Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4 Erleichterungen bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 33 Das Gesetz sieht für Kleinstkapitalgesellschaften und entsprechende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung vor.[1] 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft Rz. 34 Mit dem neuen § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit zu beacht...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.1 Begriffsabgrenzungen

Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der Unterlagen anzuwenden. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB entspricht. I...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 14 Prüfungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 78 Gem. § 329 Abs. 1 HGB hat die das Unternehmensregister führende Stelle zu prüfen, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind. Diese Daten werden nach § 8b Abs. 3 Satz 2 HGB von den Landesjustizverwaltungen übermittelt. Die Prüfung seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle erstreckt sich nur auf die formelle Richtigke...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.3 Grundsätze der Rechnungslegung von Stiftungen

Rz. 38 Neben der Dokumentations-, Rechenschafts-, Informations- und Gläubigerschutzfunktion der Rechnungslegung weist das IDW explizit auf die Bedeutung eines Mittelverwendungs- und Kapitalerhaltungsnachweises hin. Unabhängig von der Größe oder der Kaufmannseigenschaft hat sich die Rechnungslegung nach Ansicht des IDW an folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsätzen auszuricht...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten der Rechnungslegung

1 Überblick Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im Dezember 2013 aktualisiert...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.1 Einordnung

Rz. 2 Innerhalb des Stiftungsrechts sind 3 Rechtskreise zu unterscheiden, aus denen sich Regelungen bezüglich der Rechnungslegung der Stiftung ergeben können: das Bürgerliche Gesetzbuch, die Landesstiftungsgesetze und möglicherweise – soweit dort Regelungen hinsichtlich der Rechnungslegung getroffen werden – die Stiftungssatzung.mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.1 Einordnung

Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.1 Überblick

Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert.[1] Zuletzt hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 6.12.2013 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen galten über § 86 Satz 1 BGB a. F. bisher die Vorschriften des BGB bezüglich rechtsfähiger Vereine [1] und damit auch die dortigen Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 259, 260, 666 BGB).[2] Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde § 86 Satz 1 BGB a. F. zwar durch § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB ersetzt, dieser...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im Dezember 2013 aktualisierte Stellungn...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.3 Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit anderen Teilen der Rechnungslegung

Rz. 13 ESRS 1 fordert die Unternehmen dazu auf, die Berichterstattungspraktiken möglichst eng an die allgemeinen Regelungen für Lagebericht und Jahresabschluss anzulehnen. Damit sollen Dubletten verhindert und der sinnvolle Einsatz von Querverweisen unter den verschiedenen Berichten ermöglicht werden. Dabei gilt, dass die Offenlegungspflicht nach ESRS durch Verweis auf einen...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4 Steuerrecht

4.1 Einordnung Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hina...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.4 Stiftungssatzung

Rz. 16 Die Stiftungssatzung[1] stellt im Wesentlichen den Organisationsplan der Stiftung dar.[2] Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Satzung durch das Stiftungsgeschäft[3] bestimmt werden muss (§ 83 Abs. 1 BGB). Sowohl die Landesstiftungsgesetze als auch das BGB lassen über die Landesstiftungsgesetze bzw. über das BGB hinausgehende Anforderungen der Stiftungssatzung...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2 Stiftungsrecht

2.1 Einordnung Rz. 2 Innerhalb des Stiftungsrechts sind 3 Rechtskreise zu unterscheiden, aus denen sich Regelungen bezüglich der Rechnungslegung der Stiftung ergeben können: das Bürgerliche Gesetzbuch, die Landesstiftungsgesetze und möglicherweise – soweit dort Regelungen hinsichtlich der Rechnungslegung getroffen werden – die Stiftungssatzung. 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch Rz. ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5 IDW Stellungnahme

5.1 Überblick Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert.[1] Zuletzt hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 6.12.2013 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung vo...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.2 Geltungsbereich und Bindungswirkung

Rz. 37 Die Verlautbarungen des IDW im IDW PS 740 legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dar. Da der IDW RS HFA 5 2013 unter anderem Grundlage für diesen Prüfungsstandard ist, ist er somit auch Teil der Berufsauffassung.[1] Der IDW RS HFA 5 2013 gilt für alle Prüfungen von Stiftungen, auch für freiwillige Prüfungen.[2]mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3 Handelsrecht

3.1 Handelsgesetzbuch Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 33 E-Bilanz: Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, nach § 5 EStG oder nach § 5a EStG ermitteln, haben eine sogenannte E-Bilanz zu erstellen und an die Finanzbehörden zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Dies gilt auch für Stiftungen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Falls die Einnahmen oder der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Ge...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.3 Branchenspezifische Vorschriften

Rz. 25 Neben dem HGB und dem PublG bestehen kraft Rechtsverordnung (entsprechend § 330 HGB) für bestimmte Geschäftszweige spezielle Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die möglicherweise auch auf Stiftungen anzuwenden sind.[1] Hierunter fällt bspw. die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen.[2] Diese schreibt für Pflegeeinri...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 2. Alternativ wird...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informationen im Lagebe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Scope-3-Kategorie

Eine der 15 Arten von Scope-3-Treibhausgasemissionen, die vom Unternehmensstandard des THG-Protokolls identifiziert und vom Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (angepasst an den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1 Altersteilzeit: Übergang in den Ruhestand

Durch Vereinbarungen von Altersteilzeit soll nach dem Altersteilzeitgesetz Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ermöglicht werden.[1] Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer wird festgelegt, dass dieser in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit i. d. R. halbierter durchschnitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / 1. Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG

Für eine Anwendung von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG auf die KGaA spricht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Erbschaftsteuerrecht (Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, Einf. Rz. 13; Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 37). Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft Steuerfolgen an einen Vermögensanf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.4 Integrated Reporting Konzept

Ein Geschäftsmodell wirkt nicht nur auf das ökonomische Kapital, sondern auch auf das Naturkapital und das Sozialkapital. Die seit 2013 mit einem Konzept gestartete Initiative für ein Integrated Reporting Framework betrachtet neben dem finanziellen Kapital, das Sozialkapital (unterteilt in Humankapital und gesellschaftliches Kapital), das Naturkapital sowie zusätzlich noch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtkostenverfahren / 2 Wie ermittelt man die Leistung eines Unternehmens?

Die Leistung eines Unternehmens setzt sich im Gesamtkostenverfahren aus den erzielten Nettoumsätzen und den Bestandsveränderungen der fertigen und halbfertigen Erzeugnisse zusammen. Der Nettoumsatz errechnet sich aus dem fakturierten Umsatz abzüglich der Erlösschmälerungen wie Skonti, Boni oder nachträgliche Rabatte und Preisreduktionen. Der Wert ist relativ einfach den Kont...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / VII. Rechnungslegung

Rz. 61 Die Qualifikation der Pflicht zur Rechnungslegung, der Führung der Handelsbücher, der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Abschlussprüfung und Rechnungspublizität ist umstritten. Teilweise verweist man auf die öffentlichen Interessen, die diesen Vorschriften zugrunde lägen, und geht daher von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikation aus. Die Folge se...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Publizität der Rechnungslegung

Rz. 31 Ein Kernstück der europarechtlichen Publizitätsvorschriften betrifft die Rechnungslegung der Kapitalgesellschaften sowie der Kapitalgesellschaften & Co. Normativer Ansatzpunkt sind hierbei die Bestimmungen der Gesellschaftsrechtsrichtlinie 2017/1132, die für die Offenlegung auf die Unterlagen der Rechnungslegung nach Richtlinie 78/660/EWG [24] (Vierte gesellschaftsrech...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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§ 20 Joint Ventures / H. Rechnungslegung

Rz. 108 Bei der Gestaltung eines Joint Ventures können Fragen der Rechnungslegung eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt zunächst für die Bilanzierung bei der Joint Venture-Gesellschaft selbst. Hier haben die Partner regelmäßig ein erhebliches Interesse an Informationen aus der Rechnungslegung des Joint Ventures, sodass Art, Umfang und Zeitpunkt gesellschaftsvertraglich gere...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Rechnungslegung

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 314 Eine gesetzliche Verpflichtung der GbR zur Führung von Büchern und zur Aufstellung einer Bilanz besteht grds. nicht.[533] Die einzige Regelung zur Aufstellung eines Rechnungsabschlusses findet sich in § 718 BGB n.F. (vgl. vormals: § 721 BGB a.F.). Ausgehend vom neuen gesetzlichen Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft haben der Rech...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr