Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 998 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 974). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 991), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wesent...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 1004 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 17 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezoge...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Gewinnermittlung

Rz. 1039 Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG erzielen, sind regelmäßig nicht buchführungspflichtig. Sie können damit als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Allerdings besteht dieses Wahlrecht nicht mehr, wenn tatsächlich Bücher geführt und Abschlüsse gemacht werden (→ Tz 993 ff.). Eine Perso...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.5 Existenzgründung

Rz. 1002 Anlauf- und Gründungskosten, die vor Beginn der eigentlichen Geschäftstätigkeit anfallen (z. B. Gewerbeanmeldung, Beratungskosten, Miete etc.) sind schon im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. Bezahlung (je nach Gewinnermittlungsart → Tz 993) regelmäßig als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar. Davon ausgeschlossen sind Kosten, die i. Z. m. der Anschaffung oder He...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 289 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die eigentliche Einkommensteuer-Erklärung nicht elektronisch zu übermitteln ist (BFH, Urteil v. 28.10.2020, X R 36/19, BFH/NV 2021 S. 560). Ausnahmen u. a. in Härtefällen In H...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 325 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 276 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 5 Gewinnermittlung

Rz. 310 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 91–93] In den Zeilen 91 bis 93 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.6 Gezahlte Versorgungsleistungen

Rz. 429 [Renten und dauernde Lasten → Zeilen 15–37] Der Sonderausgabenabzug für Renten und dauernde Lasten i. Z. m. Vermögensübertragungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) wird getrennt nach Renten (Zeilen 15–21) und dauernde Lasten (Zeilen 31–37) abgefragt. Ein Sonderausgabenabzug ist nur für lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen möglich, die auf besonderen Verpflich...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1009 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / E. Betriebsvermögen und Anteile an Personengesellschaften

Rz. 10 Gemäß § 16 Abs. 1, 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinne, die bei der Veräußerung von Betriebsvermögen und Anteilen an Personengesellschaften erzielt werden. Der steuerpflichtige Gewinn ist dabei der Unterschiedsbetrag zwischen dem um die Veräußerungskosten verminderten Veräußerungspreis und dem steuerlichen Wert des Betriebsvermögens. Rz. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.6 Entsprechende Anwendung des Verrechnungsverbots bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft (§ 2 Abs 5 S 7 UmwStG)

Rz. 149 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist der übernehmende Rechtsträger an den Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Kö nicht direkt, sondern unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Pers-Ges beteiligt, gelten gem § 2 Abs 5 S 7 UmwStG die S 2 bis 6 sinngem für Aufwendungen und Eink-Minderungen infolge der Veräußerung oder eines niedrigeren Wertansatzes der Finanzin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Personengesellschaft übernehmender Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 5 UmwStG)

Tz. 126 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 5 UmwStG gilt in dem Fall, in dem übernehmender Rechtsträger eine Pers-Ges ist, der S 3 des § 2 Abs 4 UmwStG auch für einen Ausgleich oder eine Verrechnung bei deren Gesellschaftern entspr. Bei mehrstöckigen Pers-Ges wird man für die Anwendung des § 2 Abs 4 S 5 UmwStG wohl auf die oberste Ebene der Beteiligungskette und die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68ff). Tz. 51 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Wenn Vermögen der übertragende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft (§ 2 Abs 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 2 Abs 1 UmwStG, der die stliche Rückwirkung regelt, spricht nur die übertragende Kö sowie den übernehmenden Rechtsträger an, also nicht auch die Gesellschafter der Überträgerin. Diese Rechtslage gilt für die Verschmelzung und Spaltung von Kö auf Kö. Für Gesellschafter einer übernehmenden Kö findet sich in § 2 UmwStG keine Aussage, dh für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.25ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95ff und s § 11 UmwStG Tz 126ff): Tz. 57 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Fallgruppe 1: Lei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung

Rz. 73 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften neben erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. Die Erbauseinandersetzung stellt bezüglich vorhandener Nachlassgrundstücke grundsätzlich einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Allerdings ist der Erwe...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Zum Nachlass gehöriges Grundstück

Rz. 84 Das übertragungsgegenständliche Grundstück muss (steuerlich) zum Nachlass gehört haben bzw. dem Erblasser zuzurechnen gewesen sein. Ausreichend ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang i.S.d. § 1 GrEStG verwirklicht hat. Er braucht also nicht bereits zivilrechtlicher Eigentümer gewesen sein. Zum Nachlass i.S....mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Miterben

Rz. 87 Miterben im Sinne der Regelung sind alle erbfähigen Personen im Sinne des § 1923 BGB, d.h. neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Auch Personengesellschaften (z.B. GbR und OHG) können Miterben im Sinne des § 3 Nr. 3 GrEStG sein, weil eine Gesamthand grunderwerbsteuerlich als selbstständige Rechtsträgerin behandelt wird.[85] Verstirbt ein Miterbe i.S.d. ...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / I. Betriebsvermögen

Rz. 4 Es muss zwingend steuerliches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft oder Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft vorliegen; für private Grundstücke scheidet jede analoge Anwendung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus.[1] Soweit es sich mithin um ertragsteuerliches (abgesehen von etwaig i.S.d. § 23 EStG (siehe § 12 Rdn 2 ff....mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / B. Voraussetzungen für ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung

Rz. 2 Begünstigungsfähiges unternehmerisches Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG, also insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 % und Anteile an Personengesellschaften, unter weiteren Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Vollverschonung) kann erbschaftsteuerlich bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt allerdings nur ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Allgemeines

Rz. 4 Die Erbengemeinschaft ist – anders als andere Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Personengesellschaft) – auf ihre Auseinandersetzung angelegt. Ihr Hauptzweck besteht als Liquidationsgemeinschaft in der Abwicklung des Nachlasses,[1] sie ist daher weder rechts- noch parteifähig.[2] Rz. 5 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist die Aufhebung der Erbengemeinschaft dur...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der lebzeitigen Vermögensnachfolge und der rechtlichen Abhandlung nach dem Erbfall kommt es regelmäßig zu einkommensteuerrelevanten Vorgängen, die in der Praxis oftmals zu überraschenden Besteuerungen führen. Einkommensteuerpflichtig können im Privatvermögensbereich insbesondere Grundstücksveräußerungen i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, Wertp...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[1] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem restlichen Nacherbfall, auch wenn der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterkreis

Rz. 399 [Autor/Stand] Auch bei § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO handelt es sich um ein Sonderdelikt (allgemein dazu s. Rz. 294), das unter bestimmten Voraussetzungen inländische Unternehmen bzw. die für diese verantwortlich handelnden Personen erfasst. Nach § 138a Abs. 4 Satz 5 AO gelten die Regelungen entsprechend auch für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Negative Erwerbe

Rz. 79 [Autor/Stand] Negative Erwerbe (z.B. bei der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften, wenn die Betriebsgrundstücke hoch belastet sind) bleiben unberücksichtigt (s. § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG)[2]. Unerheblich ist dabei, ob der negative Erwerb dem positiven Erwerb nachfolgt oder umgekehrt.Nach § 13 Abs. 1 ErbStG a.F.waren auch negative Vorschenkungen miteinzubez...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Inhalt der Anzeigen (Abs. 4)

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt soll mit den gesetzlich geforderten Anzeigen nach § 30 Abs. 1 u. 2, § 33, § 34 ErbStG lediglich in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob es zuständig ist (§ 35 Abs. 1, 2 ErbStG) und deshalb von Amts wegen ein Besteuerungsverfahren aufzunehmen hat (§ 86 Satz 2 Nr. 1 AO). Die Anzeige des Erwerbsvorgangs muss daher z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO

a) Allgemeines Rz. 490 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Nutzer entgegen § 138g Abs. 1 Satz 1 oder § 138h Abs. 2 AO die Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Intermediär entgegen § 138d Abs. 1, § 138f Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1-7 sowie 9 und 10 oder § 138h Abs. 2 AO ...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

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Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Die Finanzverwaltung hat am 27.8.2021 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Das neue Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 9.10.2018. Orientierungshilfe für die effektive Anwendung von Streitbeilegungsverfahren Mit der Neufass...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsgewerbe betreibt.[1] Das ist gem. § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass er einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb[2] nicht erfordert. Rz. 22 Als Kaufmann gilt auch, wer kein Kau...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.4 Vorbereitende Abschlussbuchungen

Rz. 72 Da der Jahresabschluss durch die Aufnahme der Salden aller Sachkonten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, müssen vor den eigentlichen Abschlussbuchungen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelkonten müssen "abschlussbereit" gemacht werden. Alle in der laufenden Buchhaltung nicht erfassten oder falsch erfassten Vorgänge müssen richtiggestel...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

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Auswirkungen eines Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Kommentar Nachdem sich die Rechtsprechung mehrfach mit der zutreffenden Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer bei einem Gesellschafterwechsel in doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften geäußert hatte, liegt nun auch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung dazu vor. Rechtsprechung des BFH zu doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschafte...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 1 Kurzüberblick § 1a KStG – Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften

Zentraler Punkt des Gesetzes ist die in § 1a KStG geregelte Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ab 2022 ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierdurch soll insbesondere d...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Zur KSt-Besteuerung können nicht nur inländische Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, sondern auch ausländische Personengesellschaften optieren, die in ihrem Sitzstaat einer der deutschen Körper-schaftsteuer vergleichbaren Steuer unterliegen, also in ihrem Sitzstaat bereits dem Grunde nach (unabhängig von der Option nach deutschem Recht) als Körper...mehr

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Internationale Aspekte des ... / Zusammenfassung

Überblick Das mit dem KöMoG verbundene Optionsmodell ist Gegenstand des Koalitionsvertrags der BReg und bereits seit gut 1,5 Jahren in der Diskussion, ohne dass den Ländern / Verbänden vorab eine konkrete Formulierung über die gesetzliche Ausgestaltung vorlag. Die BReg hat sich im Rahmen der Sitzungen des Koalitionsausschusses am 8. März 2020 und am 3. Juni 2020 dazu entschi...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.5 Sondervergütungen

Für Deutschland ergibt sich Wegfall des Besteuerungsrechts für Sondervergütungen (z. B. Tätigkeitsvergütungen, Darlehenszinsen, Lizenzgebühren), die bislang bei Personengesellschaften entweder nach einzelnen Abkommen (z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz oder Österreich) oder allgemein nach § 50d Abs. 10 EStG nicht steuermindernd als Aufwand berücksichtigt werden können. Bei Körp...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.2 Entstrickung des Sonderbetriebsvermögens

Aus dem Zusammenspiel des § 1a KStG und den §§ 20, 25 UmwStG ergibt sich die Notwendigkeit, dass funktional notwendiges Sonderbetriebsvermögen vorab oder im Rahmen der Option auf die optierende Gesellschaft übergehen muss, um eine Buchwertübertragung sicherzustellen. Behält ein Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen befindliche funktional wesentliche Betriebsgrundlag...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.6 Gesellschafterfremdfinanzierungsmöglichkeiten

Bei Personengesellschaften mit ausländischen Mitunternehmern sind Gesellschafterfremdfinanzierungsmodelle (Verlagerung von Zinsaufwand ins Inland) neben § 50d Abs. 10 EStG bzw. einzelnen DBA auch durch die Grundsätze des Dotationskapitals (i. d. R. Verpflichtung zur identischen Eigen-/Fremdkapitalstruktur) eingeschränkt. Für Körperschaftsteuersubjekte ergeben sich Beschränku...mehr