Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.1 Definition der Anschaffungskosten (S. 1)

Rz. 203 § 17 Abs. 2a S. 1 EStG enthält eine Definition der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG und fasst hierunter alle Aufwendungen, die geleistet werden, um Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG zu erwerben (sog. historische Anschaffungskosten).[1] Der Begriff des § 17 Abs. 2a S. 1 EStG lehnt sich an die handelsrechtliche Definition der An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile

Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 143 Als "Erträge aus Beteiligungen"(§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB) sind die laufenden Erträge aus Anteilen anderer Unt (Dividenden und vergleichbare Gewinnausschüttungen von KapG, Gewinnanteile von PersG und stillen Beteiligungen) auszuweisen, sofern für die hierzu korrespondierenden Vermögenswerte ein Bilanzausweis auf der Aktivseite i. S. d. § 266 Abs. 2 A. III. 1. HGB (Antei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.8 Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (Abs. 3 C. 8.)

Rz. 164 In diesem Sammelposten werden alle Verbindlichkeiten ausgewiesen, die keinem vorangegangenen Posten zuordnet werden können. Dazu zählen:[1] Steuerschulden der bilanzierenden Gesellschaft (z. B. KSt, GewSt, USt), einbehaltene und noch abzuführende Steuern Dritter (LSt, KapESt), Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber Arbeitnehmern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausweis von Privatvermögen und Steueraufwand (Abs. 3)

Rz. 35 Über § 264c Abs. 3 HGB wird konkretisiert, dass nur die VG bei der PersG erfasst und bewertet werden dürfen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Eigentum befinden. Privatvermögen der Gesellschafter spielt insoweit für die Bilanz der KapCoGes keine Rolle.[1] Auch die i. R. d. einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung erforderliche Definition eines gesellschafterbezoge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 153 Der Posten "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" (§ 275 Abs. 2 Nr. 10 HGB) erfasst die laufenden Erträge der als Finanzanlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB) zum Ausweis gebrachten VG, die nicht als Erträge aus Beteiligungen oder Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen gesondert ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Cum/Ex-Verfahren: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer

Die A-GmbH handelt mit Finanzinstrumenten und ist als Eigenhändlerin an verschiedenen Börsen tätig. Streitig ist (im AdV-Verfahren) die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapErtrSt) von um den Dividendenstichtag herum durchgeführten Börsengeschäften. Die KapErtrSt bei Cum/Ex-Geschäften ist – so das FG – nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Geltung des EZB-Referenzkurses für Umrechnung der in Fremdwährung entstandenen Dividenden

Streitig ist der steuerlich zutreffende Ansatz von Wechselkursen i.R.d. Bezugs ausländischer Dividenden sowie der Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Das FG entschied: Die in Euro zu ermittelnden Anschaffungskosten einer in einer Fremdwährung begründeten Forderung (hier: Dividende einer chinesischen Gesellschaft) sind anhand des bei Entstehen der Forderung geltenden Refer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 1 Grundzüge

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden, auch soweit sie der ­Abgeltungsteuer unterliegen, um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 bzw. 2.000 EUR gekürzt.[1] Der Sparer-Pauschbetrag stellt im Ergebnis eine Steuerbefreiung für Kapitaleinnahmen bis zu den genannten Grenzen dar. Deshalb darf der Abzug nicht zu einem Verlust führen. Anlass für die Einführung war die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.3 Besteuerung beim Gesellschafter

Die Versteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter erfolgt nicht im Rahmen der 25 %igen Abgeltungsteuer. Es gilt der persönliche Steuersatz. Dabei gilt bei einem Gesellschafterdarlehen nicht – wie bei Privatpersonen üblich – der Zeitpunkt des Zuflusses. Denn der Mehrheitsgesellschafter kann i. d. R. den Zeitpunkt des Zuflusses selbst bestimmen. Es liegen in dem Zeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 3 Freistellungsauftrag

Den Sparer-Pauschbetrag kann der Steuerpflichtige bereits im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in Anspruch nehmen, indem er dem Gläubiger bzw. der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Wird der Sparer-Pauschbetrag auf diesem Weg nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung beantragen, dass die Abgeltungssteuer im Rahmen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 4 Verlagern von ­Einkünften auf Kinder

Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, auch minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steu...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 3 Berechnung bis einschließlich VZ 2020

Bei der Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag nur erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage bestimmte Freigrenzen überschreitet. Die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, liegt im Fall des Grundtarifs bei 972 EUR, in den Fällen des Splittingtarifs bei dem doppelten Betrag, also 1.944 EUR. Das ist die sog. Nullzone.[1] Diese Grenzen entsprechen für 20...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 6 Vorauszahlungen

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag sind grundsätzlich zusammen mit den Beträgen zu entrichten, die im Voraus auf die Einkommensteuer zu leisten sind und dann später bei der Veranlagung angerechnet werden. Infrage kommen die festgesetzten Vorauszahlungen[1] die Lohnsteuer die Kapitalertragsteuer (Abschlagsteuer) und der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.[2] So...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / b) Abrundung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist auf den nächsten vollen Euro abzurunden (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 6 EStG). Beraterhinweis Im Gegensatz dazu werden der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer mangels vergleichbarer Regelung centgenau einbehalten und abgeführt.mehr

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Anmeldung und Abführung von... / a) Fälligkeit der Kapitalertragsteuer

Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind die Steuerbescheide, denen Steueranmeldungen nach § 168 AO gleichstehen (vgl. § 218 Abs. 1 AO). Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist eine Steuererklärung i.S.d. des § 155 Abs. 1 Satz 3 AO und als Steueranmeldung i.S.d. § 168 AO anzusehen (s. VII. [Teil II]). Gesetzlicher Termin: Die durch de...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 3. Anmeldezeitraum und Entrichtung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG innerhalb der nach § 44 Abs. 1 oder Abs. 7 EStG bestimmten Frist zu übermitteln. Abführung: Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die innerhalb eines Monats einbehaltene Kapitalertragsteuer jeweils bis zum 10. des folgenden Monats (Monatsanmeldung) an das FA abzuführen. Dem Schuldner der Kapitalerträge, der den V...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer

Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Für den Zufluss gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des § 11 Abs. 1 EStG. Danach flie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / II. Zeitpunkt der Abgabe der Kapitalertragsteuer-Anmeldung

1. Allgemeines Die Abgabe einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist erst dann notwendig, wenn die Kapitalertragsteuer entstanden ist. 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in ...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / I. Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer

1. Rechtliche Grundlagen Anmeldepflicht: Nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung der durch den zum Steuerabzug Verpflichteten einbehaltenen Kapitalertragsteuer dem FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Regelungen zur Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden gem. § 72a Abs. 1 bis 3 AO, zur Verwendung siche...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Die Abgabe einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist erst dann notwendig, wenn die Kapitalertragsteuer entstanden ist.mehr

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Anmeldung und Abführung von... / c) Unbare Kapitalerträge (u.a. Sachleistungen und Vorabpauschalen)

Reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer aus, hat der Gläubiger der Kapitalerträge dem Steuerabzugsverpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Die Kapitalertragsteuer ist dabei stets in Geld zu leisten. Bis einschl. 2024 gilt hierbei noch folgende Regelung: Kommt der Gläubiger der Kapitalerträ...mehr

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Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer – Teil I (ErbStB 2024, Heft 10, S. 295)

Steuerabzugsverfahren, Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 ESt...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 EStG ist zum einen die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Rechtliche Grundlagen

Anmeldepflicht: Nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung der durch den zum Steuerabzug Verpflichteten einbehaltenen Kapitalertragsteuer dem FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Regelungen zur Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden gem. § 72a Abs. 1 bis 3 AO, zur Verwendung sicherer Verfahren bei Übermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / d) Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen i.S.d. § 14 Abs. 3 KStG (§ 44 Abs. 7 EStG)

§ 44 Abs. 7 EStG regelt die Entstehung und Entrichtung von Kapitalertragsteuer auf Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben. Diese Mehrabführungen gelten als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger, vgl. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / a) Zufluss von Gewinnanteilen (§ 44 Abs. 2 EStG)

Bei Gewinnanteilen und anderen Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen die Kapitalerträge dem Gläubiger an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Wurde der Zeitpunkt der Auszahlung im Beschluss nicht bestimmt, gilt gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als Zuflusszeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Zufluss in Stundungsfällen (§ 44 Abs. 4 EStG)

§ 44 Abs. 4 EStG stellt eine Ausnahme auf den Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs dar. Für den Fall, dass Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen der Kapitalerträge ausdrücklich Stundung des Kapitalertrags vereinbaren, weil der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend nicht zur Zahlung in der Lage ist, wird der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / b) Zufluss bei stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 44 Abs. 3 EStG)

Wie der Zufluss von Gewinnanteilen (s.o. II. 2. a)) sieht die Spezialregelung in § 44 Abs. 3 EStG für den Zufluss bei stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen ebenfalls eine mehrstufige Prüfung des Zuflusszeitpunktes vor. Wurde im Beteiligungs- oder Darlehensvertrag ein konkreter Ausschüttungszeitpunkt benannt, gelten die Erträge zu diesem Zeitpunkt als zugeflossen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Anmeldung bei Abstandnahme vom Steuerabzug

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Abstandnahme vom Steuerabzug oder dem Absehen vom Steuerabzug erfüllt sind. Insbesondere bestehen folgende Möglichkeiten, keinen oder einen niedrigeren Steuerabzug vorzunehmen: Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle sind im Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen

§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung der Kapitalerträge, welche dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kapitalerträge (auf Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, 7b, 7c und 12 EStG wird i.R.d. Beitrags nicht näher eingegangen):mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.2 Einkünfte aus Zinsen

Das Besteuerungsrecht für Zinsen wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland vereinbarten DBA. Für Zinsen sehen die von Deutschland vereinbarten DBA oftmals kein Quellenbesteuerungsrecht vor. Jedoch ist in einigen DBA unter bestimmten Voraussetzungen ein Quellenbesteuerungsrecht enthalten.[1] Damit keine Doppelbesteuerung er...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden

Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrecht von Dividenden nach den DBA liegt darin, dass das jeweilige DBA dem Staat, aus dem die Dividende stammt, regelmäßig ein Quellensteuerrecht in einer prozentual festgelegten Höhe zubill...mehr