Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 1. Allgemeines

In gemeinschaftlichen Testamenten versucht man über sog. Pflichtteilsklauseln die als Schlusserben bedachten Abkömmlinge davon abzuhalten, beim Ableben des erstversterbenden Ehepartners einen Pflichtteilsanspruch einzufordern.[1] Durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung beim Berliner Testament werden die Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen. Bei der sog. Trennungslö...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 1

Mit einer Pflichtteilsklausel in gemeinschaftlichen Testamenten soll verhindert werden, dass Abkömmlinge der Ehepartner im ersten Erbfall ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Je nach Formulierung der Klausel handelt es sich dabei im Regelfall um eine auflösend bedingte Schlusserbfolge, wobei Bedingungseintritt die Geltendmachung oder das Verlangen des Pflichtteils ist....mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / a) Allgemeines

Schwieriger wird es mit der Auslegung, wenn der Berechtigte nicht ausdrücklich einen Pflichtteilsanspruch verlangt oder geltend macht, aber bspw. die Erbenposition des überlebenden Ehepartners angreift. Dies kann in der Form geschehen, dass er die Verfügungen für den ersten Erbfall anficht, eine Formungültigkeit des Testaments oder gar die Testierunfähigkeit des Erblassers b...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 3. Das Pflichtteilsverlangen, die auflösende Bedingung und ihre Auslegung

Auslegungsschwierigkeiten bestehen in der Praxis häufig bei der Frage, wie der objektive Tatbestand der auflösenden Bedingung auszulegen ist, wenn die Klausel beispielsweise so formuliert ist, dass die Enterbung im Schlusserbfall mit einer "Pflichtteilsgeltendmachung" oder mit einem "Pflichtteilsverlangen" eintreten soll. Diskutiert wird hier, ob das bloße Anfordern der Ausku...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 6

Auf einen Blick Die Aufnahme einer Pflichtteilsklausel in eine ehegemeinschaftliche letztwillige Verfügung entspricht mittlerweile dem Standardrepertoire eines rechtlichen Beraters bei deren Erstellung. Nicht bedacht wird hierbei oftmals, dass der illoyale Abkömmling den Willen seiner Eltern nicht nur durch die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auf Ableben des erstver...mehr

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Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

Leitsatz Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft (hier: Aktiengesellschaft) zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile (hier: Aktien) innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nicht der Gewerbeste...mehr

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Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar. Normenkette § 10 Abs. 5 ErbStG, § 32 Abs. 3 und 4 PfDG EKD Sachverhalt Der Kläger ist Pfarrer in der Kirchengemeinde X...mehr

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ZErb 07/2019, Behindertente... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. I. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Heidelberg gemäß § 1 ZPO, §§ 23, 71 Abs. 1 GVG sachlich und nach § 27 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig und es besteht keine doppelte Rechtshängigkeit. Mit der versehentlich an das Amtsgericht Heidelberg adressierten, jedoch eindeutig für das Landgericht bestimmten Klage...mehr

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Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden

Leitsatz 1. Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit (Fortführung des BFH-Urteils vom 20.01.2016 – II R 34/14, BFHE 252, 389, BStBl II 2016, 482). 2. Eine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten ist nach § 2059 Abs. 1 Satz ...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / V. Rechtsnatur der nachträglichen Ausgleichungsbestimmung

Die Qualifizierung als Vermächtnis wird auch der Tatsache gerecht, dass eine nachträgliche Ausgleichungsbestimmung nicht zulasten eines Pflichtteilsanspruchs gehen darf.[20] Der mit dem Vermächtnis Beschwerte hat so die Möglichkeit, nach § 2306 BGB auszuschlagen und seinen Pflichtteil ohne die entsprechende Berücksichtigung des Vorempfangs geltend zu machen. Denn hat der Erb...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / V. Innenverhältnis

In Anwendung des Abstraktionsprinzips muss auch im Vollmachtsrecht zwischen der Vertretungsmacht im Außenverhältnis und dem Innenverhältnis unterschieden werden. Bei einer transmortalen Vollmacht besteht zwischen Erblasser und Bevollmächtigten meist ein Auftrags- oder Dienstvertragsverhältnis. Bei einer postmortalen Vollmacht entsteht dieses Rechtsverhältnis idR mit dem Tod ...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Fes... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung eines Pflichtteils in Anspruch genommen. Das LG hat die Beklagten mit Teil-Urteil zur Erteilung der begehrten Auskunft über den Nachlass durch Vorlage eines Wertgutachtens zu dem im Klageantrag näher bezeichneten Grundstück und Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Vermögensverzeichnisses verurteilt. ...mehr

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ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Sachverhalt

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Pflichtteilsberechtigung des Klägers nach der am 25.10.2014 verstorbenen Erblasserin F. H., dessen Enkel der Kläger ist. Der Beklagte stellt in Abrede, dass die in § 3 des von der Erblasserin errichteten Erbvertrags vom 2.4.1992 enthaltene Pflichtteilsentziehung wirksam sei. Es heißt dort, die Erblasserin entziehe de...mehr

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ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Leitsatz

Auch die Entwendung eines Betrags von 6.100 DM vom Erblasser kann zur Entziehung des Pflichtteils wegen eines schweren vorsätzlichen Vergehens nach § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB berechtigen. Dass der Pflichtteilsberechtigte nach einem erheblichen Zeitraum in das vom Erblasser bewohnte und in seinem Eigentum stehende Haus einzieht, lässt nicht ohne Weiteres auf eine Verzeihung gem....mehr

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ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Aus den Gründen

Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug ist dem Kläger zu versagen, weil seiner Berufung die Erfolgsaussicht fehlt. Das Landgericht hat seine Klage auf Feststellung der Pflichtteilsberechtigung im Ergebnis zu Recht als unbegründet abgewiesen. Dementsprechend fehlt den in zweiter Instanz erstmals gestellten weiteren Anträgen jedenfalls die erforderliche sachliche Grundla...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / d) Erbrechtliche Wirkungen der Umwandlung und der nicht mehr möglichen Umwandlung

Das gesetzliche Erbrecht eingetragener Lebenspartner entspricht seit 1.1.2005 demjenigen von Ehegatten. Es handelt sich beim gesetzlichen Erbrecht um eine Fortwirkung der Verantwortung für den Partner auch im Falle des Todes.[90] Für Todesfälle bis zum vorgemerkten Stichtag enthielt der Lebenspartner beim Zusammentreffen mit Großeltern und deren Abkömmlingen weniger als ein ...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Pflichtteils Minderjähriger

Rz. 81 Nicht selten wird von der Enterbung eines Minderjährigen abgesehen, weil der Erblasser befürchtet, seine Erben durch das Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen seitens des Minderjährigen mehr zu belasten als dadurch, dass der Minderjährige Miterbe wird. Denn der Pflichtteilsanspruch ist als Geldanspruch sofort fällig. Als Miterbe kann er von dem Rest der Miterben in...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 9 Der gesetzliche Vertreter als Allein- oder Miterbe

Rz. 92 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow´sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder, auch der minderjährigen Kinder, beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig beim...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 15 Familienrechtliche Verwaltungsanordnungen über erbrechtliche Zuwendungen an Minderjährige

Rz. 141 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinen gesetzlichen Vertretern (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil, wenn dieser die Vermögenssorge alleine innehat. Ist ein Vormund oder Pfleger für die Vermögenssorge ernannt, so liegt die Vermögenssorge bei diesem (§§ 1803, 1915 BGB). Rz. 142 Di...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 5 Ausschlagung der Erbschaft des Minderjährigen

Rz. 38 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen(§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn sich der ...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 10 Pflichtteilsschuldner sind Verwandte des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen in gerader Linie oder sein Ehegatte (§ 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 110 Richtet sich der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen gegen einen Verwandten des gesetzlichen Vertreters in gerader Linie als Erben oder richtet er sich gegen den Ehegatten des gesetzlichen Vertreters, so kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen dessen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zwar untersagen §§ 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verpflichtung des Minderjährigen zur Leistung des Erbverzichts

Rz. 360 Dem Erbverzichtsvertrag liegt nach heutiger Auffassung regelmäßig ein Verpflichtungsvertrag zugrunde. Sehr häufig ist es ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Leistung des Erbverzichts, der andere Teil zur Leistung einer Abfindung für den Verzicht auf das Erbrecht verpflichtet. Oftmals wird freilich gar kein besonderer Verpflichtungsvertrag abgeschl...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Ausschlagung

Rz. 378 Ist ein Minderjähriger zum Nacherben berufen, so muss über die Annahme oder die Ausschlagung der Nacherbschaft befunden werden. Die Annahme der Erbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären (siehe Rdn 34 ff.). Der Ablauf der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB bewirkt indes h...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 33 Entzug der Vermögenssorge (§ 1638 BGB) und Testamentsvollstreckung

Rz. 268 Der Entzug der elterlichen Vermögenssorge gemäß § 1638 BGB und die zusätzliche Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 2209 BGB) widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich. Die Einsetzung eines Ergänzungspflegers nach § 1909 Abs. 1 S. 2 BGB wegen des Entzugs der elterlichen Vermögenssorge ist in solchem Fall nicht überflüssig,[10] et...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtliche Anfechtung

§ 13 Die erbrechtliche Anfechtung (§§ 2078 ff. BGB) Rz. 122 "Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung , durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung von Todes wegen aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht" (§ 2081 Abs. 1 BGB). Ist der Minderjährige ...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / D. Hinterlegung der Wertpapiere

Rz. 388 Gemäß § 2116 BGB hat der Vorerbe "auf Verlangen" des Nacherben zum Nachlass gehörende Inhaberpapiere und gewisse Orderpapiere und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. Dieses Verlangen übt der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Nacherben aus. Das Verlangen stellt sich als eine geschäftsähnliche Handlung dar (siehe Rdn 384),[13] auf welche die Vorschriften über Will...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, die Klage sei mit dem zuletzt gestellten Antrag zulässig und weitestgehend begründet. Die Klägerin sei gemäß §§ 2307 Abs. 1 Satz 1, 2303 Abs. 1, 1589, 1924 Abs. 3 BGB pflichtteils- und damit auskunftsberechtigt. Sie sei auch nach privatschriftlicher Ausku...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben zu je 1/2 der Erblasserin sind. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Ziffer 2 des gemeinschaftlichen Testaments angeordnete Pflichtteilsklausel vorliegend nicht greift und insofern nicht den ...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Sachverhalt

1. Der Erblasser, der deutscher Staatsangehöriger war, verstarb am 6.5.2015. Er war in einziger Ehe verheiratet mit der Mutter der Beteiligten zu 2 (geb. 12.3.1997) und 3 (geb. 12.8.1991). Darüber hinaus hatte er eine Tochter (= Beteiligte zu 4, geb. 22.1.2005) mit seiner Lebensgefährtin, der Beteiligten zu 1. 2. Der Erblasser errichtete am 19.11.2009 ein handschriftliches Te...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 19. Dezember 2011 verstorbenen Erblasserin durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses. Die Klägerin ist die Tochter des vorverstorbenen Sohnes, die Beklagten sind zwei weitere Kinder der Erblasserin. Diese setzte mit notariellem Erbvertrag vom 20. November 1981, best...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer) sind die Abkömmlinge der Erblasserin und deren im Jahr 2008 vorverstorbenen Ehemanns. Es liegt ein (undatiertes) gemeinschaftliches Testament vor, das u. a. folgende letztwillige Verfügungen enthält: Zitat 1. Wir (...) setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Schlusserben bei Tod des Überlebenden von un...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Leitsatz

Ist in einem gemeinschaftlichen Testament eine Pflichtteilsklausel enthalten, die bei "Verlangen" des Pflichtteils eingreifen soll, so ist diese nicht bereits in dem Fall ausgelöst, wenn die Erbenstellung des überlebenden Ehegatten durch den Pflichtteilsberechtigten angegriffen wird. OLG München, Beschluss vom 6. Dezember 2018 – 31 Wx 374/17mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen

Rz. 314 Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Beratungspflicht, wenn er seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der Erbausschlagung und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile belehrt und infolgedessen wegen des hohen Alters des Mandanten innerhalb kurzer Zeit zweimal (vom Mandanten und von seinen Kindern) Erbschaftsteuer entrichtet werden muss. Ein Schadenser...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / bb) Pflichtteils-(ergänzungs-)berechtigter

Wie aber gestaltet sich die Einsichtnahme für den Pflichtteilsberechtigten, wenn der Erblasser sein Immobilienvermögen zu Lebzeiten veräußert oder verschenkt hat? In Deutschland folgt aus der Gläubigerstellung des Pflichtteils-(ergänzungs-)berechtigten gegenüber dem Erben der inhaltlich unbeschränkte Anspruch auf Grundbucheinsicht, wobei der allerdings erst nach dem Erbfall b...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / IV. Insolvenzrisiko – Alternative dinglicher Arrest

Da im Rahmen der anwaltlichen Beratung dem Mandanten die Vor- und Nachteile der möglichen Vorgehensweisen darzulegen sind, um diesem die Wahl des für ihn passenden Weges zu ermöglichen, wird sich im Pflichtteils-Mandat regelmäßig die Frage stellen, ob der Mandant auf anderem Weg das Ziel der Sicherung des Anspruchs oder der Zugriffsmöglichkeiten auf den Nachlass erreichen ka...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 1

Der enterbte Abkömmling oder Elternteil hat es nicht leicht: zum einen aus emotionalen Gründen, denn er ist vom Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen worden – zum anderen auch aus finanziellen Gründen, denn er erhält "nur" den Pflichtteil. Bei der Durchsetzung des Pflichtteils ist er häufig auf anwaltliche, ggf. auch gerichtliche Hilfe angewiesen, die er in den weit über...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 4. Folgen für den Pflichtteilsprozess

Betrachtet man die vorstehend dargestellten Entscheidungen genauer, so dürfte im Regelfall eine Kombination einer bezifferten Teilklage mit einer Stufenklage zwar prozessual möglich sein, jedoch nicht durch Teilurteil über die bezifferte Teilklage entschieden werden können. Gegen eine Kombination der beiden Teilklagen sind keine durchgreifenden prozessualen Bedenken ersichtl...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 1. Ausgangsproblem

Im Pflichtteilsprozess stellt sich die Frage, ob dann, wenn der Erbe bereits Auskünfte erteilt oder der Pflichtteilsberechtigte aus sonstigen Umständen Kenntnisse von der Höhe eines Teils des Wertes des Nachlasses hat, er prozessual den aus den bekannten Werten resultierenden Pflichtteil als bezifferten Zahlungsantrag mit einer weitergehenden Stufenklage auf Auskunft, Werter...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 4. Der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsgläubiger?

Nach deutschem Recht ist der Pflichtteilsberechtigte, mit Ausnahme der §§ 2305, 2306 BGB am Nachlass nicht beteiligt. Ihm wird nur ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben gewährt. In der Schweiz hingegen stellt das Pflichtteilsrecht grundsätzlich ein echtes materielles Erbrecht, ein sog. Noterbrecht, dar.[47] Der auf den Pflichtteil gesetzte Erbe ist anders als nach d...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 3. Bisherige erbrechtliche Rechtsprechung

Im Bereich der Klagen wegen Pflichtteils liegen bislang divergierende Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte vor. Das OLG Hamburg hat angenommen, dass ein Teilurteil über einen Pflichtteilsanspruch dann ergehen könne, wenn zweifelsfrei geklärt sei, dass dem Gläubiger ein Guthaben in bestimmter Höhe zustehe.[19] Zur Begründung hat es ausgeführt, dass dem pflichtteilsb...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / bb) Auskunftsrechte bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Es gibt Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten mit seinem bei einer Schweizer Bank liegenden (den Erben unbekanntem) Vermögen eine liechtensteinische Stiftung oder Trustgesellschaft mit der Motivation gegründet hat, einen Teil seines Vermögens am Nachlass und deutschen Fiskus vorbei zu transferieren.[27] In diesen Fällen kam es dann mitunter vor, dass der Erblasser das G...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung hinsichtlich eines Erbvertrags. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Durch notariellen Vertrag mit der Urkundsnummer ... vom 19.7.2002 des Notars ... in ... schloss die Klägerin mit ihren Eltern, der Beklagten und deren am 10.9.2008 verstorbenen Ehemann Herrn ..., einen Erbvertrag....mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist begründet. Es liegen sowohl Arrestanspruch als auch Arrestgrund vor. I. 1. a) Der Arrestanspruch (§ 916 ZPO) folgt für sämtliche Antragsteller aus § 2303 Abs. 1 BGB. Die Antragsteller sind sämtlich Abkömmlinge des Erblassers, die durch das Testament vom 5.7.1997 von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. (...) b) Hinsichtlich der Höhe des Pflichtteilsansp...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / 1

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Er ist Schuldner hinsichtlich des Pflichtteils- als auch des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Nur für den Fall, dass der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nicht verpflichtet ist, haftet nach § 2329 BGB der Beschenkte. Umstritten ist dabei, wann der Erbe ni...mehr

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ZErb 12/2018, Grundbucheins... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 1. (...) 2. Das Rechtsmittel ist jedoch unbegründet. a) Gemäß § 12 Abs. 1 GBO ist jedem die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dies bedeutet zugleich eine gesetzliche Beschränkung des Einsichtsrechts in der Weise, dass nur demjenigen Einsicht gewährt werden kann, der ein berechtigtes Interesse darl...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / 4. Stellungnahme

Auch wenn grundsätzlich entsprechend der Haftungssystematik die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung im strengen Sinne als Voraussetzung für die Durchgriffshaftung auf den Beschenkten nach der überwiegenden Auffassung erforderlich erscheint, bedarf dies im Einzelfall jedoch der Korrektur, bzw. einer kritischen Betrachtung. Gerade das Ergebnis des Urteils des LG Stuttgart z...mehr