Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.2 Prüfungspflicht

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 4 Einnahmenüberschussrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.1 Allgemeine Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.9 Weitere Pflichtangaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.1 Abstimmung und Beendigung der laufenden Buchhaltung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Regelungen sind im schwedischen Mehrwertsteuergesetz (1994:200), insbesondere in Kapitel 11, verankert. Wichtige Regeln zur Aufbewahrung von Rechnungen enthalten auch das Buchführungsgesetz und das Steuerzahlungsgesetz. Die Steuerbehörde ist berechtigt, Vorschriften über eine vereinfachte Rechnungslegung und die elektronischeRechnungserstellung zu erlassen, was aber bish...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Betriebsaufspaltung: Rechnungslegung

1 Grundsätzliches 1.1 Wesen und Hauptformen Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2.2 Betriebsgesellschaft

Rz. 23 Es besteht handels- und steuerrechtlich Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1 Grundsätzliches

1.1 Wesen und Hauptformen Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltung in der Form de...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1 Gründung

3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrealisierung zu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2 Laufender Geschäftsbetrieb

3.2.1 Substanzerhaltung, Wertausgleich Rz. 27 Abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die laufende Instandhaltung und die Ersatzbeschaffungen (= Substanzerneuerungen) dem Verpächter, d. h. dem Besitzunternehmen, obliegen, kann vertraglich vereinbart werden, dass die Verpflichtung zur Instandhaltung und Erneuerung den Pächter, d. h. die Betriebsgesellschaft trifft. Bei ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3 Besondere Bilanzierungsfragen der Betriebsaufspaltung

3.1 Gründung 3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrea...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 6 Weiterführende Literatur

Hoffmann, GmbHR 2001, S. 207 Kohlhepp, DStR 2014, S. 1143 Märkle, BB, Beilage 7 zu Heft 31/2000 Neufang, DB 2004, S. 730 Betriebsaufspaltung: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsaufspaltung/ Schulze zur Wiesche GmbHR 1994, S. 265mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.3 Handelsrechtliche Grundlagen

Rz. 8 Betriebsaufspaltung – auch Doppelgesellschaft genannt – ist die Organisationsform zweier rechtlich selbstständiger Gesellschaften, die in besonderer Weise miteinander verbunden sind (regelmäßig findet man Verbindungen einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft). Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht. In erster Linie sind die Vorschriften von §...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2 Grundsätzliche Behandlung in Buchführung und Bilanz

Rz. 21 Da das Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft selbstständige Unternehmen sind, bestehen für sie jeweils eigenständige Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten. Für den Regelfall weicht das Wirtschaftsjahr des Besitzunternehmens nicht von dem der Betriebsgesellschaft ab, es sei denn, erkennbare außersteuerliche Gründe liegen vor. Ist das nicht ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.5 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Rz. 18 Besitz- und Betriebsunternehmen sind jeweils Kapitalgesellschaften. Sie müssen sachlich und personell miteinander verflochten sein. Eine personelle Verflechtung erfordert einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen. Ist eine Kapitalgesellschaft Besitzunternehmen, kommt es darauf an, ob diese selbst ihren gesch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2.1 Besitzunternehmen

Rz. 22 Handelsrechtlich besteht nur dann eine Buchführungspflicht gemäß §§ 238 ff. HGB, wenn das Besitzunternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und damit im Handelsregister eingetragen ist. Bei Personenhandelsgesellschaften wird dies regelmäßig, bei Einzelunternehmen kaum, bei BGB Gesellschaften nie der Fall sein...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 5 Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH die sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus.[1] In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist allerdings umstritten, ob die Grundsätze der Betriebsaufspaltung überhaupt anzuwenden sind. Nach überwiegender Ansicht ist dies zwar uneingeschränkt zu bejahen. Das...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.2 Disquotale Übertragung – Beteiligung von nahen Angehörigen

Rz. 25 Folgende Fallgestaltung: Der (bisherige) Einzelunternehmer und jetzige Besitzunternehmer überträgt auf die Betriebskapitalgesellschaft, die er zuvor im Wege der Bargründung mit einem nahen Angehörigen – z. B. Sohn – errichtet hatte, Teile seines Betriebsvermögens teilunentgeltlich (gegen Buchwertentgelt). Die nahe stehende Person (Sohn) wird nicht am Besitzunternehmen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.6 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Rz. 39a Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist grundsätzlich nur bei Betrieben (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften) möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne webende Tätigkeit ausüben. Steuerpflichtige, die ihren Betrieb ohne Aufgabeerklärung durch Verpachtung im Ganzen fortführen (sog. Betrie...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.5 Investitionszulage

Rz. 39 Was die Investitionszulage anbetrifft, so ist im Fall einer Betriebsaufspaltung, bei der das Besitzunternehmen gewerbesteuerpflichtig bleibt, weil es sich über das Betriebsunternehmen weiterhin am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, das Besitzunternehmen zur Inanspruchnahme der Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterung berecht...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.8 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.6 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 19 Wie der BFH im Urteil v. 27.8.1992[1] ausführt, ist der häufigste Fall der Betriebsaufspaltung der, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen, eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und bei dem Betriebsunternehmen um eine GmbH handelt. Welche Gesellschafter bei derartigen Sachverhaltsgestaltungen – vom Ausnahmefall...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers

Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrealisierung zur Folge hat.[1] In der Literatur wir...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.3 Aktivierungszeitpunkt für Gewinnansprüche

Rz. 35 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren kann. Eine Ausnahme – so führt der BFH aus ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.2 Sachwertdarlehen

Rz. 34 Ein sog. Sachwertdarlehen liegt vor, wenn die Betriebsgesellschaft von dem Besitzunternehmen Wirtschaftsgüter (z. B. Vorräte) erhielt mit der Verpflichtung, bei Pachtablauf Wirtschaftsgüter gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben. Aus dem BFH, Urteil v. 26.6.1975[1] ergibt sich, dass die Betriebsgesellschaft, die die Wirtschaftsgüter in ihrer Bilanz aktivieren und g...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.4 Eigenkapital ersetzendes Darlehen

Rz. 38 Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen, das die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft gewährt, kann bei dieser nur dann als verdeckte Einlage behandelt werden, wenn das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der Betriebsgesellschaft übergehen soll und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist. Für den Regelfall ist das Eigenkapital ersetzende Darlehen nicht b...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.7 Uneigentliche/unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 19a Generell stellt die Vermietung von Grundstücken/Gebäuden an eine Kapitalgesellschaft keine gewerbliche Nutzung dar; es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte sind jedoch dann gegeben, wenn eine so genannte "uneigentliche oder unechte Betriebsaufspaltung" vorliegt, was der Fall ist, wenn der Grundstückseigentümer zugleich Allei...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.1 Substanzerhaltung, Wertausgleich

Rz. 27 Abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die laufende Instandhaltung und die Ersatzbeschaffungen (= Substanzerneuerungen) dem Verpächter, d. h. dem Besitzunternehmen, obliegen, kann vertraglich vereinbart werden, dass die Verpflichtung zur Instandhaltung und Erneuerung den Pächter, d. h. die Betriebsgesellschaft trifft. Bei einer Betriebsaufspaltung wird häufig ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.1 Wesen und Hauptformen

Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsges...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.2 Gründe für die Betriebsaufspaltung

Rz. 4 Gründe für die Aufspaltung eines Unternehmens und die Schaffung einer Doppelgesellschaft können verschiedener Natur sein. In erster Linie interessieren vielleicht mögliche Steuerersparnisse; oft aber auch mag die Haftungsbeschränkung im Vordergrund stehen. Die für die Doppelgesellschaft charakteristische Trennung von Besitz und Betrieb unter Einschaltung einer Kapitalge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.1 Sachliche Verflechtung

Rz. 14 Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens darstellen. Der X. Senat des BFH[1] fasst die Rechtsprechung zur wesentlichen Betriebsgrundlage bei Grundstücksverpachtungen bzw. Grundstücksvermietungen im Urteil vom 2.4.1997 wie folgt zusammen: Eine wesentliche Betriebsgrundlag...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4 Steuerrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 Die Betriebsaufspaltung ist ein von der BFH-Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut.[1] Dieses besagt, dass sich die Betriebsaufspaltung steuerrechtlich nicht als Vermögensverwaltung, sondern als gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zu den wesentlichen Grundlagen der Betriebsgesellschaft (Pächterin) gehören (sachliche Voraussetzung...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.2 Personelle Verflechtung

Rz. 15 Die personelle Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Untern...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 26 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft übertragen wird, wurde vom BFH im Urteil v. 27.3.2001[1] geklärt; der BFH führt aus: "Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswe...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.3 Beendigung

Rz. 40 Der Wegfall der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung infolge personeller und/oder sachlicher Entflechtung führt regelmäßig zu einer Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit der Folge, dass dessen Betriebsvermögen grundsätzlich in das Privatvermögen des bisherigen Besitzunternehmers übergeht; die Folge ist, dass die in den Buchwertansätzen ruhenden stillen Reserve...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 7.2 Handelsrechtliche Behandlung

Rz. 227 Nicht nur steuerrechtlich, sondern auch handelsrechtlich stellt der Tausch eine Veräußerung bzw. Anschaffung dar.[1] Nach herrschender Meinung im Schrifttum besteht handelsrechtlich bei Tauschvorgängen ein Bewertungswahlrecht, wonach im Grundsatz 3 Methoden als zulässig angesehen werden.[2]mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.3 Steuerrechtlicher Umfang

Rz. 13 Steuerrechtlich sind jedoch auch solche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen zu rechnen, die nur einem (oder mehreren) Mitunternehmer(n) gehören, wenn sie dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder der Beteiligung des Gesellschafters (der Gesellschafter) zu dienen bestimmt sind. Diese zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter werde...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.2 Handelsrechtlicher Umfang

Rz. 8 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die dem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, sowie sämtliche Gesamthandsverbindlichkeiten im Jahresabschluss auszuweisen. Rz. 9 Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen zählt, entscheidet sich bei Gesellschaftsgründung nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages, der sic...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, Software und Internet in der Rechnungslegung

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Der Einsatz von EDV-Anlagen (sog. Hardware), die Nutzung von EDV-Programmen (sog. Software) und die Präsenz im Netz (auch Web oder WWW für "World Wide Web" als Teilbereich des sog. Internet) gehören heute zum normalen Standard eines Unternehmens. Moderne Lösungen wie "Software as a Service" (SaaS) oder das sog. Cloud-Computing[1] befinden sich auf dem V...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr