Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Von Todes wegen erworben.

Rn 20 Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält, wird ebenso wie das, was ihm in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder eines Vermächtnisses zufällt, nach II dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte seinen Gläubiger beerbt und deshalb von einer Verbindlichkeit befreit wird (B...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 42 Für ab dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle ist in Frankreich das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO zu bestimmen. Dabei ist für die Formwirksamkeit eines Testaments vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 zu beachten. Die Aufgabe zur Erstellung von Europäischen Nachlasszertifikaten ist in Frankreich den Notaren übertragen worden. Durch zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Ist der Pflichtteilsberechtigte der alleinige Erbe, so steht ihm das gle...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[470]mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / II. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 43 Bei der Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzugehen.[93] Dafür ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch die §§ 2309, 2310 BGB.mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 259 Beispiel 1 Der ursprünglich französische, bei seinem Tod US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [252] b...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. 2Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen. (...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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§ 18 Länderübersicht / VI. Pflichtteilsrecht der Autonomen Regionen

Rz. 496 Die Erbrechte der autonomen Regionen weichen in Bezug auf den Umfang und die Ausgestaltung des Pflichtteils teilweise erheblich vom gemeinspanischen Recht ab. Das Gleiche gilt für die Zuweisung von Pflichtteilsrechten an den nichtehelichen Lebensgefährten. Die mitunter ausführlichen Sonderregeln befinden sich in den jeweiligen Autonomiestatuten.[498] Im Folgenden fin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der pflichtteilsberechtigte Miterbe soll nicht dadurch seines Pflichtteils verlustig gehen, dass er nach Nachlassteilung fremde Pflichtteilsansprüche erfüllen muss. Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch vgl § 2328.mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / d) "Unechte Umgehung"

Rz. 269 Mit der unechten Gesetzesumgehung[257] wird nicht die Anwendbarkeit bestimmter gesetzlicher Regeln durch das zuständige Gericht um- bzw. ergangen, sondern ihre tatsächliche Anwendung vermieden, indem die Zuständigkeit der sie anwendenden Gerichte vermieden bzw. ausgehöhlt wird. Rz. 270 Beispiel Zieht der verwitwete Unternehmer nach Veräußerung seiner Gesellschaft mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Recht zur Entziehung des Pflichtteils erlischt durch Verzeihung. 2Eine Verfügung, durch die der Erblasser die Entziehung angeordnet hat, wird durch die Verzeihung unwirksam.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / i) Verfahrensrechtliche Probleme bei der Stufenklage

aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der e...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung. (2) 1Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben werden. 2Für eine Entziehung nach § 2333 Absatz 1 Nummer 4 muss zur Zeit der Errichtung die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen; beides muss in der Verfügung angegeben werden....mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 435 Zur Berechnung des Pflichtteils werden dem Nachlass ohne zeitliche Befristung sämtliche lebzeitigen Geschenke des Erblassers an einen der gesetzlichen Erben zugerechnet. Der Begriff des Geschenks umfasst jede unentgeltliche Verfügung, den Verzicht auf Rechte, die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten einer bestimmten Person, eine Ausstattung etc. (Art. 50 serbErbG)....mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / Literaturtipps

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Kosten für Wertgutachten und Nachlassverzeichnis

Rz. 268 Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens und eines Nachlassverzeichnisses können im Rahmen der Kostenausgleichung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbe die Aufträge erteilt hat, um die Überschuldung des Nachlasses darzulegen und so die Klageabweisung zu erreichen.[494]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / gg) Ausstattung zur Pflichtteilsreduzierung

Rz. 163 Die Ausstattung ist zwar objektiv unentgeltlich, sie gilt aber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 1624 BGB nur insoweit als Schenkung, als sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt (sog. Übermaßausstattung). Teilweise wird daraus in einer sehr vereinfachenden Betrachtung ge...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / IV. Modifizierte Feststellung des Erbteils nach § 2310 BGB

1. Ausgangsüberlegung Rz. 59 Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich nach dem Pflichtteilsbruchteil und dem Wert des Nachlasses (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Pflichtteilsbruchteil richtet sich dabei grundsätzlich nach der Erbquote der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die Akzessorietät zwischen Erb- und Pflichtteilsquote wird aber durch § 2310 S. 1 BGB für bestimmte Fäl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage

a) Prozesskostenhilfe des Klägers Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtli...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert und Kosten

1. Allgemeines Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interess...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 383 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 12 Die Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzunehmen.[27] Dabei ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch § 2310 BGB.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Prozessualer Verlauf der Stufenklage

a) Allgemeines Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung des Pflichtteils auch dann verlangen, wenn ihm die Hälfte des gesetzlichen Erbteils hinterlassen ist. 2Ist dem Pflichtteilsberechtigten mehr als die Hälfte hinterlassen, so ist der Anspruch ausgeschlossen, soweit der Wert des mehr Hinterlassenen reicht.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Vorgehen im Wege der Stufenklage

1. Allgemeines Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaup...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils werden diejenigen mitgezählt, welche durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt sind. 2Wer durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, wird nicht mitgezählt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sittenwidrigkeit von Bedingungen.

Rn 6 Insb Bedingungen, die den Bedachten zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bewegen sollen, sind an § 138 I zu messen. Dabei ist grds auf den Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung abzustellen; bei einem Wertewandel dürfte es angezeigt sein, auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen, um den Verfügungen des Erblassers zur Wirksamkeit zu verhelfen (s Vor §§ 2064 ff Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bedeutung der §§ 2074, 2075.

Rn 3 § 2074 hilft bei aufschiebenden bedingten (nicht: befristeten) Zuwendungen über eine fehlende Anordnung des Erblassers für den Fall, dass der Bedachte vor dem Eintritt der Bedingung gestorben ist, hinweg. Für diesen Fall ist die Zuwendung insgesamt unwirksam. Rn 4 Hat der Erblasser eine Zuwendung dadurch bedingt, dass der Bedachte fortgesetzt etwas tut (Potestativbedingu...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Bildung von "Sachnormen im IPR"

Rz. 282 Außerhalb der family provision und einiger sozialistischer Erbrechte sind jedoch Pflichtteile zumeist quotenmäßig fixiert und auch güterrechtliche Auseinandersetzungen erfolgen nach fixen Regeln. Hier kann eine Anpassung im Wege einer durch das IPR geschaffenen Sachnorm erfolgen, nach der der Pflichtteilsberechtigte insgesamt nicht mehr, aber auch nicht weniger erhäl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / f) Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten zur zweiten Stufe

Rz. 235 Auf Antrag des Klägers ist es stets möglich, von der Auskunfts- zur Leistungsstufe zu wechseln. Hierin liegt keine Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine stets zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO. Die Rückkehr des Klägers in die erste Stufe ist wiederum nach § 264 Nr. 2 ZPO zuzulassen.[439]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit

Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der ersten Stufe gestellten Auskunftsanspruchs na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 1 durchbricht die Akzessorietät der Pflichtteils- von der Erbquote (§ 2303 I 2). Denn für jene kommt es nicht auf die konkrete, sondern auf die abstrakte Erbfolge an (BGH NJW 02, 672, 673 [BGH 26.09.2001 - IV ZR 198/00]; MüKo/Lange 1; DNotI-Rep 07, 173). Indem die genannten Erben mitgezählt werden, ist die Pflichtteilsquote dritter Berechtigter der Disposition des Erbla...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / h) Verhandlung über die letzte Stufe

Rz. 237 Ist über die den Leistungsanspruch vorbereitenden Hilfsansprüche durch Teilurteil entschieden und sind diese bereits erfüllt worden, dann ist der Antrag aus der letzten Stufe (Leistungsantrag) zu stellen. Über ihn ist gem. § 128 Abs. 1 ZPO wiederum gesondert mündlich zu verhandeln. Im Rahmen des Leistungsantrags erfolgt dann aber eine Verurteilung durch Schlussurteil...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde (§ 511 Abs. 2 ZPO). Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1972 BGB – Nicht betroffene Rechte.

Gesetzestext Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse und Auflagen werden durch das Aufgebot nicht betroffen, unbeschadet der Vorschrift des § 2060 Nr. 1. Rn 1 Die in der Vorschrift genannten Rechte, aber auch Voraus und Dreißigster sowie Auflagen werden durch das Aufgebot nicht betroffen, weil davon auszugehen ist, dass diese Verbindlichkeiten den Nachlassgläubigern durch die Eröf...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung und seines Pflichtteilsrechts trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[475] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / I. Allgemeiner Umfang des Erbstatuts nach der EuErbVO

Rz. 127 Das Erbstatut nach der EuErbVO umfasst sämtliche Fragen der Erbfolge. Das betrifft sowohl die Fragen der Erbberufung als auch des Erbgangs. Art. 23 EuErbVO enthält insoweit eine ausführliche Aufzählung der erfassten Fragen. Im Wesentlichen ausgenommen sind hierbei die Fragen, die dem Errichtungsstatut unterstellt werden (Art. 24–26 EuErbVO), und die Fragen der formel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Enterbung.

Rn 3 Der Ausschluss von der Erbfolge kann durch Testament oder eine einseitige Verfügung im Erbvertrag, §§ 2278 II, 2299, erfolgen, eine wechselbezügliche oder vertragsmäßige Enterbung ist jedoch nicht möglich (München DNotZ 06, 1232; § 2278 Rn 2, § 2270 Rn 6). Rn 4 Der Erblasser muss keinen Grund für die Enterbung angeben; nennt er ihn und ist die Begründung falsch, kann die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbfallschulden.

Rn 9 Erbfallschulden sind solche, die den Erben als solchen treffen (BGH NJW 13, 933) also anlässlich des Erbfalls in der Person des Erben entstehen. Hierzu gehören insb: Pflichtteils- und -ergänzungsansprüche (BGHZ 80, 206); Vermächtnisansprüche aus gewillkürtem und gesetzlichem Vermächtnis (Voraus nach § 1932; Dreißigster nach § 1969), Vorausvermächtnis nach § 2150 (RGZ 93...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[486] Bei einem auffallenden groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht eine Vermutung für eine Einigung der Parteien über eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 13 Der Anspruch auf Herausgabe erstreckt sich sowohl auf die unmittelbar aus dem Nachlass erlangten Gegenstände sowie die Surrogate, § 2019 und die Nutzungen nach § 2020. Er stellt einen Gesamtanspruch (krit Lange JZ 13, 598) dar, weil er sämtliche auf die erlangten Gegenstände gerichteten Einzelansprüche zusammenfasst (Lange, 456). Daneben kann der Erbe, als Rechtsnachfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Erbe als Eintretender.

Rn 2 Ein Dritter muss an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Miterbe geworden sein, weil jener durch negatives Testament iSv § 1938 enterbt worden ist, im Fall des § 2306 I ausgeschlagen hat, unter Vorbehalt des Pflichtteils auf den Erbteil verzichtet (MüKo/Lange Rz 4) oder wegen eines dieser Umstände einen höheren gesetzlichen Erbteil (§ 1935) erlangt hat (Stau...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Fortgeltung von Art. 25 EGBGB für Altfälle

Rz. 29 Schließlich darf nicht vergessen werden, dass für alle vor dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle die Vorschrift des Art. 25 EGBGB a.F. weiterhin anwendbar bleibt. Für diese Erbfälle bestimmen sich also die Pflichtteile der Angehörigen weiterhin nach dem Heimatrecht des Erblassers – vorbehaltlich einer Rück- oder Weiterverweisung durch das ausländische internationale Pr...mehr