Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgeltungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.1 Subjektive Steuerpflicht

Rz. 12 Bei der Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG für Betriebe gewerblicher Art bestehen Besonderheiten gegenüber der allgemeinen subjektiven Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-5 KStG.[1] Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Betriebe gewerblicher Art. Nur soweit die juristische P...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / VII. Verfahrensrechtliche Einordnung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

Bei der Kapitalertragsteuer-Anmeldung handelt es sich um eine Steuererklärung i.S.v. § 150 Abs. 1 Satz 3 AO , in der der Stpfl. (§ 33 Abs. 1 AO) die Steuer selbst zu berechnen hat. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 Satz 1 AO). Einer (gesonderten) Festsetzung der Steuer bedarf es nur dann, wenn die Festsetzung z...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 5. Tafelgeschäfte

Die Kapitalertragsteuer auf vor 2009 endfällige Kupons betrug 35 % (vor Einführung der Abgeltungsteuer). Dieser Steuersatz bleibt in den genannten Fällen weiterhin anwendbar (vgl. BMF v. 13.6.2008 – IV C 1 - S 2000/07/0009, NWB DOK-ID [UAAAC-85268]).mehr

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Anmeldung und Abführung von... / IV. Zerlegung von Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer wird für Zwecke der Verteilung des Steueraufkommens in Dividenden-, Schuldner- und Zahlstellenkapitalertragsteuer differenziert. Die Zahlstellenkapitalertragsteuer wird nach den Regelungen in § 1 Abs. 3a ZerlG und § 8 ZerlG aufgeteilt. Für Aufteilungszwecke ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Kapitalerträge i.S.v. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Nr. 2 Sa...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Regelung eingeführt, die der Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen dient, die die Besteuerung von Dividendenzahlungen mittels Cum/Cum-Gestaltungen umgehen. Zu der Regelung in § 36a EStG hat das BMF mit Schreiben vom 3.4.2017 (BMF v. 3.4.2017 – IV C 1 - S 2299/...mehr

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Nießbrauch und Wertpapiere ... / 3. Bereinigung um Kapitalertragsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Wie erläutert, ist der Wert der Wertpapiere mit dem Börsenkurs am Tag der Schenkung zu bewerten, vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BewG. Unberücksichtigt bleibt dabei schenkungsteuerlich, ob die Kurse der verschenkten Wertpapiere abgeltungsteuerlich relevante Kursgewinne enthalten, vgl. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Beraterhinweis Vor diesem Hintergrund kann es ratsa...mehr

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Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer – Teil II (ErbStB 2024, Heft 11, S. 327)

Steuerabzugsverfahren, Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen des Steuerabzugsverfahrens zur Kapitalertragsteuer sind kompliziert ausgestaltet und weichen mitunter von den allgemein geltenden Regelungen im EStG ab. Der Beitrag stellt das Steueranmelde- und Entrichtungsverfahren für die Kapitalertragsteuer vor und zei...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / VIII. Ergebnis

Bei dem Anmelde- und Abführungsverfahren zur Kapitalertragsteuer handelt es sich unter Beachtung der materiell-rechtlichen Vorüberlegungen um ein komplexes Verfahren. Vermeintlich einfache Standardkonstellationen, wie z.B. die Gewinnausschüttung durch eine GmbH, lassen sich zügig i.R.d. Anmeldeverfahrens umsetzen. Erst der Blick in die einzelnen Regelungen, die für das Steue...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 3. Kirchensteuerminderungseffekt

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge kirchensteuerpflichtig, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Bei einem Kirchensteuersatz von 9 % beträgt die Kapitalertragsteuer 24,45 % des Kapitalertrags und bei einem Kirchensteuersatz von 8 % beträgt die Kapitalertragsteuer 24,51 % des Kapitalertrags.mehr

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Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen des Steuerabzugsverfahrens zur Kapitalertragsteuer sind kompliziert ausgestaltet und weichen mitunter von den allgemein geltenden Regelungen im EStG ab. Der Beitrag stellt das Steueranmelde- und Entrichtungsverfahren für die Kapitalertragsteuer vor und zeigt zahlreiche Punkte auf, die i.R.d. Steueranmelde- und entrichtung...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei Investmentfonds

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünfte der Körperschaftsteuer (vgl. § 6 Abs. 2 InvStG). Zu den inländischen Beteiligungseinnahmen gehören Einnahmen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG (Gewinnausschüttungen, s. II. 2. [Teil I]) und Entgelte, Einnahmen und Bezüge gem. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Zahlung nach § 36a Abs. 4 EStG

In Fällen, in denen aufgrund Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung oder Freistellungsbescheinigung ein Steuerabzug unterblieben ist oder, bei denen im Nachgang zum Steuerabzug eine Erstattung erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen von § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, trifft den Stpfl. die Pflicht zur Anzeige und Zahlung des unterbliebenen Steuerabz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 6. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und bei bestimmten Gesellschaften (§ 43b EStG)

Nach § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer) grundsätzlich ungeachtet anderweitiger Regelungen in § 43b EStG oder in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vorzunehmen. Das heißt, dass auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen vollständigen oder teilweisen Anspruch auf Erstattung der erhobenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei der Erhebung des SolZ

Die Kapitalertragsteuer ist Bemessungsgrundlage für die Erhebung des SolZ (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolzG 1995). Der SolZ beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 Satz 1 SolzG 1995). Beraterhinweis Ausnahmsweise kann bei der Erhebung von Kapitalertragsteuer von der Erhebung des SolZ abgesehen werden, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten eine auf den Namen des Gläubigers der Kapitale...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kirchensteuerabzugsverfahren

Seit 2015 wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge i.R. eines automatisierten Abzugsverfahrens erhoben. Die Kirchensteuer wird nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben. Damit dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten die Zugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer steuere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Übernahme der Steuer

Übernimmt der Steuerabzugsverpflichtete (z.B. GmbH) für den Gläubiger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer, erhöht dies den Kapitalertrag, der dem Gläubiger zufließt. Das gilt auch für den SolZ und die Kirchensteuer. Der zu versteuernde Kapitalertrag ermittelt sich in diesen Fällen nach der mit BMF-Schreiben v. 19.5.2022 (BMF v. 19.5.2022 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :00...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Steuersatz

Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Erträge aus Versi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Die Verpflichtung zur Anmeldung der einbehaltenen Steuern erstreckt sich auch auf den SolZ (§ 1 Abs. 2 SolZG) und die Kirchensteuer (§ 51a Abs. 1, 2b und 2c EStG). Verfahrensrechtlich regelt § 51a EStG die Voraussetzungen für die Erhebung von Zuschlagsteuern auf die Einkommensteuer. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung des SolZ befinden sich jedoch nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / V. Erhebung und Entrichtung von Annexsteuern

1. Allgemeines Die Verpflichtung zur Anmeldung der einbehaltenen Steuern erstreckt sich auch auf den SolZ (§ 1 Abs. 2 SolZG) und die Kirchensteuer (§ 51a Abs. 1, 2b und 2c EStG). Verfahrensrechtlich regelt § 51a EStG die Voraussetzungen für die Erhebung von Zuschlagsteuern auf die Einkommensteuer. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung des SolZ befinden si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / VI. Anmeldung und Entrichtung des Betrags nach § 36a Abs. 4 EStG

1. Allgemeines Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Regelung eingeführt, die der Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen dient, die die Besteuerung von Dividendenzahlungen mittels Cum/Cum-Gestaltungen umgehen. Zu der Regelung in § 36a EStG hat das BMF mit Schreiben vom 3.4.2017 (BMF v. 3.4.2017 – IV...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / III. Höhe des Steuerabzugs

1. Steuersatz Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Ertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / [Ohne Titel]

Dr. Georg Tolksdorf, RA, LL.M. Taxation[*] Die Vorteile des Einsatzes von Nießbrauchrechten im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen sind weithin bekannt – aber wie verhält es sich bei Wertpapieren? Der Übergang von Vermögen auf die nächste Generation kann mit steuerlichen Belastungen einhergehen, namentlich Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch einkommensteuerliche As...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 4. Nießbrauchvorbehalt an einer vermögensverwaltenden Wertpapier-Familien-Gesellschaft

Der Weg der Vermögensnachfolge über eine vermögenverwaltende Familien-Kommanditgesellschaft (KG) stellt eine geeignete Möglichkeit dar, trotz Übertragung auch in Zukunft flexibel mit dem vorhandenen Vermögen operieren zu können. Die Wertpapiere bzw. das um die Kapitalertragsteuer bereinigte Kapital werden in diesem Fall in eine zuvor gegründete Familien-KG eingebracht, an de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.1 § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 12 Diese spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift zielt auf die aus Sicht des Gesetzgebers ungerechtfertigte Nutzung durch Zwischenschaltung weiterer Personen bei Nutzung von DBA (unmittelbarer Anwendungsfall) und der sog. 2/5-Ermässigung (§ 44a Abs. 9 S. 1 EStG mit Verweis auf § 50d Abs. 3 in § 44a Abs. 9 S. 2 EStG), der Quellensteuerbefreiung aufgrund der Mu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auswirkungen latenter Steue... / IV. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Bes...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / e) Bewertung von Kapitallebensversicherungen

Bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung kann auf den Rückkaufswert, der unter Berücksichtigung von Stornoabzügen errechnet wird und ein bloßer Liquidationswert ist, nur abgestellt werden, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zu erwarten ist (z.B., weil zur Erfüllung der Ausgleichsforderung eine Verwertung der Versicherung erfolgen muss) und auch durch eine Stu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 296 Mit wirksamem Widerspruch des Versicherungsnehmers verliert der bis dahin schwebend unwirksame Versicherungsvertrag endgültig seine Wirksamkeit.[438] Dem Versicherungsnehmer steht ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der geleisteten Prämien zu, wobei er sich den erbrachten Versicherungsschutz als Vermögensv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 5 Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung

Neu in der verabschiedeten Fassung: Verrechnungspreisdokumentation und Transaktionsmatrix Die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen in § 90 Abs. 3 und 4 AO soll zu einer Entlastung der Wirtschaft führen, da nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht mehr sämtliche Verrechnungspreisunterlagen erstellt und automatisch vorgelegt werden müssen. § 90...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.5 Veranlagungsverfahren und kein KapESt-Abzug

Rz. 320a Die Besteuerung der Einkünfte i. S. d. § 17 EStG erfolgt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens, sodass die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind. Dies gilt auch in den Fällen einer beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e) EStG. Ein KapESt-Abzug findet (im Fall eines Veräußerungsgewinns) nicht statt, da die Einkünfte i. S. d. § 17 EStG nicht i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.2 Wirkungsweise des § 17 EStG

Rz. 9 Die Wirkungsweise des § 17 EStG kann zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung, sie kann jedoch auch zur Doppelbelastung führen oder letztlich Vermögensmehrungen unbesteuert lassen. Eine etwaige Doppelbesteuerung beruht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Entscheidung, ist daher nicht unbillig und somit hinzunehmen. Es sind die folgenden Fallgruppen denkbar: Rz. 10 Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.2 Veräußerung privat gehaltener Anteile

Rz. 17 Ab Vz 2009 ist die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen in § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG unter Anwendung der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG geregelt. Dies gilt jedoch nur, soweit es sich um Einkünfte i. S. d. § 20 EStG handelt; diese Einkünfte sind jedoch nach § 20 Abs. 8 EStG subsidiär. Die Einkünfte nach § 17 EStG als gewerblic...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr