Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

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zfs 09/2023, Auslaufen von Öl aus der aufgerissenen Ölwanne eines Fahrzeugs; Kostenersatz für Bodensanierung nach Verunreinigung durch Öl; Inanspruchnahme des Fahrzeughalters, Verhältnis und Anwendbarkeit der Vorschriften über unmittelbare Ausführung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften und Vorschriften des sofortigen Vollzugs

BBodSchG § 10 Abs. 1 S. 1 § 4 Abs. 3 § 2 Abs. 3; LBodSchG RP 2005 § 3 Abs. 2 S. 2; PolG RP § 6 Abs. 2 Leitsatz 1. Das Auslaufen von Öl aus der aufgerissenen Ölwanne eines Fahrzeugs auf den geschotterten Vorplatz eines Gebäudes im Wasserschutzgebiet stellt eine schädliche Bodenveränderung im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG dar. 2. Der Halter und der Fahrer des Fahrzeugs, aus dess...mehr

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§ 11 Strafrecht / L. Muster: Beschuldigtenvernehmung

Rz. 12 Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Polizei in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden. Ich rate Ihnen dringend, diesen Termin nicht wahrzunehmen und i...mehr

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AGS 09/2023, Bemessungsgrun... / I. Sachverhalt

Gegen den Beschuldigten und einen Mitbeschuldigten ist von der Polizei und der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt worden. Grundlage des Verfahrens waren Geschehnisse auf einem Parkplatz in Vechta. Der Beschuldigte ist von der Polizei über seine Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren belehrt worden. Durch Verfügung vom 24.11.2020 hat die Staatsanwaltschaf...mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte den Erlass eines Strafbefehls u.a. mit dem Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beantragt. Der Angeklagte habe sich tätlich der Ingewahrsamnahme durch die Polizei wegen Trunkenheit widersetzt und die Polizeibeamten dabei beleidigt. Da der Angeklagte nach den Feststellungen der Polizei am Tattag gegen 0:55 Uhr "volltrunken" auf ...mehr

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AGS 09/2023, Auslagenerstat... / II. Ermessen nur in Ausnahmefällen

Nach Auffassung des LG waren der Landeskasse auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen aufzuerlegen. Werde das Verfahren – wie hier – wegen eines dauernden Verfahrenshindernisses nach § 206a Abs. 1 StPO eingestellt, fallen gem. § 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Staatskasse zur Last. Abw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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zfs 09/2023, Keine Obliegen... / 2 Aus den Gründen: …

A. Die Feststellungsklage ist zulässig. Nach der Rspr des BGH (Urt. v. 13.4.2022 – IV ZR 60/20 – juris) kann eine auf Feststellung der Eintrittspflicht des VRs gerichteten Klage eines VNs grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen – wie hier – die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klär...mehr

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zfs 09/2023, Über die Beson... / 9. Sonstiges

In der Republik Zypern besteht für Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut, im Norden Zyperns gilt dagegen 0,0 Promille.[15] Smartphones sind auf Zypern am Steuer vollständig verboten. Auch im stehenden Fahrzeug bei laufendem Motor sind sie nicht erlaubt. Das Auto ist also komplett abzuschalten, erst dann darf man zum Smartphone greifen. Die Not...mehr

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§ 11 Strafrecht / M. Muster: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft

Rz. 13 Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Staatsanwaltschaft in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenverneh...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / VI. Muster: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug)

Rz. 12 Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Strafverfahren im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die ...mehr

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§ 11 Strafrecht / A. Muster: Mandatsbestätigung

Rz. 1 Muster 11.1: Mandatsbestätigung Muster 11.1: Mandatsbestätigung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandates in Ihrer Strafsache bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht beantragt. Sobald mir die Ermittlun...mehr

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§ 11 Strafrecht / E. Muster: Opfervertretung – Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Muster 11.5: Opfervertretung Muster 11.5: Opfervertretung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandats in dem Verfahren wegen der Straftat zu Ihrem Nachteil bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht in dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines zum Begriff des Hoheitsbetriebs

Tz. 83 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nur mit ihren BgA der unbeschr Stpfl, nicht jedoch mit den Tätigkeiten iR ihres Hoheitsbereichs. Die Definition des Begriff des BgA in § 4 Abs 1 KStG enthält einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Diese werden in § 4 Abs 5 KStG jedoch nicht a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uniform

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Berufskleidung, > Bundespolizei, > Bundeswehr Rz 13, 30, > Feuerwehr Rz 8, > Polizei Rz 2 f, > Steuerbefreiungen Rz 52, > Wäschegeld, > Waschmaschine, > Zollbeamte Rz 2.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / II. Offenkundigkeit eines strafprozessualen Handelns

Entsprechend den bislang herausgearbeiteten Ergebnissen ist eindeutig festgestellt worden, dass das "Ob" zur Offenbarung wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO gesetzlich eröffnet ist. Die Steuerfahndung kann in ihrer durchzuführenden Ermittlungstätigkeit äußerlich wahrnehmbare Kennzeichnungen einsetzen. Aufgrund weiterführender Überlegungen stellt sich die Rechtsfrage, ob es durch die ...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / IV. Art der Kenntlichmachung

Dienstkleidung: Den Behörden stehen unterschiedliche Möglichkeiten zu. Die Polizei, der Zoll oder die Ordnungsbehörden kennzeichnen sich über ihre Dienstkleidung und vor allem regelmäßig über einen Aufdruck auf den schusssicheren Westen. Da die Finanzverwaltung bekanntlich keine Uniformen trägt, ist eine andere Form zu suchen. Klettsysteme: Vielfach tragen die Steuerfahndunge...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / d) Obliegenheit zur Offenbarung

Sicherheitsprognose: Diese Offenbarungsbefugnis erstarkt zur Obliegenheit, wenn in der durchzuführenden Sicherheitsprognose eine personalisierte Gefährdungslage für die Durchsuchungsbeamten oder Dritter hinzutritt. Sie ist auf die körperliche Integrität der Durchsuchungsbeamten, der Personen, bei denen durchsucht werden soll, oder von unbeteiligten Dritten ausgerichtet. Die ...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 1. Falsche Dienstbezeichnungen auf Warnwesten: "Land Schleswig-Holstein"

Vereinzelt versuchen Bundesländer, die genaue dienstliche Kennzeichnung der Steuerfahnder während der Durchsuchungsmaßnahme zu verschleiern, dennoch die Situation durch einen Hinweis auf die "Hoheitlichkeit" zu regeln bzw. zu entschärfen. Beispiel Die Steuerfahndung von Schleswig-Holstein trägt als Aufschrift ihrer Warnwesten "Land Schleswig-Holstein". Obliegenheit der Kenntli...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / I. Verfassungsrechtliche Einordnung und Vorgaben

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Steuergeheimnis ist Ausfluss der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Wenzel, AO-StB 2023, 85), welches sich aus den Grundrechten der Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG ableitet (ausf. Schmidt, Grundrechte, 26. Aufl. 2021, Rz. 270 ff.). Es ist als grundrechtliches Abwehrrecht ausgeformt und erfordert den Datenschutz ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal beim Veranstalter) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst in der Überbrückungsh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3.1 Strafverfahren

Rz. 50 Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat sind sowohl das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren als auch das gerichtliche Verfahren. Gleichgültig ist es, gegen wen sich das Strafverfahren richtet und welche Behörde in dem Verfahren tätig wird, so dass außer den Ermittlungen der Finanzbehörde[1] auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei[2] einzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.1.1 Abwehr erheblicher Risiken für die Allgemeinheit (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a 1. Alt. AO)

Rz. 114 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a AO in der ersten Alternative ist ein zwingendes öffentliches Interesse dann gegeben, wenn die Offenbarung zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit erforderlich ist. Diese Abwehrrechte und -pflichten sind erst seit dem 25.5.2018 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.3 Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. c AO)

Rz. 121 Ein zwingendes öffentliches Interesse besteht an einer Offenbarung auch, wenn diese zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen erforderlich ist. Es muss sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handeln, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verwaltung erheblich erschüttern können. Obwohl dies im Wortlaut nicht ausdrücklich gesagt ist,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.2 Vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person (§ 30 Abs. 5 AO)

Rz. 132 Die Finanzbehörden dürfen vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person den Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Von der Regelung einer gesonderten Verwertungsberechtigung hat der Gesetzgeber – dem Sinn der Vorschrift entsprechend – abgesehen. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in "betroffene Person" durch das 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt kei...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.4 Öffentlicher Dienst: § 20 ArbSchG

§ 20 ArbSchG sieht Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst vor. Nach § 20 Abs. 1 ArbSchG regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach § 18 erlassenen Rechtsverordnungen für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Auf Bundesebene können die zuständigen Entscheidungsträger gemäß § 20 Abs. ...mehr

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AGS 08/2023, Verweigerte Au... / III. Konkreter Fall

Im vorliegenden Fall sei – so das AG – bereits angesichts der Unzustellbarkeit des Bußgeldbescheides des Betroffenen sowohl postalisch als auch durch die Polizei nicht nachweisbar, dass der Betroffene vor der Mahnung überhaupt von dem Bußgeldverfahren Kenntnis hatte und daher vor Erlass des Bußgeldbescheides und vor Beauftragung seines Verteidigers den tatsächlichen Fahrzeug...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Öffentliche Zwecke

Rz. 60 [Autor/Stand] Grundstücke dienen öffentlichen Zwecken, wenn sich für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch bzw. zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden; sich auf ihnen also Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung befinden (z.B. Finanzamt, Gericht, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Gemeindeverwaltung, etc.). Ob entsprechende Grundst...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Anfechtung wegen Androhung einer Strafanzeige

Rz. 426 Die Drohung mit der Hinzuziehung der Polizei oder der Erstattung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig zu beurteilen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. LAG Rheinlan...mehr

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AGS 08/2023, Verweigerte Au... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen wurde eine angeblich am 27.7.2022 begangene Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Mit Schreiben vom 31.8.2022 wurde er als Halter des Fahrzeuges unter der Anschrift pp. angehört. Eine Reaktion auf das Anhörungsschreiben erfolgte nicht. Ohne weitere Ermittlungen wurde dann am 27.10.2022 der Bußgeldbescheid erlassen und Zustellungsauftrag an diese Adresse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff. Rz. 15 [Autor/Stand] Die Beteiligungsrech...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 72 Unternehmensinterne Er... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Geschäftsleitung einer Gesellschaft und auch ein entsprechend beauftragter Compliance Officer haben auf Hinweise auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten im Unternehmen unverzüglich zu reagieren. Die Legalitätspflicht gebietet es, den Sachverhalt aufzuklären, ein etwaig festgestelltes rechtswidriges Verhalten zu unterbinden und angemessen zu sanktionieren. Die A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die RAO hatte eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten. Daher bestimmte sich die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach den gem. § 420 Abs. 1 RAO (heute § 385 Abs. 1 AO) geltenden allgemeinen Vorschriften des Verfahrens. Zwar verwies die Strafprozessordnung bereits damals hinsichtlich der Entschädigung von Zeugen (§ 71 StPO), Sachverständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entschädigungsberechtigte

Rz. 7 [Autor/Stand] § 1 JVEG beschreibt den Kreis der Anspruchsberechtigten und ihre Heranziehung durch Behörden oder sonstige Stellen (nun auch durch Gerichtsvollzieher). Im Einzelnen sind geregelt die Vergütung der vom Gericht, der StA/FinB oder der Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen (s. § 385 Rz. 703 ff.), Dolmetscher und Übersetzer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG; d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der notwendigen Auslagen

a) Entschädigung für notwendige Zeitversäumnis Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff der "notwendigen Auslagen" eines Beteiligten ist in der StPO nicht abschließend geregelt[2]. § 464a Abs. 2 StPO nennt nur exemplarisch die notwendige Zeitversäumnis (Nr. 1) und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (Nr. 2). Rz. 27.1 [Autor/Stand] In § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO wird auf das Jus...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Normzweck

Rz. 35 Tatsachen oder Beweismittel dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 393 Abs. 2 AO erfüllt sind "nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist" . Durch dieses verfassungsrechtlich erforderliche[1] Verbot soll der Stpfl. geschützt werden, der seine steuerlichen Mitwirkungspflichten teilweise korrekt erfüllt hat. Damit ist die Vorschrif...mehr

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Ladungssicherung auf Straße... / 3.4 Ladungssicherung durch Blockieren

Unter Blockieren der Ladung versteht man das formschlüssige Festsetzen der Ladung auf der Ladefläche entweder durch die Fahrzeugaufbauten selbst oder durch verschiedene Hilfsmittel. Das Blockieren ist gegenüber dem Niederzurren die bessere Methode, da die Anzahl der benötigten Zurrmittel beim Niederzurren je nach Gewicht der Ladung sehr groß werden kann. Ladelücken müssen bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2.1 Behördliches Ermittlungsverfahren

Rz. 8a Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird im ersten Verfahrensabschnitt durch die Strafverfolgungsbehörden geführt. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft.[1] Die erforderlichen Ermittlungen kann der Staatsanwalt entweder selbst vornehmen oder durch das Amtsgericht bzw. durch Ermittlungspersonen vornehmen lassen. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 6 Nach § 160 Abs. 1 StPO hat die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. Hierbei ist sie gem. § 160 Abs. 2 StPO zur Objektivität verpflichtet und hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Im Rahmen der Ermittl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Rechtsstellung bei Zuständigkeitszentralisierung – § 399 Abs. 2 AO

Rz. 10 Nach § 387 Abs. 2 AO kann die finanzbehördliche Strafverfolgungsbefugnis auf einzelne Finanzbehörden i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO zentralisiert werden. Soweit von dieser Zuständigkeitsübertragung Gebrauch gemacht worden ist, kann nur die danach gemeinsam zuständige Finanzbehörde die staatsanwaltschaftliche Rechtsstellung nach § 399 Abs. 1 AO innehaben.[1] Von der Mög...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr