Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Güterrechtliche Lösung

Rz. 169 Zivilrechtlich hat der überlebende Ehegatte einer Zugewinngemeinschaftsehe stets die Wahl, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie (zusätzlich) den kleinen Pflichtteil zu verlangen[178] Die güterrechtlich bestimmte Ausgleichsforderung bleibt dabei nach § 5 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei. Eine Ausnahme gilt n...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / II. Die Einsetzung zum Nacherben

Rz. 6 Keine Enterbung ist die Einsetzung als Nacherbe nach § 2100 BGB. Der Nacherbe ist rechtlich nicht von der Erbfolge ausgeschlossen. Er gelangt aber bei Eintritt des Erbfalls nicht sofort zur Erbfolge, sondern erst bei Eintritt des Nacherbfalls, also nachdem zunächst ein anderer (Vorerbe) Erbe geworden ist. Je nach Ausgestaltung der Vorerbschaft erleidet der zum Nacherbe...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Im Zuge der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes wurden im Bereich der Pflichtteilsentziehung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Veränderungen vorgenommen: die Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten wurden vereinheitlicht; die frühere Unterscheidung in den §§ 2333–2335 BGB ist hierdurch weggefallen....mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Problemaufriss

Rz. 105 Auch wenn nach der Erbrechtsverordnung die Erbfolge grundsätzlich einem einzigen Erbrecht unterliegt (Grundsatz der Nachlasseinheit), so kann es dennoch weiterhin in bestimmten Fällen zur Nachlassspaltung kommen, (z.B. aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Türkei und der damaligen Sowjetunion, aufgrund einer gespaltenen Rück- bzw. Weiterverweisung bei gewöhnliche...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 2. Das Vorausvermächtnis an den Vorerben

Rz. 21 Ein weiterer Anwendungsfall des Vorausvermächtnisses ist das an den Vorerben, sofern dieser bezüglich bestimmter Nachlassgegenstände vollständig von den Beschränkungen der Nacherbfolge befreit werden soll. Ein Vorausvermächtnis an den Vorerben fällt dem Nacherben auch nicht mehr an. Die Vorschrift des § 2110 Abs. 2 BGB bestimmt insoweit ausdrücklich, dass sich das Rec...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Überblick

Rz. 64 Von der Rechtskonstruktion gleichen die Gestaltungen des Testaments zugunsten Überschuldeter, auch als Bedürftigentestament bezeichnet, denen des Behindertentestaments, so dass gleichermaßen die Vor- und Nacherbschaftslösung bzw. die Vermächtnislösung in Betracht kommt. Diese werden nicht als sittenwidrig zu bewerten sein, auch wenn diesbezüglich die Rechtslage nicht ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 65 Da der Bedürftige i.d.R. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[175] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist i.d.R. auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 23). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[176] Für den Fall, dass ke...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Eltern geistig oder körperlich behinderter Kinder geraten oftmals in einen Interessenkonflikt: Auf der einen Seite möchten sie, dass ihr behindertes Kind auch nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt ist. Auf der anderen Seite ist es für sie nur schwer hinnehmbar, dass ihr hinterlassenes Vermögen für die gesetzlichen Leistungen vollständig verbraucht wird, ohne dass das...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 6. Die Konkurrenz zwischen ausdrücklicher Ersatzerbfolge, vermuteter Ersatzerbfolge (§ 2069 BGB) und Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 36 Bisher war lediglich das Verhältnis zwischen § 2069 BGB, der vermuteten Ersatzerbenbestimmung, und § 2108 Abs. 2 BGB streitig.[48] Nach derzeit h.M.[49] ist weder der Vermutung des § 2069 BGB noch der Vererblichkeitsregelung des § 2108 Abs. 2 BGB der Vorrang einzuräumen. Maßgeblich ist vielmehr der durch Auslegung im Einzelfall zu ermittelnde Erblasserwille.[50] Rz. 3...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / a) Übertragbarkeit

Rz. 39 Grundsätzlich ist das Anwartschaftsrecht des Nacherben, auch wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich niedergelegt ist, übertragbar.[57] Auch die Veräußerbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts ist heute gewohnheitsrechtlich anerkannt.[58] Der Nacherbe kann also schon vor Eintritt des Nacherbfalls über seine Anwartschaft verfügen.[59] Dies kann dazu führen, dass der Na...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Die Bestimmung der "richtigen" Quote

Rz. 35 Entsprechend der Rechtslage vor der für Erbfälle ab dem 1.1.2010 maßgeblichen Erbrechtsreform muss die testamentarische Erbquote des Kindes mit Behinderungen oberhalb seiner Pflichtteilsquote liegen. Ansonsten könnte der Sozialleistungsträger den durch § 2305 BGB entstandenen Zusatzpflichtteil auf sich überleiten (Differenz zwischen der Erb- und der Pflichtteilsquote)...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit einzelner Rechtsgeschäfte

Rz. 7 Abhängig von der Frage, ob ein Minderjähriger durch seine Eltern, einen Pfleger oder einen Vormund vertreten wird, unterliegen bestimmte Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Familiengerichts. So verweist für die Eltern § 1643 Abs. 1 BGB auf § 1821 BGB sowie auf § 1822 Nr. 1, 3, 5, 8 bis 11 BGB (nicht auf Nr. 12 – Vergleich). Für die Ausschlagung einer Erbschaft oder ein...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / VI. Ausschluss der Ersatzerbfolge bei Zuwendungsverzicht

Rz. 72 Ein weiteres Problem im Rahmen der Ersatzerbenbestimmung entsteht beim Abschluss sogenannter Zuwendungsverzichtsverträge, wobei sich nach Inkrafttreten der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes zum 1.1.2010 die Situation etwas entschärft hat.[133] Die Vorschrift des § 2352 BGB eröffnet die Möglichkeit für den durch Testament berufenen Erben, Vermächtnisnehmer oder de...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 9. Vererblichkeit von familienrechtlichen Ansprüchen

Rz. 25 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten (vermögensbezogene Ansprüche).[26] Stirbt jedoch der Verpflichtete, so geht ausnahmsweise die Unterhaltspflicht nach § 1586b BGB gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben über, sofern es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch handelt. Wurde der Unterhalt im Rahm...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / VII. Der Pflichtteilsberechtigte im Insolvenzverfahren

Rz. 78 Unabhängig von der Frage, ob der Erbfall vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB entstanden ist, gehört der Pflichtteilsanspruch zur Insolvenzmasse.[199] Solange der Pflichtteilsberechtigte als Insolvenzschuldner aber nicht die Verwertungsreife gemäß § 852 Abs. 1 ZPO herbeigeführt hat, kann der ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Begünstigung minderjähriger Kinder durch Nicht-Eltern

Rz. 28 Nachfolgend werden Gestaltungsziele vorgeschlagen, die etwa Großeltern verfolgen könnten, wenn sie ihre minderjährigen Enkel letztwillig begünstigen wollen. Entsprechendes gilt auch für Fremde, wenn etwa Paten ihr Patenkind letztwillig bedenken möchten. Dafür bietet das Gesetz folgende Möglichkeiten:mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Abfindung für einen Erbverzicht

Rz. 154 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gelten als Schenkung unter Lebenden auch Abfindungen für einen Erb-, Pflichtteils- und/oder Vermächtnisverzicht i.S.v. §§ 2346, 2352 BGB. Denn durch die Leistung der Abfindung wird in diesen Fällen wirtschaftlich ein möglicher späterer Erwerb von Todes wegen vorverlagert. Der (spätere) Erwerb der verzichtsgegenständlichen erbrechtlichen A...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / II. Die Bindungswirkung beim Erbvertrag

Rz. 18 Sind in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen i.S.v. § 2278 BGB getroffen, so entsteht bereits mit Abschluss des Erbvertrags eine Bindungswirkung, von der die Vertragspartner grundsätzlich nicht einseitig zurücktreten können, es sei denn, sie haben sich den Rücktritt vorbehalten (§ 2293 BGB) oder der Bedachte hat sich einer Verfehlung schuldig gemacht, die den E...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 247 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge. In zweiter Ordnung erben die Eltern und die Geschwister, wobei die Eltern die Geschwister nicht von der Erbfolge ausschließen, sondern Eltern und Geschwister nebeneinander erben. Der überlebende Ehegatte erhält neben einem Kind eine Erbquoten von ½, neben mehreren Kindern ⅓ und neben ehelichen Aszendenten (Eltern...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / b) Pfändung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 41 Ein weiteres Problem besteht darin, dass Gläubiger des Nacherben das Anwartschaftsrecht grundsätzlich pfänden können, wenn der Nacherbe über sein Recht verfügen kann.[64] Dieses Problem könnte der Erblasser dadurch zu lösen versuchen, dass er die Verkehrsfähigkeit (Übertragbarkeit) des Nacherbenanwartschaftsrechts in der letztwilligen Verfügung abbedingt. Ob dies alle...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines

Rz. 75 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben (§ 1938 BGB), sieht das Gesetz vor dem Hintergrund der Erbrechtsgarantie des Art. 14 GG in § 2303 BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor.[55] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblass...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / II. Art des Vorempfangs

Rz. 98 Für die einzelnen Rechtsfolgen ist insoweit die Art des Vorempfangs festzustellen, ob es sich beispielsweise um eine Ausstattung[74] oder eine sonstige nach §§ 2050 ff. BGB ausgleichspflichtige Zuwendung handelt oder ob gar eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine insgesamt entgeltliche oder eine ehebezogene Zuwendung unter Ehegatten vorliegt. Rz. 99 Darüber ...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / I. Die Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 11 Das Erbrecht unterliegt als Individualgrundrecht und als Rechtsinstitut selbst dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 14 GG.[14] Dass auch das Pflichtteilsrecht diesen Schutz genießt, wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschl. v. 19.4.2005[15] ausdrücklich klargestellt. In diesem Beschluss führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass zu den von der Erbrechtsga...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle

Rz. 347 Bis zum 16.8.2015 eingetretene Erbfälle unterliegen gem. Art. 9.8 des spanischen Código Civil (CC) dem Heimatrecht des Erblassers im Augenblick seines Todes. Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit hat die spanische Staatsangehörigkeit stets Vorrang, Art. 9.9 S. 2 CC, ansonsten entscheidet, in welchem seiner Heimatstaaten der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufentha...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 55 Nach der Anerkennung hat der Stifter gem. § 82 S. 1 BGB der Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein anderer Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Bewegliche Sachen und anderes V...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Elemente der Gestaltung

Rz. 55 Bei der Vermächtnislösung wird vermieden, dass eine Erbengemeinschaft mit dem behinderten Kind als Mitvorerbe verhindert wird. Auch eine problembehaftete Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB steht nicht an. Bei dieser Gestaltung wird dem Kind mit Behinderungen ein Vorvermächtnis ausgesetzt und über eine Dauervollstreckung definiert, welche Leistungen es erhält. Die D...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Erbeinsetzung

Rz. 331 Der testamentarisch eingesetzte Erbe hat im schweizerischen Erbrecht dieselbe Stellung, wie der gesetzlich berufene Erbe. Grenzen für die Erbeinsetzung ergeben sich allerdings aus den Pflichtteilen, da diese nicht als Geldansprüche ausgestaltet sind, sondern dem Pflichtteilsberechtigten eine vollberechtigte Erbenstellung in Höhe seiner Pflichtteilsquote vorbehalten. ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Testamentsinhalt

Rz. 381 Der Erblasser kann weitgehend wie im schweizerischen Rechtmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater

Leitsatz Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung. Normenkette § 15 Abs. 1, Abs. 1a ErbStG, § 1589 Abs. 1 Satz 1, § 1592, § 1686a BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8, Art. 14 EMRK Sachverhalt Der Kläger ist der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater (bi...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Verjährung von Nebenleistungen (§ 217 BGB)

Rz. 108 Mit dem Hauptanspruch verjährt ein Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist (§ 217 BGB). Ansprüche auf Nebenleistungen verjähren danach spätestens mit dem Hauptanspruch; verjährt ein Anspruch auf eine unselbstständige Nebenleistung früher als der Hauptanspruch, so ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[73] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ...mehr

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§ 10 Erbrecht / II. Entzug des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 44 Die Entziehung des Pflichtteils des Abkömmlings ist nur unter den erschwerten Bedingungen des § 2333 BGB möglich. In diesem Fall geht der gesetzliche Erbe völlig leer aus. Rz. 45 Zum 1.1.2010 ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten. Anwendbar sind die neuen Vorschriften erst für Erbfälle ab dem 1.1.2010. Ein wesentliches Anliegen dieser Reform ist die Stärkung der Te...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Natur und Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Die Berechtigten erhalten als Pflichtteil einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Wertes des halben gesetzlichen Erbteils. Rz. 43 Beispiel A stirbt und hinterlässt seine Ehefrau E sowie die Kinder T und U. Sein Vermögen hinterlässt er durch Testament seiner langjährigen Geliebten G. Zu Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sind zun...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 10 Erbrecht / G. Haftung der Erben

Rz. 51 Die Erben treten, wie bereits erwähnt, in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Dies bedingt, dass sie auch für die vom Verstorbenen hinterlassenen Verbindlichkeiten haften, § 1967 BGB. Dies gilt auch für Verbindlichkeiten, die aus unerlaubter Handlung und Verträgen folgen, sowie für solche, die sich aus dem Gesetz unmittelbar ergeben, sofern sie nicht ausnahmsweise ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.2 Vermögenssorge

Rz. 35 Der Inhalt der Vermögenssorge ist in §§ 1638 bis 1649 BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Vermögenssorge das Recht und die Pflicht, das Vermögen des Kindes zu verwalten, zu erhalten, zu verwerten und zu mehren. Zum Vermögen des Kindes, das der Verwaltungskompetenz der Eltern unterliegt, gehören nicht die Mittel, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen worden s...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Denn das Landgericht hat die zulässige Klage der Klägerin zu Recht abgewiesen, da sie sowohl hinsichtlich des eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin als auch hinsichtlich des von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend gemachten Pflichtteilsergänzungsanspruchs ihrer Schwester Jutta H. unbegründet ist. I. Z...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraussetzungen für die Stundung des Pflichtteils

Leitsatz Eine Stundung des Pflichtteils kann durch den Erben verlangt werden, wenn die Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben aufgrund der Zusammensetzung des Nachlasses eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die sofortige Erfüllung des Anspruchs die Aufgabe oder Veräußerung eines Nachlassgegenstandes erfordern würde, welcher fü...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen als Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater die Beklagte, die dessen Enkelin und Alleinerbin ist, auf Zahlung in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses ist ein bebautes Grundstück, das nunmehr durch die Beklagte und ihre Familie zu Wohnzwecken genutzt wird. Mit ihrer Klage haben die Kläger – soweit noch von Interesse – u. a. ihren Pflichtteil ...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Leitsatz

Eine Stundung des Pflichtteils kann durch den Erben verlangt werden, wenn die Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben aufgrund der Zusammensetzung des Nachlasses eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die sofortige Erfüllung des Anspruchs die Aufgabe oder Veräußerung eines Nachlassgegenstandes erfordern würde, welcher für den Er...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig. Nach teilweiser Zurückweisung durch den Bundesgerichtshof hat der Senat nur noch über den Stundungsantrag der Beklagten sowie die Kosten zu befinden. Auch insoweit hat jedoch die Berufung keinen Erfolg. Gemäß § 2331 a Abs. 1 BGB kann der Erbe Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufbringung der Steuer nur durch Veräußerung

Rz. 33 [Autor/Stand] Eine Stundung kommt nur in Betracht, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Immobilienvermögens aufbringen kann. Deshalb scheidet die Stundung aus, soweit der Erwerber die Steuer aus weiterem erworbenen Vermögen, eigenem Vermögen oder unter Aufnahme eines Kredites tragen kann.[2] Damit ist die Stundung der auf den Erwerb ve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen aus der Stundung eines Pflichtteilsverzichtsanspruchs

Leitsatz Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Sachverhalt Die Klägerin schloss mit ihren Eltern, die sich gegenseitig als Alleiner...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / d) Stellungnahme

Für die Fälle des Angriffs der Erbenposition des überlebenden Ehepartners gilt es zu beachten, dass einerseits der Fall eintreten kann, dass der Pflichtteilsberechtigte mit seinem Begehren scheitert. Dann bleibt der überlebende Ehepartner alleiniger Erbe und wird auch nicht mit einer Zahlungsaufforderung überzogen, es sei denn, der Pflichtteilsberechtigte macht den Pflichtte...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / b) Entscheidung des OLG München vom 6.12.2018 und 7.4.2011

In einem aktuellen Beschluss vom 6.12.2018[12] hat das OLG München dennoch den Antrag auf Einziehung eines Alleinerbscheins durch einen Abkömmling nicht als "Pflichtteilsverlangen" mit der Folge der Enterbung des Abkömmlings für den zweiten Erbfall angesehen. Zuvor war es in seiner Entscheidung vom 7.4.2011[13] davon ausgegangen, dass das Fordern des gesetzlichen Erbteils ei...mehr