Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.10 Freibetrag für Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer – unter den weiteren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.3 Weitere geplante Änderungen des HGB

Weitere Änderungen, die sich im HGB niederschlagen werden, sind angekündigt, ohne dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausarbeitung absehbar war, ob und wann sie umgesetzt werden. Insofern seien sie an dieser Stellung nur kurz erwähnt: Die Merkmale für die Unternehmensgrößenklassen nach HGB (§ 267 HGB und § 267a HGB) sollen angehoben werden (bis auf die Mitarbeiterzahl). ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3 Einführung einer Zinshöhenschranke (§ 4l EStG-E) in der Fassung des Regierungsentwurf

Nach der Rechtsprechung des BFH nach der im Rahmen der geltenden Fremdvergleichsregelungen hinsichtlich der Höhe eines angemessenen Zinssatzes bei grenzüberschreitenden Darlehen grundsätzlich nur auf die Finanzkraft der die Zinsen zahlenden Gesellschaft abgestellt wird, eröffnen sich Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Gewinnverlagerung ins niedrig besteuernde Ausland genutzt ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1 Anhebung der Grenze für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG-E)

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen in der bisherigen Fassung des Gesetzes Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag von 35 EUR soll künftig auf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.2 Befristete degressive AfA für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG-E)

Zur Bekämpfung des Wohnraummangels soll eine degressive AfA für Gebäude befristet ermöglicht werden. Diese degressive Abschreibung soll nur für Wohngebäude zulässig sein, die in Deutschland oder der EU bzw. dem EWR belegen sind. Die Herstellung des Wohngebäudes muss nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen werden. Maßgeblich ist die Baubeginnsanzeige. Sollten landes...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.2 Verlustverrechnung und Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG)

Nach geltendem Recht ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR (zusammenveranlagte Ehegatten) der Verlustvortrag für jedes Verlustvortragsjahr unbeschränkt möglich. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag auf 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres beschränkt. Die Prozentgrenze bei der sog. Mindestgewi...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.4 Anhebung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG beträgt derzeit bis zu 20 % der Investitionskosten und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Die Sonderabschreibung kann unabhängig von der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden und beliebig auf das Jahr der Anschaffung ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.12 Sonstige steuerliche Entwicklungen

Noch nicht wirklich abschätzbar sind die Folgen, die sich aus der Einführung einer Mindeststeuer für international tätige Unternehmen ergeben (s. auch Kapitel 1.3). In Umsetzung der maßgeblichen Richtlinie der EU hat die Bundesregierung am 16.8.2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der erhebliche Kritik erfahren hat. Insbesondere wird die Komplexität der Regelungen gerügt, b...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2 Anpassung der Zinsschrankenregelung (§ 4h EStG)

Die bereits 2007 eingeführte Zinsschranke (§ 4h EStG), die bewirkt, dass die Nettozinsaufwendungen eines Betriebs (Zinsaufwendungen abzüglich Zinserträge) grundsätzlich nur bis zur Höhe von 30 % des um die Zinsen und Abschreibungen bereinigten Gewinns abziehbar sind, wird umfassend geändert. Dies beruht im Wesentlichen auf EU-Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ar...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2 Steuerliche Gewinnermittlung

Das wichtigste Gesetz des Jahres 2023 mit Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung ist sicherlich das Wachstumschancengesetz (Ausschussfassung, BT-Drucks. 20/9341). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Überblicks war dabei das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, so dass sich die nachfolgenden Ausführungen auf den Gesetzesentwurf, der sich noch im Gesetzg...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.1 Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG-E)

Nachdem für die Jahre 2020 bis 2022 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorübergehend die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geschaffen wurde, soll die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung nunmehr wiederum vorübergehend ermöglicht werden. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ES...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 3 BMF-Schreiben aus dem Jahr 2023

An Schreiben des BMF im Zusammenhang mit Fragestellungen, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, sind aus dem Jahr 2023 zu nennen: Mit Datum vom 6.6.2023 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (IV B 5 – S 1341/19/10017:003) veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sic...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen

Die Rechtsgrundlage für den Ertragsteuerinformationsbericht nach HGB ergibt sich aus Art. 48b ff. EU-Bilanzrichtlinie, der durch die neuen §§ 342–342p HGB in nationales Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung ...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 7 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und z...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / bb) Jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB

Rz. 135 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr andauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund § 2218 Abs. 2 BGB eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[207] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechn...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / aa) Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 125 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[182] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie au...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 4. Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 74 Der Bevollmächtigte ist Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen ausgesetzt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ein innerfamiliäres Gefälligkeitsverhältnis oder um ein entgeltliches Auftragsverhältnis handelt. Bei einem innerfamiliären Gefälligkeitsverhältnis besteht im Regelfall keine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten. Die umfangreiche Rech...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 36 Durch § 666 BGB wird den Beauftragten auferlegt, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft nach § 259 BGB abzulegen. Zudem trifft den Beauftragten die Beweislast für die Richtigkeit seiner Rechnungslegung, insbesondere für den Verbleib der Einnahmen und daf...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / IV. Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses mit dem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 47 In der Vorsorgevollmacht des Vollmachtgebers (Außenverhältnis) ist der Kontrollbevollmächtigte mit allen Rechten wie ein vom Betreuungsgericht nach § 1815 Abs. 3 BGB bestellter Kontrollbetreuer ausgestattet. Zu seinen Rechten zählen demnach u.a.: das Verlangen nach Auskunft und Rechnungslegung, jährliche Prüfung der Rechnungslegung und Entlastung des Beauftragten für ...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 71 Die transmortale Vollmacht ist sinnvoller Bestandteil jeder anwaltlichen Beratung bei der Nachlassplanung und Nachlassberatung sein. Die einem Dritten erteilte transmortale Bankvollmacht erlischt grundsätzlich nicht durch den Tod des Vollmachtgebers, sie wirkt vielmehr als Vollmacht der Erben fort, d.h. der Bevollmächtigte darf nur noch im mutmaßlichen Interesse der E...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / VII. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 249 Die Nachlassverwaltung endet entweder kraft Gesetzes oder durch Beschluss des Nachlassgerichts. Rz. 250 Kraft Gesetzes endet die Nachlassverwaltung mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz gem. § 1988 Abs. 1 BGB. Durch Beschluss des Nachlassgerichts endet sie, sobald kein Grund mehr für die Aufrechterhaltung der Nachlassverwaltung vorhanden ist, wennmehr

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§ 3 Alleinerbe / IV. Allgemeines zu den Auskunftsinhalten

Rz. 6 Wie vorstehend skizziert sind die Inhalte der Auskunftsansprüche unterschiedlich. Der Umfang hängt regelmäßig von Zumutbarkeitserwägungen ab.[16] Grundsätzlich geht der Anspruchsinhalt aber auf die Mitteilung von Tatsachen. Umfasst der Auskunftsanspruch die Rechnungslegung (§ 259 BGB), so ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung nebst Belegen vorzulegen.[17] Bei der Re...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Verfügungsanspruch

Rz. 21 Alle Ansprüche, die nicht durch einen Arrest gesichert werden können, sind quasi durch eine einstweilige Verfügung sicherbar, somit grundsätzlich alle Ansprüche, die nach §§ 883 bis 898 ZPO vollstreckt werden können. Hierunter fallen also z.B.: Sicherung der Zwangsvollstreckungmehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Erstellung des Nachlassverzeichnisses

Rz. 156 Das Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers ist eines der wichtigsten Kontrollmittel des Erben. § 2215 BGB konstatiert eine Mitteilungspflicht des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben. Es hat somit Beweisfunktion, was sich alles im Nachlass befindet. Der Erbe ist für die Geltendmachung bestimmter Rechte wie Rechnungslegung nach §§ 2218, 666 BGB oder di...mehr

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§ 3 Alleinerbe / III. Überblick "Auskunftspflichten des Alleinerben"

Rz. 5 Der Alleinerbe ist nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner von Auskunftsansprüchen. Die in der Praxis relevanten Auskunftspflichten werden in dem nachstehenden Überblick dargestellt:mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 137 Soweit die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers geht, ist dem oder den Erben die Verfügungsbefugnis entzogen (§§ 2205 S. 2, 2211, 2212 BGB). Die Anordnung der Testamentsvollstreckung enthält somit eine Beschränkung der Rechtsstellung des Erben (§§ 2306, 2338 Abs. 1, 2376 BGB). Die trotzdem vorgenommenen Verfügungen des Erben sind absolut unwirksam. Die Verf...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Amtsklagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 359 Um Amtsklagen, die sich gegen den Nachlass richten, handelt es sich aber z.B. in folgenden Fällen:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag eines Nachlassgläubigers auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 302 Wie angeführt, hat das Nachlassgericht von Amts wegen die Pflicht, die Tätigkeit des Nachlassverwalters zu überwachen und gegen Pflichtwidrigkeiten des Nachlassverwalters mit geeigneten Geboten und Verboten einzuschreiten und als ultima ratio die Entlassung zu verfügen. Als wichtigster Entlassungsgrund kommen dabei Handlungen oder Unterlassungen des Nachlassverwalter...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 141 Der zugrunde liegende Vermächtnisanspruch bestimmt den Umfang und den Inhalt des Auskunftsanspruchs. Er reicht nicht weiter, als er zur Wahrnehmung und zur Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs benötigt wird. Ist nur ein Gegenstand vermacht, so umfasst der Auskunftsanspruch nur den Gegenstand selbst und dessen Verbleib. Über den gesamten Nachlass oder Teile davon mus...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VI. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht

Rz. 462 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht gem. §§ 2218, 666 BGB zu entrichten. Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angemesse...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses

Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlassgegenständen ist unzuläss...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Die Ausschließungseinrede des § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 68 Hat ein Aufgebotsverfahren stattgefunden (siehe oben § 7 Rdn 50), so kann der (Mit-)Erbe die Erfüllung von solchen Forderungen, die durch den Ausschließungsbeschluss ausgeschlossen sind, insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubigerforderungen erschöpft wird, § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB, sog. Ausschließungseinrede. Die Au...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 105 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[285] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (4) Vorgehen aus § 1978 BGB statt aus der ursprünglichen Nachlassverbindlichkeit

Rz. 56 Sind keine oder nur noch wertlose oder im Wert unzureichende Nachlassgegenstände vorhanden, so bleibt dem Gläubiger noch der Weg, über §§ 1991 Abs. 1, 1978 ff. BGB gegen den Erben vorzugehen.[77] Der Anspruch kann sich auf Herausgabe von Surrogaten oder auf Leistung von Schadensersatz richten (siehe § 8 Rdn 82 ff.). Hinweis Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruc...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Einschaltung Dritter gemäß § 664 Abs. 1 BGB

Rz. 102 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[145] Einzelne Aufgaben zur selbstständigen Ausführung dürfen nur mit Einwilligung des Erblassers geschehen. Diese Einwilligung kann sich aus den Umständen un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.3 Förderung von Eigenleistungen

Erbringt der Antragsteller Eigenleistungen, werden nur die Materialkosten gefördert, die mit der energetischen Maßnahme in Zusammenhang stehen. Hier ist erforderlich, dass der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) neben der fachgerechten Durchführung auch den Einsatz bzw. die Kosten des Materials bestätigt. Eigenleistungen eines Unternehmers We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 324 Prüfungsausschuss

A. Grundlagen I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der ursprüngliche § 324 "Meinungsverschiedenheiten zwischen Kapitalgesellschaft und Abschlußprüfer" wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) infolge fehlender Praxisrelevanz aufgehoben. "Es sind in den letzten fünfzig Jahren lediglich zwei Verfahren nach...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1 Steuern als Gegenstand der Rechnungslegung

1.1 Systematisierung von Steuern Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einna...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

A. Hintergrund Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zum Schutz von Personen, die über eine Zweigniederlassung mit einem ausländischen UN in Beziehung treten, erfolgte durch die sog. Zweigniederlassungs- oder auch 11. EG-R ((89/666/EWG); ABl. EG, L 395/36ff. vom 30.12.1989; derweil: Titel I, Kap. 3, Abschn. 2f. der R 2017/1132 (ABl. EU, L 169/46ff. vom 30.06.2017) i. d. F. der R 20...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen

A. Beteiligungen (Rn. 1–85 kommentiert von Bieg/Waschbusch) I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition 1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung

A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 170 Vorlage an den Aufsichtsrat

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Ko...mehr