Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Im vorliegenden Fall greift nach deutschem Recht § 2345 Abs.1, 2 BGB iVm § 2339 Abs.1 Nr.1 BGB: Max ist pflichtteilsunwürdig. Die Pflichtteilsunwürdigkeit hat nur dann selbständige Bedeutung, wenn der Verfehlende enterbt, ihm aber nicht der Pflichtteil wirksam entzogen wurde.[31] Tina, der der Wegfall des Pflichtteils unmittelbar zustattenkommt, muss (formlos) binnen Jahresf...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Der Zeitraum von 11 Jahren spielt für das österreichische Recht keine Rolle. Es handelt sich bei Max und Tina um pflichtteilsberechtigte Personen. Daher wird die Schenkung an Max unbefristet angerechnet. Es ergibt sich nach fiktivem Hinzuschlagen der Schenkung ein erhöhter Nachlass von 300.000,– EUR. Der Pflichtteilsanspruch von Tina besteht zu 1/4 dieses erhöhten Nachlasses...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Grundsätzlich kann eine Enterbung nach § 772 Abs. 1 ABGB nF bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend durch Übergehung angeordnet werden. Der Enterbungsgrund muss, wie bereits oben erwähnt, jedoch für die Enterbung ursächlich gewesen sein. Das bedeutet, er muss zum Zeitpunkt der Enterbung bereits vorgelegen haben und der letzt...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

In Betracht kommt der in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB normierte Pflichtteilsentziehungsgrund. Unter die Norm fallen nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010[20] unter anderem Handlungen, die sich gegen eine dem Erblasser nahestehende Person richten und die entsprechend der strafrechtlichen Klassifizierung ein Verbrechen (§ 12 Abs.1 StGB) oder ein schweres vorsätzliches Vergehen...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Um kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testaments überhaupt erben zu können, muss man in Österreich erbfähig sein. In § 538 ABGB nF heißt es: "Erbfähig ist, wer rechtsfähig und erbwürdig ist." Diese Erbwürdigkeit fehlt nach § 539 ABGB nF einer Person, die "gegen den Verstorbenen oder die Verlassenschaft eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, die nur vorsätzlich beg...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Auch bei der Anrechnung auf den Pflichtteil[54] hat das ErbRÄG 2015 eine grundlegende Veränderung und Vereinfachung gebracht. Nach alter Rechtslage wurden bei der Rechenmethode zwei Töpfe gebildet, einerseits der Nachlass, wie er zum Zeitpunkt des Todes tatsächlich ist, und andererseits der hypothetische Nachlass, wie er zum Zeitpunkt des Todes wäre, wäre die Schenkung nicht...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 3. Abwandlung

Max wurde wegen Mordversuchs (in Deutschland: §§ 211, 22 StGB; in Österreich: §§ 15, 75 StGB) an seinem Vater Edgar rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Edgar verstirbt, hinterlässt er ein Testament, in welchem ohne Fixierung weiterer testamentarischer Bestimmungen seine Tochter Tina als Alleinerbin eingesetzt ist. Stehen Max Pflichtteilsansprü...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar hat einen leiblichen Sohn Max und eine Tochter Tina. Zwischen der Lebensgefährtin seines Vaters und Max kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Folge Max zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung (in Deutschland: § 226 StGB; in Österreich: § 84 Abs. 4 StGB) verurteilt wird. Als Edgar stirbt, hinterlässt er ein Testament, indem e...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1. Fall

Edgar und Marie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen und haben einen gemeinsamen Sohn Max, wobei Edgar die Vaterschaft auch anerkannt hat. Kurz nach der Geburt kommt es zur Trennung und Marie zieht zusammen mit Max und ihrem neuen Lebensgefährten in eine andere Stadt. Der Kontakt zwischen Max und seinem leiblichen Vater bricht im weiteren Verlauf nicht z...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2014, 257 veröffentlicht worden ist, meint, die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs lägen nicht vor. Die vorgenommene Eintragung sei inhaltlich zulässig. Es könne dahinstehen, ob das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften verletzt habe. Eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften habe j...mehr

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Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs

Leitsatz Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es nicht an. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 10 Abs. 3, § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2 AO, § 218...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / 1. Die magere Gesetzesbegründung

Die Gesetzesbegründung gibt leider nur sehr wenig Aufschluss über den Sinn und Zweck der Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs. Zu § 1385 Abs. 3 BGB a.F., der wortlautgleich in § 1378 Abs. 3 BGB übernommen wurde, heißt es lediglich, die Regelung solle verhindern, dass eine Ausgleichsforderung Gegenstand des Rechtsverkehrs werde, bevor feststehe, ob und ggf. in welch...mehr

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AGS 12/2016, Unzulässige Kl... / 1 Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten begehrt Heraufsetzung des vom LG auf 12.500,00 EUR festgesetzten Gebührenstreitwerts. Der Kläger hatte die Beklagte als Erbin seiner verstorbenen Ehefrau zunächst wegen behaupteter Pflichtteilsansprüche bei einem vorläufigen Streitwert von 12.500,00 EUR im Wege der Stufenklage in Anspruch genommen. Das LG ließ zur Frage der Wirksamkeit...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 3. Inhaltsirrtum über die Rechtsfolgen

Fall 4: § 2306 BGB: Inhaltsirrtum über die Rechtsfolgen der Annahme B war von ihrer Mutter E testamentarisch als Miterbin (über der Pflichtteilsquote) eingesetzt, allerdings mit umfassenden Vermächtnissen beschwert worden. Von dem Inhalt der letztwilligen Verfügung erfuhr B im März 2012. Im Juni 2012 focht B die Versäumung der Ausschlagungsfrist an: Sie habe geglaubt, dass s...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat den Beklagten im Ergebnis zu Recht zur Zahlung von 5.168,00 EUR verurteilt, da der Klägerin aus § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB ein Pflichtteilsanspruch in der zugesprochenen Höhe zusteht. a) Die Klägerin kann vom Beklagten als Pflichtteil 1/6 des ...mehr

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zerb 11/2016, Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung

Festschrift zum 80. Geburtstag von Professor Jens Peter Meincke C.H.BECK 2015, Buch, XXII, 468 S., in Leinen, 95,– EUR ISBN 978-3-406-68380-0 "Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung" heißt die im Jahr 2015 im Beck-Verlag erschienene Festschrift, die Herrn Professor Jens Peter Meincke zum 80. Geburtstag gewidmet wurde. Verfasser der Beiträge sind Hochs...mehr

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zerb 10/2016, Umfang des te... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. 1. (...) 2. Die Rechtsbeschwerde ist auch begründet. a) Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Vermögenssorge der Mutter aufgrund der testamentarischen Anordnung auch hinsichtlich der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ausgeschlosse...mehr

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zerb 10/2016, Umfang des te... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament. Das betroffene Kind wurde im Mai 2008 als Sohn der nicht verheirateten N. ... C. ... (Beteiligte zu 1, im Folgenden: Mutter) und Dr. M. ... M. ... (im Folgenden: Erblasser) geboren. Der Erblasser erkannte die Vaterschaft an, und die Eltern gaben E...mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte sei Erbin zu 1/4 geworden. Sie habe die unstreitig erfolgte Versäumung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB nicht wirksam angefochten. Der Bundesgerichtshof habe zu § 2306 Abs. 1 BGB aF entschieden, dass ei...mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Leitsatz

Der testamentarisch als Erbe eingesetzte, mit Beschwerungen belastete Pflichtteilsberechtigte kann auch nach der zum 1.1.2010 in Kraft getretenen Änderung des § 2306 Abs. 1 BGB dem zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigenden Irrtum unterliegen, die Erbschaft nicht ausschlagen zu dürfen, um seinen Pflichtteilsanspruch nicht zu verlieren. BGH, Urteil vom 29. Juni 2...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 2. Verfügungsmacht (§ 80), Insolvenzanfechtung (§ 322) und sonstige Ansprüche

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den gerichtlich nach § 27 Abs. 1 bestellten Nachlassinsolvenzverwalter über, § 80. Zum Nachlass gehörige Vermögenswerte verwaltet er – und nicht mehr der Erbe –, verwertet sie und zieht realisierte Gegenwerte zur sogenannten Insolvenzmasse. Der Nachlassinsolvenzverwalter ist zum andere...mehr

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zerb 9/2016, Lauf der Frist... / Sachverhalt

Der Kläger macht gegen die Beklagte Pflichtteilsergänzungsansprüche nach seinem am 16.8.2012 verstorbenen Vater (im Folgenden: Erblasser) geltend. Die Beklagte ist seine Mutter sowie die Ehefrau des Erblassers und dessen testamentarische Alleinerbin. Mit Vertrag vom 8.12.993 übertrugen der Erblasser und die Beklagte ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück auf ihren zweite...mehr

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zerb 9/2016, Lauf der Frist... / Anmerkung

1. Pflichtteilsansprüche erweisen sich in der Praxis immer wieder als ein erheblicher Störfaktor für die Nachfolgeplanung. Der naheliegenden Möglichkeit, den Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten auszuhöhlen, hat bereits der BGB-Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben (§ 2325 BGB). Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers mindern den Nachlass grundsätz...mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Miterbin der am 25.1.2012 verstorbenen Erblasserin geworden oder ob sie pflichtteilsberechtigt ist, weil sie nach Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat. Die Erblasserin, deren Ehemann 1998 vorverstorben war, hatte vier Kinder, darunter die Beklagte. Zwei Kinder waren vorverstorbe...mehr

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ZAP 2/2015, Pflichtteilsanspruch: Teil-Stufenklage

(OLG Celle, Urt. v. 23.7.2015 – 6 U 34/15) • Der auf Auskunft und in der letzten Stufe auf Zahlung eines noch zu beziffernden Pflichtteils im Wege der Teil-Stufenklage, verbunden mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindest-Pflichtteils, in Anspruch genommene Alleinerbe kann auch bei zugestandenem Mindestnachlass i.d.R. nicht durch Teilurteil zur Zah...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / II. Verjährungsrecht von Pflichtteilsansprüchen gegen den Erben

Der Pflichtteilsanspruch nach den §§ 2303, 2325 BGB unterliegt seit dem 1.1.2010 der allgemeinen dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB.[3] Danach beginnt die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte von seinem Pflichtteilsanspruch Kenntnis erlangt hat (30-jährige Höchstfrist nach § ...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung der Unpfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs

Leitsatz Auch Einkünfte aufgrund Pflichtteilsansprüchen sind nur dann für unpfändbar zu erklären, wenn dem Schuldner kein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850 c Abs. 1, 2 a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 – IX ZB 69/15 Sachverhalt Mit Beschluss vom 17.1.2012 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen d...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / aa) Zugewinngemeinschaft

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Insoweit ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein Güterstand der Gütertrennung. Von dem vertraglichen Güterstand ...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.1.2012 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Treuhänder. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 monatlich insgesamt 1.057,74 EUR; mit Besch...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 4. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur zur starren Sonderregelung bei § 2329 BGB

Darauf bezugnehmend stellt die historische und aktuelle Fachliteratur auch auf die starre, drei Jahre nach dem Erbfall eintretende Verjährung ab. Weidlich spricht zutreffend von "stets".[13] So soll "durch diesen festen Anfangszeitpunkt die Lage des Beschenkten billig" erleichtert werden.[14] Die Zeit der Unsicherheit für den Beschenkten soll bewusst kurz gehalten werden.[15...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Leitsatz

Auch Einkünfte aufgrund Pflichtteilsansprüchen sind nur dann für unpfändbar zu erklären, wenn dem Schuldner kein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850 c Abs. 1, 2 a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 – IX ZB 69/15mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 1

Erfährt ein Pflichtteilsberechtigter erst nach mehr als drei Jahren vom Tod des Erblassers, kann er noch seine Pflichtteilsansprüche gegen den Nachlass geltend machen. So verjähren diese Ansprüche kenntnisabhängig. Zum Schutz des Beschenkten hat der Gesetzgeber dagegen mit § 2332 BGB einen kenntnisunabhängigen Verjährungsbeginn für den Anspruch gegen den subsidiär Beschenkte...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 5

Auf einen Blick Die Verjährung des ordentlichen Pflichtteils- und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist zwar kenntnisabhängig (§§ 195, 199 BGB). Bei einem Kind, das erst nach dem Erbfall die Vaterschaft des Erblassers hat feststellen lassen, beginnt sie erst mit Rechtskraft des familiengerichtlichen Beschlusses; erst dann kann es seine Pflichtteilsansprüche geltend machen ...mehr

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ZAP 12/2015, Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Zivilprozesskosten

(FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.3.2015 – 2 K 256/12) • Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) wegen Geltendmachung erbrechtlicher Auskunft- und Pflichtteilsansprüche sind (auch weiterhin) nur dann als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG absetzbar, wenn sie durch ein (Gerichts-)Verfahren veranlasst sind, das einen existentiell wichtigen (Ker...mehr

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ZAP 1/2016, Deutsch-Türkisches Nachlassabkommen: Erbschaftsansprüche

(BGH, Urt. v. 21.10.2015 – IV ZR 68/15) • § 15 S. 1 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens lautet: "Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts, Erbschaftsansprüche, Ansprüche aus Vermächtnissen sowie Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben, sind, soweit es sich um beweglichen Nachlass handelt, bei den Gerichten des Staates anhängig zu machen, dem der Erblasser zurzei...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne aus dem notariellen Kaufvertrag vom 14.5.2008 keinen Anspruch gegen die Beklagten auf eine Genehmigung der Erklärung des als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers herleiten, da der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 2205 S. 3, § 2206 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sei. Eine unzu...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / III. Deckungsschutz im Rechtsstreit nach § 2287 BGB?

Auf den ersten Blick und unter Zugrundelegung der Auffassung, dass eine "erbrechtliche Angelegenheit" immer dann vorliegt, wenn eine Norm aus dem 5. Buch des BGB betroffen ist,[25] handelt es sich bei Geltendmachung des Anspruchs aus § 2287 BGB um eine von dem Risikoausschluss betroffene Streitigkeit. Aus diesem Grund ist für viele Rechtsanwälte die Prüfung, ob die Rechtssch...mehr

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zerb 7/2016, Nießbrauchsver... / Aus den Gründen

II. (...) III. (...) 2. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Nießbrauchsbestellung zu. Gemäß § 2174 BGB wird durch das Vermächtnis für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Damit wird zunächst deutlich, dass der Nießbrauch nicht etwa – wie der Beklagte zu meinen scheint – automatisch beim Ver...mehr

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Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Normenkette §§ 3, 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Sachverhalt In einem notariellen und amtlich verwahrten Testament von 2007 hatte die Erblasserin E die Klägerin a...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbarkeit von Pflichtteilsansprüchen

Leitsatz Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hier...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung für Verlust eines Unternehmens durch NS-Unrecht: Verjährung von Pflichtteilsansprüchen gegen den Rechtsnachfolger der jüdischen Berechtigten

Leitsatz Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die C., Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31.12.2009) iVm § 2313 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30 a Abs. 1 S. 1 VermG (31.12.1992, bei beweglichen Sachen 30.6.1993) zu laufen. BGH, Urteil ...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / Leitsatz

Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hierzu. BGH, ...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZOV 2015, 144 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe ein Pflichtteilsanspruch schon deshalb nicht zu, weil die Beklagte nicht Erbin des Erblassers sei. Sie habe ihre Rechtsstellung nicht aufgrund eines Erbfalls, sondern durch gesetzliche Anordnung gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 VermG erhalten. ...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 1 I. Aus dem Sachverhalt

Insolvenzverfahren gegen den Schuldner Gegen den Schuldner wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung angekündigt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 – monatlich insgesamt 1.057,74 EUR. Das Insolvenzgericht hat die Reihenfolge, in der der nach § 850c ZPO un...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Anmerkung

Der Entscheidung des LG Essen lag ein klassisches Behindertentestament zugrunde. Unter einem klassischen Behindertentestament wird die Erbeinsetzung des behinderten bzw. unter Leistungsbezug stehenden Kindes zum nicht befreiten Vorerben mit gleichzeitiger Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung gemäß § 2209 BGB verstanden. Nacherbe wird regelmäßig ein anderes Kind der E...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Leitsatz

Ein klassisches Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der damit ausgeschlossene Pflichtteilsanspruch des Sozialleistungsempfängers zur dauerhaften Deckung seiner Versorgung ausreichend wäre. LG Essen, Urteil vom 3. Dezember 2015 – 2 O 321/14mehr

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Sachverhalt

Der Kläger ist als Träger der Sozialhilfe gegenüber Herrn L, dem Sohn der am ... in T verstorbenen Frau L1 (im Folgenden: Erblasserin), zur Gewährung von Eingliederungshilfe – stationär – verpflichtet. Bei dem Beklagten zu 1. handelt es sich um den Ehemann der Erblasserin, bei den Beklagten zu 2. und 3. um die Geschwister des Leistungsberechtigten L. Bei diesem liegt eine ge...mehr