Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 84 Im Rahmen der Beratung und Gestaltung eines Ehegattentestaments ist grundsätzlich auch der Fall einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten zu bedenken. Nicht selten ist dies ein Problem, das gerade jüngere Ehegatten geregelt wissen wollen. Von Seiten des Beraters ist hierauf auch an der entsprechenden Stelle einzugehen, und zwar unabhängig davon, ob die Manda...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Wegfall von Wechselbezüglichkeit und einfacher Anrechnungsklausel

Rz. 129 Eine "milde" Pflichtteilsklausel ist die, mit der der Überlebende im Falle der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen von der Bindungswirkung befreit wird und so selbst entscheiden kann, ob er denjenigen, der den Pflichtteil geltend macht, von der Erbfolge ausschließt.[237] Möglich ist auch eine Bestimmung, wonach sich der Pflichtteilsberechtigte im Falle einer Ge...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / III. Gestaltungen zum Entzug des Verwaltungsrechts der Eltern (§ 1638 BGB)

Rz. 37 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils – gemäß § 1638 BGB ausschließen.[71] Der Ausschluss kann sich auch nur auf einen Elternteil beziehen, so dass dann der andere Elternteil alleine vertreten kann (§ 1638 Ab...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 3. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB – Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen

Rz. 16 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn sich der Abkömmling eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht macht hat, wobei eine strafgerichtliche Verurteilung nicht erforderlich ist.[26] Ob ein schweres Verge...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / II. Gestaltung der Beschränkung

Rz. 38 Nach § 2338 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Erblasser dem Erben seinen Erb- oder Pflichtteil lediglich als Vorerbe bzw. Vorvermächtnisnehmer zukommen lassen und die gesetzlichen Erben des Pflichtteilsberechtigten zu Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmern bestimmen. Dies hat zur Folge, dass durch die Vorerbschaft, § 2115 BGB, nicht nur der Pflichtteil bzw. Erbteil der Pfändung...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Allgemeines

Rz. 79 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, zum einen von der Höhe der gesetzlichen Erbquote, zum anderen von dem Bestand und drittens vom Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der fiktiven gesetzlichen Erbquote. Für die konkrete Ermittlung des Nachlasswertes ist so vor...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 291 Durch notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag mit dem Erblasser kann ein Erbanwärter gem. § 551 ABGB auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzicht auf das Erbrecht bewirkt, dass der Verzichtende auch auf einen Pflichtteil keinen Anspruch mehr hat (gem. § 767 Abs. 1 ABGB). Der Erbverzicht kann auf bestimmte Berufungsgründe, wie z.B. auf den Pflichtteil (P...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§ 2294 BGB)

Rz. 121 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen, oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB).[108] Die Pflichtteilsentziehungsgründe s...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrechte nach gemeinspanischem Recht

Rz. 355 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 930 ff. CC die Abkömmlinge des Erblassers. In zweiter Ordnung erben die Aszendenten des Erblassers. Lebt nur noch ein Elternteil, wird er Alleinerbe. Der Ehegatte erhält neben Abkömmlingen einen Nießbrauch an ⅓ des Nachlasses, Art. 834 CC, neben Erben zweiter Ordnung an der halben Erbschaft. Erst in dritter Ordnung ist der überlebe...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / H. Enterbungslösung

Rz. 29 Bei der "Enterbungslösung" wird das behinderte Kind enterbt und erhält auch kein Vermächtnis. Die unter Rdn 1 bezeichneten beiden Gestaltungsziele werden hiermit zwar nicht erreicht. Dem Behinderten steht jeweils der Pflichtteil am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu, der nach den allgemeinen Grundsätzen Einkommen oder Vermögen darstellen und den wiederum der Soz...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 4. § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB – Böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht

Rz. 20 Als weiteren Entziehungsgrund für die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings, Elternteils, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB die böswillige Verletzung einer dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht. Der Pflichtteilsentziehungsgrund ist nach einhelliger Auffassung in der Literatur nahezu bedeutungslo...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 118 Die Anordnung von Pflichtteilsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten wird im Zusammenhang mit der Enterbung der Abkömmlinge im ersten Erbfall diskutiert.[196] Während bei der Einheitslösung der pflichtteilsberechtigte Abkömmling im ersten Erbfall enterbt ist, kann bei der Trennungslösung der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nur verlangen, wenn er die Nache...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 1. Form und Inhalt der Entziehung

Rz. 26 Die Pflichtteilsentziehung muss durch letztwillige Verfügung vom Erblasser persönlich erklärt werden, § 2336 BGB. Alle Testamentsformen sind insoweit zulässig.[49] Die Entziehung kann auch in einem Erbvertrag erklärt werden.[50] Es muss aus der Verfügung deutlich werden, dass und wem der Pflichtteil entzogen wird. Außerdem muss der Grund der Entziehung in der Verfügun...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Wahl des Heimatrechts

Rz. 53 Auch bei ausländischen Staatsangehörigen kann sich die Wahl des Heimatrechts empfehlen. Beispielsweise ist hier an folgende Konstellationen zu denken:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 195 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Art. 735 c.c. In zweiter Ordnung erben die Eltern jeweils zu einem Viertel und Geschwister zu der anderen Hälfte, Art. 738 c.c. Das einem vorverstorbenen Elternteil gebührende Viertel wächst den Geschwistern des Erblassers zu, Art. 738 Abs. 2 c.c. In den weiteren Erbordnungen wird der Nachlass auf die mütterli...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Das Wiederverheiratungsvermächtnis

Rz. 92 Wird die Wiederverheiratungsklausel durch Anordnung von aufschiebend bedingten Vermächtnissen gestaltet, so gibt dies einmal die Möglichkeit, den Umfang des Vermächtnisses genau festzulegen und andererseits bleibt so dem überlebenden Ehegatten, der Vollerbe bleibt, weitestgehende Verfügungsfreiheit.[171] Bei der Wiederverheiratungsklausel im Falle der Einheitslösung i...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 32 Ziel der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht ist einerseits, das durch Erbschaft erworbene Vermögen des Pflichtteilsberechtigten vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen bzw. ihn daran zu hindern, seine Erbschaft zu verschwenden. Insoweit steht also das wohlverstandene Interesse des Pflichtteilsberechtigten im Vordergrund. Andererseits soll auch das Familienver...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Anrechnung und Ausgleichung von lebzeitigen Zuwendungen

Rz. 112 Ist eine Person, die Vorempfänge erhalten hat, an mehreren Spaltnachlässen beteiligt, so ist streitig, wie die Zuordnung zur Ausgleichung und Anrechnung erfolgen soll. Eine Lösung dieses Problems durch die Lehre oder Rechtsprechung zu erreichen, ist unmöglich. Die Lösungen werden nicht in jedem Land gleich sein, die Gerichte für jeden Spaltnachlass also u.U. anders e...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Familienvertrag (patto di famiglia)

Rz. 257 Eine beschränkte Ausnahme vom Verbot der Erbverträge ergibt sich aus den Regeln über den patto di famiglia. Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag, der die Erbfolge oder den Nachlass betrifft, sondern um einen notariell beurkundeten Vertrag, mit dem ein Unternehmer seinen Betrieb unter Lebenden ganz oder zum Teil bzw. Gesellschaftsanteile auf einen oder mehre...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Wiederverheiratung als Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 104 Eine weitere Variante einer Wiederverheiratungsklausel besteht darin, mit der Wiederverheiratung eine zusätzliche Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls zu setzen. Das heißt, dass der Nacherbfall nicht nur mit dem Tod des überlebenden Ehegatten, sondern auch mit seiner Wiederverheiratung eintreten soll. Zu beachten ist hier, dass nicht die Nacherbfolge bedingt i...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 3. Teilungsverbot als Auflage

Rz. 36 Das Teilungsverbot kann aber auch den Rechtscharakter einer Auflage gemäß §§ 1940, 2190 ff. BGB haben bzw. als solche angeordnet werden.[55] Soll nämlich durch das Teilungsverbot auch, was seitens des Erblassers oft gewollt und was von Nieder [56] als echtes Teilungsverbot bezeichnet wird, die Auseinandersetzung bei übereinstimmendem Willen der Miterben verhindert werd...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Durch den Betreuer

Rz. 12 Anderes gilt aber für den Betreuer des behinderten Kindes. Dieser kann mit Genehmigung des Betreuungsgerichts grundsätzlich die Ausschlagung erklären und den Pflichtteil geltend machen (§§ 1793, 1902, 1908i, 1822 Nr. 2 BGB).[31] Wenn die Betreuung auf vermögensrechtliche Angelegenheiten beschränkt ist, wird vertreten, dass zur Ausschlagung wegen der bei der Ausschlagu...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 6. Die Verjährungsverlängerung als testamentarisches Gestaltungsmittel

Rz. 137 Der im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführte § 202 BGB ermöglicht eine Vereinbarung hinsichtlich der Verlängerung von Verjährungsfristen. Danach ist es auch möglich, dass der Erblasser bspw. einem Pflichtteilsgläubiger im Wege des Vermächtnisses einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung einer Verjährungsfrist zuwendet.[249] Im Rahmen der Gesta...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Zielsetzung und Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 84 Als Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden Fürsorgepflicht des Erblassers für seine nächsten Angehörigen soll durch das Pflichtteilsrecht eine gesetzlich normierte Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers gesichert werden. Wäre der geschützte Personenkreis auf den aktuellen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls angewiesen, könnten derartige Pflichttei...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Erbvertrag

Rz. 339 Durch sog. positiven Erbvertrag kann eine bindende Verfügung getroffen werden. Der Abschluss bedarf der notariellen Beurkundung (Art. 512 ZGB), die Aufhebung kann aber in einfacher Schriftform erfolgen. Vertragswidrige Verfügungen sind nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar. Durch sog. negativen Erbvertrag kann ein Angehöriger auf sein gesetzliches Erbrecht oder sei...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 2. Die ausdrückliche Ersatznacherbenbestimmung

Rz. 29 Auch für den Nacherben kann gemäß § 2096 BGB ausdrücklich ein Ersatznacherbe benannt werden. Bei der Bestimmung eines Ersatznacherben ist zwischen dem Erbfall des Erblassers selbst (Haupterbfall) und dem Nacherbfall zu unterscheiden. Fällt der Nacherbe bereits vor dem Haupterbfall weg, so kann es zur ausdrücklichen oder vermuteten Ersatznacherbfolge kommen (§ 2069 BGB)...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 262 Eigenart des niederländischen materiellen Erbrechts seit der 2003 in Kraft getretenen Erbrechtsreform ist die starke Stellung des überlebenden Ehegatten. Vor der Reform stand entsprechend dem aus Frankreich übernommenen Modell des Code Napoléon die Erbfolge zugunsten der Kinder im Vordergrund. Die Neuregelung dagegen basiert auf dem in der notariellen Gestaltungsprax...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bedeutung

Rz. 140 Dem internationalen Güterrecht kommt im Erbrecht eine besondere Bedeutung zu. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist stets vorrangig vor der erbrechtlichen durchzuführen und kann zur Verschiebung erheblicher Nachlasswerte auf den überlebenden Ehegatten oder in den Nachlass führen. Diese Vermögentransfers sind häufig erbschaftsteuerfrei oder begünstigt. Bei Geltun...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt des Testaments

Rz. 285 Der Erblasser hat nach österreichischem Recht relativ weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten – auch wenn diese nicht überall so weit sind wie im deutschen Recht.mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 103 Der einfachste und damit auch sicherste Weg, Abwicklungsprobleme bei der Überleitung des Unternehmens(-vermögens) und steuerliche Risiken zu vermeiden, ist die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Die wirtschaftliche Beteiligung der weichenden Erben bzw. weiterer Angehöriger erfolgt hier durch Vermächtnisse. Rz. 104 Gegenstand dieser Vermächtniss...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 5. § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB – Rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe

Rz. 22 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe. Für die Entziehung des Pflichtteils müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Pflichtteilsberechtigte muss wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worde...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Kosten in ein Pflegeheim an der kroatischen Adria verbracht ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 34 Wie bereits angedeutet sind die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben allesamt dispositiv. Die Gesellschafter haben also die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen, wovon in der Praxis auch häufig Gebrauch gemacht wird. Die einzelnen in Betracht kommenden Gesellschaftsvertragsklauseln führen mitunter zu sehr unterschiedlichen pfl...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 20 Zu der Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[60] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[61] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mi...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 14 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn ein Abkömmling dem Erblasser, dessen Ehegatten, dessen eingetragenen Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahe steht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / II. Voraussetzungen der Anwachsung

Rz. 79 Die Anwendung des § 2094 BGB setzt eine Aufteilung des gesamten Nachlasses durch den Erblasser voraus. Falls die Erbeinsetzung nur eine teilweise Verfügung über die Erbschaft darstellt, tritt gemäß § 2094 Abs. 2 BGB die Anwachsung nur ein, wenn die Testamentserben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil gemäß § 2093 BGB eingesetzt wurden.[149] Rz. 80 Weiterhin muss ein Mi...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 2. Zeitliche Schranke

Rz. 21 Die Bestimmung eines oder mehrerer Nacherbfälle und das Hinausschieben des Eintritts des Nacherbfalls ist nicht unbegrenzt möglich. So ist z.B. die zeitliche Schranke des § 2109 BGB zu beachten.[33] Danach wird nach Ablauf von 30 Jahren die Nacherbeneinsetzung unwirksam, wobei die Ausnahmen des § 2109 S. 2 BGB zu beachten sind. Danach ist die Nacherbeneinsetzung auch ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / F. Pflichtteilsverzicht bei geschäftsfähigen Behinderten bzw. Bedürftigen

Rz. 23 Nicht in jedem Fall ist ein Behinderter auch geschäftsunfähig. In diesen Fällen kommt auch in Betracht, dass ein Behinderter auf seinen Pflichtteil verzichtet (§ 2346 BGB). Dem OLG Köln zufolge ist ein solcher Verzicht auch nicht im Falle des Bezuges von Sozialleistungen sittenwidrig.[72] Der Bezug von Sozialleistungen durch den Verzichtenden macht allein den Pflichtt...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsatz: Bewertung mit dem Nennbetrag

Rz. 212 Kapitalforderungen und Schulden werden gem. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG grundsätzlich mit ihrem jeweiligen Nennbetrag bewertet. Korrekturen können aber erforderlich sein, wenn beispielsweise Forderungen uneinbringlich sind oder ihre Fälligkeit – bei niedriger Verzinsung – über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben ist. Rz. 213 Kapitalforderungen i.S.v. § 12 Abs. 1 BewG si...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / G. Checkliste: Erbeinsetzung (Vollerbeneinsetzung)

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 4. Letztwillige Verfügungen des geschiedenen Elternteils

Rz. 29 Auch nach Scheidung der Eltern bleiben diese gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden (§ 1671 BGB). Stirbt ein geschiedener Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge, so wird der...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 1. Das Hausratsvermächtnis

Rz. 19 Als typisches Vorausvermächtnis kommt z.B. ein so genanntes "Hausratsvermächtnis" in Betracht. Dieses sollte zugunsten des Erben, in der Regel der überlebende Ehegatte, diejenigen Gegenstände umfassen, die dieser zum täglichen Leben benötigt und die für den täglichen Gebrauch (beider Ehegatten) angeschafft wurden. Im Einzelnen sollte das "Hausratsvermächtnis" mindesten...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 74 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gemäß § 2338 BGB in Betracht.[189] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / D. Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts (Gütergemeinschaft)

Rz. 74 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt (§§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1486 Abs. 1 BGB). Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Roll...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / II. Ersatzerbenbestimmung für den Vorerben

Rz. 25 Hier gilt die oben beschriebene Problematik zu § 2069 BGB, allerdings mit der Erweiterung, dass gemäß § 2102 BGB vermutet wird, dass die Einsetzung eines Nacherben auch eine Ersatzerbenbestimmung beinhaltet. Fällt der Vorerbe vor oder nach dem Erbfall weg, dann wird der Nacherbe aufgrund der Vermutungsregel des § 2102 BGB Vollerbe.[35] Dies gilt jedoch nur dann, wenn ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / IV. Wiederverheiratungsklausel bei der Nießbrauchslösung

Rz. 110 Bei der Nießbrauchslösung werden regelmäßig die Kinder der Ehegatten zu Vollerben des Erstversterbenden eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält ein Nießbrauchsrecht am Nachlass. Von der Systematik der Testamentsgestaltung ist die Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung schon direkt bei der Anordnung des Nießbrauchsvermächtnisses zu klären. Um eine einer W...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / K. Muster: Ehegattentestament

Rz. 153 Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in _______________________...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 2. Der Pflichtteilsentziehungsgrund

Rz. 29 Der Pflichtteilsentziehungsgrund muss zur Zeit der Errichtung der Verfügung bestanden haben. Die Gründe können schon länger zurückliegen, sie dürfen jedoch nicht lediglich in der Zukunft liegen. Im Einzelnen sind der gesetzliche Tatbestand und die ihn ausfüllenden Tatsachen anzugeben. Möglich ist aber eine Entziehung für den Fall, dass ein vom Erblasser vermuteter, abe...mehr