Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO (> Anh 10.1) geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.1 Steuererstattung

Rn 86 Steuererstattungsansprüche gehören zur Masse; ungeachtet des Umstandes, dass diese in vielen Fällen schon allein wegen der nach § 17 Abs. 2 UStG vorzunehmenden Vorsteuerberichtigung und der sich daraus für das Finanzamt ergebenden Aufrechnungsmöglichkeit wirtschaftlich keinen Wert haben. Bei der Erstattung von Grundsteuer ist zu beachten, dass der steuerpflichtige Schu...mehr

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Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Voraussetzung für die Verrechnung zwischen den dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegenden positiven Einkünften aus Kapitalvermögen und den dem Steuertarif des § 32a EStG unterliegenden Altverlusten aus Kapitalvermögen ist ein Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG. 2. Die Ungleichbehandlung der Verrechnung von Altverlusten aus Ka...mehr

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Depotübergreifende Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der depotübergreifenden Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) bei der (Antrags‐)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogenen unterjährigen Verlustverrechnungen der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 EStG zwar vorrangig, aber n...mehr

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Genehmigung der Abrechnung: Bestimmtheit des Beschlusses

Leitsatz Die Formulierung "Die vorgelegte Gesamtjahresabrechnung mit den Einzelabrechnungen vom (...) für das Wirtschaftsjahr (...)" ist hinreichend bestimmt, wenn es keine weiteren Abrechnungsentwürfe gab und das Abrechnungswerk in der Versammlung vorlag oder allen bekannt war. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: Die vorge...mehr

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Kein Teileinkünfteverfahren für Dividenden, die als Zinszahlungen an Kommanditisten weitergeleitet werden

Leitsatz Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co.KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene R...mehr

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"Verkauf" wertloser Aktien gegen wertlose Gegenleistung

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige wertlos gewordene Aktien auf einen fremden Dritten gegen Übereignung anderer, ebenfalls wertloser Aktien, ist darin ein Verkauf der Aktien zu sehen mit der Folge, dass der ausgewiesene Verlust mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien zu verrechnen ist. Auch wenn die Gestaltung allein der Steuerersparnis dient, liegt darin kein Missb...mehr

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Wie Cum/Cum-Transaktionen steuerlich behandelt werden

Kommentar Das BMF hat umfangreich zu sog. Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen. Es werden zahlreiche Gestaltungen aufgeführt, mit denen insbesondere Steuerausländer steuerliche Vorteile erlangen. Im Regelfall werden diese als Gestaltungsmissbrauch gewertet. Was ist Cum/Cum? Cum/Ex-Geschäfte sind ein bekannter Begriff, doch Cum/Cum?! Hierbei umfasst nicht nur das schuldrecht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Faktoren vor dem 1.1.2016

Rz. 6 [Autor/Stand] In der vor dem 1.1.2016 geltenden Fassung des § 203 BewG setzte sich der zur Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors maßgebende Kapitalisierungszinssatz aus zwei Komponenten zusammen: einem variablen Basiszins und einem pauschalen Zuschlag von 4,5 %. Rz. 7 [Autor/Stand] Der Zuschlag berücksichtigte pauschal neben dem Unternehmerrisiko auch andere Korrekturp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Behandlung der Körperschaftsteuer

Rz. 591 [Autor/Stand] Bis zur Körperschaftsteuer-Reform 1977 wurde die nach dem jeweiligen körperschaftsteuerrechtlichen Einkommen veranlagte Körperschaftsteuer zur Ermittlung des Ertragshundertsatzes von dem jeweiligen Einkommen abgezogen (Abschn. 78 Abs. 1 Nr. 2c VStR 1977 und 1980). Rz. 592 [Autor/Stand] Ab 2001 wird diese Anweisung wegen des Übergangs vom Vollanrechnungsv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n.F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen

Leitsatz 1. Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i.V.m. § 15b EStG. 2. Eine Einschränkung der Verlustverrechnung folgt auch nicht aus § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus den Fondsanteilen erzielt, ...mehr

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Erlass von Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge aus Kapitallebensversicherung

Leitsatz Einem Steuerpflichtigen können die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge aus einer Kapitallebensversicherung im Billigkeitswege erlassen werden, wenn dies zur Sicherung seiner Existenzgrundlage im Alter erforderlich ist. Sachverhalt Im Streitfall ging es - vereinfacht wiedergegeben - um eine Steuerpflichtige koreanischer Staatsangehörigkeit, die seinerzeit eine priv...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / b) Laufende Besteuerung der Familienstiftung

Privatnützige Stiftungen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Das zu versteuernde Einkommen unterliegt einem Steuersatz von 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, §§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 4 SolZG).[36] Als unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaft steht der Stiftung ein Freibetrag von jeweils 5.000 EUR be...mehr

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Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter die Günstigerprüfung fallen, sind im Rahmen des Schwellenwerts, der zur Durchführung einer Außenprüfung berechtigt, zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Antragsteller erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2011 Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.099.306 EUR als dem inländischen Steuerabzug unterliegend und in Höhe...mehr

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Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte

Leitsatz Werden bislang nicht erklärte und dem Steuerabzug unterworfene Kapitalerträge nachträglich bekannt und stellt der Steuerpflichtige in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Günstigerprüfung, muss für die Frage, ob die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen zu einer höheren oder zu einer niedrigeren Steuer führen, eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung des Ergebn...mehr

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EuGH-Vorlage: Ist § 50d Abs. 3 EStG europarechtswidrig?

Leitsatz Das Finanzgericht Köln hat Bedenken, ob § 50d Abs. 3 EStG in seiner aktuellen Fassung mit der Niederlassungsfreiheit und der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar ist. Das Gericht hat zu dieser Rechtsfrage daher den EuGH angerufen, der die Vorschrift nun auf den europarechtlichen Prüfstand heben muss. Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall war fraglich, ob eine in den N...mehr

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Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen

Leitsatz Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem 1. Januar 2009 erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG 2009 nicht mit 0 €, sondern in der tatsächlichen Höhe ...mehr

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Keine unmittelbare Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten im Verlust­feststellungsbescheid

Leitsatz Die Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG ist ausgeschlossen, wenn der (nacherklärte) Verlust bei der Ermittlung der der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte in der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, eine Änderung d...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 3. Auflösungsbesteuerung

Wenn die österreichische Stiftung aufgelöst wird, führt dies nach der Liquidation zur Übertragung des verbliebenen Vermögens an den Letztbegünstigten (vgl. § 36 Abs. 2 PSG).[38] Seit Abschaffung der Erbschaftsteuer kommen die allgemeinen ertragsteuerlichen Regeln über die Zuwendungen von Stiftungen zur Anwendung; das bedeutet, dass Substanzauszahlungen an den Letztbegünstigt...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Laufende Besteuerung

Die österreichische Privatstiftung unterliegt von ihrer Errichtung bis zur Verteilung des gesamten Vermögens nach Auflösung der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 öKStG iVm § 4 Abs. 1 u. 2 öKStG). Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 22 Abs. 1 öKStG). Dabei gibt es aber Begünstigungen für Privatstiftungen, wie etwa bei Beteiligungsveräußerungen die Übertragung der stillen Reserv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 4 Leistungen von steuerbefreiten Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 38 Ist eine Körperschaft nach § 5 KStG von der KSt befreit, darf sie trotzdem Ausschüttungen vornehmen. Ein Ausschüttungsverbot kann sich nur aus besonderen Vorschriften ergeben, z. B. aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften. War eine Körperschaft von der KSt befreit, hatte sie ausschließlich oder doch im erheblichen Maße steue...mehr

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Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Kommentar Um Steuertricks mit sogenannten Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 den neuen § 36a EStG geschaffen. Zu dieser Missbrauchsvermeidungsnorm hat das BMF nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Im Zuge des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016 hat der Steuergesetzgeber den neuen § 36a EStG eingeführt, der r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Absatz 3 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2008)

Rz. 771 [Autor/Stand] Geringfügige Abweichungen. § 8 Abs. 3 bestand in seiner für die Wirtschaftsjahre 2001–2007 geltenden Fassung nur aus einem Satz. Die vorher geltende Fassung bestand dagegen aus zwei Sätzen. Der Satz 2 ersetzt gewissermaßen die vorher geltende zweite Alternative, die ihrerseits seit dem 1.1.2008 ersatzlos weggefallen ist. Eine weitere Änderung besteht da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 293 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungszweck. § 8 Abs. 1 Nr. 9 wurde durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] in das Außensteuergesetz aufgenommen. Hintergrund war die Einführung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG im Zuge der Unternehmensteuerreform 2000/2001 und die damit verbundene Verschärfung der Kritik an § 8 Abs. 2 aF (Beschränkung der Aktivität...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.5 Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach RL 2003/48/EG (Abs. 6)

Rz. 42 Nach § 12 der Zinsinformationsverordnung v. 26.1.2004[1] nimmt das BZSt Quellensteuer ein, die ausländische Staaten nach der Richtlinie 2003/48/EG v. 3.6.2003[2] erheben Da diese Quellensteuer im Veranlagungsverfahren auf Steuern vom Zinsertrag anrechenbar ist, ordnet § 5 Abs. 6 FVG die Beteiligung der Länder und Gemeinden an deren Aufkommen entsprechend ihrem Anteil ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.1 Aufteilung der Erstattungen, Vergütungen und KapESt (Abs. 2)

Rz. 38 Die vom BZSt ausgezahlten Steuererstattungen und Steuervergütungen sowie die nach § 44b Abs. 6 S. 1–3 EStG erstattete KapESt, werden von den Ländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an dem Aufkommen der betreffenden Steuern beteiligt sind. In demselben Verhältnis steht den Ländern KapESt zu, die das BZSt anlässlich der Vergütung von KSt vereinnahmt hat. Näheres ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.42 Entlastung von KapESt in den Fällen des § 32 Abs. 5 KStG (Nr. 39)

Rz. 36f Nachdem der EuGH mit Urt.v. 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 [1] entschieden hatte, dass die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 32 KStG für Dividendenzahlungen an bestimmte gebietsfremde EU-/EWR-Gesellschaften unionsrechtswidrig ist, wurde die Vorschrift durch Gesetz v. 21.3.2013[2] um einen Abs. 5 ergänzt, nach dem die KapESt den betroffenen Körperschaft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Aufteilungen – Verteilungen auf Bund und Länder

Rz. 37 § 5 Abs. 2 bis 7 FVG befasst sich mit der Aufteilung oder Verteilung der beim BZSt angefallenen Ausgaben und Einnahmen durch Erstattungen, Vergütungen, Auszahlungen von Altersvorsorgezulage einerseits sowie KapESt, Pauschsteuer und Quellensteuer andererseits auf Bund, Länder und ihre Gemeinden. Hierzu ist eine Reihe von Rechtsverordnungen ergangen. 4.1 Aufteilung der E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Entlastung von deutschen Abzugsteuern (Nr. 2)

Rz. 5 Zur gleichmäßigen Behandlung einer Reihe von Fallgruppen hat das BZSt die Aufgabe zur Entlastung von deutschen Abzugsteuern. Das betrifft die KapESt in Fällen, in denen bei Dividendenzahlungen inländischer Tochtergesellschaften an ihre ausländischen Mütter in einem anderen EU-Staat keine KapESt erhoben wird.[1] Ebenso ist die Entlastung bei Zahlung von Zinsen und Lizen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Ausgenommene Datenübermittlungen

Rz. 33 § 93c Abs. 8 AO nimmt einige Datenübermittlungspflichten ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 93c AO aus. Hierzu zählen die Übermittlungspflicht nach § 51a Abs. 2c EStG (KiSt auf Abgeltungsteuer), da im Verhältnis zwischen Kapitalertragsschuldner und Kirche eine Regelung durch die Abgabenordnung nicht in Betracht kommt. Grund hierfür ist, dass die Pflicht nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.5 Freistellungsbescheid

Rz. 32 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide. Die Verbindung zu den vorherigen Sätzen mit den Worten "Dies gilt auch" ist in ihrer Bedeutung unklar. Man wird dies auf die beiden vorhergehenden Sätze beziehen dürfen, also darauf, dass auch der Freistellungsbescheid ein Steuerbescheid und der bekannt gegebene Inhalt maßgebend ist. Ein Freis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Kleinbetragsregelung für die Einkommen- und KSt, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 KleinbetragsVO

Rz. 18 Bei Steuern, die vor dem 1.1.2017 entstanden sind, erfolgt eine Änderung oder Berichtigung nur, wenn der Änderungs- oder Berichtigungsbetrag mindestens 10 EUR beträgt. Für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind, erfolgt keine Änderung oder Berichtigung zugunsten des Stpfl., wenn der Änderungs- oder Berichtigungsbetrag weniger als 10 EUR beträgt. Dagegen unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.7 Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 43 Ebenfalls wie ein Steuerbescheid behandelt wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines Steuerbescheids. Entsprechendes muss für die Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines Freistellungsbescheids gelten. Anwendungsfälle sind z. B. die KapESt-Erstattung sowie die Ablehnung einer Veranlagung nach § 46 EStG. Der Unterschied zum Freistellungsbescheid besteht darin, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4 Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 31 Das Steuerfestsetzungsverfahren ist regelmäßig durch eine förmliche Entscheidung über den Steueranspruch, d. h. durch Erlass eines Steuerbescheids, abzuschließen. Das gilt jedoch nur für den Regelfall; in besonderen Fällen kann von einer förmlichen Entscheidung abgesehen werden, oder die Entscheidung fällt ohne Erlass eines Steuerbescheids.[1] Das Steuerfestsetzungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5 Absehen von der Steuerfestsetzung im Einzelfall, § 156 Abs. 2 AO

Rz. 38 Während § 261 AO das Institut der Niederschlagung für den Bereich der Erhebung enthält, eröffnet § 156 Abs. 2 AO die entsprechende Möglichkeit für den Festsetzungsbereich. Die Festsetzung der Steuer bzw. ihre Änderung kann danach unterbleiben, wenn feststeht bzw. nach der Neuregelung zu erwarten ist, dass die Erhebung keinen Erfolg haben wird oder die Kosten der Fests...mehr

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Kapitalertragsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Treuhandmodellen

Kommentar Kreditinstitute bieten ihren Kunden mitunter externe Zinsprodukte an, sodass das Anlegergeld an andere Institute im In- und Ausland weitergereicht wird. Das BMF erklärt, wie bei solchen Treuhandmodellen der Steuerabzug auf die Kapitalerträge funktioniert. Um ihren Kunden im Einlagengeschäft eine möglichst breite Angebotspalette bieten zu können, halten Kreditinstitu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.4 FATCA-Abkommen

Rz. 26c Im Jahr 2010 hatten die USA einseitig ihre Gesetzgebung dahingehend verändert, dass ausländische Kreditinstitute für sämtliche Konten amerikanischer Staatsbürger automatisiert Informationen an den amerikanischen Fiskus (IRS) zu liefern hatten, oder alternativ eine Steuer auf Zahlungen an die ausländischen Kreditinstitute von 30 % auf amerikanische Quellen einbehalten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Nach § 185 AO gelten §§ 185–189 AO nur für die in den Steuergesetzen vorgesehenen Zerlegungen von Steuermessbeträgen. Diese Vorschriften und § 190 AO zur Zuteilung gelten somit nur für die Realsteuern, also die GewSt und die GrSt. Für diese Steuern ist jeweils ein Steuermessbetrag festzusetzen, sodass auch eine Zerlegung und eine Zuteilung in Betracht kommen. §§ 28–34 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.3 Multilaterales Übereinkommen (Multilateral Convention)

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abwahl der Abgeltungssteuer

Leitsatz Bei einer Beteiligung an einer GmbH von mindestens 1 %, aber weniger als 25 %, ist die geforderte berufliche Tätigkeit für die GmbH nicht anzunehmen, wenn der Gesellschafter der GmbH diese Tätigkeit als Partner einer Steuerberater-Partnerschaftsgesellschaft erbringt. Sachverhalt Ein Steuerberater hatte sich mit 6 % an der GmbH beteiligt, deren steuerliche Angelegenhe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Leitsatz Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Sachverhalt Die Kläger wurden im Streitjahr 2009 zusammen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Masseverbindlichkeit

Rn 1 Die Einkommensteuerschuld ist Masseverbindlichkeit, sofern sie nicht als Insolvenzforderung zu qualifizieren ist oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen ist. Dabei erfolgt die Zuordnung entsprechend den insolvenzrechtlichen und nicht den steuerrechtlichen Vorschriften. Die Unterscheidung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung folgt dem zeitlichen Momen...mehr

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Einführung / 1.5.3 Wesentliche Inhalte aus VP-Sicht

Die offizielle Zusammenfassung der OECD eines jeden Aktionspunktes ergibt sich aus Anlage 3. Die OECD BEPS Papiere sind sehr umfangreich und sie schlagen eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen und auch unterschiedlich fristigen Gegen-Maßnahmen vor. Insgesamt sind die OECD Veröffentlichungen von einem starken Misstrauen gegenüber Unternehmen und Beratern geprägt. Es muss an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
VP-Dokumentation / 2.3 Country-by-Country-Reporting

Nun kommen wir zu einem Thema bzw. zu einer Begrifflichkeit, die in 2015 wohl sehr hohe Chancen auf den Titel des (steuerlichen) Unworts des Jahres hätte. Es handelt sich um ein sehr aktuelles praxisrelevantes Thema, das erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben könnte: Es geht um die Ausgestaltung der relativ harmlos anmutenden Maßnahme Nr. 13 „Überprüfung der Verrechnu...mehr