Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Sachverhalt

Der Kläger ist als Träger der Sozialhilfe gegenüber Herrn L, dem Sohn der am ... in T verstorbenen Frau L1 (im Folgenden: Erblasserin), zur Gewährung von Eingliederungshilfe – stationär – verpflichtet. Bei dem Beklagten zu 1. handelt es sich um den Ehemann der Erblasserin, bei den Beklagten zu 2. und 3. um die Geschwister des Leistungsberechtigten L. Bei diesem liegt eine ge...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Leitsatz

Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die C., Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31.12.2009) iVm § 2313 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30 a Abs. 1 S. 1 VermG (31.12.1992, bei beweglichen Sachen 30.6.1993) zu laufen. BGH, Urteil vom 27. ...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Sachverhalt

Der bisherige Kläger Hans Peter L. hat gegen die Beklagte Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Er ist Enkel des am 13.7.1941 verstorbenen Erblassers, der seine zweite Ehefrau testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt und seine Kinder aus erster Ehe – darunter die 1966 verstorbene Mutter des bisherigen Klägers – auf den Pflichtteil verwiesen hatte. Die zweite Ehefrau des E...mehr

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zerb 5/2016, Unternehmensna... / c) Genehmigungspflicht aufgrund von Pflichtteilsverzicht

Eine Genehmigungspflicht ergibt sich allerdings dann, wenn eine unentgeltliche Übertragung mit einem Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht verknüpft wird (vgl. § 2347 BGB).[68] Umstritten ist, ob auch eine Anrechnung der unentgeltlichen Übertragung auf den Pflichtteilsanspruch zu einer Genehmigungspflicht führt. Nach einer Ansicht ist dies zu verneinen, da dieser Fall weder von § 23...mehr

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zerb 5/2016, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. I. Das Berufungsgericht – dessen Entscheidung in ZEV 2015, 588 veröffentlicht ist – meint, es fehle an der internationalen Zuständigkeit. Auf den Streitfall sei § 15 S. 1 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens anzuwenden (in Kraft getreten als Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28.5...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Anmerkung

Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 17.12.2015, das mangels Berufungseinlegung rechtskräftig ist, beschäftigt sich mit dem in der Literatur diskutierten Problem, ob und wieweit bei einem wertlosen Nachlass gegenüber dem Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB die Dürftigkeitseinrede erhoben w...mehr

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FoVo 5/2016, Informationsbeschaffung im Grundbuch

Kennen Sie die Situation? Die Adressrecherche ergibt, dass der Schuldner eigentlich in einer Wohngegend mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder auch vielen Eigentumswohnungen wohnt. Vielleicht handelt es sich auch um einen Schuldner, der ehemals selbstständig war oder sonst durchaus gut verdient hat, dann aber durch die verschiedensten Umstände in die Verschuldung gera...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 6

Auf einen Blick Werden durch die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung inländische Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, so kann die Vermögensübertragung vor den liechtensteinischen Gerichten angefochten werden. Entsprechende Klagen werden jedoch regelmäßig daran scheitern, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Einblick in Stiftungsinterna hat und insbesondere nich...mehr

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Zerb 4/2016, Zur Frage der ... / Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen wie folgt begründet: Ein Rückforderungsanspruch nach Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB bestehe nicht, da die Verein...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / c) Geschäftswert

Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG ist der Geschäftswert der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, wobei nach § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG – nur – vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten abzuziehen sind. Damit ist der Abzug auf Erblasserschulden, also noch vom Erblasser begründete Nachlassverbindlichkeiten, beschränkt.[201] Bestattungskosten, Pflichtteilsanspr...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / I. Einstimmung

§ 2353 BGB sagt lapidar: "Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht zu erteilen (Erbschein)." Das eigentlich zu Legitimationszwecken gedachte Zeugnis[2] wird oft auch beantragt, um iRd Erbscheinsverfahrens zu klären, wer Erbe geworden ist. Zu diesem Zweck wird einer der Erbprätendenten die Initiative ergreifen und einen Erbschein zu eigenen ...mehr

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Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

Leitsatz Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom FA als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann. Normenkette § 251 Abs. 3 AO, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 8, § 20 Abs. 3 ErbStG, § 1967, § 2378 Abs...mehr

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Zerb 1/2016, Ausschlagungsentscheidung des (Erbes-)Erben und Berücksichtigung noch nicht geltend gemachter Pflichtteilsansprüche des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung

Ist im Zeitpunkt des Erbfalls die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen und schlägt der (Erbes-)Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers ein Erbe oder Vermächtnis aus, stellt sich die Frage, ob diese Ausschlagung bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche nachlassmindernd zu berücksichtigen ist. Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich in Fällen, in denen unverjährte Pfl...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / I. Fallbesipiele

Fall 1: Ein Witwer hat wieder geheiratet. Seine Ehefrau hat derzeit wenig Einkünfte, erhält aber bei Vollendung des 60. Lebensjahres eine hohe Summe aus einer Lebensversicherung. Der Ehemann möchte daher sein Vermögen von Todes wegen zunächst zur Absicherung seiner zweiten Ehefrau, jedoch nach deren Ableben oder bei Vollendung des 60. Lebensjahres durch sie seinen Kindern au...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / a) Vorüberlegungen zum Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Würde der Zweck der Vor- und Nacherbschaft immer und ausschließlich darin bestehen, durch die Beschränkung des Vorerben die Interessen des Nacherben zu sichern, wäre jede Relativierung dieser Beschränkungen tatsächlich systemwidrig und unzulässig. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Patchwork-Familien kommt der Vor- und Nacherbschaft jedoch zunehmend eine andere Bedeutung zu...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / II. Beispiele

Beispiel 1 Gesamtschuldner Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt. Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger, Sohn des Beklagten, begehrt, dass dieser als Erbe seiner Ehefrau, der am 9.3.2012 verstorbenen Erblasserin, der Mutter des Klägers, für erbunwürdig erklärt wird. Der Beklagte und seine Ehefrau errichteten am 1.11.1991 ein notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben sowie ihre drei Kinder, den Kläger und seine beiden Schwestern, zu gleich...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 3 Anmerkung

Der vorstehenden Entscheidung liegt ein Sachverhalt zu Grunde, welcher den Stoff für eine antike Tragödie bilden könnte. Es geht um Leben und Tod, um die Verzweiflung eines Ehemannes angesichts des Leidens seiner Frau, sein eigenes Zerbrechen und schließlich um das Auseinanderbrechen einer Familie. Die Grenzen zwischen Täter und Opfer verschwimmen. Die Entscheidung des BGH br...mehr

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Verschenken von Anteilen an der Betriebs-GmbH an Außenstehende

Leitsatz Gehören die Anteile an der Betriebs-GmbH trotz eigener Geschäftstätigkeit der GmbH zum Sonderbetriebsvermögen der Besitz-KG, zwingt eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines Teils dieser Anteile auf nicht an der KG beteiligte Personen zur Versteuerung darin liegenden stillen Reserven. Sachverhalt Eine GmbH & Co.KG mit drei natürlichen Personen als Komma...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / 1. Allgemeines

Während § 1 Abs. 1 InsVV das "Wann" regelt, beschäftigen sich die weiteren Absätze der Bestimmung mit dem "Wie", nämlich der konkreten Berechnung. Grundsätzlich ist das System der InsVV "klug" durchdacht. Die Berechnungsgrundlage bildet im Grundsatz den wertbildenden Faktor im System der InsVV[25] und schafft damit dem Insolvenzverwalter Anreize, möglichst einen hohen Wert d...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / a) Konstruktive Vor- und Nacherbschaft

Wird die Wiederverheiratungsklausel so formuliert, dass der überlebende Ehepartner den ererbten Nachlass an die Abkömmlinge herauszugeben hat, wird dies von der hM so ausgelegt, dass der überlebende Ehepartner sowohl auflösend bedingter Vollerbe als auch durch die Wiederheirat aufschiebend bedingter Nacherbe ist (sog. konstruktive Vor- und Nacherbschaft).[9] Diese Formulieru...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 3. Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15.10.2014

In der Rechtsprechung hatte erstmals das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 14.3.2011 die Auffassung vertreten, dass der kompensationslose Verlust der Erbschaft des überlebenden Ehepartners im Fall seiner Wiederverheiratung als sittenwidrig angesehen werden kann und vor dem Hintergrund der Hohenzollern-Entscheidung[33] das Grundbuchamt bei der Auslegung einer letztwilli...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 2. Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht des neuen Ehepartners

Bislang nicht berücksichtigt wird in der Diskussion um die Sittenwidrigkeit einer Wiederverheiratungsklausel die Frage, inwieweit sich in diesem Zusammenhang ein Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht des neuen Ehepartners auswirkt. In einem solchen Fall ist eine Absicherung des Vermögensflusses zur eigenen Familie nicht (mehr) notwendig, sodass dann der Sanktionscharakter der Klaus...mehr

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Zerb 10/2015, Verjährungspr... / II. Alte Rechtslage

Bis zum Inkrafttreten des ErbVerjRÄndG war die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs in § 2332 BGB aF normiert. Diese lief an, sobald der Berechtigte vom Eintritt des Erbfalls und der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangte und endete 3 Jahre nach Kenntniserlangeung bzw. kenntnisunabhängig 30 Jahre nach Eintritt des Erbfalls. Dass die erforderliche Kenntnis auch di...mehr

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Zerb 10/2015, Verjährungspr... / 4.2.4.2 bb)

Gesondert von der vorstehenden Fragestellung ist zu erwägen, ob sich hinsichtlich des Verjährungslaufs etwas anderes dadurch ergibt, dass es der (potenziell) Pflichtteilsberechtigte in der Hand hat, durch Beantragung eines Nachlasspflegers als sogenannter Klagepfleger einen sicheren Klagegegner für seine Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen zu erhalten. Bei der Bestellung...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Anwendbar... / Anmerkung

Der Entscheidung des Nachlassgerichts Hamburg St. Georg (nachstehend Nachlassgericht) vom 13.4.2015 ist sowohl im Ergebnis als auch zum größten Teil hinsichtlich der Begründung zuzustimmen. 1) Das Nachlassgericht hat zu Recht – den im Beschluss zitierten Rechtsauffassungen von Lorenz und Dutta folgend (so auch: Dörner, in: Staudinger/Dörner (2007) Vorbem. zu Art 25 f EGBGB Rn...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Anwendbar... / Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Antragstellerin begehrten Erbscheins liegen nicht vor. Der Erbscheinsantrag ist zwar in formeller Hinsicht ordnungsgemäß. Die Antragstellerin ist jedoch nicht Alleinerbin geworden. 1) Erbstatut ist vorliegend hinsichtlich des in Toronto belegenen Grundbesitzes das Recht der Provinz Ontario, Kanada. Im Übrigen ist Erbstatut das...mehr

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Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten Abfindungsergänzungsanspruchs i.S.d. § 13 HöfeO nicht grunderwerbsteuerbefreit

Leitsatz Überträgt der Hoferbe das Eigentum an einem Hofgrundstück zur Abgeltung des Abfindungsergänzungsanspruchs i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 2 HöfeO auf einen anderen Abkömmling des Hofübergebers, ist der Grundstückserwerb weder nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG noch nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 2 Satz 1, Nr. 3...mehr

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§ 5 Strategien zur Minimier... / II. Ausnahme wegen Verstoßes gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB)

Rz. 7 Im (deutschen) Schrifttum war allerdings umstritten, ob ein Verstoß gegen den (deutschen) ordre public (Art. 6 EGBGB) in Frage kommt, wenn dem Pflichtteilsberechtigten durch die Anwendbarkeit eines fremden Rechts der Pflichtteil entzogen wird. Der BGH (siehe oben Rn 6) hat diese Frage nicht einmal angesprochen. Allerdings ist die Entscheidung ergangen, bevor das BVerfG...mehr

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§ 5 Strategien zur Minimier... / I. Grundsatz der Nachlassspaltung

Rz. 1 Eine eigenständige Kollisionsnorm für die Anknüpfung des Pflichtteilsrechts hat das EGBGB nicht bereitgestellt; vielmehr unterfielen alle diesbezüglichen Fragen, etwa die Ausgestaltung als echtes Noterbrecht (mit dinglicher Beteiligung am Nachlass) oder als schuldrechtlicher Anspruch auf Geldzahlung, ob überhaupt Pflichtteilsrechte bestehen, der Kreis der Pflichtteilsb...mehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / a) Bisherige Rechtslage

Rz. 105 Zuständigkeit: Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte war den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit zu entnehmen (diese sind doppelfunktional). Zuständig war damit gem. §§ 12, 13 ZPO das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (hier also des Erben). Hatte der Erbe einen Wohnsitz in Deutschland, bestand die Zuständigkeit dort (je nach Strei...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / V. Ordre-public-Vorbehalt

Rz. 214 Gemäß Art. 35 ErbVO darf die Anwendung einer fremden Erbrechtsnorm nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist. Die praktische Bedeutung von Art. 35 ErbVO ist ebenfalls gering, denn wegen des grundsätzlichen Gleichlaufs der Internationalen Zuständigkeit mit dem anwendbaren Rec...mehr

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§ 5 Strategien zur Minimier... / III. Durchbrechung der Nachlassspaltung

Rz. 12 Hat der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten nur im Hinblick auf einen Nachlassteil enterbt, kann die konsequente Nachlassspaltung allerdings zu (wirtschaftlich) merkwürdigen Ergebnissen führen. Beispiel: Hatte der Erblasser – in Abwandlung des Beispiels oben (siehe Rn 2) – dem einen Sohn das in Deutschland befindliche Vermögen zugewendet, dem anderen Sohn aber die a...mehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / 3. Fall 17

Rz. 104 Fall 17: Der Erblasser ist Franzose mit gewöhnlichem Aufenthalt/Wohnsitz in Deutschland. Er hatte seinen Sohn P enterbt. P will seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben E geltend machen. a) Bisherige Rechtslage Rz. 105 Zuständigkeit: Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte war den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit zu entnehmen (diese sind doppelf...mehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / bb) Rechtslage unter Anwendung der ErbVO

Rz. 88 Nach künftigem Recht kommt es auf die Sonderregelung, die das Recht von Florida in seinem Kollisionsrecht vornimmt, nicht mehr an, weil Art. 30 ErbVO Durchbrechungen des allgemein anwendbaren Rechts nur noch zulässt, wenn sie gerade nicht durch das Kollisionsrecht vorgenommen werden (sondern durch das Sachrecht). Zu einer Nachlassspaltung kommt es also – aus deutscher...mehr

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§ 4 Nachlassplanung durch e... / 1. Gewöhnlicher Aufenthalt in einem Mitgliedstaat

Rz. 35 Es ist zunächst zu überlegen, ob das ausländische Recht womöglich vorzugswürdig ist, z.B. wenn es dem Erblasser darauf ankommt, den Pflichtteilsanspruch auszuschließen oder gering zu halten.[17] Sieht das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort kein Pflichtteilsrecht vor, kann dieses Recht zwar nicht gewählt werden, es kommt aber ohne Rechtswahl des Heimatrechts über Art...mehr

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§ 5 Strategien zur Minimier... / IV. Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 14 Ebenfalls umstritten war, ob und wie Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, wenn zwei unterschiedliche Teilnachlässe vorliegen und sich das Pflichtteilsrecht entsprechend aufspaltet. Kann eine Nachlassverbindlichkeit einem der einzelnen Teilnachlässe zugerechnet werden, so sollte ein Abzug auch nur für diesen Nachlassteil in Frage kommen. Eine "Zurechnung"...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / 5. Pflichtteil, Verfügungen von Todes wegen, Ausschlagung

Rz. 7 Auch bei einem internationalen Erbfall geht es daneben häufig um Probleme des Pflichtteilsrechts; zu prüfen ist z.B., ob ausländisches Vermögen für die Berechnung des Pflichtteilsanspruches in den Wert des Gesamtnachlasses einzustellen ist, bzw. welchem Recht überhaupt das Pflichtteilsrecht unterliegt. In diesem Zusammenhang muss naturgemäß zuvor festgestellt werden, o...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / 2. Ausgangspunkt der Überlegungen

Rz. 9 Bei einem internationalen Erbfall sind dabei häufig folgende Fragen zu klären:mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / I. Das deutsch-türkische Nachlassabkommen

Rz. 405 Dieses Abkommen enthält sowohl Regelungen zur Zuständigkeit als auch zum anwendbaren Recht. Gem. § 15 S. 1 des Nachlassabkommens besteht die Internationale Zuständigkeit in Erbstreitigkeiten bei den Gerichten des Heimatstaates soweit es sich um den beweglichen Nachlass handelt, soweit es sich um den unbeweglichen Nachlass handelt bei den Gerichten des Lageorts. Rz. 4...mehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / aa) Bisherige Rechtslage

Rz. 67 Anwendbares Recht: Über Art. 25 EGBGB war deutsches Recht anwendbar. An sich ist die Lösung damit beendet und deutsches Sachrecht findet Anwendung, der Erblasser wurde also nach deutschem Recht beerbt. Rz. 68 An dieser Stelle kam aber noch ein weiterer Schritt hinzu: Dieser ergibt sich aus Art. 3a Abs. 2 EGBGB. Der Hintergrund dieser Regelung erschließt sich aus folgend...mehr

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§ 7 Anhang / I. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Türkischen Republik

Rz. 5 (Unterzeichnet am 28.5.1929, RGBl II 1930, 748–762 Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrages (Nachlassabkommen)) …… § 12 (1) In Ansehung des unbeweglichen Nachlasses sind ausschließlich die zuständigen Behörden des Staates, in dessen Gebiet sich dieser Nachlass befindet, berechtigt und verpflichtet, alle Verrichtungen nach Maßgabe der Landesgesetze und in derselben Weise vo...mehr

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Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten auch neben Erwerb nach § 13a ErbStG a.F. als Nachlassverbindlichkeit abziehbar

Leitsatz Die Verpflichtungen zur Zahlung des geltend gemachten Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs an den überlebenden Ehegatten des Erblassers sind auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn zum Nachlass ein Anteil ­an einer Kapitalgesellschaft gehört, dessen Erwerb nach § 13a ErbStG begünstigt ist. Normenkette § 10 Abs. 6, § 13a ErbStG a.F. S...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 2. Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

Die Stiftung kann gem. § 10 Abs. 5 ErbStG bereicherungsmindernde Verbindlichkeiten des Erblassers, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen sowie geltend gemachten Pflichtteilen und erbfallbedingte Kosten (z. B. Beerdigungskosten, Kosten der Abwicklung des Nachlasses) bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abziehen.[93] Nichtabzugsfähig sind dagegen satzungsb...mehr

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Zerb 7/2015, Die Absicherun... / 5. Objektive Beeinträchtigung

Ein Anspruch aus § 2287 BGB kann nur bestehen, wenn eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben oder bindenden Schlusserben vorliegt.[45] Da der Schutz des Bedachten nicht weiter reichen kann als die Bindung der letztwilligen Verfügung, fehlt es bspw. an einer objektiven Beeinträchtigung, wenn der Erblasser aufgrund eines Änderungsvorbehalts[46] den verschenkten Gegens...mehr

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FF 7+8/2015 / Erbrecht

Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB , nicht diejenigen des § 1954 BGB (BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – IV ZB 39/14). Der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hau...mehr

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zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / V. Pflichtteilsverlangen auch nach der dreijährigen Verjährungsfrist?

Die Entscheidung des BFH enthält allerdings leider (noch) keine Aussage darüber, ob diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt nur während der für Pflichtteilsansprüche geltenden dreijährigen Verjährungsfrist oder auch noch danach möglich ist. In dem Fall des BFH lagen zwischen den beiden Erbfällen nur zwei Jahre, sodass der BFH auf die Frage nicht einzugehen brauchte. Bei dem ...mehr