissen sind solche Siche...mehr